Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.12.2003 - 16 Wx 200/03   

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https://dejure.org/2003,3458
OLG Köln, 08.12.2003 - 16 Wx 200/03 (https://dejure.org/2003,3458)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.12.2003 - 16 Wx 200/03 (https://dejure.org/2003,3458)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Dezember 2003 - 16 Wx 200/03 (https://dejure.org/2003,3458)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    FGG § 28 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 25
    Vertretung durch den Lebensgefährten in der Wohnungseigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Lebensgefährte als Vertreter bei der Eigentümerversammlung?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ledige Wohnungseigentümerin darf ihren Lebenspartner als Vertreter in die Eigentümerversammlung schicken

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Lebensgefährte als Vertreter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 656
  • ZMR 2004, 378
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.1993 - VIII ARZ 6/92

    Eintrittsrecht des überlebenden Partners nach Tod des Mieters bei eheähnlicher

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2003 - 16 Wx 200/03
    Die Rechtsprechung hat dem bereits mehrfach Rechnung getragen (vgl. BGH NJW 1993, 999 m.w.N.) und auch der Gesetzgeber hat die nichteheliche Lebensgemeinschaft als Form des Zusammenlebens von Mann und Frau zur Kenntnis genommen und rechtliche Folgen an ihre Existenz geknüpft (vgl. etwa § 122 BSHG; § 129 Abs. 1 Ziff.1 SGB III).
  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2003 - 16 Wx 200/03
    Eine Regelung in der Teilungserklärung, die das Recht eines Wohnungseigentümers, sich in der Eigentümerversammlung vertreten zu lassen, auf bestimmte Personen beschränkt, insbesondere - wie vorliegend - auf den Ehegatten, den Verwalter und andere Wohnungseigentümer, ist - wie Amtsgericht und Landgericht in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1993, 1329 ff; BayObLG WE 1997, 276) und Literatur (vgl. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 25 Rz. 59 m.w.N.) ausgeführt haben - grundsätzlich zulässig.
  • BayObLG, 12.12.1996 - 2Z BR 124/96

    Vertretungsregelung in Gemeinschaftsordnung

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2003 - 16 Wx 200/03
    Mit dieser Entscheidung weicht der Senat nicht von dem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12.12.1996 - 2 ZBR 124/96 - ab, so dass eine Vorlage nach § 28 Abs. 2 FGG an den Bundesgerichtshof nicht veranlasst ist.
  • LG Hamburg, 21.09.2016 - 318 S 51/16

    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Rechtsschutzinteresse für

    Die ergänzende Auslegung der Teilungserklärung setzt eine planwidrige Regelungslücke voraus (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 08.12.2003 - 16 Wx 200/03, NZM 2004, 656, Rn. 5, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.10.2003 - 35 U 48/02   

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https://dejure.org/2003,11452
OLG Hamm, 01.10.2003 - 35 U 48/02 (https://dejure.org/2003,11452)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.10.2003 - 35 U 48/02 (https://dejure.org/2003,11452)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Oktober 2003 - 35 U 48/02 (https://dejure.org/2003,11452)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anhaltspunkte für Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Versicherungsvertreters; Voraussetzungen für Verwirkung eines Ausgleichsanspruchs; Wahrung der Ausschlußfrist bei fristgerechter Geltendmachung des Anspruchs; Berechnungsgrundlagen für Ermittlung der Höhe des ...

  • Judicialis

    HGB § 87 b; ; HGB § ... 87 b III; ; HGB § 89 b; ; HGB § 89 b I S. 1 Nr. 1; ; HGB § 89 b I S. 1 Nr. 2; ; HGB § 89 b I S. 1 Nr. 3; ; HGB § 89 b I Nr. 1; ; HGB § 89 b I Nr. 2; ; HGB § 89 b I Nr. 3; ; HGB § 89 b IV; ; HGB § 89 b IV 1; ; HGB § 89 b IV 2; ; HGB § 89 b V; ; HGB § 92; ; HGB § 92 II; ; DÜG § 1; ; ZPO § 144; ; ZPO § 513; ; ZPO § 546

  • rechtsportal.de

    Zur Frage der Einbeziehung sog. Folgeprovisionen in den einem Versicherungsvertreter zustehenden Ausgleich gem. §§ 89b, 92 HGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - LVM 1 -, AA des VV, rechtsvernichtende Einwendung der Verwirkung des AA, Grundsätze zur Errechnung der Höhe des AA

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.11.1970 - VII ZR 47/69

    Berücksichtigung einer langen Vertragsdauer bei Bemessung des Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2003 - 35 U 48/02
    Bleibende Vorteile erwachsen dem Unternehmer aber im Regelfall nur aus der für die Vermittlung neuer Geschäfte - hier Versicherungsverträge - ursächlichen Tätigkeit des Vertreters, nicht dagegen aus sonstiger, insbesondere verwaltender und damit weder für den Handelsvertreter noch den Versicherungsvertreter typischer Tätigkeit (BGH, VersR 1971, 265).

    Auch wenn nach der Rechtsprechung des BGH (BGH VersR 1971, 265 unter Hinweis auf BGH VersR 1963, 556 und BGH VersR 1959, 427 f, 428) nicht ausschließlich auf die im Vertrag verwandte Bezeichnung der Provisionen abzustellen ist, sondern auf eine Würdigung der allgemeinen Handhabung und der besonderen vertraglichen Gestaltung des Einzelfalls (BGH VersR 59, 427), so dass es ggfs. dem Tatrichter obliegt, zu untersuchen, ob in einer als Verwaltungs- oder Inkassoprovision bezeichneten Vergütung noch ein Entgelt für die Vermittlungstätigkeit enthalten ist, bleibt Ausgangspunkt doch der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag und dessen Bestimmungen, wann und wofür welche Provision verdient sein sollte (vgl. hierzu auch BGH NJW-RR 1988, 1061 ff, 1062 f).

    Eine hiervon abweichende Bewertung der zwischen den Parteien getroffenen Provisionsabreden würde dementsprechend hinreichend substantiierten Sachvortrag des für die Voraussetzungen des § 99 b I Nr. 1 - 3 HGB grundsätzlich darlegungs- und beweisbelasteten Versicherungsvertreters - hier mithin des Klägers - voraussetzen (BGH VersR 1971, 265).

    Angesichts des unzureichenden Sachvortrags des Klägers zur konkreten Ausgestaltung seines Geschäftsbetriebes bestand danach weder für das Landgericht noch für den Senat Veranlassung, gemäß § 144 ZPO von Amts wegen ein Sachverständigengutachten einzuholen, da dies schlüssigen - hier aber fehlenden - Sachvortrag des Klägers voraussetzen würde (BGH VersR 1971, 265 f).

    Ein über die Zahlung der Beklagten hinausgehender Ausgleichsanspruch des Klägers hätte sich nach Vorstehendem mithin allein (noch) unter dem Gesichtspunkt ergeben können, dass nach seinem Ausscheiden zustande gekommene Abschlüsse sich bei natürlicher Betrachtung als Fortsetzung (Verlängerung) oder Erweiterung (Summenerhöhung) vom ihm vermittelter Verträge darstellten (vgl. BGH VersR 1971, 265 f unter Hinweis auf die bei Küstner VersR 2002, 513 ff so bezeichnete "Ausnahmerechtsprechung" BGHZ 34, 310 = VersR 1961, 341).

    Für die im Rahmen des § 89 b HGB notwendige Prognoseentscheidung wäre indes auch insoweit näherer Vortrag des Klägers dazu erforderlich, in welchem Umfang Verlängerungen und Summenerhöhungen während der Dauer seiner Tätigkeit für den Beklagten vorgekommen sind, um hieraus den Schluss auf eine entsprechende Weiterentwicklung nach Ausscheiden des Klägers ziehen zu können (BGH VersR 1996, 752; VersR 1971, 265, 266).

  • BGH, 23.02.1961 - VII ZR 237/59

    Ausgleichsanspruch des Bausparkassenvertreters

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2003 - 35 U 48/02
    Ein über die Zahlung der Beklagten hinausgehender Ausgleichsanspruch des Klägers hätte sich nach Vorstehendem mithin allein (noch) unter dem Gesichtspunkt ergeben können, dass nach seinem Ausscheiden zustande gekommene Abschlüsse sich bei natürlicher Betrachtung als Fortsetzung (Verlängerung) oder Erweiterung (Summenerhöhung) vom ihm vermittelter Verträge darstellten (vgl. BGH VersR 1971, 265 f unter Hinweis auf die bei Küstner VersR 2002, 513 ff so bezeichnete "Ausnahmerechtsprechung" BGHZ 34, 310 = VersR 1961, 341).
  • BGH, 06.08.1997 - VIII ZR 150/96

    Ausgleichsanspruch eines Tankstellenhalters

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2003 - 35 U 48/02
    Auch die in erster Instanz in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.08.1997 (VIII ZR 150/96 = VersR 1997, 1398) angestellte Überlegung des Klägers, es reiche bereits aus, dass er den Anteil seiner durch die Verwaltungsprovision abgegoltenen verwaltenden Tätigkeit schlicht mit (damals) 5 % behaupte, um so den Beklagte im Wege einer Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zu zwingen, nun seinerseits eine abweichende Verteilung des werbenden und des verwaltenden Anteils seiner Tätigkeit darzulegen und im Streitfall auch zu beweisen, führt letztlich nicht weiter.
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 54/95

    Auskunftspflicht des Versicherungsunternehmens gegenüber dem ausgeschiedenen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2003 - 35 U 48/02
    Für die im Rahmen des § 89 b HGB notwendige Prognoseentscheidung wäre indes auch insoweit näherer Vortrag des Klägers dazu erforderlich, in welchem Umfang Verlängerungen und Summenerhöhungen während der Dauer seiner Tätigkeit für den Beklagten vorgekommen sind, um hieraus den Schluss auf eine entsprechende Weiterentwicklung nach Ausscheiden des Klägers ziehen zu können (BGH VersR 1996, 752; VersR 1971, 265, 266).
  • OLG München, 13.11.1991 - 7 U 6544/90

    Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Provision ; Ausgleichsansprüche

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2003 - 35 U 48/02
    Schließlich sprechen auch die Höhe der neben der Abschlussprovisionen gesondert gezahlten Folgeprovision ebenso der Umstand, dass letztere den Versicherungsvertretern im Geschäftsbereich des Beklagten grundsätzlich in gleicher Weise und insbesondere Höhe sowohl für selbst geworbene wie auch für ihnen übertragene Versicherungsbestände gezahlt werden, gegen die Annahme des Klägers, bei der Folgeprovision handele es sich gleichwohl in vollem Umfang um eine (weitere) Vergütung für werbende Tätigkeit (vgl. hierzu auch OLG München, VersR 1992, 1512).
  • OLG Hamm, 15.12.2000 - 35 U 77/99

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung des Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2003 - 35 U 48/02
    Wie der Senat bereits in einer früheren Entscheidung (Urteil vom 15.12.2000 - 35 U 77/99 OLG Hamm -, VersR 2001, 1154) ausgeführt hat, erleichtern die Grundsätze dem Versicherungsvertreter lediglich die Darlegung seiner Provisionsverluste, ohne ihn zu binden.
  • BGH, 28.04.1988 - I ZR 66/87

    Darlegungs- und Beweislast des ausgeschiedenen Handelsvertreters; Berechnung des

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2003 - 35 U 48/02
    Auch wenn nach der Rechtsprechung des BGH (BGH VersR 1971, 265 unter Hinweis auf BGH VersR 1963, 556 und BGH VersR 1959, 427 f, 428) nicht ausschließlich auf die im Vertrag verwandte Bezeichnung der Provisionen abzustellen ist, sondern auf eine Würdigung der allgemeinen Handhabung und der besonderen vertraglichen Gestaltung des Einzelfalls (BGH VersR 59, 427), so dass es ggfs. dem Tatrichter obliegt, zu untersuchen, ob in einer als Verwaltungs- oder Inkassoprovision bezeichneten Vergütung noch ein Entgelt für die Vermittlungstätigkeit enthalten ist, bleibt Ausgangspunkt doch der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag und dessen Bestimmungen, wann und wofür welche Provision verdient sein sollte (vgl. hierzu auch BGH NJW-RR 1988, 1061 ff, 1062 f).
  • BGH, 04.05.1959 - II ZR 81/57

    Zulässigkeit der Vereinbarung einer pauschalierten Provision

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2003 - 35 U 48/02
    Ausgleichspflichtig ist dabei nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung allein der Verlust solcher Provisionen, die den Erfolg einer auf Vermittlung oder Abschluss von Geschäften gerichteten Vertretertätigkeit vergüten; andere Provisionen und deren Verlust - wie beispielsweise der von Inkasso- oder Verwaltungsprovisionen - sind dagegen für die Ausgleichsberechnung von vornherein unbeachtlich (BGHZ 30, 98 (104) = VersR 59, 427 (428)).
  • BGH, 21.03.1963 - VII ZR 95/61

    - Uelzener -, AA des VV, Ausschluss des AA bei einvernehmlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2003 - 35 U 48/02
    Auch wenn nach der Rechtsprechung des BGH (BGH VersR 1971, 265 unter Hinweis auf BGH VersR 1963, 556 und BGH VersR 1959, 427 f, 428) nicht ausschließlich auf die im Vertrag verwandte Bezeichnung der Provisionen abzustellen ist, sondern auf eine Würdigung der allgemeinen Handhabung und der besonderen vertraglichen Gestaltung des Einzelfalls (BGH VersR 59, 427), so dass es ggfs. dem Tatrichter obliegt, zu untersuchen, ob in einer als Verwaltungs- oder Inkassoprovision bezeichneten Vergütung noch ein Entgelt für die Vermittlungstätigkeit enthalten ist, bleibt Ausgangspunkt doch der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag und dessen Bestimmungen, wann und wofür welche Provision verdient sein sollte (vgl. hierzu auch BGH NJW-RR 1988, 1061 ff, 1062 f).
  • LG Münster, 13.07.2001 - 22 O 61/01

    Vorbehaltlose Entgegennahme einer Zahlung auf einen vor Vertragsende geltend

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2003 - 35 U 48/02
    Den abweichenden Erwägungen des Beklagten, der im Anschluss an eine Entscheidung des Landgerichts Münster (Urteil vom 13.07.2001 - 22 O 61/01 - veröffentlicht in VersR 2002, 53) die Auffassung vertritt, die Ausschlussfrist des § 89 b IV 2 HGB sei gleichwohl nicht gewahrt, nachdem der Kläger die ihm angebotene Zahlung angenommen und seinen Anspruch nun im vorliegenden Rechtsstreit - außerhalb der Frist - in einer von seinem früheren Vorbringen völlig abweichenden Form begründe, vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Frankfurt, 22.10.1985 - 5 U 247/84

    AA des VV, Grundsätze zur Errechnung der Höhe des AA, Berechnungsschema zur

  • BGH, 24.09.1962 - II ZR 84/62

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

  • OLG Hamm, 29.01.2003 - 35 U 18/02

    - Westfälische Provinzial 3 -, AA des VV, Abgrenzung Vermittlungsprovision /

  • OLG Hamm, 31.05.2012 - 18 U 148/05

    - LVM 1 -, AA des VV, Abgrenzung Vermittlungsprovision / Verwaltungsprovision

    Die hiergegen gerichtet Berufung des Klägers, mit der dieser sein erstinstanzliches Klageziel in vollem Umfang weiterverfolgt und eine neue Berechnung seines Anspruchs vorgelegt hat (GA III 698 f.), hat der 35. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm durch Urteil vom 1. Oktober 2003 - 35 U 48/02 - zurückgewiesen (GA III 744 ff.).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Parteien wird auf das angefochtene Urteil, das Berufungsurteil vom 1. Oktober 2003 - 35 U 48/02 OLG Hamm - sowie auf die eingereichten Schriftsätze verwiesen.

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.08.2003 - 7 U 52/03   

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https://dejure.org/2003,5227
OLG Celle, 27.08.2003 - 7 U 52/03 (https://dejure.org/2003,5227)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.08.2003 - 7 U 52/03 (https://dejure.org/2003,5227)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. August 2003 - 7 U 52/03 (https://dejure.org/2003,5227)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arbeitnehmerüberlassung: Unwirksamkeit der Verträge bei Fehlen der behördlichen Erlaubnis; Bereicherungsanspruch

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Entrichtung eines erstrangigen Teils einer Vergütung für Maurerarbeiten ; Erforderliches Merkmal der Gewerbsmäßigkeit bei der Arbeitnehmerüberlassung ; Arbeitnehmerüberlassung zum Schuldenabbau ; Arbeitnehmerüberlassung bei Bauunternehmen; Erzielung ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entrichtung eines erstrangigen Teils einer Vergütung für Maurerarbeiten ; Erforderliches Merkmal der Gewerbsmäßigkeit bei der Arbeitnehmerüberlassung ; Arbeitnehmerüberlassung zum Schuldenabbau ; Arbeitnehmerüberlassung bei Bauunternehmen; Erzielung ...

  • Judicialis

    BGB § 134

  • rechtsportal.de

    BGB § 134
    Bedeutung und Wirkung einer behördlichen Erlaubnis für Arbeitnehmerüberlassungen im Baugewerbe

  • ibr-online

    Arbeit & Soziales - Arbeitnehmerüberlassung nur mit Erlaubnis zulässig

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmerüberlassung am Bau nur mit Erlaubnis zulässig! (IBR 2004, 168)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1010
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.1984 - VI ZR 187/82

    Ansprüche des Arbeitnehmerüberlassers bei Formnichtigkeit der geschlossenen

    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2003 - 7 U 52/03
    Ein nur mündlich abgeschlossener Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist selbst dann formunwirksam, wenn die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitskräften vorliegt (so BGH in NJW 2000, 1557 und in NJW 1984, 1456).

    In einem solchen Fall ist der Verkehrswert der Arbeitnehmerüberlassung einschließlich des Gewinns des Verleihers Gegenstand des Bereicherungsanspruchs (BGH in NJW 2000, 785; NJW 1984, 1456).

  • BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 111/81

    Anspruch auf Lohnzahlung aus einem gesetzlich fingierten Arbeitsvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2003 - 7 U 52/03
    Gewerbsmäßig i. S. d. § 1 Abs. 1 AÜG ist die Überlassung von Arbeitnehmern, wenn sie auf eine gewisse Dauer und die Erzielung wirtschaftlicher Vorteile angelegt ist (dazu BAG in NJW 1984, 2912).
  • BGH, 17.02.2000 - III ZR 78/99

    Begriff der "Betriebe des Baugewerbes"

    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2003 - 7 U 52/03
    Ein nur mündlich abgeschlossener Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist selbst dann formunwirksam, wenn die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitskräften vorliegt (so BGH in NJW 2000, 1557 und in NJW 1984, 1456).
  • KG, 15.02.2022 - 21 U 1116/20

    Vorliegen von Dienstvertrag bei Verpflichtung zum Einsatz von Arbeitnehmern auf

    dd) Folglich wäre der streitgegenständliche Vertrag gemäß § 9 Nr. 1 AÜG unwirksam (vgl. OLG Celle, Urteil vom 28. August 2013, 7 U 52/03; Höpfner in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht, Kommentar, 9. Auflage, 2020, § 1b AÜG, Rn. 9).

    Was die Höhe der Leistungskondiktion anbelangt ist die Rechtslage im polnischen Recht somit anders als im deutschen Recht (zu diesem vgl. OLG Celle, Urteil vom 27. August 2013, 7 U 52/03), worauf der Senat die Parteien ausdrücklich hingewiesen hat (vgl. Terminsprotokoll vom 21. Dezember 2021, S. 3).

  • OLG Hamm, 07.06.2005 - 7 U 32/04

    Kündigung eines Pachtvertrages wegen Zweckentfremdung durch Nutzung des

    Die hiermit verbundenen Rechtsfragen waren Gegenstand eines Rechtsstreits vor dem Senat (7 U 52/03).
  • LG Köln, 14.03.2008 - 17 O 239/07

    Rechtmäßigkeit eines Anspruchs auf Zahlung der Vergütung für überlassene

    Bei Unwirksamkeit gem. § 134 BGB iVm. §§ 1, 9 AÜG richtet sich der Anspruch nach §§ 812 I 1 F 1, 818 II BGB aber lediglich auf das, was der Entleiher - hier also die Beklagte - erspart hat, weil er selbst seine Arbeitskräfte nicht entlohnt hat (vgl. OLG Celle, Urt. v. 27.08.2003, 7 U 52/03).
  • SG Oldenburg, 30.05.2007 - S 7 U 167/06
    Die Klage dagegen mit dem Ziel einer weitergehenden Unfallentschädigung unter Aner-kennung einer Innenmeniskusschädigung als Unfallfolge blieb erfolglos, S 7 U 52/03.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2006 - L 16 U 133/03
    Diese Akten und die Prozessakte (Az. L 16 U 133/03, S 7 U 52/03) sind Gegenstand der Beratung gewesen.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 27.09.2002 - 8 W 521/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4996
OLG Dresden, 27.09.2002 - 8 W 521/02 (https://dejure.org/2002,4996)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.09.2002 - 8 W 521/02 (https://dejure.org/2002,4996)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. September 2002 - 8 W 521/02 (https://dejure.org/2002,4996)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung von privaten Gläubigern mit wirtschaftlicher Beteiligung durch Insolvenzverwalter für Prozesskostenfinanzierung; Wirtschaftliche Beteiligung bei Zustehen von Forderungen in erheblichem Umfang und Rechnenkönnen mit wenigstens teilweiser Befriedigung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 116 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 116 Satz 1 Nr. 1; InsO § 55 Abs. 1
    Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter - Zumutbarkeit der Heranziehung privater Gläubiger zur Finanzierung der Prozesskosten; bestrittene Forderungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2004, 994
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.03.1998 - XI ZR 4/98

    Freistellung des Fiskus von der Kostenaufbringung

    Auszug aus OLG Dresden, 27.09.2002 - 8 W 521/02
    a) Hierbei kommt es nicht entscheidend auf die Frage an, ob der Steuerfiskus, welcher vorliegend ebenfalls Forderungen angemeldet hat, zur Finanzierung herangezogen werden kann (bejahend BGHZ 138, 188 f.; BGH, NJW-RR 1999, 275; ebenso OLG Celle, NJW-RR 2000, 728; OLG Koblenz, OLG-Report 2002, 237).

    Entgegen der Auffassung des Beklagten ergibt sich auch nicht aus der gesetzlichen Systematik von § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO, dass die Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter die Regel und die Nichtgewährung die Ausnahme sein sollte (BGHZ 138, 188, 191, entgegen BGHZ 119, 372, 377; BGH, NJW 1991, 40, 41; OLG Naumburg, ZIP 1994, 383, 384).

    Hinsichtlich der Voraussetzung der Unzumutbarkeit der Kostenaufbringung für die am Gegenstand des Rechtsstreites wirtschaftlich Beteiligten (§ 116 Satz 1 Nr. 1, 2. Hs. ZPO) enthält das Gesetz keine abweichende Regelung (BGHZ 138, 188, 191 f.).

  • OLG Naumburg, 02.02.1994 - 7 W 1/94

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen

    Auszug aus OLG Dresden, 27.09.2002 - 8 W 521/02
    c) Ohne Einfluss auf das gefundene Ergebnis bleibt, dass es sich bei einem Teil der angemeldeten Forderungen nur um geringfügige handelt, deren Inhabern angesichts der bei einer Verteilung zu erwartenden minimalen Beträge eine Vorschussleistung nicht zugemutet werden kann (vgl. OLG Naumburg, ZIP 1994, 383, 384; Zöller, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 116 Rdn. 7 m.w.N.).

    Denn die Gläubiger bestrittener Forderungen sind entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht ohne weiteres von der Obliegenheit zur Prozessfinanzierung ausgenommen (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl. 2002, § 116 Rdn. 11; a.A. - jeweils ohne nähere Begründung - OLG Naumburg, ZIP 1994, 383, 384; OLG Karlsruhe, AnwBl. 2000, 61, 62).

    Entgegen der Auffassung des Beklagten ergibt sich auch nicht aus der gesetzlichen Systematik von § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO, dass die Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter die Regel und die Nichtgewährung die Ausnahme sein sollte (BGHZ 138, 188, 191, entgegen BGHZ 119, 372, 377; BGH, NJW 1991, 40, 41; OLG Naumburg, ZIP 1994, 383, 384).

  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus OLG Dresden, 27.09.2002 - 8 W 521/02
    Wirtschaftlich beteiligt i.S.d. § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO sind diejenigen Gläubiger, die bei einem erfolgreichen Abschluss des konkreten Rechtsstreites wenigstens mit einer teilweisen Befriedigung ihrer Ansprüche aus der Masse rechnen können (BGHZ 119, 372, 377).

    Entgegen der Auffassung des Beklagten ergibt sich auch nicht aus der gesetzlichen Systematik von § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO, dass die Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter die Regel und die Nichtgewährung die Ausnahme sein sollte (BGHZ 138, 188, 191, entgegen BGHZ 119, 372, 377; BGH, NJW 1991, 40, 41; OLG Naumburg, ZIP 1994, 383, 384).

  • KG, 25.02.2000 - 7 W 602/00

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Dresden, 27.09.2002 - 8 W 521/02
    Auch kann offen bleiben, ob im Zuge der durch die Insolvenzordnung eingeführten Gleichstellung aller Gläubiger - in Abkehr von der früher in § 61 KO bzw. § 17 GesO vorgenommenen Rangunterscheidung zwischen bevorrechtigten und nicht bevorrechtigten Gläubigern - noch davon ausgegangen werden kann, dass ehemals bevorrechtigten Gläubigern wie Arbeitnehmern, Berufsgenossenschaften oder Sozialversicherungsträgern eine Kostenbeteiligung schlechterdings nicht zugemutet werden kann (vgl. hierzu KG, NJW-RR 2000, 1001 f.; Fischer, in: Musielak, ZPO, 3. Aufl. 2002, § 116 Rdn. 8).
  • OLG Celle, 16.03.1999 - 4 W 90/99

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Dresden, 27.09.2002 - 8 W 521/02
    a) Hierbei kommt es nicht entscheidend auf die Frage an, ob der Steuerfiskus, welcher vorliegend ebenfalls Forderungen angemeldet hat, zur Finanzierung herangezogen werden kann (bejahend BGHZ 138, 188 f.; BGH, NJW-RR 1999, 275; ebenso OLG Celle, NJW-RR 2000, 728; OLG Koblenz, OLG-Report 2002, 237).
  • BGH, 16.11.1998 - II ZB 15/98

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte im

    Auszug aus OLG Dresden, 27.09.2002 - 8 W 521/02
    a) Hierbei kommt es nicht entscheidend auf die Frage an, ob der Steuerfiskus, welcher vorliegend ebenfalls Forderungen angemeldet hat, zur Finanzierung herangezogen werden kann (bejahend BGHZ 138, 188 f.; BGH, NJW-RR 1999, 275; ebenso OLG Celle, NJW-RR 2000, 728; OLG Koblenz, OLG-Report 2002, 237).
  • OLG Karlsruhe, 13.01.1998 - 14 W 79/97
    Auszug aus OLG Dresden, 27.09.2002 - 8 W 521/02
    Denn die Gläubiger bestrittener Forderungen sind entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht ohne weiteres von der Obliegenheit zur Prozessfinanzierung ausgenommen (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl. 2002, § 116 Rdn. 11; a.A. - jeweils ohne nähere Begründung - OLG Naumburg, ZIP 1994, 383, 384; OLG Karlsruhe, AnwBl. 2000, 61, 62).
  • OLG Dresden, 26.02.1996 - 8 U 1636/95

    Prozeßkostenhilfe für Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Dresden, 27.09.2002 - 8 W 521/02
    e) Es ist daher zu beanstanden, dass der Antragsteller es unterlassen hat, zumindest diejenigen Gläubiger zur Prozessfinanzierung heranzuziehen, denen erhebliche Forderungsbeträge zustehen (vgl. hierzu Senat, OLG-Report Dresden 1997, 336).
  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89

    Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des

    Auszug aus OLG Dresden, 27.09.2002 - 8 W 521/02
    Entgegen der Auffassung des Beklagten ergibt sich auch nicht aus der gesetzlichen Systematik von § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO, dass die Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter die Regel und die Nichtgewährung die Ausnahme sein sollte (BGHZ 138, 188, 191, entgegen BGHZ 119, 372, 377; BGH, NJW 1991, 40, 41; OLG Naumburg, ZIP 1994, 383, 384).
  • BGH, 06.03.2006 - II ZB 11/05

    Zumutbarkeit der Aufbringung der Prozesskosten durch Insolvenzgläubiger

    Selbst wenn man - darin dem Beschwerdegericht folgend - die Bundesagentur für Arbeit sowie die Deutsche Angestellten Krankenkasse als Sozialleistungsträger außer Betracht lässt (zur alten Rechtslage Senat, Beschl. v. 7. Juli 1997 - II ZB 7/97, ZIP 1997, 1553, 1554; BGHZ 119, 372, 378; zweifelnd für die InsO etwa OLG Dresden ZinsO 2004, 275 m.w.Nachw.), verbleiben fünf Großgläubiger, von denen der größte, nämlich die V.bank B. eG, zudem nur für den Ausfall anerkannte Forderungen inne hat.
  • BVerwG, 08.02.2006 - 8 PKH 4.05

    Bedürftigkeit und Zumutbarkeit als Voraussetzungen für die Gewährung von

    Hiervon kann ausgegangen werden, wenn im Fall eines Obsiegens die Forderung des Gläubigers zumindest teilweise befriedigt wird und der zu erwartende Massezuwachs jedenfalls deutlich über den Verfahrenskosten liegt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 27. September 2002, WM 2004, 994 ; OLG Köln, Beschluss vom 10. September 2002, WM 2003, 1031 ; KG, Beschluss vom 7. Januar 2005 14 W 51/04 juris; BAG, Beschluss vom 28. April 2003, a.a.O. ).
  • OLG Stuttgart, 30.09.2010 - 3 W 56/10

    Prozesskostenhilfe: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf einen

    Davon, dass der zu erwartende Nutzen die aufzubringenden Kosten deutlich überwiegt, ist dann auszugehen, wenn im Falle eines Obsiegens die Forderung des Gläubigers zumindest teilweise befriedigt wird und der zu erwartende Massezuwachs jedenfalls deutlich über den Verfahrenskosten liegt (BVerwG ZIP 2006, 1542; OLG Dresden WM 2004, 994; OLG Köln WM 2003, 1031).
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Rechtsprechung
   OLG München, 11.09.2003 - 6 U 2448/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11930
OLG München, 11.09.2003 - 6 U 2448/03 (https://dejure.org/2003,11930)
OLG München, Entscheidung vom 11.09.2003 - 6 U 2448/03 (https://dejure.org/2003,11930)
OLG München, Entscheidung vom 11. September 2003 - 6 U 2448/03 (https://dejure.org/2003,11930)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents betreffend Brillenetui; Klagerecht des Patentinhabers bei Vergabe einer ausschließlichen Lizenz; Dingliche Wirkung eines Zustimmungsvorbehalts für die Vergabe von Unterlizenzen; Zustimmung durch Schweigen im Rechtsverkehr; ...

  • Judicialis

    PatG § 139; ; PatG § 140b; ; PatG § 141

  • rechtsportal.de

    PatG § 139; PatG § 140b; PatG § 141
    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz - Zu den Rechten eines Patentinhabers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

    Auszug aus OLG München, 11.09.2003 - 6 U 2448/03
    Es ist daher nur auf die Verletzungshandlungen (abzustellen, ohne dass dabei der Zeitpunkt, zu dem sie vorgenommen worden sind, eine Rolle spielt (BGHZ 117, 264, 275 ff. - Nicola).
  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

    Auszug aus OLG München, 11.09.2003 - 6 U 2448/03
    Der BGH hat sich in dieser Entscheidung ausdrücklich von der Entscheidung des 1. Zivilsenats "Gaby" (GRUR 1988, 307, 308) abgesetzt.
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des

    Auszug aus OLG München, 11.09.2003 - 6 U 2448/03
    Dem Patentinhaber steht nämlich auch bei Vergabe einer ausschließlichen Lizenz das Klagerecht zu, soweit er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung hat (Bartenbach-Gennen, Patentlizenz- und Know-How-Vertrag, 5. Aufl., Rdnr. 2278; Busse-Keukenschrijver, Patentgesetz, 5. Aufl., § 139 Rdnr. 19 m.w.N.; BGH GRUR 1992, 697 - Alf; BGH GRUR 1994, 191 - Asterix-Persiflagen, OLG München, GRUR 1984, 524 - Nachtblende).
  • OLG München, 05.04.1984 - 6 U 1679/83

    Rechtsgeschäftliche Ermächtigung zur Geltendmachung einer Forderung im eigenen

    Auszug aus OLG München, 11.09.2003 - 6 U 2448/03
    Dem Patentinhaber steht nämlich auch bei Vergabe einer ausschließlichen Lizenz das Klagerecht zu, soweit er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung hat (Bartenbach-Gennen, Patentlizenz- und Know-How-Vertrag, 5. Aufl., Rdnr. 2278; Busse-Keukenschrijver, Patentgesetz, 5. Aufl., § 139 Rdnr. 19 m.w.N.; BGH GRUR 1992, 697 - Alf; BGH GRUR 1994, 191 - Asterix-Persiflagen, OLG München, GRUR 1984, 524 - Nachtblende).
  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 264/91

    Freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Elemente einer Comic-Serie - Asterix

    Auszug aus OLG München, 11.09.2003 - 6 U 2448/03
    Dem Patentinhaber steht nämlich auch bei Vergabe einer ausschließlichen Lizenz das Klagerecht zu, soweit er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung hat (Bartenbach-Gennen, Patentlizenz- und Know-How-Vertrag, 5. Aufl., Rdnr. 2278; Busse-Keukenschrijver, Patentgesetz, 5. Aufl., § 139 Rdnr. 19 m.w.N.; BGH GRUR 1992, 697 - Alf; BGH GRUR 1994, 191 - Asterix-Persiflagen, OLG München, GRUR 1984, 524 - Nachtblende).
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Rechtsprechung
   OLG München, 03.04.2003 - 29 U 5461/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9705
OLG München, 03.04.2003 - 29 U 5461/02 (https://dejure.org/2003,9705)
OLG München, Entscheidung vom 03.04.2003 - 29 U 5461/02 (https://dejure.org/2003,9705)
OLG München, Entscheidung vom 03. April 2003 - 29 U 5461/02 (https://dejure.org/2003,9705)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • aufrecht.de

    Hausverbot

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Erlass eines Hausverbots gegenüber einem Wettbewerber; Duldungspflicht des Anbieters von Waren in Bezug auf Testkäufe von Wettbewerbern

  • Judicialis

    UWG § 1

  • rechtsportal.de

    UWG § 1
    Hausverbot für Versteigerung als wettbewerbswidrige Behinderung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.07.1979 - I ZR 138/77

    Hausverbot II

    Auszug aus OLG München, 03.04.2003 - 29 U 5461/02
    Ein Hausverbot ist in diesem Kontext nur dann rechtmäßig, wenn in der Person des Testkäufers bzw. Testbeobachters ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, die dem Unternehmer Anlass geben, dem Testkäufer bzw. Testbeobachter gegenüber von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen (vgl. BGH GRUR 1979, 859, 860 - Hausverbot II).

    Bei dem Hausverbot handelt es sich um eine auf den Adressaten des Hausverbots als Person bezogene und an dessen Verhalten anknüpfende Maßnahme; in dessen Person müssen ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, die dem Hausrechtsinhaber berechtigten Anlass geben, dem Adressaten gegenüber vom Hausrecht Gebrauch zu machen (vgl. BGH GRUR 1979, 859, 860 - Hausverbot II).

  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 177/95

    "Bilanzanalyse Pro 7"; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren

    Auszug aus OLG München, 03.04.2003 - 29 U 5461/02
    Die Äußerungen der Klägerin in diesem Schreiben sind jedoch nach den Grundsätzen betreffend Äußerungen in gerichtlichen und behördlichen Verfahren (vgl. BGH WRP 1998, 512, 514-516 - Bilanzanalyse Pro 7) privilegiert, weshalb auf dieses Schreiben das Hausverbot - ohne dass es hier auf die Stichhaltigkeit der von der Klägerin erhobenen Vorwürfe ankäme - nicht gestützt werden kann.
  • BGH, 18.05.1966 - Ib ZR 60/64

    Hausverbot

    Auszug aus OLG München, 03.04.2003 - 29 U 5461/02
    Sein Handeln ist in objektiver Hinsicht geeignet, den eigenen Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu begünstigen, weil er sich durch das Hausverbot einer Kontrolle seitens der Klägerin daraufhin, ob seine Versteigerungen im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht durchgeführt werden, entzieht (vgl. BGH GRUR 1966, 564, 566 - Hausverbot I).
  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus OLG München, 03.04.2003 - 29 U 5461/02
    Diese Rechtsprechung ist mit Art. 13 GG vereinbar; bei Geschäfts- oder Betriebsräumen wie im Streitfall ist das Schutzbedürfnis durch den Zweck gemindert, den sie nach dem Willen des Hausrechtsinhabers besitzen; je größer ihre Offenheit nach Außen ist und je mehr sie zur Aufnahme sozialer Kontakte für Dritte bestimmt sind, desto schwächer ist der grundrechtliche Schutz (vgl. BVerfGE 97, 228, 266).
  • BGH, 25.04.1991 - I ZR 283/89

    Testfotos

    Auszug aus OLG München, 03.04.2003 - 29 U 5461/02
    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist der Anbieter von Waren oder Dienstleistungen verpflichtet, Testkäufe oder die testweise Inanspruchnahme von Dienstleistungen zu dulden, sofern die den Test durchführenden Personen sich wie normale Nachfrager verhalten (vgl. BGH GRUR 1991, 843, 844 - Testfotos I).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 03.04.2003 - 29 U 5461/02
    Die Revision war nicht zuzulassen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65).
  • OLG Nürnberg, 25.05.1982 - 3 U 928/82

    Wettbewerbswidrigkeit durch Verwehren der Überwachungsmöglichkeit durch

    Auszug aus OLG München, 03.04.2003 - 29 U 5461/02
    Ein Unternehmer, der seine Geschäftsräume dem allgemeinen Verkehr öffnet, kann sich legitimer Kontrollmaßnahmen von Seiten der Wettbewerber nicht durch Berufung auf sein Hausrecht entziehen (vgl. Saarländisches OLG OLGR 2000, 516, 517; vgl. ferner OLG Nürnberg GRUR 1982, 571).
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