Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.02.2000 - 3 Wx 340/99   

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OLG Düsseldorf, 09.02.2000 - 3 Wx 340/99 (https://dejure.org/2000,3827)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.02.2000 - 3 Wx 340/99 (https://dejure.org/2000,3827)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Februar 2000 - 3 Wx 340/99 (https://dejure.org/2000,3827)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Nutzungsanspruch; Keller; Nutzungszweck; Wohnzweck; Verwirkung; Duldung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwirkung; Unterlassungsanspruch; zweckwidrige Nutzung

  • Judicialis

    WEG § 1 Abs. 3; ; WEG § 5 Abs. 4; ; WEG § 8 Abs. 2 Satz 1; ; WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 15 Abs. 3; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs im Falle zweckwidriger Nutzung von Keller-/Hobbyräumen zu Wohnzwecken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwirkung Geltendmachung: Unterlassen zweckwidriger Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 866
  • ZMR 2000, 329
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.02.1984 - VIII ZR 310/82

    Verwirkung von Nebenkostenansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2000 - 3 Wx 340/99
    Erforderlich ist insoweit, dass sich der Verpflichtete aufgrund des gesamten Verhaltens des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dieser werde in Zukunft das Recht nicht mehr geltend machen (vgl. z.B. BGHZ 105, 298; NJW 1984, 1684; BayObLG WE 1995, 157, 158).

    Schließlich - und dies ist letztlich entscheidend - kommt aber vorliegend eine Verwirkung des Unterlassungsanspruch deshalb nicht in Betracht, weil der Beteiligte zu 4 in den Tatsacheninstanzen keinerlei Umstände vorgebracht hat, die darauf schließen lassen, dass und auf welche Weise er sich - etwa in Form von Vermögensdispositionen oder wirtschaftlichen Investitionen (vgl. BGHZ 67, 68; NJW 1984, 1684) darauf eingerichtet hat, von Ansprüchen der Beteiligten zu 1 bis 3 gemäß §§ 1004, Abs. 1 Satz 2 BGB, 15 Abs. 3 WEG auf Unterlassung der Nutzung der fraglichen Souterrainräume als Wohnung verschont zu werden bzw. zu bleiben.

  • BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 94/99

    Teilungserklärung mit Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2000 - 3 Wx 340/99
    Die Kammer geht zu Recht davon aus, dass in dieser Bezeichnung eine die Nutzung des Teileigentums einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter nach §§ 1 Abs. 3, 5 Abs. 4, 8 Abs. 2 Satz 1, 10 Abs. 1 Satz 2, 15 Abs. 1 WEG liegt (BayobLG NJW-RR 1996, 463; 464; WuM 1999, 178, NZM 2000, 44; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 13 Rdz. 51), die das Vertrauen begründet, dass jedenfalls keine Nutzung zulässig ist, die mehr stört oder beeinträchtigt als die angebenene.

    Ebenfalls rechtlich einwandfrei ist das Landgericht in diesem Zusammenhang davon ausgegangen, dass - nach der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise (BayObLG NZM 2000, 44; WuM 1999, 178; Senat vom 08.11.1999 - 3 Wx 321/99) - sich die Nutzung von Keller- bzw. Hobbyräumen zu Wohnzwecken gegenüber einer solchen gemäß der Zweckbestimmung als intensivere und konfliktträchtigere Nutzung darstellt und daher prinzipiell ausgeschlossen ist.

  • BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90

    Anspruch auf Unterlassen der Nutzung eines Speichers als Wohnung, obwohl das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2000 - 3 Wx 340/99
    Die Rechtsprechung hat nämlich bislang ganz überwiegend nur das Verstreichenlassen längerer Zeiträume seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts zum Anlass der Prüfung einer Verwirkung genommen (z.B. 26 Jahre - BayObLG WuM 1993, 558; 20 Jahre - BayObLG WE 1997, 76; 16 Jahre - BayObLG NJW-RR 1991, 1041; OLG Köln ZMR 1998, 111; 14 Jahre, Senatsbeschluss vom 13.12.1999 (3 Wx 326/99) und 10 Jahre BayObLG …
  • OLG Köln, 31.07.1997 - 16 Wx 78/97

    Verwirkung von Unterlassungsanprüchen unter Miteigentümern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2000 - 3 Wx 340/99
    Die Rechtsprechung hat nämlich bislang ganz überwiegend nur das Verstreichenlassen längerer Zeiträume seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts zum Anlass der Prüfung einer Verwirkung genommen (z.B. 26 Jahre - BayObLG WuM 1993, 558; 20 Jahre - BayObLG WE 1997, 76; 16 Jahre - BayObLG NJW-RR 1991, 1041; OLG Köln ZMR 1998, 111; 14 Jahre, Senatsbeschluss vom 13.12.1999 (3 Wx 326/99) und 10 Jahre BayObLG …
  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 31/93

    Anspruch auf Unterlassung des Gewerbetreibens in Form einer Gastwirtschaft durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2000 - 3 Wx 340/99
    Die Rechtsprechung hat nämlich bislang ganz überwiegend nur das Verstreichenlassen längerer Zeiträume seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts zum Anlass der Prüfung einer Verwirkung genommen (z.B. 26 Jahre - BayObLG WuM 1993, 558; 20 Jahre - BayObLG WE 1997, 76; 16 Jahre - BayObLG NJW-RR 1991, 1041; OLG Köln ZMR 1998, 111; 14 Jahre, Senatsbeschluss vom 13.12.1999 (3 Wx 326/99) und 10 Jahre BayObLG …
  • BayObLG, 23.11.1995 - 2Z BR 116/95

    Anspruch auf Unterlassung einer bestimmten Nutzung eines Sondereigentums aufgrund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.2000 - 3 Wx 340/99
    Die Kammer geht zu Recht davon aus, dass in dieser Bezeichnung eine die Nutzung des Teileigentums einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter nach §§ 1 Abs. 3, 5 Abs. 4, 8 Abs. 2 Satz 1, 10 Abs. 1 Satz 2, 15 Abs. 1 WEG liegt (BayobLG NJW-RR 1996, 463; 464; WuM 1999, 178, NZM 2000, 44; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 13 Rdz. 51), die das Vertrauen begründet, dass jedenfalls keine Nutzung zulässig ist, die mehr stört oder beeinträchtigt als die angebenene.
  • BGH, 16.06.2011 - V ZA 1/11

    Wohnungseigentum: Nutzung eines Hobbyraums zu Wohnzwecken

    2 Z 76/90">NJW-RR 1991, 139; ZMR 2004, 925; BayObLGR 2005, 2; OLG Düsseldorf, ZfIR 2000, 296, 297; OLG Zweibrücken, ZMR 2002, 219, 220; OLG München, ZMR 2007, 302; Bärmann/Klein, WEG, 11. Aufl., § 13 Rn. 26 u. 40; MünchKomm-BGB/Commichau, 5. Aufl., § 15 WEG Rn. 12; PWW/Elzer/Riecke, BGB, 6. Aufl., § 14 WEG Rn. 5; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., § 15 WEG Rn. 17; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG 3. Aufl., § 14 Rn. 16; Timme/Dötsch, WEG, § 15 Rn. 187, 193; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 15 Rn. 6 f.; Röll/Sauren, Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter, 9. Aufl., Teil B Rn. 70; vgl. auch BayObLG NZM 1999, 33 sowie Senat, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 217/02, NJW 2004, 364 u. Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 40/09, NJW-RR 2010, 667 Rn. 5).
  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 217/02

    Veräußerung eines als Speicher ausgewiesenen Raums als Wohnraum

    Es handelt sich um eine die Nutzung des Sondereigentums der Klägerin einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gem. § 5 Abs. 4, § 8 Abs. 2 Satz 1, § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG, die der Nutzung des Dachgeschosses als Wohnung entgegensteht (vgl. BayObLG WuM 1993, 697, 699; NJW-RR 1994, 527, 528; 1996, 463; OLG Düsseldorf, ZfIR 2000, 296, 297; Pick in Bärman/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 13 Rdn. 48, 51; Schulze in Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 15 Rdn. 5; Staudinger/Kreuzer, BGB, 12. Aufl., § 15 WEG Rdn. 16; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 15 Rdn. 13 f).
  • AG Brandenburg, 23.03.2018 - 34 C 93/15

    Mitmieter zieht aus: Wann haftet er weiter und wann ist er aus dem Mietverhältnis

    Unerheblich ist hierbei, ob diese Mitmieterin (Ehefrau) den unmittelbaren Besitz tatsächlich aufgegeben hat ( OLG Celle , NZM 2000, Seite 866; OLG Düsseldorf , Urteil vom 18.03.1987, Az.: 15 U 183/86, u.a. in: NJW-RR 1987, Seiten 1370 f.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 15.01.1987, Az.: 10 U 122/86, u.a. in: NJW-RR 1987, Seite 911 ) oder ob sie nur erklärte, sie betrachte sich nicht mehr als Mieterin ( OLG Düsseldorf , ZMR 1987, Seite 423 ).
  • KG, 18.07.2001 - 24 W 7365/00

    Duldungsanspruch bei einer vom Grundbuchinhalt abweichenden tatsächlichen

    In diesem Sinne wird gerade im Wohnungseigentum vielfach angenommen, dass etwa nachträgliche bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums, die jahrelang von den Wohnungseigentümern geduldet werden, auch von einem Rechtsnachfolger hingenommen werden müssen, weil der Zustand des Gemeinschaftseigentums ohnehin Veränderungen erfahren kann und der neue Wohnungseigentümer sozusagen das Gemeinschaftseigentum in dem - sei es durch Zustimmung, sei es durch Duldung der Rechtsvorgänger - geänderten Zustand anteilig erwirbt, als sei es der ordnungsgemäße Erstzustand; aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer ist abzuleiten, dass diese sich innerhalb einer angemessenen Zeit je nach Bedeutung und Gewicht der baulichen Veränderung gegen diese Maßnahme wenden bzw. der Rückbauanspruch nach einer gewissen Zeit ausgeschlossen ist, zumal wenn sich der Verpflichtete auf die Nichtgeltendmachung einrichten durfte und eingerichtet hat (vgl. OLG Düsseldorf ZWE 2000, 230 = ZMR 2000, 329 = NZM 2000, 866 m. w. N).
  • OLG Frankfurt, 10.07.2009 - 20 W 243/07

    Verwirkung von Ansprüchen des Wohnungseigentümers wegen baulicher Veränderungen

    Erforderlich ist insoweit, dass sich der Verpflichtete auf Grund des gesamten Verhaltens des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dieser werde in Zukunft das Recht nicht mehr geltend machen (Oberlandesgericht Düsseldorf NZM 2000, 866; BayObLG NZM 2002, 128; Palandt/Bassenge: WEG, 68. Aufl., § 22, Rdnr. 35; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten: WEG, 8. Aufl., § 22, Rdnr. 175).Ausgehend davon, dass die Antragsteller jedenfalls in der Wohnungseigentümerversammlung vom 20.09.2004 die hier streitgegenständlichen Ansprüche geltend gemacht haben und die älteste bauliche Veränderung, nämlich die Errichtung des Pultdachs an Stelle der Dachterrasse 1998 vorgenommen wurde, wären für das Zeitmoment insoweit sechs Jahre, hinsichtlich der 1999 vorgenommenen Terrassenerweiterung fünf Jahre und für die Nutzung als Pferdekoppel ab 2000 vier Jahre zu berücksichtigen.
  • OLG Frankfurt, 08.09.2004 - 20 W 516/01

    Wohnungseigentum: Antragsbefugnis eines Wohnungseigentümers für

    Die Nutzung von Kellerräumen zu Wohnzwecken stellt sich nach der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise (BayObLG NZM 2000, 44; Senat, Beschluss vom 27.10.2003 -20 W 392/01-) gegenüber einer solchen gemäß der Zweckbestimmung als intensivere und konfliktträchtigere Nutzung dar und ist daher prinzipiell ausgeschlossen (OLG Düsseldorf NZM 2000, 866, 867; BayObLG ZWE 2000, 122).
  • OLG Köln, 27.11.2002 - 16 Wx 226/02

    Wohnungseigentum - Nutzung von Büroräumen im Keller als Wohnräume

    Eine solche mit der Teilungserklärung nicht übereinstimmende Nutzung von Teileigentumsräumlichkeiten ist nur grundsätzlich unzulässig, d.h. sie kann ausnahmsweise zulässig sein, sofern durch sie kein anderer Wohnungseigentümer mehr gestört oder beeinträchtigt wird als durch eine Nutzung entsprechend der Zweckbestimmung (vgl. BayObLG ZWE 2000, 122; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 191 = NZM 2000, 866; OLG Karlsruhe OLGR 2001, 212; Bärmann/Pick/Merle WEG § 15 Rdnr. 16; Palandt/Bassenge WEG § 15 Rdnr. 17).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 20 W 295/01

    Wohnungseigentümerversammlung: Beschlussqualität eines negativen

    Vorliegend folgt, wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat, diese konkrete Möglichkeit bereits grundsätzlich daraus, dass die Räumlichkeiten im Dachgeschoss in ihrer Gesamtheit durch Schaffung zusätzlichen Wohnraums intensiver genutzt werden können, sie mithin insgesamt Wohnzwecken dienen und bereits dadurch - etwa auch durch eine mögliche höhere Belegung der Räumlichkeiten - eine intensivere Nutzung ermöglichen (vgl. hierzu etwa auch Senat, Beschluss vom 13.06.2002, 20 W 453/99; BayObLG WuM 1993, 706; OLG Düsseldorf NZM 2000, 866, 867, jeweils auch zur Nutzung von Hobbyräumen zu Wohnzwecken, die die weitere Beschwerde als weniger beeinträchtigend ansieht).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 3 Wx 50/03

    Wohnungseigentum: Verwirkung des Anspruchs Anspruch auf Unterlassung der Nutzung

    Rechtlich zutreffend hat das Landgericht ferner angenommen, dass - nach der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise (vgl. BayObLG NZM 2000, 44; OLG Düsseldorf NZM 2000, 866) - das Teileigentum der Beteiligten zu 2. nicht als Pizzeria genutzt werden darf, weil eine solche Nutzung schon wegen der damit verbundenen längeren Öffnungszeiten mehr stört und beeinträchtigt als eine Nutzung der Räume entsprechend ihrer Zweckbestimmung als Laden und Büroraum.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 20.03.2000 - 2 W 140/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4829
OLG Schleswig, 20.03.2000 - 2 W 140/99 (https://dejure.org/2000,4829)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.03.2000 - 2 W 140/99 (https://dejure.org/2000,4829)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. März 2000 - 2 W 140/99 (https://dejure.org/2000,4829)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 14, 16, 21, 22
    Rückgängigmachung rechtswidriger baulicher Veränderungen beim Wohnungseigentumf

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentümer; Duldungspflicht; Bauliche Veränderungen; Eigentümergemeinschaft; Beseitigungskosten

  • grundeigentum-verlag.de

    Bauliche Veränderung; rechtswidrig; Rechtsnachfolger; Duldung; Rückbau; Rückbaumaßnahmen; Zumutbarkeit

Verfahrensgang

  • AG Kiel - 105 II 3/94
  • LG Kiel - 3 T 55/98
  • OLG Schleswig, 20.03.2000 - 2 W 140/99

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 634
  • NZM 2000, 674
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 04.12.1997 - 2Z BR 123/97

    Beseitigungspflicht des Wohnungseigentümers bei ungenehmigter baulicher

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.03.2000 - 2 W 140/99
    Der Senat folgt der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (Staudinger/Bub RdNr. 234 ff zu § 22 WEG; KG WuM 1991, 516; BayObLG WuM 1998, 117), nach der die Sonderrechtsnachfolgerin des Störers, hier die Beteiligte zu 2.), nur zur Duldung der Beseitigungs- und Wiederherstellungsmaßnahme verpflichtet ist.
  • KG, 10.07.1991 - 24 W 6574/90

    Verletzung von Gemeinschaftseigentum durch Entfernung einer tragenden

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.03.2000 - 2 W 140/99
    Der Senat folgt der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (Staudinger/Bub RdNr. 234 ff zu § 22 WEG; KG WuM 1991, 516; BayObLG WuM 1998, 117), nach der die Sonderrechtsnachfolgerin des Störers, hier die Beteiligte zu 2.), nur zur Duldung der Beseitigungs- und Wiederherstellungsmaßnahme verpflichtet ist.
  • OLG Hamm, 23.09.2004 - 15 W 129/04

    Übergang eines Wiederherstellungsanspruchs auf den Sonderrechtsnachfolger;

    Der Sonderrechtsnachfolger haftet deshalb im Rahmen seines Miteigentumsanteils neben den übrigen Wohnungseigentümern lediglich auf Duldung der Beseitigung im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 660; KG NJW-RR 1991, 1421; OLG Schleswig NZM 2000, 674; MK/BGB-Engelhardt, 4. Aufl., § 22 WEG, Rdn. 21).
  • AG Minden, 25.07.2014 - 36 C 13/13

    Vorbereitung einer Instandhaltung durch Begutachtung?

    Der Beklagte als Sonderrechtsnachfolger des Handlungsstörers K. haftet nicht für den Rückbau der baulichen Veränderungen, vgl. OLG Schleswig, NZM 2000, 674; Staudiger/Bub Nr. 234 f. zu § 22 WEG.
  • OLG Hamburg, 24.01.2006 - 2 Wx 10/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Haftung des Sonderrechtsnachfolgers für bauliche

    a) Der Erwerber eines Wohnungseigentums als Sonderrechtsnachfolger haftet weder als Handlungsstörer noch als Zustandstörer für eine vom Voreigentümer vorgenommene bauliche Veränderung (KG NJW-RR 91, 1421 = WuM 1991, 516; OLG Hamm WE 1993, 318, 320;OLG Köln WuM 1998, 381 = WE 1999, 114 = NZM 1998, 1015; OLG Schleswig WuM 2000, 322 = MDR 2000, 634 = NZM 2000, 674; BayObLG WuM 2002, 165, 166 = NJW-RR 2002, 660 = NZM 2002, 351; OLG Celle ZMR 2004, 689, 690).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.03.2000 - 2 U 85/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3861
OLG Frankfurt, 03.03.2000 - 2 U 85/99 (https://dejure.org/2000,3861)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.03.2000 - 2 U 85/99 (https://dejure.org/2000,3861)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. März 2000 - 2 U 85/99 (https://dejure.org/2000,3861)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 167 Abs 2 BGB, § 4 Abs 1 S 4 Nr 1 VerbrKrG
    Verbraucherkredit: Aufnahme der Pflichtangaben in eine notariell beurkundete Vollmacht

  • Wolters Kluwer

    Unwiderrufliche Vollmacht; Verbraucherkreditvertrag; Mindestangaben; Vertretungsmacht ; Treuhändler; Vollmacht; Informationspflicht

  • Judicialis

    VerbrKrG § 12; ; VerbrKrG § ... 4; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 4 Ziff. 1; ; BGB § 125; ; BGB § 167 Abs. 2; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 181; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 2; ; ZPO § 91; ; ZPO § 97 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Unwiderrufliche Vollmacht zum Abschluss eines Verbraucherkreditvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 10 O 203/98
  • LG Frankfurt/Main - 2/10/98
  • OLG Frankfurt, 03.03.2000 - 2 U 85/99

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1181
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 29.10.1999 - 3 U 156/98

    Zurechnung des Verhalten eines Vermittlers nach § 278 BGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2000 - 2 U 85/99
    Der Senat hält deshalb mit dem OLG Köln (OLG Köln, Urt. v. 29.10.1999 - 3 U 156/98) grundsätzlich daran fest, dass im Recht der Stellvertretung das Informationsbedürfnis auf den Vertreter verlagert ist, der für den Vertretenen rechtsgeschäftlich handelt.
  • BGH, 24.04.2001 - XI ZR 40/00

    Grundsatzentscheidung zum Inhalt von Vollmachten für Abschluß von

    Demgegenüber hält die von der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Lehre überwiegend vertretene Auffassung die Mindestangaben gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 VerbrKrG in der Vollmachtsurkunde in jedem Fall für entbehrlich und die Schriftform nur bei unwiderruflich erteilten oder unter erschwerten Bedingungen widerruflichen Vollmachten für erforderlich (OLG Köln WM 2000, 127, 129 f.; OLG Frankfurt OLGR 2000, 191; OLG Zweibrücken OLGR 2000, 336; OLG Frankfurt WM 2001, 353, 354 f.; OLG Karlsruhe WM 2001, 356, 358 f.; vgl. auch Bruchner WM 1999, 825, 836 f.; Horn/Balzer WM 2000, 333, 342; Peters in Schimansky/Bunte/Lwowski Bankrechts-Handbuch 2. Aufl. § 81 Rdn. 94 e; Rösler WuB I G 5.-9.99; Kessal-Wulf in Staudinger, BGB 13. Bearb. § 4 VerbrKrG Rdn. 16; Steinhauer EWiR 1999, 277; Volmer MittBayNot 1999, 346, 349).

    Entsprechend ist im Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes bei der Frage, wer vom Kreditgeber zu informieren ist, die Repräsentantenstellung des Vertreters entscheidend (OLG Köln WM 2000, 127, 130; OLG Frankfurt OLGR 2000, 191, 192; OLG Frankfurt WM 2001, 353, 355; Bruchner WM 1999, 825, 837; Horn/Balzer WM 2000, 333, 341; Kessal-Wulf EWiR 1999, 1025, 1026; van Look WuB I E 2. § 4 VerbrKrG 4.00; Peters in Schimansky/Bunte/Lwowski Bankrechts-Handbuch 2. Aufl. § 81 Rdn. 94 e; Rösler VuR 2000, 191, 193; Ulmer/Timmann FS Rowedder S. 503, 522 f.; a.A. OLG München WM 1999, 1456, 1457).

    Den Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes kann nicht entnommen werden, daß die in seinen Anwendungsbereich fallenden Verträge nur höchstpersönlich abgeschlossen werden könnten (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2000, 191, 192; Bruchner WM 1999, 825, 837 f.; Peters in Schimansky/Bunte/Lwowski Bankrechts-Handbuch 2. Aufl. § 81 Rdn. 94 e; derselbe FS Schimansky S. 477, 495 f.; Peters/Scharnewsky WuB I E 2. § 4 VerbrKrG 4.98; Rombach MittBayNotK 1999, 380, 381; Vortmann WuB I G 5.-9.00; Balzer EWiR 2000, 49 f.; Edelmann/Hertel DStR 2000, 331, 338; Kessal-Wulf EWiR 1999, 1025 f.; Steinhauer EWiR 1999, 277 f.).

  • OLG Frankfurt, 30.08.2000 - 9 U 6/00

    Wirksamkeit einer nur aus wichtigem Grund widerruflichen Vollmacht zum Abschluß

    Daß der Gesetzgeber des noch jungen Verbraucherkreditgesetzes die grundlegenden Normen des Rechts der Stellvertretung - insbesondere die Vorschrift des § 167 Abs. 2 BGB - nicht bedacht und deshalb aus Versehen eine von § 167 Abs. 2 BGB abweichende Regelung für die Kreditvollmacht versäumt habe, kann nicht ohne weiteres unterstellt werden (OLGR Frankfurt 2000, 191).

    Gegen die Ausdehnung der Erfordernisse des § 4 Abs. 1 S. 4 Ziff. 1 VerbrKrG auf die Kreditvollmacht spricht vor allem, daß dies eine rechtsgeschäftliche Stellvertretung bei Kreditverträgen weitgehend unmöglich macht, weil die erforderlichen Angaben bei der Vollmachtserteilung im Regelfall noch nicht bekannt sind, oder aber - wenn sie bekannt sind - praktisch funktionslos: Denn wenn der Kreditvertrag mit den notwendigen Angaben bereits vollständig ausgearbeitet sein muß, um die entsprechenden Angaben in der in § 4 VerbrKrG geforderten Unterschrift des Kreditnehmers in die Vollmacht aufnehmen zu können, kann der Kreditnehmer anstelle der Vollmacht ebensogut den bereits vorliegenden Kreditvertrag selbst unterzeichnen (vgl. OLGR Frankfurt 2000, 191 (192)).

    Bei diesem Verständnis gäbe das OLG München selbst die These auf, die es begründen wollte, daß nämlich eine Kreditvollmacht ohne die Mindestangaben nach § 4 VerbrKrG in jedem Fall nichtig sei [OLGR Frankfurt 2000, 191 (192)].

    Eine Rechtsfortbildung dahin, daß nicht nur - wie gesetzlich geregelt - der Kreditvertrag, sondern darüber hinaus auch eine Kreditvollmacht ausnahmslos die Pflichtangaben nach § 4 VerbrKrG enthalten müsse, erscheint dem Senat deshalb nicht sachgerecht (OLGR Frankfurt 2000, 191).

    Denn für eine solche Ausdehnung besteht jedenfalls kein Anlaß, wenn die Kreditvollmacht - wie vorliegend - notariell beurkundet wurde (OLGR Frankfurt 2000, 191 (192)).

  • BGH, 10.07.2001 - XI ZR 198/00

    Wirksamkeit einer Vollmacht zum Abschluß eines Verbraucherkreditvertrages

    Entsprechend ist im Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes bei der Frage, wer vom Kreditgeber zu informieren ist, die Repräsentantenstellung des Vertreters entscheidend (OLG Köln WM 2000, 127, 130; OLG Frankfurt OLGR 2000, 191, 192; OLG Frankfurt WM 2001, 353, 355; OLG Stuttgart WM 2000, 292, 301; OLG Karlsruhe WM 2001, 356, 359; Horn/Balzer WM 2000, 333, 341; Kessal-Wulf EWiR 1999, 1025, 1026; van Look WuB I E 2. § 4 VerbrKrG 4.00; Peters in Schimansky/Bunte/Lwowski Bankrechts-Handbuch 2. Aufl. § 81 Rdn. 94 e; Rösler VuR 2000, 191, 193; Ulmer/Timmann FS Rowedder S. 503, 522 f.; a.A. OLG München WM 1999, 1456, 1457; Derleder VuR 2000, 155, 159).
  • OLG Naumburg, 12.07.2001 - 2 U 198/00

    Inanspruchnahme von Eheleuten aus einem gemeinsam abzuschließenden

    Entsprechend ist im Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes bei der Frage, wer vom Kreditgeber zu informieren ist, die Repräsentantenstellung des Vertreters entscheidend (OLG Köln WM 2000, 127, 130; OLG Frankfurt OLGR 2000, 191, 192; OLG Frankfurt WM 2001, 353, 355; Bruchner WM 1999, 825, 837; Horn/Balzer WM 2000, 333, 341; Kessal-Wulf EWiR 1999, 1025, 1026; van Look WuB I E 2. § 4 VerbrKrG 4.00; Peters in Schimansky/Bunte/Lwowski Bankrechts-Handbuch 2. Aufl. § 81 Rdn. 94 e; Rösler VuR 2000, 191, 193; Ulmer/Timmann FS Rowedder S. 503, 522 f.; a.A. OLG München WM 1999, 1456, 1457).

    Den Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes kann nicht entnommen werden, dass die in seinen Anwendungsbereich fallenden Verträge nur höchstpersönlich abgeschlossen werden könnten (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2000, 191, 192; Bruchner WM 1999, 825, 837 f.; Peters in Schimansky/Bunte/Lwowski Bankrechts-Handbuch 2. Aufl. § 81 Rdn. 94 e; derselbe FS Schimansky S. 477, 495 f.; Peters/Scharnewsky WuB I E 2. § 4 VerbrKrG 4.98; Rombach MittBayNotK 1999, 380, 381; Vortmann WuB I G 5.-9.00; Balzer EWiR 2000, 49 f.; Edelmann/Hertel DStR 2000, 331, 338; Kessal-Wulf EWiR 1999, 1025 f.; Steinhauer EWiR 1999, 277 f.).

  • BGH, 10.07.2001 - XI ZR 199/00

    Wirksamkeit einer Vollmacht zum Abschluß eines Verbraucherkreditvertrages

    Entsprechend ist im Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes bei der Frage, wer vom Kreditgeber zu informieren ist, die Repräsentantenstellung des Vertreters entscheidend (OLG Köln WM 2000, 127, 130; OLG Frankfurt OLGR 2000, 191, 192; OLG Frankfurt WM 2001, 353, 355; OLG Stuttgart WM 2000, 292, 301; OLG Karlsruhe WM 2001, 356, 359; Horn/Balzer WM 2000, 333, 341; Kessal-Wulf EWiR 1999, 1025, 1026; van Look WuB I E 2. § 4 VerbrKrG 4.00; Peters in Schimansky/Bunte/Lwowski Bankrechts-Handbuch 2. Aufl. § 81 Rdn. 94 e; Rösler VuR 2000, 191, 193; Ulmer/Timmann FS Rowedder S. 503, 522 f.; a.A. OLG München WM 1999, 1456, 1457; Derleder VuR 2000, 155, 159).
  • BGH, 10.07.2001 - XI ZR 200/00

    Wirksamkeit einer Vollmacht zum Abschluß eines Verbraucherkreditvertrages

    Entsprechend ist im Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes bei der Frage, wer vom Kreditgeber zu informieren ist, die Repräsentantenstellung des Vertreters entscheidend (OLG Köln WM 2000, 127, 130; OLG Frankfurt OLGR 2000, 191, 192; OLG Frankfurt WM 2001, 353, 355; OLG Stuttgart WM 2000, 292, 301; OLG Karlsruhe WM 2001, 356, 359; Horn/Balzer WM 2000, 333, 341; Kessal-Wulf EWiR 1999, 1025, 1026; van Look WuB I E 2. § 4 VerbrKrG 4.00; Peters in Schimansky/Bunte/Lwowski Bankrechts-Handbuch 2. Aufl. § 81 Rdn. 94 e; Rösler VuR 2000, 191, 193; Ulmer/Timmann FS Rowedder S. 503, 522 f.; a.A. OLG München WM 1999, 1456, 1457; Derleder VuR 2000, 155, 159).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.02.2000 - 26 U 8/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4207
OLG Köln, 16.02.2000 - 26 U 8/99 (https://dejure.org/2000,4207)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.02.2000 - 26 U 8/99 (https://dejure.org/2000,4207)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Februar 2000 - 26 U 8/99 (https://dejure.org/2000,4207)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Stillschweigende Zusicherung steuerlicher Vorteile durch einen Verkauf eines Fahrzeugs unter ausdrücklichem Hinweis auf das Vorhandensein eines geregelten Katalysators; Steuerliche Vorteile eines Fahrzeugs durch Abgasreinigungsanlagen als zusicherungsfähige Eigenschaft

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 459 Abs. 2, § 463 S. 1
    Stillschweigende Zusicherung von steuerlichen Vorteilen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 580
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 227/81

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen arglistigen Verschweigens des Mangels

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2000 - 26 U 8/99
    Danach versagt der Gewährleistungsausschluss, soweit er mit dem Inhalt der Zusicherung nicht vereinbar ist (vgl. BGH NJW 1991, 1880; NJW 1983, 1424, 1425; OLG Köln NJW 1972, 162; OLGR 1992, 289; 1993, 131; 1994, 182).
  • OLG Köln, 19.10.1971 - 15 U 67/71
    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2000 - 26 U 8/99
    Danach versagt der Gewährleistungsausschluss, soweit er mit dem Inhalt der Zusicherung nicht vereinbar ist (vgl. BGH NJW 1991, 1880; NJW 1983, 1424, 1425; OLG Köln NJW 1972, 162; OLGR 1992, 289; 1993, 131; 1994, 182).
  • BGH, 17.04.1991 - VIII ZR 114/90

    Zusicherung einer Eigenschaft beim Gebrauchtwagenkauf

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2000 - 26 U 8/99
    Danach versagt der Gewährleistungsausschluss, soweit er mit dem Inhalt der Zusicherung nicht vereinbar ist (vgl. BGH NJW 1991, 1880; NJW 1983, 1424, 1425; OLG Köln NJW 1972, 162; OLGR 1992, 289; 1993, 131; 1994, 182).
  • BGH, 25.06.1975 - VIII ZR 244/73

    Verkauf eines gebrauchten PKWs - Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2000 - 26 U 8/99
    Dass der formularmäßige Gewährleistungsausschluss die Haftung für zugesicherte Eigenschaften nicht beeinträchtigt, entspricht der gefestigten Rechtsprechung des BGH (NJW 1975, 1693).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1992 - 22 U 120/91

    Verkehrssicherungspflicht: herabfallende Dachziegel bei Sturm

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2000 - 26 U 8/99
    Danach versagt der Gewährleistungsausschluss, soweit er mit dem Inhalt der Zusicherung nicht vereinbar ist (vgl. BGH NJW 1991, 1880; NJW 1983, 1424, 1425; OLG Köln NJW 1972, 162; OLGR 1992, 289; 1993, 131; 1994, 182).
  • LG Köln, 22.08.1990 - 10 S 188/90
    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2000 - 26 U 8/99
    Da es sich bei den rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen einer Kaufsache zur Umwelt um zusicherungsfähige Eigenschaften handelt, sofern sie die Brauchbarkeit und den Wert der Sache beeinflussen und in der Beschaffenheit der Sache selbst ihren Grund haben (BGH WM 1991, 1171), handelt es sich bei den steuerlichen Vorteilen eines Fahrzeugs durch Abgasreinigungsanlagen um zusicherungsfähige Eigenschaften im Sinne der §§ 459 Abs. 2, 463 S. 1 BGB (vgl. Landgericht Köln, MDR 1991, 55; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 6. Aufl., Rn. 1753 m.w.N.).
  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 165/89

    Haftung des Verkäufers für Pflichtverletzung des Verhandlungsgehilfen; Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2000 - 26 U 8/99
    Da es sich bei den rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen einer Kaufsache zur Umwelt um zusicherungsfähige Eigenschaften handelt, sofern sie die Brauchbarkeit und den Wert der Sache beeinflussen und in der Beschaffenheit der Sache selbst ihren Grund haben (BGH WM 1991, 1171), handelt es sich bei den steuerlichen Vorteilen eines Fahrzeugs durch Abgasreinigungsanlagen um zusicherungsfähige Eigenschaften im Sinne der §§ 459 Abs. 2, 463 S. 1 BGB (vgl. Landgericht Köln, MDR 1991, 55; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 6. Aufl., Rn. 1753 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 11.01.2000 - 8 U 20/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10328
OLG Schleswig, 11.01.2000 - 8 U 20/99 (https://dejure.org/2000,10328)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.01.2000 - 8 U 20/99 (https://dejure.org/2000,10328)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. Januar 2000 - 8 U 20/99 (https://dejure.org/2000,10328)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erlößüberschuß; Auseinandersetzungsversteigerung; Versteigerung; Grundstückshälfte; Verteilung

  • Judicialis

    ZVG § 44 I; ; ZVG § 182 I, II

  • rechtsportal.de

    ZVG § 44 Abs. 1 § 182 Abs. 1, Abs. 2
    Verteilung des Erlösüberschusses aus einer Teilungsversteigerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 4 O 218/98
  • OLG Schleswig, 11.01.2000 - 8 U 20/99
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 24.02.2000 - 11 WF 96/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11465
OLG Oldenburg, 24.02.2000 - 11 WF 96/99 (https://dejure.org/2000,11465)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.02.2000 - 11 WF 96/99 (https://dejure.org/2000,11465)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 11 WF 96/99 (https://dejure.org/2000,11465)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rangverhältnis der Unterhaltsansprüche der geschiedenen und der neuen Ehefrau bei Erwerbsunfähigkeit beider Ehefrauen wegen Alters und Krankheit bei jeweils langer Ehedauer

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Rangfolge zwischen früherem und jetzigem Ehegatten

  • Wolters Kluwer

    Rangverhältnis der Unterhaltsansprüche der geschiedenen und der neuen Ehefrau bei Erwerbsunfähigkeit beider Ehefrauen wegen Alters und Krankheit bei jeweils langer Ehedauer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 483 (Ls.)
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.01.2000 - 8 AR 28/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10355
OLG Stuttgart, 25.01.2000 - 8 AR 28/99 (https://dejure.org/2000,10355)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.01.2000 - 8 AR 28/99 (https://dejure.org/2000,10355)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - 8 AR 28/99 (https://dejure.org/2000,10355)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche aus dem Gemeinschaftsverhältnis unter Wohnungseigentümern am Ort der Wohnanlage; Gemeinsamer Leistungsort von Wohnungseigentümern im Sinne von § 29 Zivilprozessordnung (ZPO) am Ort der Wohnanlage; Gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand von ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 29 § 36 Abs. 1 Nr. 3; WEG § 16

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Augsburg - 3 UR II 213/99
  • OLG Stuttgart, 25.01.2000 - 8 AR 28/99

Papierfundstellen

  • ZMR 2000, 336
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene

    Mit der umfassenden Entscheidungskompetenz der Wohnungseigentumsgerichte ist zudem wegen § 43 Abs. 1 WEG auch eine sachgerechte lokale Konzentration der Streitigkeiten vor dem für die jeweilige Wohnanlage zuständigen Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit verbunden, was bei Zuständigkeit der Prozeßgerichte allenfalls über eine erweiternde Auslegung des § 29 Abs. 1 ZPO erreicht werden könnte (vgl. OLG Stuttgart, ZMR 2000, 336).
  • OLG Stuttgart, 19.01.2005 - 8 W 411/04

    Internationale Zuständigkeit: Ort der Wohnanlage als Erfüllungsort des

    Diese starke Ortsbezogenheit der Leistung rechtfertigt es, in Abweichung von den §§ 269 Abs. 1, 270 Abs. 4 BGB als Erfüllungsort der Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers an die Gemeinschaft den Ort der Wohnungsanlage anzusehen (Senat Die Justiz 2000, 85 = ZMR 2000, 336 = OLGR Stuttgart 2000, 191).
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