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   OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 1442/02   

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OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 1442/02 (https://dejure.org/2003,2802)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.10.2003 - 10 U 1442/02 (https://dejure.org/2003,2802)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. Oktober 2003 - 10 U 1442/02 (https://dejure.org/2003,2802)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistung aus der Vollkaskoversicherung; Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls; Willentliches Ausweichen zur Vermeidung einer Kollision mit einem Fuchs; Reflexartiges Fehlverhalten; Anspruch unter dem Aspekt der Rettungskosten; Ausweichmanöver zur ...

  • Judicialis

    VVG § 61; ; VVG § 62; ; VVG § 63; ; AKB § 12 Abs. 1 I d); ; Bundesjagdgesetz § 2 Abs. 1 Nr. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; VVG § 62; VVG § 63; AKB § 12 Abs. 1 I d; BJagdG § 2 Abs. 1 Nr. 1
    Ausweichmanöver wegen eines querenden Fuchses ist grob fahrlässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungsschutz bei Wildunfällen die durch bewusstes Ausweichen des Fahrzeugführers verursacht wurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 118
  • VersR 2004, 464
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.06.2003 - IV ZR 276/02

    Haftung für Rettungshandlungen eines Dritten

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 1442/02
    Das Ausweichmanöver ist angesichts der geringen Gefahren, die mit einer Kollision verbunden sind, nicht geboten und stellt sich als grob fahrlässiges Fehlverhalten dar (anknüpfend an BGH Urteil vom 25.6.2003 - IV ZR 276/02 für Rettungskosten in Teilkaskoversicherung).

    Geht es um die freiwillige Inkaufnahme eines Schadensrisikos, so darf dieses jedenfalls nicht größer sein als der ohne die Rettungshandlung drohende Schaden (BGH Urteil vom 25.6.2003 - IV ZR 276/02).

  • BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97

    Zur Unzulässigkeit geschäftsschädigende Äußerungen eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 1442/02
    Der Senat sieht im Einklang mit der überwiegenden Rechtsprechung (OLG Frankfurt a.M., OLGR Frankfurt 1994, 90; Schaden-Praxis 1994, 194; LG Kleve, Schaden-Praxis 1992, 86; Thüringer OLG, VersR 1997, 609 = r+s 1997, 279; LG Stralsund, ZfS 1995, 380; OLG Köln, VersR 1995, 1231 = r+s 1994, 369; LGKempten, Schaden-Praxis 1998, 222; LG Ellwangen, Schaden-Praxis 1998, 223; OLG Köln, ZfS 199, 66 = r+s 1998, 365; ZfS 1999, 339; LG Köln, Schaden-Praxis 1999, 102; OLG Karlsruhe, r+s 1999, 405; a.A. LG Verden, NVersZ 1999, 90; OLG Nürnberg, DAR 2001, 224) die Gefahren, die mit einer Kollision mit einem Fuchs verbunden sind, für den Kraftfahrer und das Fahrzeug als geschütztes Interesse als nicht sehr hoch ein, so dass ein willentliches Ausweichen vor einem Fuchs sich in der Regel als grob fahrlässiges Fehlverhalten darstellt, das auch vorliegend in subjektiver Hinsicht nicht entschuldbar ist.
  • OLG Koblenz, 16.10.1998 - 10 U 1213/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 1442/02
    Der Senat sieht im Einklang mit der überwiegenden Rechtsprechung (OLG Frankfurt a.M., OLGR Frankfurt 1994, 90; Schaden-Praxis 1994, 194; LG Kleve, Schaden-Praxis 1992, 86; Thüringer OLG, VersR 1997, 609 = r+s 1997, 279; LG Stralsund, ZfS 1995, 380; OLG Köln, VersR 1995, 1231 = r+s 1994, 369; LGKempten, Schaden-Praxis 1998, 222; LG Ellwangen, Schaden-Praxis 1998, 223; OLG Köln, ZfS 199, 66 = r+s 1998, 365; ZfS 1999, 339; LG Köln, Schaden-Praxis 1999, 102; OLG Karlsruhe, r+s 1999, 405; a.A. LG Verden, NVersZ 1999, 90; OLG Nürnberg, DAR 2001, 224) die Gefahren, die mit einer Kollision mit einem Fuchs verbunden sind, für den Kraftfahrer und das Fahrzeug als geschütztes Interesse als nicht sehr hoch ein, so dass ein willentliches Ausweichen vor einem Fuchs sich in der Regel als grob fahrlässiges Fehlverhalten darstellt, das auch vorliegend in subjektiver Hinsicht nicht entschuldbar ist.
  • BGH, 20.02.1991 - IV ZR 202/90

    Erstattung von Rettungskosten zur Vermeidung eines Kfz-Unfalls mit Haarwild

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 1442/02
    Voraussetzung hierfür ist wiederum, dass der Versicherungsfall unmittelbar droht (BGHZ 113, 359, 361 = NJW 1991, 1609; Voit in: Prölss/Martin, VVG Kommentar, 26. Aufl. 1998, § 63 Rn. 5).
  • BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95

    Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 1442/02
    Für einen Hasen hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass die Gefahr, die von einem so kleinen Tier ausgeht, dermaßen gering ist, dass es jedenfalls unverhältnismäßig ist, das hohe Risiko eines ungleich größeren Schadens durch eine plötzliche Fahrtrichtungsänderung in Kauf zu nehmen (Urteil vom 1.8, Dezember 1996 - IV ZR 321/95-VersR 1997, 351).
  • OLG Köln, 16.06.1998 - 9 U 204/97

    Anspruch auf Zahlung einer Teilkaskoversicherungsentschädigung; Nachweis eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 1442/02
    Der Senat sieht im Einklang mit der überwiegenden Rechtsprechung (OLG Frankfurt a.M., OLGR Frankfurt 1994, 90; Schaden-Praxis 1994, 194; LG Kleve, Schaden-Praxis 1992, 86; Thüringer OLG, VersR 1997, 609 = r+s 1997, 279; LG Stralsund, ZfS 1995, 380; OLG Köln, VersR 1995, 1231 = r+s 1994, 369; LGKempten, Schaden-Praxis 1998, 222; LG Ellwangen, Schaden-Praxis 1998, 223; OLG Köln, ZfS 199, 66 = r+s 1998, 365; ZfS 1999, 339; LG Köln, Schaden-Praxis 1999, 102; OLG Karlsruhe, r+s 1999, 405; a.A. LG Verden, NVersZ 1999, 90; OLG Nürnberg, DAR 2001, 224) die Gefahren, die mit einer Kollision mit einem Fuchs verbunden sind, für den Kraftfahrer und das Fahrzeug als geschütztes Interesse als nicht sehr hoch ein, so dass ein willentliches Ausweichen vor einem Fuchs sich in der Regel als grob fahrlässiges Fehlverhalten darstellt, das auch vorliegend in subjektiver Hinsicht nicht entschuldbar ist.
  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 250/93

    Voraussetzungen des Ersatzes von Rettungskosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 1442/02
    Schließlich ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Ersatz von Rettungskosten, dass die verlangte Summe (Reparaturkosten) überhaupt zu dem Zweck aufgewandt wurde, das versicherte Risiko nicht eintreten zu lassen (BGH Urteil vom 13.7.1994 - IV ZR 250/93 - NJW-RR 1994, 1366).
  • OLG Köln, 16.08.1994 - 9 U 133/94

    Schaden bei Ausweichen vor Haarwild - Nachweis, Rettungskosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 1442/02
    Der Senat sieht im Einklang mit der überwiegenden Rechtsprechung (OLG Frankfurt a.M., OLGR Frankfurt 1994, 90; Schaden-Praxis 1994, 194; LG Kleve, Schaden-Praxis 1992, 86; Thüringer OLG, VersR 1997, 609 = r+s 1997, 279; LG Stralsund, ZfS 1995, 380; OLG Köln, VersR 1995, 1231 = r+s 1994, 369; LGKempten, Schaden-Praxis 1998, 222; LG Ellwangen, Schaden-Praxis 1998, 223; OLG Köln, ZfS 199, 66 = r+s 1998, 365; ZfS 1999, 339; LG Köln, Schaden-Praxis 1999, 102; OLG Karlsruhe, r+s 1999, 405; a.A. LG Verden, NVersZ 1999, 90; OLG Nürnberg, DAR 2001, 224) die Gefahren, die mit einer Kollision mit einem Fuchs verbunden sind, für den Kraftfahrer und das Fahrzeug als geschütztes Interesse als nicht sehr hoch ein, so dass ein willentliches Ausweichen vor einem Fuchs sich in der Regel als grob fahrlässiges Fehlverhalten darstellt, das auch vorliegend in subjektiver Hinsicht nicht entschuldbar ist.
  • OLG Jena, 17.07.1996 - 4 U 230/96

    Rettungskostenersatz; Autofahrer; Drohender Zusammenstoß; Fuchs; Bremsung; Kurve;

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 1442/02
    Der Senat sieht im Einklang mit der überwiegenden Rechtsprechung (OLG Frankfurt a.M., OLGR Frankfurt 1994, 90; Schaden-Praxis 1994, 194; LG Kleve, Schaden-Praxis 1992, 86; Thüringer OLG, VersR 1997, 609 = r+s 1997, 279; LG Stralsund, ZfS 1995, 380; OLG Köln, VersR 1995, 1231 = r+s 1994, 369; LGKempten, Schaden-Praxis 1998, 222; LG Ellwangen, Schaden-Praxis 1998, 223; OLG Köln, ZfS 199, 66 = r+s 1998, 365; ZfS 1999, 339; LG Köln, Schaden-Praxis 1999, 102; OLG Karlsruhe, r+s 1999, 405; a.A. LG Verden, NVersZ 1999, 90; OLG Nürnberg, DAR 2001, 224) die Gefahren, die mit einer Kollision mit einem Fuchs verbunden sind, für den Kraftfahrer und das Fahrzeug als geschütztes Interesse als nicht sehr hoch ein, so dass ein willentliches Ausweichen vor einem Fuchs sich in der Regel als grob fahrlässiges Fehlverhalten darstellt, das auch vorliegend in subjektiver Hinsicht nicht entschuldbar ist.
  • OLG Frankfurt, 02.09.1992 - 21 U 243/91
    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 1442/02
    Ferner muss es sich um einen geeigneten oder zumindest angemessenen Versuch handeln, die Abwendung oder Geringhaltung des Schadens zu bewirken (OLG Frankfurt Urteil vom 2.9.1992 - 21 U 243/91 - NJW-RR 1993, 355, 356).
  • LG Stralsund, 15.12.1994 - 5 O 42/94
  • OLG Köln, 13.10.1998 - 9 U 13/98

    Entschädigungsanspruch wegen eines Wildunfalls nach Zusammenstoß des Fahrzeuges

  • OLG Naumburg, 23.11.1999 - 9 U 319/98

    Haftungsverteilung bei seitlicher Kollision beim Überholen

  • OLG Saarbrücken, 26.01.2011 - 5 U 356/10

    Kfz-Teilkaskoversicherung: Kürzung des Rettungskostenersatzes wegen grob

    Bei kleineren Tieren hingegen ist die Gefahr für das Fahrzeug durch einen bevorstehenden Zusammenstoß so gering, dass das hohe Risiko eines ungleich größeren Schadens durch eine plötzliche Fahrtrichtungsänderung nicht in Kauf genommen werden darf (siehe BGH, Urt. v. 25.6.2003 - IV ZR 246/02 - VersR 2003, 1250, OLG Koblenz, VersR 2004, 464).

    Derartiges hat der Bundesgerichtshof in einem Fall angenommen, in dem ein Versicherungsnehmer mit dem Ausweichen vor einem entgegenkommenden Fahrzeug das Hauptziel verfolgte, sich selbst vor Schäden an Leib und Leben zu bewahren, und die damit verbundene Verhinderung des Schadens am versicherten Fahrzeug nur ein geringfügiges Nebeninteresse gewesen ist (BGH, Urt. v. 13.7.1994 - IV ZR 250/93 - VersR 1994, 1181; vgl. zur Frage der Reflexwirkung auch OLG Koblenz, VersR 2004, 464; Beckmann in: Beckmann/Matusche-Beckmann, 2. Aufl. 2009, § 15 Rdn. 76, 77).

    Diese pauschalen Einwände genügen dem Senat nicht, um Zweifel an der Richtigkeit der überzeugenden landgerichtlichen Feststellungen zur groben Fahrlässigkeit zu begründen (§ 529 Abs. 1 S. 1 ZPO, zur groben Fahrlässigkeit für eine vergleichbare Fallgestaltung - allerdings für eine Vollkaskoversicherung - auch OLG Koblenz, VersR 2004, 464 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • LG Saarbrücken, 06.09.2018 - 14 O 162/17

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungskürzung auf Null bei Ausweichmanöver wegen eines

    Legt man den Vortrag des Klägers, ursächlich für den Unfall sei dessen Ausweichen vor einem die Fahrbahn kreuzenden Fuchs gewesen, zu Grunde, scheidet ein Anspruch nach A.2.2.4 AKB aus, weil es zu einem Zusammenstoß mit dem Tier nicht gekommen ist (OLG Koblenz, urt. v. 31.10.2003, Az.: 10 U 1442/02).

    Hierbei ist bei besonders schwerwiegendem verschulden auch eine Reduzierung auf null möglich (OLG Koblenz, Urt. v. 31.10.2003, Az.: 10 U 1442/02; Langheid/Rixecker/Langheid, VVG, 5. Aufl. 2016, § 81, Rn. 95 ff.).

    Allgemein anerkannt ist, dass die Gefahren, die mit einer Kollision mit einem Fuchs einhergehen, für den Kraftfahrer und den PKW als geschütztes Interesse als nicht sehr hoch als nicht sehr hoch einzustufen sind, so dass ein willentliches Ausweichen vor einem Fuchs in der Regel ein grob fahrlässiges Fehlverhalten darstellt, das auch in subjektiver Hinsicht nicht entschuldbar ist (OLG Saarbrücken, Urt. v. 26.01.2011, Az.: 5 U 356/10; OLG Koblenz, Urt. v. 31.10.2003, Az.: 10 U 1442/02; Langheid/Rixecker/Langheid, VVG, 5. Aufl. 2016, § 90 Rn. 11; MüKo-VVG/Staudinger, 2. Aufl. 2016, § 90, Rn. 14; jurisPK-StVR/Reichel, 1. Aufl. 2016, § 81 VVG, Rn. 32).

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 04.12.2003 - 7 U 144/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5779
OLG Schleswig, 04.12.2003 - 7 U 144/01 (https://dejure.org/2003,5779)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.12.2003 - 7 U 144/01 (https://dejure.org/2003,5779)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 7 U 144/01 (https://dejure.org/2003,5779)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Haftung wegen Betrieb eines Fahrzeugs; Sorgfaltsanforderungen in Bezug auf Verkehrsunfall wegen Verschmutzung der Fahrbahn; Beseitigung der Verschutzung seitens des Verursachers; Situationsangepaßte Geschwindigkeit des verunfallten Fahrzeugs

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17; ; StVO § 3 I; ; StVO § 32 I

  • rechtsportal.de

    Haftung bei Verkehrsunfall infolge der Verschmutzung der Straße durch landwirtschaftlichen Erntebetrieb auf anliegenden Feldern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 629
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.01.1954 - VI ZR 118/52

    Pflichten des Kraftfahrers bei Verschmutzung durch an den Rädern anhaftenden Lehm

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.12.2003 - 7 U 144/01
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 12, 124 betrifft eine Bundesstraße mit sehr starkem Kraftfahrzeugverkehr und kann auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragen werden.
  • BGH, 13.07.1982 - VI ZR 113/81

    Haftungsverteilung bei Unfall aufgrund verschmutzter Fahrbahn

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.12.2003 - 7 U 144/01
    Dabei kommt es auf einen nahen zeitlichen Zusammenhang mit dem Unfall nicht an (vgl. BGH NJW 1982, 2669).
  • OLG Köln, 09.09.1994 - Ss 319/94

    Wirtschaftsweg; Verkehrsbedürfnis anliegender Landwirte; Ortsübliche

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.12.2003 - 7 U 144/01
    Maßgebend ist, wie die Straße beschaffen ist, welcher Verkehr sich auf ihr abspielt und welches Ausmaß die Verschmutzung hat (vgl. OLG Köln VersR 1996, 207).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.09.2003 - 6 U 52/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4768
OLG Karlsruhe, 24.09.2003 - 6 U 52/03 (https://dejure.org/2003,4768)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.09.2003 - 6 U 52/03 (https://dejure.org/2003,4768)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. September 2003 - 6 U 52/03 (https://dejure.org/2003,4768)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Schriftformerfordernis bei Darlehensverträgen; Rechtsfolgen eines formnichtigen Vertrages; Erfordernis der Einheit einer aus getrennten Blättern bestehenden der Urkunde; Heilung eines Formmangels

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    VerbrKrG a.F. § 4; ; VerbrKrG a.F. § 6 Abs. 2 Satz 1; ; VerbrKrG a.F. § 6 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Verbraucherkredit: Reduzierung des vereinbarten Zinssatzes auf den gesetzlichen Zinssatz nach Heilung eines Formmangels der Darlehensvertragsurkunde - § 6 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kreditrecht - Ermäßigung des Zinssatzes wegen Formmangels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VerbrKrG §§ 4, 6 Abs. 2 Nr. 1, 2
    Zinsermäßigung bei geheiltem formnichtigen Verbraucherdarlehen - "Blättersammlung"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1497
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1999 - VII ZR 93/97

    Wahrung der Schriftform bei einer Mehrzahl von Urkunden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2003 - 6 U 52/03
    Sind trotz fehlender Verbindung Unklarheiten ausgeschlossen, so ist es nicht gerechtfertigt, stets an dem Erfordernis einer solchen Verbindung festzuhalten (BGH NJW 1999, 1104/1105).
  • LG Mannheim, 20.02.2003 - 3 O 340/02

    Verbraucherkredit: Anforderungen an die Schriftform bei Realkrediten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2003 - 6 U 52/03
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 20. Februar 2003 - 3 O 340/02 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95

    Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2003 - 6 U 52/03
    Allerdings ist dann zur Einhaltung der erforderlichen Schriftform keine körperliche Verbindung der einzelnen Blätter der Urkunde notwendig, wenn sich deren Einheit aus fortlaufender Paginierung, fortlaufender Nummerierung der einzelnen Bestimmungen, einheitlicher graphischer Gestaltung, inhaltlich im Zusammenhang des Textes oder vergleichbaren Merkmalen zweifelsfrei ergibt (BGHZ 136, 357).
  • BGH, 06.12.2005 - XI ZR 139/05

    Anforderungen an die Form einer Kreditvereinbarung; Heilung von Formmängeln durch

    Da diese Auffassung von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (NJW-RR 2004, 1497) abweicht, hat das Berufungsgericht die Revision zugelassen.

    Von Instanzgerichten wurde bislang wiederholt entschieden, die Rechtsfolgen des § 6 Abs. 2 Satz 2 bis 6 VerbrKrG griffen bei Verletzung der Schriftform insgesamt "erst recht" ein, weil der Kreditgeber in diesem Fall nicht besser gestellt werden dürfe als bei Fehlen nur einzelner Pflichtangaben und weil bei Fehlen der gesamten Schriftform jede der vorgeschriebenen Pflichtangaben als "fehlend" im Sinne dieser Vorschrift anzusehen sei (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 1497; LG Berlin WM 1999, 2156, 2158; AG Heilbronn VuR 1997, 237 f.).

    Dies ist z.B. dann zu bejahen, wenn die Erklärung des Verbrauchers nicht formgültig abgegeben wurde, sei es, weil seine Erklärung nicht in einer einheitlichen Urkunde (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 1497), nur mündlich (vgl. LG Berlin WM 1999, 2156, 2158) oder ohne Unterschrift (Bülow, VerbrKrG 4. Aufl. § 6 Rdn. 36) erfolgt ist.

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2017 - 17 U 204/15

    Widerrufsinformation zu einem Altvertrag über ein Immobiliardarlehen: Aufnahme

    Selbst wenn man die vor dem Hintergrund des hier nicht einschlägigen Schutzzwecks des § 566 BGB ergangene strenge Rechtsprechung des XII. Zivilsenats zur Schriftform von Mietverträgen auch für Verbraucherdarlehensverträge zugrunde legt (so wohl OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.09.2003 - 6 U 52/03 -, juris Rn. 4 zum VerbKrG), wonach alle wesentlichen vertraglichen Abreden in einer Urkunde enthalten sein müssen und entscheidendes Kriterium die zweifelsfreie Bezugnahme der Haupturkunde auf eine Anlage ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 18.12.2002 - XII ZR 253/01 -, juris Rn. 13 ff.), sind diese Voraussetzungen erfüllt.
  • OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 23 U 106/04

    Pflichten der Bank bei der Kreditgewährung: Umfang der Beratungspflicht bei

    Der Auffassung des OLG Karlsruhe (NJW-RR 2004, 1497), wonach bei Verletzung der Schriftform eine Ermäßigung des Zinssatzes eintreten müsse, kann der Senat sich daher zumindest für die vorliegende Fallkonstellation nicht anschließen.
  • OLG München, 23.12.2004 - 19 U 4162/04

    Unwirksamkeit eines Verbraucherkreditvertrages bei verspäteter Annahme des

    4.Wenn wegen des Erlöschens des Angebots des Kunden die erforderlichen Angaben zu dem Kredit in formwirksamer Weise fehlen, ermäßigt sich bei Auszahlung des Darlehens der Zinssatz auf den gesetzlichen Zinssatz des § 246 BGB a.F. von 4% (ebenso OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 1497).

    Angaben ¹fehlenÂ" im Sinne dieser Vorschrift insbesondere auch dann, wenn sie nicht formwirksam, also in nichtiger Weise gemacht wurden (ebenso OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 1497).

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 09.10.2003 - 3 W 2726/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3712
OLG Nürnberg, 09.10.2003 - 3 W 2726/03 (https://dejure.org/2003,3712)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09.10.2003 - 3 W 2726/03 (https://dejure.org/2003,3712)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 3 W 2726/03 (https://dejure.org/2003,3712)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Formelle und materielle Rechtskraft eines Beschlusses mit dem ein Prozesskostenhilfeantrag mangels Erfolgaussicht abgelehnt wird; Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Prozesskostenhilfeantrages

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2

  • archive.org PDF (Volltext/Leitsatz)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 114; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2, 2
    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe - formelle und materielle Rechtskraft nach Neufassung des § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO §§ 114, 127 Abs. 2
    Rechtskraft eines Beschlusses, mit dem ein Prozesskostenhilfeantrag mangels Erfolgsaussicht abgelehnt worden ist

  • archive.org PDF, S. 24 (Kurzinformation)

    Frage der materiellen Rechtskraft des PKH-Beschlusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 410
  • FamRZ 2004, 1219
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 04.04.2003 - 2 W 23/03

    Sofortige Beschwerde gegen einen ablehnenden Prozesskostenhilfebeschuss;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.10.2003 - 3 W 2726/03
    Einem neuerlichen Prozeßkostenhilfeantrag für eine Klage mit identischem Sachverhalt steht die Rechtskraft entgegen (im Anschluss an OLG Oldenburg, B.v. 4.4.2003, - 2 W 23/03- MDR 03, 1071).

    Der Senat teilt die vom OLG Oldenburg in seinem Beschluss vom 04.04.2003 (Az.: 2 W 23/03, - MDR 2003, 1071) vertretene Ansicht, dass der ablehnende PKH-Beschluss nicht nur der formellen, sondern auch der materiellen Rechtskraft fähig ist.

  • OLG Köln, 29.07.2010 - 27 WF 134/10

    Prozessstandschaft gem. § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB über die Scheidung der Ehe hinaus

    Dies entspricht der wohl herrschenden Meinung in der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte (OLG Frankfurt MDR 1983, 137; 1986, 857; EzFamR aktuell 2002, 63; OLG Hamm FamRZ 1985, 825; OLG Düsseldorf Beschluss vom 2.12.1987 - 1 W 41/87; FamRZ 2002, 1713; OLGR 2005, 94; MDR 2009, 1356; OLG Naumburg OLG-NL 1999, 48; FamRZ 2009, 1427; OLG Nürnberg FamRZ 2004, 1219; LG Saarbrücken JurBüro 1999, 144) sowie der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, deren Verfahrensgesetze auf die §§ 114ff ZPO verweisen (BFH BB 1984, 2249 = DB 1984, 2495; Beschluss vom 20.6.2001 - VII B 26/01; OVG Koblenz NJW 1982, 2834; Beschluss vom 18.10.1988 - 12 E 48/88; NVwZ-RR 1994, 123; OVG Weimar 1998, 488; LSG Erfurt Beschluss vom 17.4.2008 - L 6 B 19/06 R m.w.N.) und der Literatur (Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 127 RN 50; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 31. Aufl., § 127 RN 5; Motzer in MüKo-ZPO, 3. Aufl., § 127 RN 17; Horndasch/Viefhues/Götsche, FamFG, § 76 RN 205; Johannsen/Henrich/ Markwardt, Familienrecht, 5. Aufl., § 127 ZPO RN 22; Künkel/Engels in Rahm/Künkel, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens, II 126).
  • OLG Hamm, 11.05.2011 - 8 WF 310/10

    Verfahrenskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats hat die Rechtsverteidigung in einem nicht mehr anhängigen Verfahren keine Aussicht auf mehr (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2009, S. 1427; OLG Nürnberg, FamRZ 2004, S. 1219; OLG Hamm, FamRZ 1997, S. 1018; Zöller-Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 127 Rz. 50).

    Jedenfalls dürfen die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht mehr abweichend von der Entscheidung der Vorinstanz über die Hauptsache beurteilt werden (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2004, S. 1219; OLG Naumburg, FamRZ 2009, S. 1427; OLG Hamm, FamRZ 1997, S. 1018; Zöller-Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 127 Rz. 50 - anders wohl Zöller-Geimer, a.a.O., § 119 Rz. 47; Münchener Kommentar-Motzer, ZPO, 3. Aufl., § 114 Rz. 113).

  • OLG Brandenburg, 10.07.2008 - 12 W 24/08

    Rückzahlung eines Geldbetrags aufgrund der Einreichung und Ausführung eines

    Vielmehr ist die Erfolgssaussicht der Rechtsverteidigung zu verneinen, weil bereits eine rechtskräftige Entscheidung in der Hauptsache über die Verurteilung der Beklagten vorliegt und der Senat durch die Wirkung der materiellen Rechtskraft des Urteils gehindert ist, eine von dem landgerichtlichen Urteil abweichende Sachentscheidung zu treffen (vgl. OLG Köln NJW-RR 1998, 511; OLG Naumburg OLG-NL 1999, 48; OLG Nürnberg FamRZ 2004, 1219; Zöller/Philippi, a.a.O., § 127 Rn. 50; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO 28. Aufl. § 127 Rn. 5; Münchener Kommentar/Motzer, ZPO, 3. Aufl. § 127 Rn. 17).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 06.01.2004 - 4 U 936/03   

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https://dejure.org/2004,6657
OLG Jena, 06.01.2004 - 4 U 936/03 (https://dejure.org/2004,6657)
OLG Jena, Entscheidung vom 06.01.2004 - 4 U 936/03 (https://dejure.org/2004,6657)
OLG Jena, Entscheidung vom 06. Januar 2004 - 4 U 936/03 (https://dejure.org/2004,6657)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 11 Nr. 2 AKB
    Haftungsausschluss nach § 11 Nr. 2 AKB

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungspflichten gegenüber dem Vertragspartner über Vorteile oder Nachteile des Kraftfahrzeugversicherungsvertrages; Haftungsausschluss in Versicherungsverträgen; Regulierung eines selbst verursachten bzw. mitverursachten Sachschadens; Entstehen einer denkbaren ...

  • Judicialis

    AKB § 11 Nr. 2

  • VersR (via Owlit)

    AKB § 11 Nr. 2; PflVG § 3 Nr. 1
    Deckungsausschluss gem. § 11 Nr. 2 AKB für reine Sachschäden ist wirksam

  • rechtsportal.de

    AKB § 11 Nr. 2
    Kein Schadensersatzanspruch des Unfallverursachers gegen seinen Haftpflichtversicherer wegen dem Haftungsausschluss nach § 11 Nr. 2 AKB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 11 Nr. 2 AKB
    Haftungsausschluss nach § 11 Nr. 2 AKB

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kfz-Versicherung - Risikoausschluss - Schaden an eigenen Fahrzeugen - Schaden an anderen Mietwagen durch Mieter - Versicherungsthemen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1168
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 18.04.1986 - 2 U 93/85

    Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss (c.i.c.); Abschluss

    Auszug aus OLG Jena, 06.01.2004 - 4 U 936/03
    Diese Rechtsfrage ist heute in Rechtsprechung und Schrifttum nahezu einhellig geklärt (OLG Hamm VersR 1989, 1081; OLG Celle ZfS 1988, 50; OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 904; LG Kiel SP 1994, 225; Knappmann aaO § 11 AKB Rn 4+5; Feyock/Jacobsen/Lemor Kraftfahrtversicherung, 2. Aufl. 2002 § 11 AKB Rn 12; unklar allerdings Stiefel/Hofmann, Kraftfahrversicherung 17. Aufl. 2000 § 11 AKB Rn 8 ff; vgl. auch zu § 11 Nr. 3 AKB aF: OLG Hamm VersR 1981, 825; KG VersR 1963, 525; Schütz VersR 1968, 29).

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von den Entscheidungen OLG Hamm VesR 1981, 825 oder OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 904, wo die konkrete Frage nach dem Bestehen von Versicherungsschutz für eine vergleichbare Konstellation vom Versicherungsagenten unzutreffend beantwortet wurde.

  • LG Kiel, 24.02.1994 - 8 S 247/93
    Auszug aus OLG Jena, 06.01.2004 - 4 U 936/03
    Diese Rechtsfrage ist heute in Rechtsprechung und Schrifttum nahezu einhellig geklärt (OLG Hamm VersR 1989, 1081; OLG Celle ZfS 1988, 50; OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 904; LG Kiel SP 1994, 225; Knappmann aaO § 11 AKB Rn 4+5; Feyock/Jacobsen/Lemor Kraftfahrtversicherung, 2. Aufl. 2002 § 11 AKB Rn 12; unklar allerdings Stiefel/Hofmann, Kraftfahrversicherung 17. Aufl. 2000 § 11 AKB Rn 8 ff; vgl. auch zu § 11 Nr. 3 AKB aF: OLG Hamm VersR 1981, 825; KG VersR 1963, 525; Schütz VersR 1968, 29).

    Im vorliegenden Fall kommt es mithin auch nicht darauf an, ob der Beklagten (oder ihrem Agenten) bekannt war, dass der Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag - aus welchen Gründen auch immer - für einen Dritten abgeschlossen wurde; eine solche Kenntnis wäre nach Auffassung des Senats für eine entsprechende Hinweispflicht (auf die Deckungslücke) nicht ausreichend (ebenso bereits LG Kiel in SP 1994, 225; AG Trier aaO).

  • BGH, 10.06.1986 - VI ZR 113/85

    Forderungsübergang im Schadensfall

    Auszug aus OLG Jena, 06.01.2004 - 4 U 936/03
    Als Versicherungsnehmer des schädigenden Kfz, Opel Kadett mit dem amtlichen Kennzeichen SLF-AN 548, kann der Kläger im Hinblick auf die Beschädigung seines Kfz, des Opel Senator mit dem amtlichen Kennzeichen SLF-OY 269, keinen Direktanspruch gem. § 3 Nr. 1 PflVG gegen die Beklagte als Haftpflichtversicherer des Schädiger- Kfz geltend machen; denn der Kläger ist Versicherungsnehmer des schädigenden Kfz und wäre daher nur Dritter iSd Vorschrift, soweit nicht der Risikoausschluss des § 11 Nr. 2 AKB eingreift, dh im Falle einer Schädigung durch eine mitversicherte Person nur dann, wenn er einen vom Risikoausschluss nicht erfaßten Personenschaden erlitten hätte (dazu etwa BGH VersR 1986, 1010; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 26. Aufl. 1998 § 11 AKB Rn 4 mwN).
  • AG Trier, 09.02.2001 - 32 C 486/00
    Auszug aus OLG Jena, 06.01.2004 - 4 U 936/03
    Anders mag der Fall bei besonders großen Betrieben zu beurteilen sein, bei denen nicht nur eine große Anzahl von (versicherten) Fahrzeugen vorhanden ist, sondern auch tatsächlich eine reale Gefahr besteht, dass es auch eher zu einer Kollision von mehreren Fahrzeugen desselben Versicherungsnehmers kommt (vgl. hierzu AG Trier in NVersZ 2002, 231, 232).
  • OLG Hamm, 23.10.1996 - 3 U 200/95
    Auszug aus OLG Jena, 06.01.2004 - 4 U 936/03
    Eine abweichende Auffassung wird allein von Lemcke in r+s 1997, 60 vertreten.
  • OLG Hamm, 15.03.1989 - 20 U 291/88

    Risikoausschluss in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Eigenbeschädigungen?

    Auszug aus OLG Jena, 06.01.2004 - 4 U 936/03
    Diese Rechtsfrage ist heute in Rechtsprechung und Schrifttum nahezu einhellig geklärt (OLG Hamm VersR 1989, 1081; OLG Celle ZfS 1988, 50; OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 904; LG Kiel SP 1994, 225; Knappmann aaO § 11 AKB Rn 4+5; Feyock/Jacobsen/Lemor Kraftfahrtversicherung, 2. Aufl. 2002 § 11 AKB Rn 12; unklar allerdings Stiefel/Hofmann, Kraftfahrversicherung 17. Aufl. 2000 § 11 AKB Rn 8 ff; vgl. auch zu § 11 Nr. 3 AKB aF: OLG Hamm VersR 1981, 825; KG VersR 1963, 525; Schütz VersR 1968, 29).
  • BGH, 25.06.2008 - IV ZR 313/06

    Eintrittspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Beschädigung eigener

    b) Dieser Auslegung des § 11 Nr. 2 AKB wird in Rechtsprechung und Schrifttum nahezu einhellig zugestimmt (OLG Saarbrücken MDR 2007, 1130; OLG Jena VersR 2004, 1168; OLG Hamm VersR 1989, 1081; 1981, 825 - zu § 11 Nr. 3 AKB a.F. ; OLG Celle ZfS 1988, 50; OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 904; KG VersR 1963, 525 - zu § 11 Nr. 3 AKB a.F.; Schütz VersR 1968, 29, 30; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 11 AKB Rdn. 4; Feyock/Jacobsen/Lemor, Kraftfahrtversicherung 2. Aufl. § 11 AKB Rdn. 7 ff.).
  • LG Marburg, 26.06.2013 - 5 S 51/13
    Der Sohn der Klägerin wäre aber als Fahrer des haftpflichtversicherten Traktors nicht Dritter gewesen (so auch bereits Thüringer OLG vom 06.01.2004 - 4 U 936/03 - zu § 3 Nr. 1 PflVG a.F.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.10.2003 - 16 Wx 196/03   

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https://dejure.org/2003,7844
OLG Köln, 24.10.2003 - 16 Wx 196/03 (https://dejure.org/2003,7844)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.10.2003 - 16 Wx 196/03 (https://dejure.org/2003,7844)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Oktober 2003 - 16 Wx 196/03 (https://dejure.org/2003,7844)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zustimmung zu einer baulichen Veränderung in "Blankettform"; Prüfungsumfang des Gerichts in Bezug auf ausreichende Erforschung des Sachverhalts durch die Tatsacheninstanzen; Wirksamkeit einer Zustimmung durch einen Stellvertreter; Verfahrenskostenübernahme in einem ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2003 - 16 Wx 196/03
    Eine solche Verfahrensweise ist im Zivilprozess im Hinblick auf die informatorische Anhörung einer Partei nach § 141 ZPO anerkannt (vgl. BGH NJW 1999, 363 unter II. 2. b bb : "Nach ständiger Rechtsprechung ist das Gericht nicht gehindert, im Rahmen der Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses der Beweisaufnahme einer Parteierklärung, auch wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgt ist, den Vorzug vor den Bekundungen eines Zeugen zu geben.").
  • BayObLG, 21.05.1999 - 2Z BR 188/98

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2003 - 16 Wx 196/03
    Das Gericht der weiteren Beschwerde darf daher nur überprüfen, ob die Tatsacheninstanzen den Sachverhalt ausreichend erforscht haben, § 12 FGG, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, und schließlich, ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind ( st. Rspr., vgl. BayObLG vom 21.5.1999, NZM 1999, 809 f. mit weit. Nachw.).
  • LG Bonn, 08.09.2003 - 8 T 229/02
    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2003 - 16 Wx 196/03
    Die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 8.9.2003 - 8 T 229/02 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2001 - 3 Wx 28/01

    Anforderungen an ordnungsgemäße Verwaltung bei Baumaßnahme

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2003 - 16 Wx 196/03
    Eine Zustimmung zu einer baulichen Veränderung in "Blankettform" liegt nicht vor (vgl. dazu jüngst Senat vom 17.9.2003, 16 Wx 175/03 unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf vom 17.9.2001, ZWE 2002, 88-90).
  • OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Unterbringungsmaßnahme

    Ist aus der Sicht des vom Ordnungsamt angerufenen Gerichts wegen einer akuten Selbstgefährdung eine geschlossene Unterbringung des Betroffenen zur Gefahrenabwehr erforderlich, scheidet die öffentlich-rechtliche Unterbringung nur dann aus oder ist aufzuheben, wenn der Betreuer oder - wie hier - der Vorsorgebevollmächtigte die objektiv gebotene Beseitigung der Gefährdung mit gleicher Wirksamkeit anstrebt und etwa durch privatrechtliche Unterbringung nach § 1906 BGB gewährleistet (OLG Köln, OLGReport 2004, 116; Dodegge/Zimmermann, PsychKG NRW, 2. Aufl., § 11 Rdnr. 17; vgl. auch Senat, BtPrax 2000, 36).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.10.2003 - 16 W 18/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,27751
OLG Frankfurt, 27.10.2003 - 16 W 18/03 (https://dejure.org/2003,27751)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.10.2003 - 16 W 18/03 (https://dejure.org/2003,27751)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Oktober 2003 - 16 W 18/03 (https://dejure.org/2003,27751)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 572 Abs. 1
    Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung

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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 2 W 59/11

    Prozessvergleich im Verfügungsverfahren: Erforderlichkeit einer nachträglichen

    Der Nichtabhilfebeschluss muss begründet werden und kann sich nicht auf die bloße Nichtabhilfe- und Vorlageformel beschränken, wenn der Beschwerdeführer neue Tatsachen vorgebracht hat, deren Erheblichkeit verneint wird (Senat MDR 2003, 110 [juris Tz. 4]; Frankfurt OLG-Report 2004, 116 [juris Tz. 8]; Karlsruhe OLG-Report 2004, 313 [juris Tz. 4]; Saarbrücken OLG-Report 2006, 600 [juris Tz. 5]; OLG Celle FamRZ 2006, 1689 [juris Tz. 10]; Köln OLG-Report 2007, 570 [juris Tz. 1]; Thüringer OLG MDR 2010, 832 [juris Tz. 5]; Heßler in Zöller, ZPO, 29. Aufl. [2012], § 572, 11; Ball in Musielak, ZPO, 8. Aufl. [2011], § 572, 9; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl. [2011], § 572, 10; Wulf in BeckOK-ZPO [Stand 01.10.2011], § 572, 7; Lipp in MünchKomm-ZPO, 3. Aufl. [2007], § 572, 14; generell die Notwendigkeit einer Begründung bejahend: OLG München MDR 2004, 291 [juris Tz. 2], es sei denn, die Beschwerde selbst sei ohne oder nur mit einer formelhaften Begründung).
  • LG Düsseldorf, 22.10.2018 - 25 T 526/18

    Begründung der Beschwerde im Abhilfeverfahren i.R.d. Festsetzung der Vergütung

    Der Nichtabhilfebeschluss in Verbindung mit dem Ausgangsbeschluss muss aber jedenfalls erkennen lassen, dass der Erstrichter (bzw. Rechtspfleger) das wesentliche Beschwerdevorbringen beachtet und seiner Pflicht zur Prüfung und Selbstkontrolle im Abhilfeverfahren nachgekommen ist; ist dies nicht der Fall, leidet das Abhilfeverfahren an einem schwerwiegenden Mangel (vgl.: OLG München, Beschluss vom 23.12.2013 - 34 Wx 461/13; OLG Düsseldorf, FamRZ 2012, S. 653; OLG München, MDR 2010, S. 588; OLG Schleswig, Beschluss vom 25.10.2010 - 3 Wx 115/10; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2004, S. 116; OLG Hamm, MDR 2004, S. 412; Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl., § 68 Rn. 34).
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