Rechtsprechung
   OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3602
OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02 (https://dejure.org/2002,3602)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.07.2002 - 6 W 96/02 (https://dejure.org/2002,3602)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 6 W 96/02 (https://dejure.org/2002,3602)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2087 BGB ; Art. 3 III EGBGB; Art. 25 EGBGB
    Erbrecht; Privatschriftliches Testament; Gesetzliche Erben; Pflichtteil; Nachlassspaltung bei Erbmasse im Ausland; Formunwirksamkeit der Erbeinsetzung nach amerikanischem Recht; Internationales Erbrecht; Internationaler Erbschein

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbrecht; Privatschriftliches Testament; Gesetzliche Erben; Pflichtteil; Nachlassspaltung bei Erbmasse im Ausland; Formunwirksamkeit der Erbeinsetzung nach amerikanischem Recht; Internationales Erbrecht; Internationaler Erbschein

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Erbscheineinziehung

  • Judicialis

    BGB § 2087; ; EGBGB Art. 3 III; ; EGBGB Art. 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2087; EGBGB Art. 3 III Art. 25
    Testament: Erbeinsetzung hinsichtlich des gesamten Vermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 31.07.1996 - 1Z BR 194/95

    In Rumänien belegenes Grundstück als Teil des Nachlasses eines deutschen

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02
    Insoweit liegt ein Fall der Nachlassspaltung vor, d. h. die Erbfolge bezüglich des unbeweglichen Vermögens in ####### richtet sich nach dem Recht des Staates ####### sowie die Erbfolge bezüglich des sonstigen Vermögens nach deutschem Recht (zur Nachlassspaltung bei unterschiedlichem Erbstatut für unbewegliches und bewegliches Vermögen vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1998, 263, 264; BayOblG FamRZ 1997, 318, 319; Palandt, Art. 3 EGBGB Rdnr. 14; Art. 25 Rdnr. 9).

    Ist die weitere Beschwerde mithin unbegründet, so ist sie zurückzuweisen, allerdings mit dem Zusatz, dass seitens des Amtsgerichts in den Erbschein vom 3. März 1998 ein Vermerk aufzunehmen ist, wonach dieser sich nicht auf das in den ############## belegene unbewegliche Vermögen des Erblassers erstreckt (zur Aufnahme eines derartiges Vermerks vgl. BayOblG FamRZ 1997, 318, 320; BayOblG 67, 1, 8 und 67, 418, 430).

  • OLG Zweibrücken, 21.07.1997 - 3 W 111/97

    Internationale Zuständigkeit deutscher Nachlaßgerichte bei Nachlaßspaltung

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02
    Insoweit liegt ein Fall der Nachlassspaltung vor, d. h. die Erbfolge bezüglich des unbeweglichen Vermögens in ####### richtet sich nach dem Recht des Staates ####### sowie die Erbfolge bezüglich des sonstigen Vermögens nach deutschem Recht (zur Nachlassspaltung bei unterschiedlichem Erbstatut für unbewegliches und bewegliches Vermögen vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1998, 263, 264; BayOblG FamRZ 1997, 318, 319; Palandt, Art. 3 EGBGB Rdnr. 14; Art. 25 Rdnr. 9).

    Die - gesetzlich nicht geregelte - internationale Zuständigkeit deutscher Nachlassgerichte setzt nach ständiger Rechtsprechung die Anwendung deutschen Erbrechts voraus (sog. Gleichlaufgrundsatz, vgl. zuletzt OLG Zweibrücken, FamRZ 1998, 263, 264; Palandt, Art. 25 EGBGB Rdnr. 18, 20 m. w. N.).

  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02
    Maßgebend ist hierbei, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Betracht gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen oder dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357, 363; BayOblG NJW-RR 2002, 873 f.).
  • BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02
    In der Zuwendung einzelner Gegenstände, die den überwiegenden Teil des Nachlasses ausmachen, was insbesondere bei (Haus-)Grundstücken in Betracht kommt, liegt indessen nach dem Willen des Erblassers in aller Regel eine Erbeinsetzung und nicht lediglich die Anordnung eines Vermächtnisses (BayOblG NJW-RR 2000, 1174; FamRZ 1999, 1392, 1393f.; NJW-RR 1997, 517, 518; OLG Köln FamRZ 1989, 549, 550; Palandt, BGB, 61. Aufl., § 2087 Rdnr. 3).
  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99

    Auslegung einesTestaments

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02
    In der Zuwendung einzelner Gegenstände, die den überwiegenden Teil des Nachlasses ausmachen, was insbesondere bei (Haus-)Grundstücken in Betracht kommt, liegt indessen nach dem Willen des Erblassers in aller Regel eine Erbeinsetzung und nicht lediglich die Anordnung eines Vermächtnisses (BayOblG NJW-RR 2000, 1174; FamRZ 1999, 1392, 1393f.; NJW-RR 1997, 517, 518; OLG Köln FamRZ 1989, 549, 550; Palandt, BGB, 61. Aufl., § 2087 Rdnr. 3).
  • OLG Köln, 05.12.1988 - 2 Wx 49/88

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02
    In der Zuwendung einzelner Gegenstände, die den überwiegenden Teil des Nachlasses ausmachen, was insbesondere bei (Haus-)Grundstücken in Betracht kommt, liegt indessen nach dem Willen des Erblassers in aller Regel eine Erbeinsetzung und nicht lediglich die Anordnung eines Vermächtnisses (BayOblG NJW-RR 2000, 1174; FamRZ 1999, 1392, 1393f.; NJW-RR 1997, 517, 518; OLG Köln FamRZ 1989, 549, 550; Palandt, BGB, 61. Aufl., § 2087 Rdnr. 3).
  • BayObLG, 12.03.2002 - 1Z BR 14/01

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei einer Vielzahl von Bedachten -

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02
    Maßgebend ist hierbei, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Betracht gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen oder dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357, 363; BayOblG NJW-RR 2002, 873 f.).
  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe;

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02
    In der Zuwendung einzelner Gegenstände, die den überwiegenden Teil des Nachlasses ausmachen, was insbesondere bei (Haus-)Grundstücken in Betracht kommt, liegt indessen nach dem Willen des Erblassers in aller Regel eine Erbeinsetzung und nicht lediglich die Anordnung eines Vermächtnisses (BayOblG NJW-RR 2000, 1174; FamRZ 1999, 1392, 1393f.; NJW-RR 1997, 517, 518; OLG Köln FamRZ 1989, 549, 550; Palandt, BGB, 61. Aufl., § 2087 Rdnr. 3).
  • BGH, 21.04.1993 - XII ZR 248/91

    Pflichtteilsanspruch des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten -

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02
    Nach dem Recht wohl sämtlicher amerikanischer Bundesstaaten richtet sich die Erbfolge in den unbeweglichen Nachlass nach dem Recht des Lageortes (vgl. BGH, NJW 1993, 1920, 1921: zu Florida; ferner Ferid/Firsching, USA, Grdz. C II Rdnr. 39; Palandt, Art. 3 EGBGB Rdnr.14).
  • OLG Celle, 08.05.2003 - 6 U 208/02

    Amerikanisches Recht; anwendbares Recht; Ausland; ausländisches Recht;

    Auf Antrag der Beklagten erteilte das AG Burgwedel diesen am 3. März 1998 einen Erbschein, der sie als Erbinnen zu je 1/2 ausweist (Bl. 140 d. A. AG Burgwedel = 6 W 96/02 OLG Celle).

    Am 22. April 1998 übergab der Nachlasspfleger den Beklagten den gesamten Nachlass einschließlich aller Akten (Bl. 177 - 179 d. A. AG Burgwedel = 6 W 96/02 OLG Celle).

    Die weiteren Beschwerden der Beklagten wies der Senat mit Beschluss vom 31. Juli 2002 (Bl. 45 - 53 Bd. II d.A. AG Burgwedel = 6 W 96/02 OLG Celle; veröffentlicht in: OLGReport 2002, 246) mit der Maßgabe zurück, dass in den Erbschein ein Vermerk des Inhalts aufzunehmen ist, wonach dieser sich nicht auf das in den USA (#######) belegene unbewegliche Vermögen des Erblassers bezieht.

    Ferner erhebt die Beklagte zu 2 die Einrede der Anfechtbarkeit des Testamentes, da sie erst mit dem Beschluss des Senats im Verfahren 6 W 96/02 erfahren habe, dass das Grundstück in ####### von dem Testament nicht erfasst werde.

    Die Akten 12 IV 258/97 AG Burgwedel, AG Burgwedel = 6 W 96/02 OLG Celle, 43 F 69/02 AG Burgwedel und 12 O 5701/00 LG Hannover = 6 U 20/02 OLG Celle waren informatorisch Gegenstand der Verhandlung.

    Der Senat hat sich mit dieser Frage bereits in seinem Beschluss vom 31. Juli 2002 (6 W 96/02, veröffentlicht in: OLGR 2002, 246) befasst und hierzu ausgeführt:.

    Wie der Senat bereits in seinem oben auszugsweise wiedergegebenen Beschluss vom 31. Juli 2002 (6 W 96/02) ausgeführt hat, beabsichtigte der Erblasser nach der Regelung im Testament zum einen gerade keine Erbenstellung seiner Kinder, die aber hinsichtlich des gesamten Vermögens beim Fehlen einer testamentarischen Erbeinsetzung kraft gesetzlicher Erbfolge einträte.

  • OLG Schleswig, 07.08.2015 - 3 Wx 61/15

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Bestimmung des mit der den

    Die von ihm zitierte Rechtsprechung nimmt allerdings je nach den besonderen Umständen des Einzelfalles durchaus auch bei zugewendeten Werten unter 90 % bereits eine Erbeinsetzung entgegen der Zweifelsregel an (BGH ZEV 2000, 195 f - § 2087 Abs. 2 BGB angewendet, obwohl der Erblasser rund 85 % des beträchtlichen Gesamtvermögens zugewendet hatte; BayObLG NJW-RR 2000, 888 f - 88, 4 % im Testament verteiltes Vermögen reichen dort für die Annahme der Erbeinsetzung der im Testament genannten Miterben; BayObLG FamRZ 1999, 1392 ff - 77 % des Vermögens konkret an zwei Personen zugewiesen führten dort bei Heranziehung weiterer Umstände zur Miterbschaft zu je 1/2.; OLG Celle OLGR 2002, 246 ff - Zuwendung von Grundstücken, die 83 % des Nachlasses ausmachen, führt zur Erbeinsetzung; OLG Celle MDR 2003 89 f - Zuwendung von Grundstücken, die 83 % - 84 % des Nachlasses ausmachen, führt zur Erbeinsetzung).
  • OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02

    Weitere Beschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts; Zurückweisung

    Maßgebend ist hierbei, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Betracht gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen oder dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357, 363; Beschlüsse des Senats vom 19. Juli 2002 - 6 W 82/02 -, OLGR 2002, 260, und vom 31. Juli 2002 - 6 W 96/02 -, OLGR 2002, 246; ferner BayObLG NJW-RR 2002, 873 f.).
  • KG, 22.12.2015 - 6 W 136/15

    Testamentsauslegung - Erbeinsetzung mit unterschiedlichen Beträge an verschiedene

    Auch die in der Beschwerdebegründung zitierte Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 19.1.2000- IV ZR 157/98; OLG Celle, Beschl. vom 4.7.2002 - 6 W 96/02) steht der vorstehenden Auslegung nicht entgegen.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 24.10.2001 - 11 W 1608/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3670
OLG Dresden, 24.10.2001 - 11 W 1608/01 (https://dejure.org/2001,3670)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.10.2001 - 11 W 1608/01 (https://dejure.org/2001,3670)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 11 W 1608/01 (https://dejure.org/2001,3670)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • Wolters Kluwer

    VOB; Gewährleistung; Sicherungseinbehalt; Bürgschaft; Sperrkonto; AGB; Inhaltskontrolle

  • Judicialis

    VOB/B § 17 Ziff. 5; ; VOB/B § 17 Ziff. 6

  • rechtsportal.de

    VOB/B § 17 Nr. 5, Nr. 6

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherheitseinbehalt ohne Einzahlungspflicht auf Sperrkonto: Ablösung durch Bürgschaft; AGB-Gesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ablösung des Sicherheitseinbehalts nur durch Bürgschaft: zulässig? (IBR 2002, 251)

Verfahrensgang

  • LG Zwickau - 5 O 36/01
  • OLG Dresden, 24.10.2001 - 11 W 1608/01

Papierfundstellen

  • NZBau 2002, 226
  • BauR 2002, 807
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.03.2000 - VII ZR 475/98

    Formularmäßige Ablösung des Gewährleistungseinbehalts durch Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Dresden, 24.10.2001 - 11 W 1608/01
    Das ist im Grundsatz auch vom Bundesgerichtshof anerkannt, vgl. zuletzt das Urteil vom 02.03.2000, VII ZR 475/98, u. a. veröffentlicht in BauR 2000, 1052.
  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 448/19

    Anspruch auf Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft

    (Entgegen OLG Dresden, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 11 W 1608/01 -, Rn. 12, juris; Anschluss an BGH, Urteil vom 24. Oktober 2017 - XI ZR 362/15, BGH 216, 274 Rn. 35; Urteil vom 13. November 2003 - VII ZR 57/02, BGHZ 157, 29, 31 f.).

    Die Einzahlung des Betrages auf ein gemeinsames Konto hingegen schütze beide Interessen angemessen und dürfe deswegen durch AGB nicht abbedungen werden (OLG Dresden, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 11 W 1608/01 -, Rn. 12, juris).

    Der Senat verneint dies abweichend von den Entscheidungen des OLG Hamburg, BauR 1996, 904, und der Entscheidung des OLG Dresden, Beschluss vom 24.10.2001 - 11 W 1608/01 - Rdnr. 12, juris.

  • KG, 15.04.2008 - 21 U 181/06

    Bürgschaft - Ausschluss von § 768 BGB: Wirksamkeit und Folgen

    Im Anschluß an die genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 1997 hat allerdings das OLG Dresden angenommen worden, daß schon dann, wenn bei einem fünfprozentigen Sicherheitseinbehalt nur eine selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft als Ausgleich gestellt werden darf, es sich um einen nicht angemessenen Ausgleich handele (OLG Dresden NZBau 2002, 226 = BauR 2002, 807; zustimmend Schmitz IBR 2002, 251; 2004, 67; ders. Sicherheiten für die Bauvertragsparteien, ibr-online Stand 24.7.2007, Rn. 68 mit w.N.; schon früher OLG Braunschweig OLGR 1994, 180; OLG Hamburg IBR 1996, 363).
  • OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 599/04

    Insolvenzverwalter verlangt Auszahlung des Sicherheitseinbehaltes!

    Auch die in der Klausel enthaltene Abbedingung des § 17 Nr. 5 VOB/B (Einzahlung auf ein Sperrkonto) verstößt gegen § 9 AGBG = § 307 BGB n.F. (OLG Dresden, BauR 2002, 807 f.; OLG Braunschweig, NJW-RR 1995, 81 f.; Palandt/ Heinrichs, a.a.O., § 307 RdNr. 162).
  • LG Kiel, 05.04.2012 - 9 O 180/11

    Bauvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Gewährleistungssicherheit

    Dabei hat die Rechtsprechung bereits mehrfach entschieden, daß selbst dann, wenn in einer derartigen Klausel dem Auftragnehmer die Möglichkeit gegeben werde, den Einbehalt durch Stellung einer Bürgschaft zu überwinden, es sich um eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers handele und es nicht darauf ankomme, ob die verlangte Bürgschaft eine solche auf erstes Anfordern ist (vgl. OLG Dresden, BauR 2002, 807; BGH IBR 2011, 580).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 25.04.2002 - 2 W 1/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4762
OLG Brandenburg, 25.04.2002 - 2 W 1/02 (https://dejure.org/2002,4762)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.04.2002 - 2 W 1/02 (https://dejure.org/2002,4762)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. April 2002 - 2 W 1/02 (https://dejure.org/2002,4762)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Amtshaftung; Schadensersatz wegen Zurückweisung eines Prozesskostenhilfe-Gesuchs für ein Berufungsverfahren; Ausschlußgrund des Richterspruchprivilegs; Entscheidung durch ein Kollegialgericht; Aufrechnungsregelung in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  • Judicialis

    ZPO § 148; ; ZPO § ... 569; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 567 ff a.F.; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; EGZPO § 26 Nr. 10; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 2; ; BGB § 839 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 2 Satz 1; ; AGBG § 9; ; AGBG § 24; ; AGBG § 11

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; GG Art. 34
    Zur Anwendbarkeit des Richterspruchprivilegs (§ 839 Abs. 2 S. 1 BGB) bei Entscheidungen im Prozesskostenhilfeverfahren

  • rechtsportal.de

    Anwendung des Richterspruchprivilegs auf Entscheidungen im Prozeßkostenhilfeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 49 (Entscheidungsbesprechung)

    § 839 BGB
    Amtshaftung - sog. Richterspruchprivileg - »Urteil in einer Rechtssache« - Enscheidung über Bewilligung von Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1192
  • NJ 2002, 601
  • VersR 2003, 735
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 05.05.1975 - III ZR 43/73

    Verfahrensrecht - Gleichstellung von Urteilen und Beschlüssen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2002 - 2 W 1/02
    In Rechtsprechung und Schrifttum herrscht Einigkeit darüber, daß § 839 Abs. 2 BGB nicht nur Urteile im formellen Sinn erfaßt, sondern auch urteilsvertretende Erkenntnisse sowie Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die Grundlagen für diese Entscheidungen zu gewinnen (BGHZ 10, 55/59 f.; 36, 379/382 ff.; 46, 106; BGH, JZ 1968, 463; BGHZ 51, 326/327 ff.; 64, 347/349; KG, KGR 2001, 93; RGRK/Kreft, BGB, 12. Aufl., § 839 Rz. 523; Staudinger/Schäfer, BGB, 12. Aufl., § 839 Rz. 429 ff.; Soergel/Vinke, BGB, 12. Aufl., § 839, Rz. 224 ff.).

    Aus der Beendigungswirkung für die Instanz wird sodann seit der Entscheidung BGHZ 51, 326/327 gefolgert, der Haftungsbeschränkung liege der Gedanke zugrunde, daß es mit dem Wesen der Rechtskraft unverträglich wäre, wenn jede Entscheidung des Spruchrichters allein schon wegen angeblicher Unrichtigkeit, die den Tatbestand einer strafbaren Handlung nicht erfüllt, zur Grundlage von Ersatzansprüchen gemacht und damit über die von der Prozeßordnung eingeräumten Rechtsbehelfe hinaus auf dem Weg über das materielle Recht zur Nachprüfung durch andere Richter gestellt werden könnte (BGHZ 64, 347/349; MünchKomm./ Papier, BGB, 3. Aufl., § 839 Rz. 321; RGRK, a.a.O. Rz. 514).

  • BGH, 10.02.1969 - III ZR 35/68

    Beschluss als "Urteil in einer Rechtssache"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2002 - 2 W 1/02
    In Rechtsprechung und Schrifttum herrscht Einigkeit darüber, daß § 839 Abs. 2 BGB nicht nur Urteile im formellen Sinn erfaßt, sondern auch urteilsvertretende Erkenntnisse sowie Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die Grundlagen für diese Entscheidungen zu gewinnen (BGHZ 10, 55/59 f.; 36, 379/382 ff.; 46, 106; BGH, JZ 1968, 463; BGHZ 51, 326/327 ff.; 64, 347/349; KG, KGR 2001, 93; RGRK/Kreft, BGB, 12. Aufl., § 839 Rz. 523; Staudinger/Schäfer, BGB, 12. Aufl., § 839 Rz. 429 ff.; Soergel/Vinke, BGB, 12. Aufl., § 839, Rz. 224 ff.).

    Aus der Beendigungswirkung für die Instanz wird sodann seit der Entscheidung BGHZ 51, 326/327 gefolgert, der Haftungsbeschränkung liege der Gedanke zugrunde, daß es mit dem Wesen der Rechtskraft unverträglich wäre, wenn jede Entscheidung des Spruchrichters allein schon wegen angeblicher Unrichtigkeit, die den Tatbestand einer strafbaren Handlung nicht erfüllt, zur Grundlage von Ersatzansprüchen gemacht und damit über die von der Prozeßordnung eingeräumten Rechtsbehelfe hinaus auf dem Weg über das materielle Recht zur Nachprüfung durch andere Richter gestellt werden könnte (BGHZ 64, 347/349; MünchKomm./ Papier, BGB, 3. Aufl., § 839 Rz. 321; RGRK, a.a.O. Rz. 514).

  • BGH, 11.03.1968 - III ZR 72/65

    Kein Aufopferungsanspruch wegen spruchgerichtlicher Tätigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2002 - 2 W 1/02
    In Rechtsprechung und Schrifttum herrscht Einigkeit darüber, daß § 839 Abs. 2 BGB nicht nur Urteile im formellen Sinn erfaßt, sondern auch urteilsvertretende Erkenntnisse sowie Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die Grundlagen für diese Entscheidungen zu gewinnen (BGHZ 10, 55/59 f.; 36, 379/382 ff.; 46, 106; BGH, JZ 1968, 463; BGHZ 51, 326/327 ff.; 64, 347/349; KG, KGR 2001, 93; RGRK/Kreft, BGB, 12. Aufl., § 839 Rz. 523; Staudinger/Schäfer, BGB, 12. Aufl., § 839 Rz. 429 ff.; Soergel/Vinke, BGB, 12. Aufl., § 839, Rz. 224 ff.).

    Als unter § 839 Abs. 2 BGB fallend werden dabei von den Vertretern dieser Ansicht - wie ausgeführt - jedoch auch alle diejenigen Maßnahmen gewertet, die darauf gerichtet sind, die Grundlagen für der materiellen Rechtskraft fähige Entscheidungen zu gewinnen, und zwar unabhängig davon, ob die rechtskraftfähige Entscheidung später tatsächlich noch ergeht oder nicht und ob Rechtskraft im weiteren Verlauf des Rechtsstreits tatsächlich eintritt (BGH, JZ 68, 463 f.; BGHZ 50, 14/16; Soergel/Vinke, a.a.O. Rz. 227).

  • BGH, 19.02.1962 - III ZR 23/60

    Rechtswidrige Unfruchtbarmachung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2002 - 2 W 1/02
    In Rechtsprechung und Schrifttum herrscht Einigkeit darüber, daß § 839 Abs. 2 BGB nicht nur Urteile im formellen Sinn erfaßt, sondern auch urteilsvertretende Erkenntnisse sowie Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die Grundlagen für diese Entscheidungen zu gewinnen (BGHZ 10, 55/59 f.; 36, 379/382 ff.; 46, 106; BGH, JZ 1968, 463; BGHZ 51, 326/327 ff.; 64, 347/349; KG, KGR 2001, 93; RGRK/Kreft, BGB, 12. Aufl., § 839 Rz. 523; Staudinger/Schäfer, BGB, 12. Aufl., § 839 Rz. 429 ff.; Soergel/Vinke, BGB, 12. Aufl., § 839, Rz. 224 ff.).

    Um ein "Urteil in einer Rechtssache" im Sinne des § 839 Abs. 2 handele es sich dann, wenn es um eine richterliche Entscheidung gehe, die unter den für ein Urteil wesentlichen Voraussetzungen erlassen und durch die ein Prozeßverhältnis für die Instanz - ganz oder teilweise - beendet werde (so schon: BGHZ 10, 55/60; 36, 379/383; 46, 106).

  • BGH, 21.05.1953 - III ZR 272/51

    Amtspflichtverletzung einer Spruchkammer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2002 - 2 W 1/02
    In Rechtsprechung und Schrifttum herrscht Einigkeit darüber, daß § 839 Abs. 2 BGB nicht nur Urteile im formellen Sinn erfaßt, sondern auch urteilsvertretende Erkenntnisse sowie Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die Grundlagen für diese Entscheidungen zu gewinnen (BGHZ 10, 55/59 f.; 36, 379/382 ff.; 46, 106; BGH, JZ 1968, 463; BGHZ 51, 326/327 ff.; 64, 347/349; KG, KGR 2001, 93; RGRK/Kreft, BGB, 12. Aufl., § 839 Rz. 523; Staudinger/Schäfer, BGB, 12. Aufl., § 839 Rz. 429 ff.; Soergel/Vinke, BGB, 12. Aufl., § 839, Rz. 224 ff.).

    Um ein "Urteil in einer Rechtssache" im Sinne des § 839 Abs. 2 handele es sich dann, wenn es um eine richterliche Entscheidung gehe, die unter den für ein Urteil wesentlichen Voraussetzungen erlassen und durch die ein Prozeßverhältnis für die Instanz - ganz oder teilweise - beendet werde (so schon: BGHZ 10, 55/60; 36, 379/383; 46, 106).

  • BGH, 19.09.1966 - III ZR 92/65

    Entmündigungsbeschluß als Urteil in einer Rechtssache

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2002 - 2 W 1/02
    In Rechtsprechung und Schrifttum herrscht Einigkeit darüber, daß § 839 Abs. 2 BGB nicht nur Urteile im formellen Sinn erfaßt, sondern auch urteilsvertretende Erkenntnisse sowie Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die Grundlagen für diese Entscheidungen zu gewinnen (BGHZ 10, 55/59 f.; 36, 379/382 ff.; 46, 106; BGH, JZ 1968, 463; BGHZ 51, 326/327 ff.; 64, 347/349; KG, KGR 2001, 93; RGRK/Kreft, BGB, 12. Aufl., § 839 Rz. 523; Staudinger/Schäfer, BGB, 12. Aufl., § 839 Rz. 429 ff.; Soergel/Vinke, BGB, 12. Aufl., § 839, Rz. 224 ff.).

    Um ein "Urteil in einer Rechtssache" im Sinne des § 839 Abs. 2 handele es sich dann, wenn es um eine richterliche Entscheidung gehe, die unter den für ein Urteil wesentlichen Voraussetzungen erlassen und durch die ein Prozeßverhältnis für die Instanz - ganz oder teilweise - beendet werde (so schon: BGHZ 10, 55/60; 36, 379/383; 46, 106).

  • BGH, 19.12.1991 - III ZR 9/91

    Endvermögen des Ehegatten - Versicherung an Eides Statt - Auskunft über das

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2002 - 2 W 1/02
    Diese Richtlinie gilt auch zugunsten eines Richters, dessen Entscheidung durch das Berufungsgericht als Kollegialgericht gebilligt worden ist (BGH, NJW-RR 1992, 919/920).

    Danach kann einem Richter in diesem Bereich ein Schuldvorwurf nur bei besonders groben Verstößen gemacht werden (BGH, NJW-RR 1992, 919 m.w.Nw.).

  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 109/84

    Amtspflichten bei Betrieb einer Kläranlage; Unterbrechung der Verjährung durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2002 - 2 W 1/02
    Schließlich bleibt noch zu bedenken, daß nach ganz herrschender Rechtsansicht der allgemeine Grundsatz gelten soll, daß einen Amtsträger in der Regel kein Verschulden trifft, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (vgl. nur: BGHZ 97, 97/107; Palandt/Thomas, BGB, 61. Aufl., § 839 Rz. 53).
  • BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 242/76

    Dienstverschaffungsvertrag; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2002 - 2 W 1/02
    Das Landgericht mußte ohne schuldhaften Rechtsverstoß auch nicht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eingehen, wonach trotz einer entsprechenden Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Aufrechnung auch dann zulässig ist, wenn zwar weder die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt noch unbestritten ist, jedoch Forderung und Gegenforderung in untrennbarem Zusammenhang stehen und Entscheidungsreife eingetreten ist (BGH, WM 1978, 620).
  • KG, 22.01.2001 - 22 U 1044/00

    Darlegungs- und Beweislast bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2002 - 2 W 1/02
    In Rechtsprechung und Schrifttum herrscht Einigkeit darüber, daß § 839 Abs. 2 BGB nicht nur Urteile im formellen Sinn erfaßt, sondern auch urteilsvertretende Erkenntnisse sowie Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die Grundlagen für diese Entscheidungen zu gewinnen (BGHZ 10, 55/59 f.; 36, 379/382 ff.; 46, 106; BGH, JZ 1968, 463; BGHZ 51, 326/327 ff.; 64, 347/349; KG, KGR 2001, 93; RGRK/Kreft, BGB, 12. Aufl., § 839 Rz. 523; Staudinger/Schäfer, BGB, 12. Aufl., § 839 Rz. 429 ff.; Soergel/Vinke, BGB, 12. Aufl., § 839, Rz. 224 ff.).
  • BGH, 17.02.1986 - II ZR 285/84

    Zulässigkeit des Aufrechnungsverbots; Entscheidung über Forderung bei Berufung

  • BGH, 06.11.1961 - III ZR 143/60

    Amtsspflichtwidrige Streitwertfestsetzung

  • BGH, 06.10.1983 - III ZR 61/82

    Amtshaftungsansprüche wegen pflichtwidriger Handlungen von Richtern -

  • BGH, 05.10.1959 - III ZR 111/58
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.06.2001 - 23 W 203/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9909
OLG Hamm, 28.06.2001 - 23 W 203/01 (https://dejure.org/2001,9909)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.06.2001 - 23 W 203/01 (https://dejure.org/2001,9909)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 23 W 203/01 (https://dejure.org/2001,9909)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    KostÄndG 1957 Art. IX Abs. 1; ; KostÄndG 1957 Art. IX Abs. 2; ; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 4; ; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 3; ; BRAGO § 43 Abs. 1 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Gebühren eines Rechtsbeistandes beim Prozeß in eigener Sache; Erstattungsfähigkeit von Gebühren des Rechtsbeistandes im Mahnverfahren bei späterem streitigen Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 23.02.1993 - 23 W 23/93

    Erstattungsfähigkeit der Mahnanwaltskosten nach erfolgloser Einschaltung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2001 - 23 W 203/01
    Dann kann eine konkrete Veranlassung zu der Annahme bestehen, daß der Schuldner die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung weiter, hinauszögern und deshalb auch einen Mahnbescheid nicht widerspruchslos hinnehmen werde (Senatsbeschluß vom 23.02.1993 - 23 W 23/93 - in JurBüro 1994, 436, 437).
  • OLG Hamm, 16.02.1999 - 23 W 535/98

    Rechtsanwaltsvergütung: Kosten des Mahnanwalts

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2001 - 23 W 203/01
    Ebenso wie die Beauftragung eines beim späteren Prozeßgericht nicht zugelassenen Rechtsanwalts für das Mahnverfahren (vgl. dazu z.B. Senatsbeschluß vom 16.02.1999 - 23 W 535/98 - in AnwBl. 2000, 322 = OLG Report 2000, 49) stellt jedoch auch die Einschaltung eines Rechtsbeistandes im Mahnverfahren keinen Verstoß gegen die Pflicht zur Vermeidung unnötiger Mehrkosten dar (§ 91 ZPO), wenn der Kläger mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid nicht zu rechnen brauchte.
  • LG Darmstadt, 15.03.2017 - 5 T 515/16

    Vergütung von Inkassounternehmen bei Eigenvertretung im Zwangsvollstreckungsrecht

    Diese Vorschrift ist jedoch auf Inkassounternehmen entsprechend anwendbar (siehe für Rechtsbeistände: LG Hanau, Beschl. v. 07.09.2016, Az. 8 T 88/16, Bl. 36 d.A.; LG Berlin, Beschl. v. 13.08.2016, Az. 51 T 95/16, Bl. 30 d.A.; LG Halle, Beschl. v. 21.03.2016, Az. 1 T 34/16, Bl. 38 d.A.; im Ergebnis wohl auch AG Strausberg, Beschl. v. 22.01.2012, Az. 11 M 2699/11; ähnlich zum Mahnverfahren: OLG Hamm, Beschl. v. 28.06.2001, Az. 23 W 203/01, juris Rn. 5; ähnlich zu § 34a BVerfGG: BVerfG, Beschluss v. 28.02.1979, Az. 1 BvR 275/74, juris Rn. 3 f.).
  • LG Darmstadt, 14.02.2017 - 5 T 622/16

    Vergütung eines Rechtsbeistands bei Eigenvertretung im Zwangsvollstreckungsrecht

    Diese Vorschrift ist jedoch auf Rechtsbeistände entsprechend anwendbar (so auch LG Hanau, Beschl. v. 07.09.2016, Az. 8 T 88/16, Bl. 36 d.A.; LG Berlin, Beschl. v. 13.08.2016, Az. 51 T 95/16, Bl. 30 d.A.; LG Halle, Beschl. v. 21.03.2016, Az. 1 T 34/16, Bl. 38 d.A.; im Ergebnis wohl auch AG Strausberg, Beschl. v. 22.01.2012, Az. 11 M 2699/11; ähnlich zum Mahnverfahren: OLG Hamm, Beschl. v. 28.06.2001, Az. 23 W 203/01, juris Rn. 5; ähnlich zu § 34a BVerfGG: BVerfG, Beschluss v. 28.02.1979, Az. 1 BvR 275/74, juris Rn. 3 f.).
  • FG Hamburg, 09.05.2016 - 3 KO 123/16

    Kostenrecht: Kostenerstattung für Rechtsanwalt in eigener Sache

    Der Erstattung der in eigener Sache teils aufgrund Mandatierung eines Prozessbevollmächtigten und teils aufgrund Selbstvertretung geltend gemachten Gebühren und Auslagen (hier insbesondere ohne Mehrkosten) als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Kosten gemäß § 139 Abs. 1, 3 FGO i. V. m. § 91 Abs. 1-2 ZPO steht der diesbezügliche Wechsel während des Verfahrens nicht entgegen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.06.2001 23 W 203/01, OLGR Hamm 2002, 246 zu III).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 4 U 41/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5270
OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 4 U 41/01 (https://dejure.org/2001,5270)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.10.2001 - 4 U 41/01 (https://dejure.org/2001,5270)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Oktober 2001 - 4 U 41/01 (https://dejure.org/2001,5270)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    KFZ-Diebstahl; Wegfahrsperre; Wiederbeschaffungswert; Vortäuschung eines Diebstahls; Verkehrsunfallschäden; Reparatur von Unfallschäden; Versicherungsbetrug

  • Judicialis

    AKB § 12 1. I. b)

  • VersR (via Owlit)

    AKB § 12 Abs. 1 I b
    Frühere auf Gutachtenbasis abgerechnete Verkehrsunfallschäden als Indiz für vorgetäuschten Diebstahl L

  • rechtsportal.de

    AKB § 12 1. I. b)
    Kfz-Kaskoentschädigung: Vortäuschung eines Diebstahls

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1231 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 172/98

    Leistungsfreiheit des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 4 U 41/01
    Denn die in der Kaskoversicherung gewährten Beweiserleichterungen beruhen auf einer materiell-rechtlichen Risikozuweisung, die nicht von der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers abhängig ist (BGH, VersR 1999, 1535, 1536).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.11.2001 - 11 UF 227/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11782
OLG Koblenz, 06.11.2001 - 11 UF 227/01 (https://dejure.org/2001,11782)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.11.2001 - 11 UF 227/01 (https://dejure.org/2001,11782)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. November 2001 - 11 UF 227/01 (https://dejure.org/2001,11782)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltsanspruch; Leistungsfähigkeit; Ausbildungsunterhalt; Zielstrebigkeit

  • Judicialis

    BAFÖG § 36; ; BAFÖG § 37; ; BGB § 1601 ff; ; BGB § 1610 Abs. 2; ; BGB § 284; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; ZPO § 91; ; ZPO § 704; ; ZPO § 708; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de

    Fortbestehen des Ausbildungsunterhaltsanspruchs nach Abbruch der ersten Ausbildung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausbildungsunterhalt - Orientierungsphase kann auch länger dauern

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Verfahrensgang

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