Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 12.07.2005 - 12 U 29/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4478
OLG Naumburg, 12.07.2005 - 12 U 29/05 (https://dejure.org/2005,4478)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.07.2005 - 12 U 29/05 (https://dejure.org/2005,4478)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. Juli 2005 - 12 U 29/05 (https://dejure.org/2005,4478)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragung für die Anschlussberufung durch den Anschlussberufungskläger bei einer Beschlusszurückweisung der Berufung; Haftungsanteil eines überholenden PKW-Fahrers bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes zu einem Radfahrer

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2 S. 1; ; StVO § 5 Abs. 4; ; StVO § 9 Abs. 1; ; StVO § 9 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 5 Abs. 4; StVO § 9 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 2; ZPO § 522 Abs. 2 S. 1; ZPO § 524 Abs. 4
    Haftungsanteil eines Pkw bei Nichteinhaltung des Mindestabstands zu einem Radfahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einer überholten Radfahrerin; Kosten der Anschlussberufung bei Beschlusszurückweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1601
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 28.10.2002 - 24 U 81/02

    Kostenverteilung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.07.2005 - 12 U 29/05
    Der Senat schließt sich insoweit der überwiegenden Auffassung der Oberlandesgerichte an, wonach anders als bei der Rücknahme der Hauptberufung, die auch nach neuem Zivilprozessrecht dazu führt, dass der Berufungskläger die Kosten der Anschließung zu tragen hat, die Kosten der Anschlussberufung im Fall der Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO dem Berufungskläger nicht aufzuerlegen sind, weil in diesem Fall der Bestand der Anschlussberufung nicht vom Willen des Berufungsklägers abhängt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2003, 1260; OLG Brandenburg MDR 2003, 1261; OLG Brandenburg OLGR 2004, 308; OLG Celle NJW 2003, 2755; OLG Dresden BauR 2003, 1431; OLG München OLGR 2004, 456; OLG Celle OLGR 2005, 119; Wieczorek/Schütze/Gerken, Rnr. 53 zu § 524 ZPO, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Rdn. 22 zu § 524 ZPO; Zöller/Gummer/Heßler, Rnr. 44 zu § 524 ZPO).
  • OLG Dresden, 17.06.2003 - 4 U 501/03
    Auszug aus OLG Naumburg, 12.07.2005 - 12 U 29/05
    Der Senat schließt sich insoweit der überwiegenden Auffassung der Oberlandesgerichte an, wonach anders als bei der Rücknahme der Hauptberufung, die auch nach neuem Zivilprozessrecht dazu führt, dass der Berufungskläger die Kosten der Anschließung zu tragen hat, die Kosten der Anschlussberufung im Fall der Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO dem Berufungskläger nicht aufzuerlegen sind, weil in diesem Fall der Bestand der Anschlussberufung nicht vom Willen des Berufungsklägers abhängt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2003, 1260; OLG Brandenburg MDR 2003, 1261; OLG Brandenburg OLGR 2004, 308; OLG Celle NJW 2003, 2755; OLG Dresden BauR 2003, 1431; OLG München OLGR 2004, 456; OLG Celle OLGR 2005, 119; Wieczorek/Schütze/Gerken, Rnr. 53 zu § 524 ZPO, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Rdn. 22 zu § 524 ZPO; Zöller/Gummer/Heßler, Rnr. 44 zu § 524 ZPO).
  • OLG Celle, 16.10.2002 - 2 U 110/02

    Gebühren und Kosten; Rechtsmittelkosten; Hinweisverfügung; Abmahnung; Fristlose

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.07.2005 - 12 U 29/05
    Der Senat schließt sich insoweit der überwiegenden Auffassung der Oberlandesgerichte an, wonach anders als bei der Rücknahme der Hauptberufung, die auch nach neuem Zivilprozessrecht dazu führt, dass der Berufungskläger die Kosten der Anschließung zu tragen hat, die Kosten der Anschlussberufung im Fall der Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO dem Berufungskläger nicht aufzuerlegen sind, weil in diesem Fall der Bestand der Anschlussberufung nicht vom Willen des Berufungsklägers abhängt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2003, 1260; OLG Brandenburg MDR 2003, 1261; OLG Brandenburg OLGR 2004, 308; OLG Celle NJW 2003, 2755; OLG Dresden BauR 2003, 1431; OLG München OLGR 2004, 456; OLG Celle OLGR 2005, 119; Wieczorek/Schütze/Gerken, Rnr. 53 zu § 524 ZPO, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Rdn. 22 zu § 524 ZPO; Zöller/Gummer/Heßler, Rnr. 44 zu § 524 ZPO).
  • OLG Brandenburg, 07.07.2003 - 13 U 31/03

    Zur Kostentragung für Berufungsverfahren und Anschlussberufung bei Zurückweisung

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.07.2005 - 12 U 29/05
    Der Senat schließt sich insoweit der überwiegenden Auffassung der Oberlandesgerichte an, wonach anders als bei der Rücknahme der Hauptberufung, die auch nach neuem Zivilprozessrecht dazu führt, dass der Berufungskläger die Kosten der Anschließung zu tragen hat, die Kosten der Anschlussberufung im Fall der Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO dem Berufungskläger nicht aufzuerlegen sind, weil in diesem Fall der Bestand der Anschlussberufung nicht vom Willen des Berufungsklägers abhängt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2003, 1260; OLG Brandenburg MDR 2003, 1261; OLG Brandenburg OLGR 2004, 308; OLG Celle NJW 2003, 2755; OLG Dresden BauR 2003, 1431; OLG München OLGR 2004, 456; OLG Celle OLGR 2005, 119; Wieczorek/Schütze/Gerken, Rnr. 53 zu § 524 ZPO, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Rdn. 22 zu § 524 ZPO; Zöller/Gummer/Heßler, Rnr. 44 zu § 524 ZPO).
  • OLG Celle, 10.01.2005 - 4 U 225/04

    Entgegenstehende Rechtskraft eines Urteils bei inzwischen eingetretener Änderung

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.07.2005 - 12 U 29/05
    Der Senat schließt sich insoweit der überwiegenden Auffassung der Oberlandesgerichte an, wonach anders als bei der Rücknahme der Hauptberufung, die auch nach neuem Zivilprozessrecht dazu führt, dass der Berufungskläger die Kosten der Anschließung zu tragen hat, die Kosten der Anschlussberufung im Fall der Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO dem Berufungskläger nicht aufzuerlegen sind, weil in diesem Fall der Bestand der Anschlussberufung nicht vom Willen des Berufungsklägers abhängt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2003, 1260; OLG Brandenburg MDR 2003, 1261; OLG Brandenburg OLGR 2004, 308; OLG Celle NJW 2003, 2755; OLG Dresden BauR 2003, 1431; OLG München OLGR 2004, 456; OLG Celle OLGR 2005, 119; Wieczorek/Schütze/Gerken, Rnr. 53 zu § 524 ZPO, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Rdn. 22 zu § 524 ZPO; Zöller/Gummer/Heßler, Rnr. 44 zu § 524 ZPO).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.11.2004 - 9 U 110/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4645
OLG Hamm, 16.11.2004 - 9 U 110/04 (https://dejure.org/2004,4645)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.11.2004 - 9 U 110/04 (https://dejure.org/2004,4645)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. November 2004 - 9 U 110/04 (https://dejure.org/2004,4645)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verantwortlichkeit für einen Unfall zwischen zwei Personenkraftwagen; Abwägung von beiderseitigen, unfallursächlich gewordenen Betriebsgefahren der unfallbeteiligten Kraftfahrzeuge; Vollständiges Zurücktreten der einfachen Betriebsgefahr eines Unfallfahrzeugs; ...

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 6; ; StVO § 7 Abs. 4; ; StVO § 7 Abs. 5

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    StVG § 7; StVG § 17; StVO § 1 Abs. 2; StVO § 7 Abs. 5
    Alleinhaftung wegen Vorfahrtverletzung trotz gegnerischen Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 StVO

  • rechtsportal.de

    Verantwortlichkeit für Verkehrsunfall bei Fahrstreifenwechsel nach zweispurigem Abbiegen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Abbiegen - Fahrspurwechsel - paarweises Nebeneinander-Abbiegen

  • verkehrslexikon.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Abbiegen - paarweises Nebeneinander-Abbiegen - Fahrspurwechsel

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Reißverschlussverfahren: Sorgfaltspflichten und Haftung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1548
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Naumburg, 02.02.2015 - 12 U 105/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vollhaftung des Spurwechslers kraft

    Denn bei einem Auffahrunfall mit einem Spurwechsler kommt es wegen der hohen Anforderungen des § 7 Abs. 5 StVO kraft Anscheinsbeweises grundsätzlich zu einer Vollhaftung des Spurwechslers, die Betriebsgefahr des auffahrenden Fahrzeuges tritt in diesem Fall vollständig zurück (vgl. OLG München Schadens-Praxis 2013, 387; KG Berlin VRS 113, 418; KG NJW-RR 2011, 28; KG VRS 115, 279; OLG Hamm DAR 2005, 285; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, Rdn. 16 zu § 17 StVG).

    Das Gefährdungsverbot bei Vornahme eines Fahrstreifenwechsels (§ 7 Abs. 5 StVO) stellt eine Kernregel dar, deren Beachtung für den Straßenverkehr von grundlegender Bedeutung ist und deren Missachtung die Betriebsgefahr des betreffenden Kraftfahrzeuges daher ganz entscheidend erhöht (vgl. OLG Hamm DAR 2005, 285).

  • LG Saarbrücken, 13.12.2013 - 13 S 137/13

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen einem hinter einem Hindernis haltenden

    Denn es kann schon nicht davon ausgegangen werden, dass an der Unfallstelle mehrere Fahrstreifen für den gleichgerichteten Verkehr zur Verfügung standen (vgl. hierzu OLG Hamm, OLG-Report 2005, 262; OLG Brandenburg, NJW 2009, 2962; Geigel/Zieres aaO Kap. 27 Rn. 207, 216).

    Muss ein Fahrzeugführer - wie hier - zum Vorbeifahren an einem rechts parkenden Fahrzeug ausscheren, treffen ihn die Pflichten aus § 6 Satz 2 StVO (vgl. hierzu OLG Hamm, OLG-Report 2005, 262; Hentschel aaO § 6 StVO Rn. 4; Geigel/Zieres, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 27, Rn. 197).

  • OLG Saarbrücken, 31.03.2009 - 4 U 26/08

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn im Zusammenhang mit

    Die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs tritt regelmäßig vollständig zurück (vgl. KG, OLGR 2003, 272; OLGR Hamm 2005, 262; vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 17 Rdn. 16 m.w.N.).
  • OLG Celle, 20.05.2020 - 14 U 193/19

    Kollision eines Pkw beim Fahrstreifenwechsel mit einem Lkw

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Alleinhaftung desjenigen in Betracht kommt, der den Fahrstreifen wechselt [Hentschel/König/Dauer-Dauer, § 17 StVG Rn. 16; KG Berlin, VRS 109, 10; OLG Hamm, DAR 2005, 285; OLG Naumburg, VRS 129, 124; OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1236; OLG Jena, NZV 2006, 147; OLG Naumburg, NZV 2008, 618; OLG Köln, DAR 2006, 324; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 16. Auflage, Rn. 151 a. E.].
  • LG Essen, 12.02.2014 - 5 O 125/13

    Schadensersatzbegehren in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall; Entkräftung des

    Alleine die Betriebsgefahr rechtfertigt keine Mithaftung (Senat, NZV 2005, 527f.; OLG Jena, NZV 2006, 147 ; OLG Hamm, DAR 2005, 285; KG VRS 109 10; MDR 03 1228).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2014 - 7 U 245/12

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge anlässlich eines Spurwechsels

    In einem solchen Fall kommt eine Mithaftung des Unfallgegners nicht in Betracht (so auch KG VersR 2006, 563 f. Rn. 12 [KG Berlin 30.05.2005 - 12 U 82/04] in juris; KG KGR 2003, 272 f. Rn. 17 in juris; OLG Hamm, VersR 2005, 1548 Rn. 8 [OLG Hamm 16.11.2004 - 9 U 110/04] in juris; OLG Naumburg NZV 2008, 618 ff. Rn. 42 [OLG Naumburg 06.06.2008 - 10 U 72/07] u. 73 in juris).
  • LG Darmstadt, 17.07.2023 - 3 O 304/21

    Mitverschulden des Fahrers eines Pannenfahrzeuges bei unterlassener

    Die Rechtsprechung wonach derjenige, der unter Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO einen Fahrstreifenwechsel vornimmt und hierdurch einen Verkehrsunfall verursacht, die volle Haftung trägt und die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs regelmäßig vollständig zurücktritt (vgl. KG OLGR 2003, 272; OLGR Hamm 2005, 262; vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 17 Rdnr. 16 mit weiterem Nachweis) ist vorliegend entsprechend anzuwenden, auch wenn es sich nicht um einen Fahrstreifenwechsel im Sinne der Vorschrift, sondern um einen Wechsel von der Fahrbahn auf den Standstreifen handelt.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 01.08.2005 - 12 W 78/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2405
OLG Naumburg, 01.08.2005 - 12 W 78/05 (https://dejure.org/2005,2405)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01.08.2005 - 12 W 78/05 (https://dejure.org/2005,2405)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01. August 2005 - 12 W 78/05 (https://dejure.org/2005,2405)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Mitwirkung am Zustandekommen eines Vergleichs unter dem Aspekt des Anfallens einer Gebühr; Grundlagen für die Entstehung einer Termingebühr; Termingebühr im schriftlichen Verfahren

  • Judicialis

    ZPO § 128 Abs. 2; ; ZPO § 278 Abs. 6; ; ZPO § 307 Abs. 2; ; ZPO § 495 a; ; RVG § 31 Abs. 1 Nr. 4; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 3 S. 1; ; RVG § 56 Abs. 2; ; RVG § 56 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 3104; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4
    Terminsgebühr für Mitwirkung des Rechtsanwalts an Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO ?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Terminsgebühr bei Vergleich im schriftlichen Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 40 (Leitsatz)

    § 278 Abs. 6 ZPO; Nr. 3104 RVG VV
    Feststellung eines gerichtlichen Vergleichs und Terminsgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1984 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 504
  • MDR 2006, 897
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.2004 - VI ZB 81/03

    Entstehen einer Terminsgebühr bei schriftlichem Vertragsschluss

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.08.2005 - 12 W 78/05
    Entgegen der vom Beschwerdeführer angeführten, auf den Wortlaut der Bestimmung gestützten Literaturmeinung hat der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 30. Juni 2004, Az. VI ZB 81/03, zitiert nach juris) in einer noch zur Rechtslage vor Inkrafttreten des RVG ergangenen Entscheidung die Auffassung vertreten, eine solche Terminsgebühr falle weder nach alter Rechtslage gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 BRAGO noch nach neuer Rechtslage aus Nr. 3104 der Anlage 1 zum RVG an.
  • OLG Nürnberg, 15.12.2004 - 3 W 4006/04

    Zur Entstehung einer Terminsgebühr bei Abschluss eines Vergleiches gem. § 278

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.08.2005 - 12 W 78/05
    Dieser Auffassung hat sich nachfolgend das Oberlandesgericht Nürnberg (Beschluss vom 15.12.2004, Az. 3 W 4006/04, veröffentlicht: OLGR Nürnberg 2005, 179) mit der weiteren Begründung angeschlossen, die Ausdehnung von Nr. 3401 der Anlage 1 zum RVG auch auf das Verfahren nach § 278 Abs. 6 ZPO widerspreche dem Kosteninteresse der Parteien.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04, 15 W 368/04, 15 W 369/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7061
OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04, 15 W 368/04, 15 W 369/04 (https://dejure.org/2004,7061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.12.2004 - 15 W 367/04, 15 W 368/04, 15 W 369/04 (https://dejure.org/2004,7061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Dezember 2004 - 15 W 367/04, 15 W 368/04, 15 W 369/04 (https://dejure.org/2004,7061)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Kostenverteilungsschlüssel bei Wohnungseigentumsgemeinschaft; Fortführung des Beschlussanfechtungsverfahrens bei übereinstimmenden Erklärungen der Erledigung der Hauptsache; Auslegung einer Erklärung als Erledigungserklärung; Kostentragung für die Sanierung des ...

  • Wolters Kluwer

    Kostenverteilungsschlüssel bei Wohnungseigentumsgemeinschaft; Fortführung des Beschlussanfechtungsverfahrens bei übereinstimmenden Erklärungen der Erledigung der Hauptsache; Auslegung einer Erklärung als Erledigungserklärung; Kostentragung für die Sanierung des ...

  • Wolters Kluwer

    Kostenverteilungsschlüssel bei Wohnungseigentumsgemeinschaft; Fortführung des Beschlussanfechtungsverfahrens bei übereinstimmenden Erklärungen der Erledigung der Hauptsache; Auslegung einer Erklärung als Erledigungserklärung; Kostentragung für die Sanierung des ...

  • Judicialis

    WEG § 18 Abs. 2 Nr. 1; ; WEG § 23 Abs.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    WEG § 18 Abs. 2 Nr. 1; WEG § 23 Abs.
    Gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall

  • rechtsportal.de

    WEG § 18 Abs. 2 Nr. 1; WEG § 23 Abs.
    Gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall

  • ibr-online

    Öffnungsklausel der Teilungserklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Die mit der Genehmigung der Jahresabrechnung erfolgte Entlastung der Beteiligten zu 6) als Verwalterin widerspricht nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 3124) ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn Ansprüche gegen sie erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten.

    Da das Anfechtungsrecht nicht nur dem persönlichen Interesse des anfechtenden Wohnungseigentümers oder dem Minderheitenschutz dient, sondern dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsmäßigen Verwaltung, genügt für die Anfechtung grundsätzlich das Interesse eines Wohnungseigentümers, eine ordnungsmäßige Verwaltung zu erreichen (BGH NJW 2003, 3124, 3125).

  • OLG Düsseldorf, 26.03.2004 - 3 Wx 344/03

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Öffnungsklaussel von Wohnungseigentümern; Zur

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Die von der weiteren Beschwerde herangezogene Entscheidung des OLG Düsseldorf (NZM 2004, 467 f.) steht dieser Beurteilung nicht entgegen, weil diese sich nur auf die Auslegung einer Beschlussfassung einer Eigentümerversammlung im Hinblick auf eine mögliche Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bezieht.
  • KG, 22.12.1993 - 24 W 875/93

    Voraussetzungen für den Ausschluß des Wohnungseigentümers bei Abstimmungen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Denn eine Überprüfung der sachlichen Voraussetzungen des Veräußerungsverlangens ist dem Zivilprozess vorbehalten, in dem gem. § 51 WEG der Anspruch auf die Veräußerung geltend zu machen ist (BayObLGZ 1999, 66 = NJW-RR 1999, 887; KG NJW-RR 1994, 855; OLG Köln ZMR 1998, 376; Senat OLGZ 1990, 57).
  • BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 20/99

    Eigentümerbeschluss, durch den von einem Wohnungseigentümer die Veräußerung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Denn eine Überprüfung der sachlichen Voraussetzungen des Veräußerungsverlangens ist dem Zivilprozess vorbehalten, in dem gem. § 51 WEG der Anspruch auf die Veräußerung geltend zu machen ist (BayObLGZ 1999, 66 = NJW-RR 1999, 887; KG NJW-RR 1994, 855; OLG Köln ZMR 1998, 376; Senat OLGZ 1990, 57).
  • OLG Hamm, 28.02.2000 - 15 W 349/99

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels; Begründung einer Mehraufwandsgebühr bei

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Allerdings unterliegt eine im Einzelfall vorgenommene Abweichung von dem Kostenverteilungsschlüssel der Teilungserklärung denselben inhaltlichen Schranken wie eine inhaltlich entsprechende abstrakte Regelung für die Zukunft: Eine Änderung ist nur zulässig, wenn sachliche Gründe vorliegen und einzelne Wohnungseigentümer aufgrund der Neuregelung gegenüber dem bisherigen Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (BGHZ 95, 137 = NJW 1985, 2382; Senat FGPrax 2000, 100).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Allerdings unterliegt eine im Einzelfall vorgenommene Abweichung von dem Kostenverteilungsschlüssel der Teilungserklärung denselben inhaltlichen Schranken wie eine inhaltlich entsprechende abstrakte Regelung für die Zukunft: Eine Änderung ist nur zulässig, wenn sachliche Gründe vorliegen und einzelne Wohnungseigentümer aufgrund der Neuregelung gegenüber dem bisherigen Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (BGHZ 95, 137 = NJW 1985, 2382; Senat FGPrax 2000, 100).
  • OLG Hamm, 13.10.1989 - 15 W 314/89
    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Denn eine Überprüfung der sachlichen Voraussetzungen des Veräußerungsverlangens ist dem Zivilprozess vorbehalten, in dem gem. § 51 WEG der Anspruch auf die Veräußerung geltend zu machen ist (BayObLGZ 1999, 66 = NJW-RR 1999, 887; KG NJW-RR 1994, 855; OLG Köln ZMR 1998, 376; Senat OLGZ 1990, 57).
  • AG Kerpen, 18.12.1996 - 15 II 27/96

    Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Denn eine Überprüfung der sachlichen Voraussetzungen des Veräußerungsverlangens ist dem Zivilprozess vorbehalten, in dem gem. § 51 WEG der Anspruch auf die Veräußerung geltend zu machen ist (BayObLGZ 1999, 66 = NJW-RR 1999, 887; KG NJW-RR 1994, 855; OLG Köln ZMR 1998, 376; Senat OLGZ 1990, 57).
  • BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95

    Zur Berücksichtigung von Hobbyräumen bei der Festlegung des Verteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Dieser Zusammenhang spricht dafür, dass die Überprüfung der Abmahnung nicht anders gestaltet sein kann als diejenige des Veräußerungsverlangens nach § 18 Abs. 1 WEG selbst (so BayObLG NJW-RR 1996, 12; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 18, Rdnr. 42; MK/BGB-Engelhardt, 4. Aufl., § 18, Rdnr. 4; a.A. OLG Düsseldorf DWE 1995, 119).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04
    Eine solche Öffnungsklausel erweitert die Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung in wirksamer Weise in einen Bereich, der nach den dispositiven gesetzlichen Vorschriften des WEG einer Vereinbarung (§ 10 WEG) vorbehalten ist (BGH NJW 2000, 3500, 3502).
  • OLG Hamm, 24.03.1997 - 15 W 314/96

    Beteiligung an den Kosten einer "baulichen Veränderung" einer

  • OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Entscheidend kann nur sein, dass die Eigentümerversammlung als das nach der Teilungserklärung dazu berufene Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft die Regelung getroffen hat (Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2004, 15 W 367/04, 15 W 368/04, 15 W 369/04, zitiert nach JURIS).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 13 U 24/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5237
OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 13 U 24/03 (https://dejure.org/2004,5237)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.12.2004 - 13 U 24/03 (https://dejure.org/2004,5237)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 13 U 24/03 (https://dejure.org/2004,5237)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB
    Bankenhaftung: Hinweis- und Aufklärungspflichten der Bank bei der Kapitalanlageberatung

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung; Umfang der Hinweispflichten und Aufklärungspflichten einer Bank bei Zeichnung von Fondanteilen; Konkludenter Abschluss eines Beratungsvertrages durch Tätigwerden der Bank; Voraussetzungen der anlegergerechten und ...

  • Judicialis

    ZPO § 526; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; WpHG § 31 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; EStG § 20

  • rechtsportal.de

    Anlageberatung; Kapitalanlageberatung; Hinweispflicht; Aufklärungspflicht; Beratungspflicht; Bank; Deka-Fonds

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Haftung der Bank bei Falschberatung über Altersvorsorge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 13 U 24/03
    Inhalt und Umfang der Beratungspflicht sind, worauf der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 6. Juli 1993 (BGHZ 123, 126) zutreffend hingewiesen hat, von einer Reihe von Faktoren abhängig, die sich einerseits auf die Person des Kunden und andererseits auf das Anlageprojekt beziehen.

    Gesicherter Erkenntnisstand in der Rechtsprechung ist auch, dass die empfohlene Anlage unter Berücksichtigung der Anlageziele auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten sein muss, also anlegergerecht (vgl. in diesem Sinne schon Urteil des IV. a ZS des BGH vom 25.11.1981 in NJW 1982 Seite 1095, 1096 sowie Urteil des XI. ZS des BGH vom 06.07.1993 in BGHZ 123, 126 ff., 129).

  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87

    Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 13 U 24/03
    Dabei gilt es, wie der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seinem Urteil vom 3. November 1987 (NJW 1988 Seite 566, 567) ausgeführt hat, nach Wahrhaftigkeits- und Unwahrhaftigkeitskriterien im Aussageverhalten und in dem Inhalt sowie der Struktur der Aussage selbst zu suchen.
  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 13 U 24/03
    Indessen gibt es keinen Erfahrungssatz, dass Zeugen, die einer Prozesspartei nahe stehen, von vornherein als parteiisch und unzuverlässig zu gelten haben (vgl. Urteil des VIII. ZS des BGH vom 18.01.1995 in VersR 1995 Seite 711 ff., 712).
  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 13 U 24/03
    Gesicherter Erkenntnisstand in der Rechtsprechung ist auch, dass die empfohlene Anlage unter Berücksichtigung der Anlageziele auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten sein muss, also anlegergerecht (vgl. in diesem Sinne schon Urteil des IV. a ZS des BGH vom 25.11.1981 in NJW 1982 Seite 1095, 1096 sowie Urteil des XI. ZS des BGH vom 06.07.1993 in BGHZ 123, 126 ff., 129).
  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99

    Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 13 U 24/03
    Dieses Angebot nimmt die ...kasse dadurch an, dass sie mit der gewünschten Tätigkeit beginnt (so ausdrücklich der XI. ZS des BGH in seinem Urteil vom 9. Mai 2000 in WM 2000 Seite 1441 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bankensenats).
  • OLG Jena, 17.05.2005 - 5 U 693/04

    Anlegergerechte Beratung

    Der Schaden besteht demnach in dem geleisteten Kaufpreis abzüglich eines erzielten Verkaufserlöses (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Dezember 2004, Az.: 13 U 24/03; Kammergericht Berlin, Urteil vom 20. August 2004, Az.: 25 U 1/04; Kammergericht Berlin, Urteil vom 11. März 2004, Az.: 19 U 71/03).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.03.2005 - 16 U 193/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4341
OLG Celle, 08.03.2005 - 16 U 193/04 (https://dejure.org/2005,4341)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.03.2005 - 16 U 193/04 (https://dejure.org/2005,4341)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. März 2005 - 16 U 193/04 (https://dejure.org/2005,4341)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 167 BGB; § 278 BGB
    Aus einem Beratungsvertrag resultierende Beratungspflichten bei einem Immobilienkauf; Haftung für Beratungsfehler bei der Finanzierung eines Immobilenkaufs; Herbeiführung eines Geschäftsabschlusses durch Vorlage eines fehlerhaften Berechnungsbeispiels über Kosten und ...

  • Wolters Kluwer

    Aus einem Beratungsvertrag resultierende Beratungspflichten bei einem Immobilienkauf; Haftung für Beratungsfehler bei der Finanzierung eines Immobilenkaufs; Herbeiführung eines Geschäftsabschlusses durch Vorlage eines fehlerhaften Berechnungsbeispiels über Kosten und ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Celle, 07.12.2004 - 16 U 127/04

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung wegen

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2005 - 16 U 193/04
    Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall ebenso gegeben, wie in dem vom Senat mit Urteil vom 7. Dezember 2004 entschiedenen (Parallel)Fall (16 U 127/04).

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest (Urteil vom 7. Dezember 2004, 16 U 127/04), dass darin keine unvollständige oder fehlerhafte Beratung zu sehen ist, denn der Erwerber kann aus diesen Angaben ohne größere Schwierigkeiten errechnen, wie hoch die monatliche Bausparrate ist und auch erkennen, dass diese Rate ab dem vierten, siebten und zehnten Jahr ansteigt (anders OLG Oldenburg 8 U 153/03; wie hier KG 20 W 154/03 - Anlage B 8).

    Die Finanzierung ist - ebenso wie in dem bereits mehrfach genannten Fall 16 U 127/04 - gekennzeichnet durch ein tilgungsfreies Vorausdarlehen in Höhe von 161.000 DM und die gleichzeitige Ansparung von zwei hintereinander geschalteten Bausparverträgen, durch die das Vorausdarlehen in zwei Tranchen abgelöst werden soll.

    Ähnlich wie in dem vom Senat entschiedenen Parallelfall (16 U 127/04) betrug der Nominalzins hier 7, 1 % bei einem Disagio von 3 % und einer Zinsfestschreibung von 5 Jahren.

    Wie seit dem Verfahren 16 U 127/04 gerichtsbekannt, stand allein der Firma H & B jedoch eine Innenprovision von 18 % (hier sogar 20 %) zu, die Immobilie war deshalb insoweit nicht werthaltig.

  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03

    Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2005 - 16 U 193/04
    Der im Kaufvertrag enthaltene Haftungsausschluss für außerhalb des Vertrags gegebene Zusagen und Erklärungen ist deshalb unwirksam (BGH Urteil v. 15. Oktober 2004, V ZR 223/03).

    Haftungsbegründend sind dabei nicht sich nachträglich als unrichtig erweisende Prognosen zur Entwicklung des Immobilienmarktes, sondern unrichtige bzw. unterlassene Angaben zu spezifischen, aus den individuellen Gegebenheiten der Immobilie folgenden Risiken, welche die in Aussicht gestellte Rentabilität des Erwerbs erheblich zu mindern oder gar auszuschließen vermögen (BGH Urteil v. 15. Oktober 2003, V ZR 223/03).

    Wie der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden hat (V ZR 223/03 vom 15. Oktober 2004), ist die Erklärung, mit einem Wertzuwachs sei zu rechnen, jedenfalls dann kein rechtlich unverbindliches Werturteil, wenn Tatsachen bekannt sind, die dieser Einschätzung entgegenstehen.

  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages;

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2005 - 16 U 193/04
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann zwischen dem Verkäufer und Käufer ein Beratungsvertrag im Vorfeld eines Wohnungskaufes zustande kommen, wenn der Verkäufer im Zuge eingehender Vertragsverhandlungen dem Käufer, insbesondere auf Befragen, einen ausdrücklichen Rat erteilt; gleiches gilt, wenn der Verkäufer dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das der Herbeiführung des Geschäftsabschlusses dienen soll (BGHR 2004, 75 m. w. N.).

    Nach den Entscheidungen des BGH (NJW 2003, 1811, 1813; BGHR 2004, 75) kann sich die Beklagte nicht mit Erfolg darauf berufen, Angaben zu den Belastungen aus dem Immobilienerwerb seien stets der Anbahnung der Finanzierungsverträge zuzuordnen.

    Bei dem Erwerb einer Immobilie zu Anlagezwecken sind dies zunächst die Aufwendungen, die der Interessent aufbringen muss, um das Objekt mit seinen Mitteln erwerben und halten zu können (BGHZ 156, 371, 377).

  • OLG Celle, 07.12.2004 - 16 U 126/04

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung wegen behaupteter

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2005 - 16 U 193/04
    Insoweit entspricht das Finanzierungsmodell in vollem Umfang dem sog. Dortmunder Modell, welches Gegenstand der beiden Parteien bekannten Senatsentscheidungen in den Verfahren 16 U 126/04 und 127/04 (BGH V ZR 4/05 und 5/05) war, auf die verwiesen wird.

    Der Senat geht aber bei lebensnaher Betrachtungsweise davon aus, dass auch für das hier in Rede stehende Objekt eine solche Vereinbarung mit der H & B GmbH bestanden hat, von der ein Muster in den Parallelverfahren 16 U 126/04 und 127/04 eingereicht worden war.

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2005 - 16 U 193/04
    Nach den Entscheidungen des BGH (NJW 2003, 1811, 1813; BGHR 2004, 75) kann sich die Beklagte nicht mit Erfolg darauf berufen, Angaben zu den Belastungen aus dem Immobilienerwerb seien stets der Anbahnung der Finanzierungsverträge zuzuordnen.

    Ist ein Schadensersatzanspruch wegen unrichtiger Beratung gegeben, so ist dem Schädiger in aller Regel der Einwand verwehrt, der Geschädigte habe sich auf die Richtigkeit seiner Angaben nicht verlassen dürfen und ihn treffe deshalb ein mitwirkendes Verschulden (BGH NJW 2003, 1811, 1814; BGH NJW 1998, 302).

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 152/87

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf den Schadensersatzanspruch im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2005 - 16 U 193/04
    Nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung ist der Wegfall oder die Minderung eines Schadens nur insoweit zu berücksichtigen, als er in einem adäquatursächlichen Zusammenhang zu dem schädigenden Ereignis steht, die Anrechnung dem Zweck des Schadensersatzes entspricht und sie den Schädiger nicht unbillig entlastet (BGHZ 74, 103; BGH NJW-RR 1988, 788).
  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97

    Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2005 - 16 U 193/04
    Die Beklagte ist deshalb zum Schadensersatz verpflichtet und hat den Kläger so zu stellen, als hätte er von dem Vertragsabschluss abgesehen (BGHZ 140, 111).
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2005 - 16 U 193/04
    Nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung ist der Wegfall oder die Minderung eines Schadens nur insoweit zu berücksichtigen, als er in einem adäquatursächlichen Zusammenhang zu dem schädigenden Ereignis steht, die Anrechnung dem Zweck des Schadensersatzes entspricht und sie den Schädiger nicht unbillig entlastet (BGHZ 74, 103; BGH NJW-RR 1988, 788).
  • BFH, 23.03.1993 - IX R 67/88

    Ersatzleistungen für nicht im zeitlichen Anwendungsbereich des § 21a EStG

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2005 - 16 U 193/04
    Dass der Rückempfang von Werbungskosten zu versteuernde Einnahmen darstellt, hat der BFH mehrfach entschieden (BFH BStBl II 1993, 748 mit zahlreichen Nachweisen; BFHE 177, 414).
  • BFH, 28.03.1995 - IX R 41/93

    Rückzahlung von als Werbungskosten abgezogenen Aufwendungen nach Wegfall der

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2005 - 16 U 193/04
    Dass der Rückempfang von Werbungskosten zu versteuernde Einnahmen darstellt, hat der BFH mehrfach entschieden (BFH BStBl II 1993, 748 mit zahlreichen Nachweisen; BFHE 177, 414).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2003 - 20 W 154/03

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Mitbenutzung der Sondernutzungsfläche eines

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

  • OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06

    Pflicht der kreditgebenden Bank zur Risikoaufklärung über das finanzierte

    Der Senat hat das in vergleichbaren Parallelfällen, an denen immer die Beklagte beteiligt war, wiederholt entschieden; daran ist festzuhalten (zuletzt u. a. 16 U 187/04 vom 26. April 2005, 16 U 193/04 vom 8. März 2005, 16 U 185/05 vom 2. Mai 2006 sowie 16 U 234/05 vom 23. Mai 2006 - jene Entscheidung betrifft ebenfalls eine Wohnung aus dem Objekt Emden).

    Ähnlich wie in den vom Senat bereits entschiedenen Parallelfällen (16 U 127/04, 16 U 193/04 und 16 U 187/04) betrug der Nominalzins hier 7, 85 % bei einem Disagio von 2 % und einer Zinsfestschreibung von 5 Jahren.

    Diese sind - wie dem Senat aus anderen vergleichbaren Verfahren bekannt ist (vgl. etwa 16 U 193/04) - mit wenigstens 100 bis 150 DM realistisch zu veranschlagen und hätten als weitere Belastung auch in dem Besuchsbericht genannt werden müssen, um dem Erwerber ein zutreffendes Bild des nötigen eigenen Aufwandes vor Augen zu führen.

    Zu den Steuervorteilen verweist der Senat auf die Gründe des Urteils vom 8. März 2005 (16 U 193/04 = OLGR Celle 2005, 262).".

  • LG Karlsruhe, 11.12.2006 - 10 O 150/05
    Die Kammer schließt sich insoweit der vom Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 24.11.2004 - Az. 15 U 4/01 - geäußerten Rechtsauffassung an (OLG Karlsruhe, ZIP 2005, 698, 704 ff. [OLG Karlsruhe 24.11.2004 - 15 U 4/01] ; vgl. auch OLG Oldenburg, Urteil vom 19.07.2005, Az. 12 U 127/04 - allerdings für einen Klage gegen die Verkäuferin, zur Finanzierungsberatung einer Bausparkasse insbesondere vgl. u.a. OLG Celle vom 08.03.2005 - 16 U 193/04 -, NJW-RR 1990, 878, 879; OLG Karlsruhe WM 1995, 747, 748 [OLG Karlsruhe 11.01.1995 - 3 U 2/94] ).

    Die Situation des Klägers im Verhältnis zur Beklagten entspricht einer derartigen Finanzierungsberatung (vgl. u.a. OLG Karlsruhe ZIP 2005, 698, 704 f [OLG Karlsruhe 24.11.2004 - 15 U 4/01] ; für die Aufklärungspflichten eines Verkäufers, der sich die Finanzierungsberatung zurechnen lassen muss auch OLG Celle vom 07.12.2004 - 16 U 127/04 , vom 08.03.2005 - 16 U 193/04 - OLG Oldenburg vom 08.10.2003 - 8 U 153/03).

    Die Beklagte hätte den Kläger nach Ansicht der Kammer über folgende Umstände der Finanzierung aufklären müssen (vgl. hierzu auch u.a. OLG Karlsruhe ZIP 2005, 608, 705; für die Aufklärungspflichten eines Verkäufers, der sich die Finanzierungsberatung zurechnen lassen muss auch OLG Celle vom 07.12.2004 - 16 U 127/04 , vom 08.03.2005 - 16 U 193/04 - OLG Oldenburg vom 08.10.2003 - 8 U 153/03), was sie nicht getan hat.

  • OLG Celle, 29.03.2007 - 8 U 143/06

    Verletzung eines Beratungsvertrages beim Verkauf sog. Schrottimmobilien; Pflicht

    Der Abzug von Steuervorteilen kommt danach nicht in Betracht; anderenfalls würde er zu einer ungerechtfertigten Bereicherung der Beklagten zu Lasten des Finanzamts führen (vgl. Urteil des 16. Zivilsenats vom 8. März 2005 - 19 U 193/04 -, veröffentlicht in: OLGR 2005, 262).
  • OLG Celle, 11.10.2007 - 8 U 126/07

    Fehlerhafte Angaben über das Wertsteigerungspotential einer Immobilie sowie über

    Soweit es die zugeflossenen Steuervorteile betrifft, kommt hinzu, dass diese schon vom Grunde her nicht im Wege der Vorteilsausgleichung abzuziehen sein dürften (vgl. Urteil des Senats vom 29. März 2007 - 8 U 143/06 ; Urteil des OLG Celle vom 8. März 2005 - 16 U 193/04 , OLGR 2005, 262).
  • OLG Celle, 14.02.2008 - 8 U 148/07
    Soweit es die zugeflossenen Steuervorteile betrifft, kommt hinzu, dass diese schon vom Grunde her nicht im Wege der Vorteilsausgleichung abzuziehen sind (vgl. Urteil des Senats vom 29.03.2007 - 8 U 143/06 - Urteil des OLG Celle vom 08.03.2005 - 16 U 193/04 -, OLGR 2005, 262).
  • OLG Celle, 26.04.2005 - 16 U 187/04

    Beanspruchung der Rückabwicklung eines Kaufvertrages über Wohnraum;

    Ferner wird verwiesen auf das weitere Verfahren 16 U 193/04, in dem am 8. März 2005 ein Urteil verkündet worden ist und welches dem Prozessbevollmächtigten der Beklagten bekannt ist, weil er an diesem Verfahren ebenfalls beteiligt war.
  • KG, 20.05.2008 - 4 U 123/06

    Schadenersatzansprüche i.R. der Rückabwicklung des kreditfinanzierten Erwerbs

    Er konnte bei normaler und damit zumutbarer Anstrengung die sich nach Vertragsabschluss ergebende monatliche Belastung für ihn aus den ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen unschwer ersehen (vgl. OLG Celle OLGR Celle 2005, 262, 263; OLG Düsseldorf Urteil vom 13. Mai 2005 - I - 17 U 106/04 - Rdnr. 39 nach [...]; OLG Celle Urteil vom 28. September 2005 - 3 U 103/05 -, Anlage E 98 -S. 6 ).
  • OLG Hamm, 18.08.2006 - 34 U 146/05

    Unterbliebene Aufklärung über ein sich bei Vertragsschluss abzeichnendes

    Diese massive Einschränkung der Vertragsfreiheit der Kläger und die damit verbundenen, jeglicher Einflussnahme durch die Kläger entzogenen Risiken bedurften der Aufklärung durch die Beklagte zu 1) (vgl. OLG Celle, Urteil vom 8. März 2005, 16 U 193/04).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 19.11.2004 - 13 W 3195/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12463
OLG Nürnberg, 19.11.2004 - 13 W 3195/04 (https://dejure.org/2004,12463)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.11.2004 - 13 W 3195/04 (https://dejure.org/2004,12463)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. November 2004 - 13 W 3195/04 (https://dejure.org/2004,12463)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anfall von Gebühren bei einer Prozesstrennung; Grundsatz der einmaligen Erhebung einer Gebühr

  • Judicialis

    ZPO § 145; ; GKG § 8; ; GKG § 27 a.F.; ; GKG Nr. 1210 Anl. 1 a.F.

  • rechtsportal.de

    ZPO § 145; GKG § 8 (a.F.); GKG § 27 (a.F.)
    Gebührenanfall bei Prozesstrennung durch Gericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Weiden/Oberpfalz - 1 O 646/03
  • OLG Nürnberg, 19.11.2004 - 13 W 3195/04
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02

    Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.11.2004 - 13 W 3195/04
    Auch wenn nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich der Erlaß eines Teilurteils möglich ist, wenn das Verfahren gegen einen von mehreren Beklagten durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Beklagten nach § 240 ZPO unterbrochen wird (BGH, NJW-RR 2003, 1002), gab es für das Landgericht sachliche Gründe für eine Abtrennung der Verfahren.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2019 - 1 O 71/19

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten - Verweisung des Rechtsstreits an ein

    Es liegt auch kein Fall von Prozesstrennung im Sinne des § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG i. V. m. § 145 Abs. 1 ZPO vor, der in den aus der Prozesstrennung resultierenden Einzelverfahren die vor der Prozesstrennung verdienten Gebühren bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen aus den jeweiligen Einzelstreitwerten erneut anfallen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2014 - IV ZR 422/13 -, juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 4. September 2009 - 9 KSt 10.09 u. a. -, juris Rn. 5; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. November 2004 - 13 W 3195/04 -, juris Rn. 3, 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2010 - 9 E 1187/10

    Gerichtskosten nach einer verwaltungsgerichtlichen Trennungsentscheidung zur

    3 vgl. FG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 1996 - 6 Ko 45/96 GK -, StB 1997, 279; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. November 2004 - 13 W 3195/04 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2010 - 1 W 443/09 -, juris, m. w. N.; Oestreich/Hellstab/Trenkle, Kommentar zum GKG, Stand Dezember 2008, Nrn. 5110, 5111 Rn. 10; Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 93 Rn. 26.
  • KG, 10.05.2010 - 1 W 443/09

    Kostenfestsetzung nach Prozesstrennung: Ermessensfehlerfreiheit einer

    Bei Prozesstrennung nach § 145 Abs. 1 ZPO fällt in jedem der neuen Verfahren die Gebühr gemäß Nr. 1210 KV GKG nach dem dann maßgebenden Einzelstreitwert erneut an (vgl. OLG Nürnberg, OLGR 2005, 262, 263; OLG München, NJW-RR 1996, 1279; BFH, Beschluss v. 22. Sept. 2008 - II E 14/07; Zöller/Greger, a.a.O., § 147 Rn. 28); die Pauschgebühr für das Verfahren im Allgemeinen entsteht durch jede Prozesshandlung immer wieder erneut, wenn nicht als "Dauergebühr" allein durch den Verfahrensablauf (BVerwG, NJW 1960, 1973; OLG Schleswig, JurBüro 1996, 204).
  • LG Düsseldorf, 13.07.2007 - 20 S 203/06

    Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung bzgl. eines Anspruchs auf Erstattung

    Hätte die Kammer für Handelssachen im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Verfahren gegen die Vermittler gemäß § 145 ZPO abzutrennen und nur diesen abgetrennten Teil an die Zivilkammer zu verweisen, wäre die Gebühr gemäß Nr. 1210 der Anlage 1 zum GKG in dem vor der Zivilkammer geführten Verfahren zusätzlich angefallen (OLG Nürnberg, Urteil vom 19.11.2004, Az: 13 W 3195/2004 m.w.N.).
  • FG Thüringen, 03.11.2006 - IV 70047/05

    Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines Prozessbevollmächtigten in einem vom

    Ab dem Zeitpunkt des Abtrennungsbeschlusses des Arbeitsgerichtes A-Stadt war zwar nach der herrschenden Meinung in der Finanzgerichtsbarkeit und nach der ganz überwiegenden Meinung in den übrigen Gerichtsbarkeiten ein neues und selbstständiges Verfahren entstanden, das grundsätzlich eigenständig zu entscheiden und auch aus kostenrechtlicher Sicht selbstständig zu behandeln ist (Tipke/Kruse, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Rdn. 12 zu § 73 FGO, Gräber, Kommentar zur FGO, Rdn. 29 zu § 73 FGO, Baumbach, Kommentar zur ZPO, Rdn. 6 zu § 145 ZPO, Zöller, Kommentar zur ZPO, Rdn. 7 zu § 145 ZPO, Beschlüsse des FG Münster vom 9. Juli 1996 12 Ko 5812/95 Kostenfestsetzungsbeschluss, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 1056, und vom 15. Dezember 1999 5 Ko 4041/99 Kostenfestsetzungsbeschluss, zitiert nach Juris, des FG Düsseldorf vom 26. November 1996 6 Ko 45/96 GK, zitiert nach Juris, des OLG Nürnberg vom 19. November 2004 13 W 3195/04, zitiert nach Juris, und des OLG Zweibrücken 28. Februar 2003 4 W 20/03, zitiert nach Juris).
  • LG Essen, 05.12.2011 - 19 O 40/10

    Aufteilung eines eingezahlten Vorschusses bei Abtrennung eines Verfahrens und

    Nachdem die Verfahrenstrennung erfolgt ist, ist in beiden Verfahren zunächst die Verfahrensgebühr nach gem. Nr. 1210 der Anlage 1 zum GKG jeweils vollständig in Ansatz zu bringen (vgl. etwa OLG Nürnberg, Beschl. v. 19.11.2004, Az.: 13 W 3195/04; OLG München, Beschl. v. 24.05.2006, Az.: 11 W 2479/05).
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