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   OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01   

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https://dejure.org/2005,3572
OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01 (https://dejure.org/2005,3572)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.02.2005 - 20 W 231/01 (https://dejure.org/2005,3572)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Februar 2005 - 20 W 231/01 (https://dejure.org/2005,3572)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 WoEigG, § 24 WoEigG, § 28 WoEigG, § 43 WoEigG, § 48 WoEigG
    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den Verwalter: Genehmigungsbeschluss für das Protokoll einer vorausgegangenen Eigentümerversammlung; inhaltliche Anforderungen an eine Jahresabrechnung unter Berücksichtigung einer im ...

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den Verwalter: Genehmigungsbeschluss für das Protokoll einer vorausgegangenen Eigentümerversammlung; inhaltliche Anforderungen an eine Jahresabrechnung unter Berücksichtigung einer im ...

  • Judicialis

    WEG § 16; ; WEG § 24; ; WEG § 28; ; WEG § 43; ; WEG § 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16; WEG § 24; WEG § 28; WEG § 43; WEG § 48
    Genehmigung der Niederschrift einer vorangegangenen Wohnungseigentümerversammlung - Anforderungen an eine Jahresabrechnung - Einführung einer der Heizkostenverordnung entsprechenden verbrauchsabhängigen Kostenverteilung - Anfechtung der Jahresabrechnung der des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Jahresabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Genehmigung der Niederschrift einer vorangegangen Wohnungseigentümerversammlung durch die Wohnungseigentümer ; Gesetzliche Beweiskraft durch eine Privaturkunde; Beweiskraft einer Privaturkunde durch einen Eigentümerbeschluss; Begründung einer ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (40)

  • OLG Frankfurt, 13.12.2002 - 20 W 490/00

    Wohnungseigentumsverfahren: Festsetzung des Geschäftswerts bei Anfechtung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01
    Wenn im Einzelfall das Eigeninteresse des anfechtenden Wohnungseigentümers deutlich unter 25 % des Gesamtvolumens liegt, so kann eine weitere Herabsetzung geboten sein (vgl. Senat, Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00; BayObLG WuM 1992, 714; WE 1999, 197; OLG Hamm NZM 2001, 549; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 48 Rz. 22 mit weiteren Nachweisen; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 40; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 48 WEG Rz. 20).

    Werden dagegen einzelne Positionen der Jahresabrechnung beanstandet, so richtet sich der Geschäftswert nach diesen Beträgen und 25 % des Restvolumens (vgl. Senat, Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O, § 48 Rz. 23; vgl. auch Palandt/Bassenge, a.a.O., § 48 WEG Rz. 14; Weitnauer/Mansel, a.a.O., § 48 Rz. 4).

    Hier nimmt der Senat aus den genannten - in diesem Zusammenhang sinngemäß geltenden - Gründen ebenfalls 20 % des Gesamtvolumens als Geschäftswert an (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00 (= dort 25 %); OLG Hamm NZM 2001, 549; BayObLG NZM 2001, 713; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 48 WEG Rz. 14), mithin für den vorliegenden Fall 83.186,74 DM (= 20 % von 415.933,70 DM).

    Nach der überwiegenden Auffassung, der sich auch der Senat angeschlossen hat (vgl. Beschluss vom 09.12.2002, 20 W 189/2002; Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00), richtet sich der Geschäftswert für die Anfechtung von Beschlüssen über die Entlastung des Verwalters (hier: TOP 2.3 der Wohnungseigentümerversammlung vom 12.07.1999) in erster Linie danach, ob und in welchem Umfang Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter in Betracht kommen (BayObLG WE 1999, 197; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 38; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 48 Rz. 21).

    Für die Entlastung des Beirats (hier: TOP 8 der Wohnungseigentümerversammlung vom 12.07.1999) muss allerdings deren wirtschaftlich erheblich geringere Bedeutung im Verhältnis zur Entlastung der Verwaltung berücksichtigt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00; OLG Hamm NZM 2001, 549).

    Der Senat hält hierfür den hälftigen Betrag der Verwalterentlastung für angemessen (so auch vgl. Senat, Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00; vgl. auch OLG Hamm NZM 2001, 549), mithin - insoweit abweichend zu den Vorinstanzen - 2.500,- DM.

  • OLG Hamm, 19.05.2000 - 15 W 118/00

    Gegenstandswert für einen Beschlußanfechtungsantrag; Begrenzung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01
    Wenn im Einzelfall das Eigeninteresse des anfechtenden Wohnungseigentümers deutlich unter 25 % des Gesamtvolumens liegt, so kann eine weitere Herabsetzung geboten sein (vgl. Senat, Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00; BayObLG WuM 1992, 714; WE 1999, 197; OLG Hamm NZM 2001, 549; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 48 Rz. 22 mit weiteren Nachweisen; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 40; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 48 WEG Rz. 20).

    Hier nimmt der Senat aus den genannten - in diesem Zusammenhang sinngemäß geltenden - Gründen ebenfalls 20 % des Gesamtvolumens als Geschäftswert an (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00 (= dort 25 %); OLG Hamm NZM 2001, 549; BayObLG NZM 2001, 713; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 48 WEG Rz. 14), mithin für den vorliegenden Fall 83.186,74 DM (= 20 % von 415.933,70 DM).

    Für die Entlastung des Beirats (hier: TOP 8 der Wohnungseigentümerversammlung vom 12.07.1999) muss allerdings deren wirtschaftlich erheblich geringere Bedeutung im Verhältnis zur Entlastung der Verwaltung berücksichtigt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00; OLG Hamm NZM 2001, 549).

    Der Senat hält hierfür den hälftigen Betrag der Verwalterentlastung für angemessen (so auch vgl. Senat, Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00; vgl. auch OLG Hamm NZM 2001, 549), mithin - insoweit abweichend zu den Vorinstanzen - 2.500,- DM.

    Angesichts dieser erforderlichen Gesamtabwägung kann zur Überzeugung des Senats der ermittelte Geschäftswert nicht durch einen schematischen Berechnungsmodus herabgesetzt werden, etwa durch Begrenzung auf das Fünffache des persönlichen wirtschaftlichen Interesses der Antragsteller (so ausdrücklich BayObLG NZM 2001, 713; vgl. auch OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 28; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 48 WEG Rz. 16, je mit weiteren Nachweisen; anders jedoch OLG Hamm NZM 2001, 549).

  • BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 143/00

    Geschäftswert für ein Verfahren auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01
    Hier nimmt der Senat aus den genannten - in diesem Zusammenhang sinngemäß geltenden - Gründen ebenfalls 20 % des Gesamtvolumens als Geschäftswert an (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00 (= dort 25 %); OLG Hamm NZM 2001, 549; BayObLG NZM 2001, 713; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 48 WEG Rz. 14), mithin für den vorliegenden Fall 83.186,74 DM (= 20 % von 415.933,70 DM).

    In diesem Zusammenhang ist eine Abwägung der besonderen Umstände im konkreten Einzelfall erforderlich (vgl. Senat, Beschluss vom 09.12.2002, 20 W 189/2002, OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; BayObLG NZM 2001, 713).

    Angesichts dieser erforderlichen Gesamtabwägung kann zur Überzeugung des Senats der ermittelte Geschäftswert nicht durch einen schematischen Berechnungsmodus herabgesetzt werden, etwa durch Begrenzung auf das Fünffache des persönlichen wirtschaftlichen Interesses der Antragsteller (so ausdrücklich BayObLG NZM 2001, 713; vgl. auch OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 28; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 48 WEG Rz. 16, je mit weiteren Nachweisen; anders jedoch OLG Hamm NZM 2001, 549).

  • OLG Zweibrücken, 30.04.1999 - 3 W 83/99

    Neue Aufteilung von Aufzugskosten in einer Wohnungseigentumgemeinschaft durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01
    2 Z 83/85|OLG Düsseldorf; 07.02.1985; 6 U 161/84">NJW 1986, 385, DWE 1994, 26, und OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140).

    2 Z 83/85|OLG Düsseldorf; 07.02.1985; 6 U 161/84">NJW 1986, 385, DWE 1994, 26, und OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 16 Rz. 119).

    Insbesondere reicht der Umstand nicht aus, dass die Wohnungseigentümer einen Eigentümerbeschluss hinnehmen, indem sie ihn nicht anfechten, um eine für das Zustandekommen einer Vereinbarung erforderliche Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer annehmen zu können (vgl. Senat, Beschluss vom 06.05.2004, 20 W 33/02; BayObLG ZMR 2001, 996 unter Hinweis auf BayObLG DWE 1994, 26; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140).

  • OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Teil- oder Vollungültigerklärung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01
    Daraus folgt, dass der Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung bei uneingeschränkter Anfechtung nur hinsichtlich derjenigen selbstständigen Abrechnungsposten für ungültig zu erklären ist, die mit Mängeln behaftet sind (vgl. etwa Senat ZMR 2003, 769; BayObLG WE 1999, 153; WE 1995, 89; WuM 1994, 498; …

    besteht ein Anspruch auf Ergänzung der Jahresabrechnung (vgl. etwa Senat ZMR 2003, 769).

  • OLG Karlsruhe, 04.01.1996 - 11 Wx 113/95

    Weitere Beschwerde; Notwendigkeit von Instandsetzungsmaßnahmen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01
    In diesem Zusammenhang ist eine Abwägung der besonderen Umstände im konkreten Einzelfall erforderlich (vgl. Senat, Beschluss vom 09.12.2002, 20 W 189/2002, OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; BayObLG NZM 2001, 713).

    Angesichts dieser erforderlichen Gesamtabwägung kann zur Überzeugung des Senats der ermittelte Geschäftswert nicht durch einen schematischen Berechnungsmodus herabgesetzt werden, etwa durch Begrenzung auf das Fünffache des persönlichen wirtschaftlichen Interesses der Antragsteller (so ausdrücklich BayObLG NZM 2001, 713; vgl. auch OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 28; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 48 WEG Rz. 16, je mit weiteren Nachweisen; anders jedoch OLG Hamm NZM 2001, 549).

  • OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 200/87

    Recht auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen; Eigentümer; Ausschluss durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01
    Die Auskunftserteilung ist aber grundsätzlich eine unteilbare Leistung (vgl. Senat, Beschluss vom 20.08.2002, 20 W 530/00; vgl. weiter OLG Hamm OLGZ 1988, 37; OLG Gelle OLGZ 1983, 177; Kammergericht NJW-RR 1987, 462; BayObLG WE 1991, 253; WE 1995, 191; Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 582 ff, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Ein individueller Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Auskunft kann grundsätzlich nur dann bestehen, wenn und soweit die Wohnungseigentümer von ihren Auskunftsrechten nicht durch Mehrheitsbeschluss Gebrauch gemacht haben (vgl. Senat, Beschluss vom 20.08.2002, 20 W 530/00; BayObLG WE 1991, 253; OLG Gelle OLGZ 1983, 177; Kammergericht NJW-RR 1987, 462; OLG Hamm OLGZ 1988, 37).

  • OLG Frankfurt, 09.12.2002 - 20 W 189/02

    Geschäftswertfestsetzung für die Beschwerdeinstanz eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01
    Nach der überwiegenden Auffassung, der sich auch der Senat angeschlossen hat (vgl. Beschluss vom 09.12.2002, 20 W 189/2002; Beschluss vom 13.12.2002, 20 W 490/00), richtet sich der Geschäftswert für die Anfechtung von Beschlüssen über die Entlastung des Verwalters (hier: TOP 2.3 der Wohnungseigentümerversammlung vom 12.07.1999) in erster Linie danach, ob und in welchem Umfang Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter in Betracht kommen (BayObLG WE 1999, 197; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 38; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 48 Rz. 21).

    In diesem Zusammenhang ist eine Abwägung der besonderen Umstände im konkreten Einzelfall erforderlich (vgl. Senat, Beschluss vom 09.12.2002, 20 W 189/2002, OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; BayObLG NZM 2001, 713).

  • KG, 22.12.1986 - 24 W 5516/86

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Wohnungseigentümer; Verwalter; Auskunft;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01
    Die Auskunftserteilung ist aber grundsätzlich eine unteilbare Leistung (vgl. Senat, Beschluss vom 20.08.2002, 20 W 530/00; vgl. weiter OLG Hamm OLGZ 1988, 37; OLG Gelle OLGZ 1983, 177; Kammergericht NJW-RR 1987, 462; BayObLG WE 1991, 253; WE 1995, 191; Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 582 ff, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Ein individueller Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Auskunft kann grundsätzlich nur dann bestehen, wenn und soweit die Wohnungseigentümer von ihren Auskunftsrechten nicht durch Mehrheitsbeschluss Gebrauch gemacht haben (vgl. Senat, Beschluss vom 20.08.2002, 20 W 530/00; BayObLG WE 1991, 253; OLG Gelle OLGZ 1983, 177; Kammergericht NJW-RR 1987, 462; OLG Hamm OLGZ 1988, 37).

  • BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 129/93

    Beschluss über die Einzeljahresabrechnungen und die Gesamtabrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01
    Angesichts der oben festgestellten mehreren Unrichtigkeiten der Jahresabrechnung und - wie noch zu zeigen sein wird - des Wirtschaftsplans kommt eine Teilungültigerklärung des angefochtenen Eigentümerbeschlusses über die Entlastung der ehemaligen Verwalterin, der Beteiligten zu 3), in Anwendung des § 139 BGB nicht mehr in Betracht (vgl. BayObLG WE 1988, 76; WuM 1994, 568; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 122, Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 561, mit weiteren Nachweisen).

    Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass die Beteiligte zu 3) inzwischen aus der Verwaltung ausgeschieden ist (vgl. auch BayObLG WuM 1994, 568).

  • BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 129/86

    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen wegen fehlender Zustimmung aller Eigentümer

  • BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 28/02

    Beschlüsse der Wohnungseigentümer - Korrektur früherer Versammlungsprotokolle -

  • OLG Hamburg, 11.08.2003 - 2 Wx 76/03

    Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung wegen Streit über

  • OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 230/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Unzulässigkeit des Rechtsmittels bei

  • OLG Frankfurt, 12.06.2003 - 20 W 558/00

    Wohnungseigentumsverfahren: Beteiligtenfähigkeit des Verwalters;

  • KG, 11.02.1991 - 24 W 4560/90

    Gerichtliche Erhöhung der Wirtschaftsplanansätze; Gleichzeitige Beschlussfassung

  • BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 58/04

    Anfechtbarkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen bei ungerechtfertigter

  • OLG Frankfurt, 29.09.2003 - 20 W 115/01

    Voraussetzungen für die Verweigerung der Entlastung des Verwalters

  • OLG Frankfurt, 15.07.1986 - 20 W 362/85

    Änderung von Mehrheitsbeschlüssen der Wohnungseigentümer und der Verwaltung durch

  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 185/03

    Unzulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrag bei Erledigung der Hauptsache

  • BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02

    Jahresabrechnung und deren Genehmigung in WEG -Sachen - Kostenfolge bei nicht

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

  • BayObLG, 07.08.2003 - 2Z BR 47/03

    Verfahrensstandsschaft der BGB -Gesellschaft bei der Geltendmachung von

  • OLG Hamm, 12.12.1994 - 15 W 327/94

    Ablehnung der Installation von Wärmemengen-Erfassungsgeräten und die Einführung

  • KG, 15.06.1988 - 24 W 817/88
  • KG, 25.08.2003 - 24 W 110/02

    Wohnungseigentümerversammlung: Beschlussfähigkeit der Erstversammlung;

  • BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 118/04

    Anforderungen an einen Eigentümerbeschluss über eine verbrauchsunabhängige

  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 11/94

    Jahresabrechnung für eine Eigentumswohnanlage

  • BayObLG, 12.06.1991 - BReg. 2 Z 49/91

    Streit über die den Abrechnungen maßgeblichen Wohnflächen; Ungültigerklärung von

  • BayObLG, 27.11.2003 - 2Z BR 186/03

    Gültigkeit des Wirtschaftsplans trotz Nichtprüfung durch Verwaltungsbeirat -

  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 189/03

    Verwaltervergütung - Gültigkeit von Jahresabrechnung oder Wirtschaftsplan trotz

  • KG, 11.06.2003 - 24 W 77/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Vertretung der Wohnungseigentümer durch den Verwalter

  • KG, 22.11.1995 - 24 W 2452/95

    Wiedereinsetzung in weitere Beschwerde

  • BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 38/01

    Anfechtung von von der Gemeinschaftsordnung abweichenden Jahresabrechnungen, die

  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

  • OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 209/01

    Wohnungseigentum: Formalien der Jahresabrechnung; Verwalterentlastung

  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

  • BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • BayObLG, 15.12.1982 - BReg. 2 Z 39/82
  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

    Die Jahresabrechnung ist keine Gewinn- und Verlustrechnung, sondern eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, welche die tatsächlichen Beträge einander gegenüberstellt (OLG Frankfurt 20 W 231/01 - 08.02 2005; BayObLG WE 1990, 133; WE 1991, 225; 231; NJW-RR 1993, 1166; OLG Hamm ZMR 1997, 251, 252; OLG Düsseldorf WuM 1999, 357; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 66).

    Aufgrund des Verwaltervertrages ist der Verwalter gemäß §§ 675, 666 BGB verpflichtet, auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Stand seiner Verwaltungsverhandlungen zu erteilen (OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2005, 783).

  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa OLGReport 2005, 783; zuletzt Beschluss vom 06.02.2006, Az. 20 W 404/03).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 20 W 179/04

    Wohnungseigentum: Antragsablehnung als Voraussetzung für die gerichtliche

    Die langjährig geübte Praxis ersetzt unabhängig von ihrer Dauer allenfalls dann eine förmliche Abänderungsvereinbarung, wenn feststeht, dass sämtliche Wohnungseigentümer sie in dem Bewusstsein vornehmen, die Regelung in der Gemeinschaftsordnung zu ändern und durch eine neue zu ersetzen (vgl. auch Senat, Beschluss vom 08.02.2005, 20 W 231/01, OLGR 2005, 783 m. w. N.).

    Eine Aufschlüsselung ist jedenfalls insoweit erforderlich, als es einem berechtigten Informationsbedürfnis entspricht (vgl. Senat, Beschluss vom 08.02.2005, 20 W 231/01).

  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa OLGReport 2005, 783; zuletzt Beschluss vom 06.02.2006, Az. 20 W 404/03).
  • AG Clausthal-Zellerfeld, 12.01.2012 - 4 C 52/11

    WEG - Beschlussanfechtung - Verwalterbefugnis zur Beauftragung eines

    Die Berechtigung der tatsächlich erfolgten Ausgaben spielt für ihre Aufnahme in die Jahresabrechnung keine Rolle (vgl. BGH v. 15.03.2007 - VB 1/06 - BGHZ 171, 335; OLG Frankfurt v. 08.02.2005 - 20 W 231/01; BayObLG v. 10.03.2004 - 2 Z 274/03; BayObLG v. 10.04.2002 - 2 Z BR 70/01).
  • LG Konstanz, 01.02.2007 - 62 T 139/05

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

    Die Jahresabrechnung ist keine Gewinn- und Verlustrechnung, sondern eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, welche die tatsächlichen Beträge einander gegenüberstellt (OLG Frankfurt 20 W 231/01 - 08.02 2005; BayObLG WE 1990, 133; WE 1991, 225; 231; NJW-RR 1993, 1166; OLG Hamm ZMR 1997, 251, 252; OLG Düsseldorf WuM 1999, 357; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 66).
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Rechtsprechung
   OLG München, 09.08.2005 - Verg 11/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8712
OLG München, 09.08.2005 - Verg 11/05 (https://dejure.org/2005,8712)
OLG München, Entscheidung vom 09.08.2005 - Verg 11/05 (https://dejure.org/2005,8712)
OLG München, Entscheidung vom 09. August 2005 - Verg 11/05 (https://dejure.org/2005,8712)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Beibehaltung eines Angebots für die Übernahme von Trockenbauarbeiten bei einem Bauvorhaben im Falle der Änderung eines verwendeten und nicht im Leistungsverzeichnis des Ausschreibenden angegebenen Produkts; Konsequenz einer Änderung von Verdingungsunterlagen für die ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachverhandlungsverbot: Folgen einer unzulässigen Nachverhandlung (keine Berücksichtigung der unzulässigen Änderungen)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Fabrikatsabfrage: Ausschluss bei Vorschlag eines ungeeigneten Fabrikats? (IBR 2005, 617)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG München, 09.08.2005 - Verg 11/05
    Dies ist der Fall, wenn das vorlegende Gericht als tragende Begründung seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde legen will, der mit einem die Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs tragenden Rechtssatz nicht übereinstimmt (vgl. BGHZ 154, 32, 35 f m.w.N.).
  • OLG Celle, 22.05.2003 - 13 Verg 10/03

    Verbindlichkeit des Angebots im Vergabeverfahren; Nachträgliche Abänderbarkeit

    Auszug aus OLG München, 09.08.2005 - Verg 11/05
    Ist ein Angebot - wie vorliegend - eindeutig, können spätere Verhandlungen den Inhalt nicht verändern (vgl. auch OLG Celle Beschluss vom 22.5.2003, Az. 13 Verg 10/03).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00

    Ausschluß von nicht der Leistungsbeschreibung entsprechenden Angeboten

    Auszug aus OLG München, 09.08.2005 - Verg 11/05
    Das OLG Düsseldorf hat in seinem, von der Vergabekammer herangezogenen Beschluss vom 29.11.2000, Az. Verg. 21/00 (= VergabeR 2001, 38), entschieden, dass ein Bieter zwingend von der Wertung auszuschließen ist, der seine Leistungen nur scheinbar in Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung anbietet, auf Nachfrage der Vergabestelle jedoch klarstellt, dass sein Angebot bestimmte geforderte Leistungen nicht umfasst.
  • VK Südbayern, 05.06.2019 - Z3-3-3194-1-06-02/19

    Ausschluss eines Bieters, der eine als eigene Leistung erklärte Teilleistung

    Da das Angebot der Beigeladenen so zu werten ist, wie es eingegangen und nach dem objektiven Empfängerhorizont zu verstehen war (BGH Urteil vom 06.02.2002, X ZR 185/99; OLG München, Beschluss vom 09.08.2005, Verg 11/05), also ohne Beteiligung eines Nachunternehmers für die Herstellung der OP-Wände, ist die Beigeladen nicht leistungsfähig und damit materiell nicht geeignet.
  • VK Sachsen, 30.10.2020 - 1/SVK/028-20

    Eigenausführung bestätigt: NU-Benennung führt zum Angebotsausschluss!

    Das Angebot der Antragstellerin ist nach Auffassung der Vergabekammer so zu werten, wie es eingegangen und nach dem objektiven Empfängerhorizont zu verstehen war (BGH Urteil vom 06.02.2002, ### ZR 185/99; OLG München, Beschluss vom 09.08.2005, Verg 11/05), also ohne Beteiligung eines Nachunternehmers für die Plattendruckversuche.
  • OLG München, 25.11.2013 - Verg 13/13

    Vergabeverfahren für eine Videoüberwachungsanlage im Neubau einer

    Anhaltspunkte dafür, dass die von ihr genannten Produkte nur beispielhaft aufgezählt worden sind, liegen nicht vor (vgl. zu einem solchen Fall OLG München vom 9.8.2005 - Verg 11/05).
  • VK Südbayern, 06.02.2017 - Z3-3-3194-1-50-12/16

    Abfallrechtliche Klassifizierung von Aushubmaterial und schwere Qualifizierung

    Soweit die Beigeladene auf die vergaberechtswidrige Aufforderung des für den Antragsgegner tätigen Büros vom 21.12.2016, die R. mbH und die G. - mbH in die Liste der Nachunternehmer aufzunehmen, die G. in einem weiteren Formblatt 235 als Nachunternehmer zur Position 3.5 benannt hat, stellt dies eine unzulässige Änderung ihres Angebots dar, die bei der Frage der Wertbarkeit des Angebots unberücksichtigt bleiben muss (vgl. BGH, Urteil vom 06.02.2002 - X ZR 185/99; OLG München, Beschluss vom 09.08.2005 - Verg 11/05).
  • VK Südbayern, 19.12.2014 - Z3-3-3194-1-45-10/14

    Referenzgeber nicht erreichbar: Abwertung des Angebots unzulässig!

    Denn diesbezüglich geht die Rechtsprechung dahin, dass ein Ausschluss des Bieters, der seinen Preis im Rahmen einer Nachverhandlung geändert hat, nicht notwendig ist, sondern nur die Nichtberücksichtigung der nachverhandelten Angebotsteile in der Wertung (BGH, Urteil v. 6.2.2002 - Az.: X ZR 185/99; OLG München, B. v. 15.11.2007 - Az.: Verg 10/07; B. v. 17.09.2007 - Az.: Verg 10/07; B. v. 09.08.2005 - Az.: Verg 011/05; BayObLG, B. v. 15.7.2002 - Az.: Verg 15/02).
  • VK Südbayern, 19.03.2015 - Z3-3-3194-1-61-12/14

    Sämtliche Eignungsnachweise gehören in die Vergabebekanntmachung!

    Ein Ausschluss des Bieters, der nachverhandelt hat, ist nicht notwendig, sondern nur die Nichtberücksichtigung des nachverhandelten Teils des Angebots (BGH, Urteil v. 6.2.2002 - Az.: X ZR 185/99; OLG München, B. v. 15.11.2007 - Az.: Verg 10/07; B. v. 17.09.2007 - Az.: Verg 10/07; B. v. 09.08.2005 - Az.: Verg 011/05; BayObLG, B. v. 15.7.2002 - Az.: Verg 15/02)).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2008 - 2 VK 5/07

    Gesetzliche Krankenkasse ist öffentlicher Auftraggeber!

    Ein Ausschluss des Bieters, der nachverhandelt hat, ist nicht notwendig, sondern nur der Ausschluss des nachverhandelten Angebots (BGH, Urteil vom 06.02.2002, Az.: X ZR 185/99; OLG München, Beschluss vom 17.09.2007, Az.: Verg 10/07; Beschluss vom 09.08.2005, Az.: Verg 11/05; BayObLG, Beschluss vom 15.07.2002, Az.: Verg 15/02).Führt der Auftraggeber ein Losverfahren mit der beschriebenen Zielsetzung ohne Einverständnis des Bieters durch, so handelt er gleichwohl -- aus einem weiteren Grund -- vergaberechtswidrig.
  • VK Südbayern, 16.01.2009 - Z3-3-3194-1-33-09/08

    Selbstbindung des öffentlichen Auftraggebers hinsichtlich anderer Angebote bei

    Ein Ausschluss des Bieters, der nachverhandelt hat, ist nicht notwendig, sondern nur der Ausschluss des nachverhandelten Angebots ( BGH, Urteil vom 6.2.2002 - Az.: X ZR 185/99 ; OLG München, B. v. 15.11.2007 - Az.: Verg 10/07; B. v. 17.09.2007 - Az.: Verg 10/07; B. v. 09.08.2005 - Az.: Verg 11/05; BayObLG, B. v. 15.7.2002 - Az.: Verg 15/02; VK Baden-Württemberg, B. v. 16.03.2006 - Az.: 1 VK 8/06 ; 1. VK Sachsen, B. v. 16.12.2003 - Az.: 1/SVK/146-03; B. v. 7.5.2002 - Az.: 1/SVK/035-02, B. v. 12.4.2002 - Az.: 1/SVK/024-02, 1/SVK/024-02g; 2. VK Mecklenburg- Vorpommern, B. v. 27.11.2001 - Az.: 2 VK 15/01 ).
  • VK Schleswig-Holstein, 16.09.2005 - VK-SH 22/05

    Überprüfung der Eignungsprüfung durch Vergabestelle

    Die ASt schuldet den gemäß Leistungsbeschreibung geforderten Erfolg (vgl. OLG München, Beschluss vom 09.08.2005, Verg 11/05).
  • VK Schleswig-Holstein, 21.02.2007 - VK-SH 2/07

    Kostenverteilung durch Vergleich?

    Selbstredend kann in Fällen eines Vergleichs der vorliegenden Art die persönliche Gebührenbefreiung des öffentlichen Auftraggebers (nach dem in den Verfahren vor der erkennenden Kammer zur Anwendung kommenden § 8 Abs. 1 VwKostG-SH, vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 05.01.2007, 1 [6] Verg 11/05) nicht zum Tragen kommen (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 21.03.2002, 1/SVK/11- 02).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2007 - 2 VK 3/07

    Europaweite Ausschreibung zur Einrichtung einer textilen Wäscheversorgung in

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.02.2005 - 10 WF 10/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5990
OLG Brandenburg, 14.02.2005 - 10 WF 10/05 (https://dejure.org/2005,5990)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.02.2005 - 10 WF 10/05 (https://dejure.org/2005,5990)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Februar 2005 - 10 WF 10/05 (https://dejure.org/2005,5990)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltsrechtliche Beurteilung der Kosten für die Feier der Jugendweihe; Vergleichbarkeit der Konfirmation und Kommunion mit der Jugendweihe; Beurteilung der Bedürftigkeit im Rahmen eines Prozesskostenhilfeantrages

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB §§ 1601 ff.

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 1601 ff. § 1613 Abs. 2 Nr. 1
    Entscheidung über Behandlung der Kosten für Jugendweihefeier als unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf im PKH-Verfahren?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1231
  • FamRZ 2006, 644
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.11.1981 - IVb ZR 608/80

    Eintrittspflicht des Unterhaltsschuldners für außergewöhnlich hohe Einzelausgaben

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2005 - 10 WF 10/05
    Ob Sonderbedarf vorliegt, lässt sich nur von Fall zu Fall für die jeweilige Aufwendung beurteilen (vgl. BGH, FamRZ 1982, 145 f, 146).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 24.03.2005 - 1 UF 237/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11873
OLG Braunschweig, 24.03.2005 - 1 UF 237/04 (https://dejure.org/2005,11873)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 24.03.2005 - 1 UF 237/04 (https://dejure.org/2005,11873)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 24. März 2005 - 1 UF 237/04 (https://dejure.org/2005,11873)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Antrag ausländischer Eheleute auf Durchführung des Versorgungsausgleichs nach rechtskräftiger Ehescheidung; Billigkeitserwägungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 17 Abs 3 S 2 BGBEG; § 1587c Nr 1 BGB
    Ausländer; ausländische Eheleute; Ehescheidungsstatut; Ehescheidungsurteil; Ehescheidungsverfahren; Familiensache; Gastwirt; Griechenland; grobe Unbilligkeit; Herabsetzung; Rechtskraft; Selbständigkeit; Versorgungsausgleich

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1683
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 17.11.1989 - 4 UF 103/89

    Durchführung des Versorgungsausgleichs; Zulässigkeit eines Antrags; Selbständiges

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.03.2005 - 1 UF 237/04
    In einem solchen Fall steht es aber grundsätzlich in der Entscheidung der Partei, ob sie das Versorgungsausgleichsverfahren in den Verhandlungs- und Entscheidungsverbund kraft ihres Antrags einbringt oder ob sie hierfür ein selbstständiges Familienverfahren betreiben will, vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2002; 1633 (1634), OLG Hamm, FamRZ 1991, 204; OLG München, FamRZ 1990, 186, Johannsen/Henrich, Eherecht, 3. Auflage, zu Art. 17 EGBGB RN.
  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 188/99

    Versorgungsausgleich unter Berücksichtigung im Ausland erworbener

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.03.2005 - 1 UF 237/04
    Soweit der Beklagte den allgemeinen Verwirkungseinwand gestützt auf Treu und Glauben, § 242 BGB, wegen verspäteter illoyaler Geltendmachung eines Anspruchs erhebt, ist die Heranziehung der allgemeinen Verwirkungstatbestände bereits durch die Sonderegelung der Verwirkung im Versorgungsausgleich gemäß § 1587 c BGB grundsätzlich ausgeschlossen, vgl. BGH FamRZ 2003, 1737 (1738).
  • OLG Hamm, 20.09.1990 - 4 UF 157/90
    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.03.2005 - 1 UF 237/04
    In einem solchen Fall steht es aber grundsätzlich in der Entscheidung der Partei, ob sie das Versorgungsausgleichsverfahren in den Verhandlungs- und Entscheidungsverbund kraft ihres Antrags einbringt oder ob sie hierfür ein selbstständiges Familienverfahren betreiben will, vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2002; 1633 (1634), OLG Hamm, FamRZ 1991, 204; OLG München, FamRZ 1990, 186, Johannsen/Henrich, Eherecht, 3. Auflage, zu Art. 17 EGBGB RN.
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