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   OLG Saarbrücken, 06.07.2006 - 8 U 410/05 - 116   

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https://dejure.org/2006,8857
OLG Saarbrücken, 06.07.2006 - 8 U 410/05 - 116 (https://dejure.org/2006,8857)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.07.2006 - 8 U 410/05 - 116 (https://dejure.org/2006,8857)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - 8 U 410/05 - 116 (https://dejure.org/2006,8857)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bankenhaftung bei kreditfinanzierter Immobilienfondsbeteiligung: Zurechenbarkeit einer Haustürsituation zu Lasten der Bank; fehlerhafte Widerrufsbelehrung für ein Haustürgeschäft bei Hinweis auf die Folgen eines verbundenen Geschäfts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit von § 1 Haustürwiderrufsgesetz (HausWTG); Objektives Bestehen einer Haustürsituation; Kenntnis oder verschuldete Unkenntnis einer Bank; Fehlerhaftigkeit einer Belehrung gemäß HausTWG durch Hinweis auf die Folgen eines verbundenen Geschäfts; Tätigwerden ...

  • Judicialis

    HausTWG § 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWiG § 1
    Anwendung des HaustürWG unabhängig von der Kenntnis der Vertragsparteien beim objektiven Vorliegen einer Haustürsituation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03

    Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2006 - 8 U 410/05
    Zutreffend hat der Erstrichter angenommen, dass der Zeuge als Vermittler des Fondsgeschäfts nur insoweit als Erfüllungsgehilfe der Bank tätig war, als sein Verhalten den Bereich der Anbahnung des Kreditvertrages betraf (vgl. dazu BGH NJW 2004, 1376/1377; WM 2002, 2501; NJW 2000, 3558/3559).

    Dass sie im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Objekts gleichsam als Partei des zu finanzierenden Geschäfts in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Aufgaben des Veräußerers oder Vertreibers übernommen und damit - als Voraussetzung einer ausnahmsweisen Aufklärungspflicht (vgl. BGH NJW 2004, 1376/1379 m.w.N.) - einen zusätzlichen Vertrauenstatbestand geschaffen hätte, ist nicht ersichtlich.

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2006 - 8 U 410/05
    Zutreffend hat der Erstrichter angenommen, dass der Zeuge als Vermittler des Fondsgeschäfts nur insoweit als Erfüllungsgehilfe der Bank tätig war, als sein Verhalten den Bereich der Anbahnung des Kreditvertrages betraf (vgl. dazu BGH NJW 2004, 1376/1377; WM 2002, 2501; NJW 2000, 3558/3559).
  • BGH, 21.01.2003 - XI ZR 125/02

    Gerichtliche Prüfung der Rechtsfolgen des Widerrufs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2006 - 8 U 410/05
    Vielmehr ist § 1 HausTWG immer dann anwendbar, wenn objektiv eine Haustürsituation bestanden hat, welche vorliegend unter dem Gesichtspunkt der Fortwirkung der "Überrumpelungswirkung" (vgl. BGH NJW 2003, 1390 m.w.N.) durchaus angenommen werden kann.
  • EuGH, 25.10.2005 - C-229/04

    Crailsheimer Volksbank - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2006 - 8 U 410/05
    Soweit dies bislang herrschender Rechtsprechung entsprach, hat der BGH im Hinblick auf die bindende Auslegung des europäischen Rechts durch den EuGH (vgl. NJW 2005, 3555 -C. eG ./. Klaus Conrads u.a.) hieran zuletzt nicht mehr festgehalten (vgl. NJW 2006, 497 f.).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 327/04

    Kenntnis des Vertragspartners von der Haustürsituation

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2006 - 8 U 410/05
    Soweit dies bislang herrschender Rechtsprechung entsprach, hat der BGH im Hinblick auf die bindende Auslegung des europäischen Rechts durch den EuGH (vgl. NJW 2005, 3555 -C. eG ./. Klaus Conrads u.a.) hieran zuletzt nicht mehr festgehalten (vgl. NJW 2006, 497 f.).
  • BGH, 11.07.1966 - II ZR 215/64

    Überbesetzung eines Spruchkörpers im Rechtsmittelgericht - Verwirkung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2006 - 8 U 410/05
    Insoweit ist anerkannt, dass ein Recht zur Kündigung einer Gesellschaftsbeteiligung aus wichtigem Grund nach Ablauf einer gewissen Zeit entfällt (vgl. BGH NJW 2004, 2742/2743; WM 1965, 976; NJW 1966, 2160/2161).
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 411/02

    Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Beitritt zu einer Anlagegesellschaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2006 - 8 U 410/05
    Dabei kann offen bleiben, ob es sich vorliegend überhaupt um ein verbundenes Geschäft im Sinne von § 9 Abs. 1 VerbrKrG handelt, was zumindest zweifelhaft erscheint, da eine Überlassung von Kreditunterlagen der Bank an die Klägerin (vgl. hierzu BGH NJW 2004, 2731; NJW-RR 2005, 986/987) gemäß der nicht zu beanstandenden Beweiswürdigung des Landgerichts jedenfalls nicht bewiesen ist und die genauen Umstände der "Zusammenarbeit" - zulasten der beweispflichtigen Klägerin - letztlich ungeklärt geblieben sind.
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 385/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2006 - 8 U 410/05
    Denn die Belehrung darf keine "anderen" Erklärungen als die in § 2 HausTWG genannten enthalten; unter dieses Verbot fällt auch ein Hinweis auf die Folgen eines verbundenen Geschäfts (BGH WM 2004, 1527/1528; anders wohl OLG Stuttgart OLG-Report 2004, 202/204 f.).
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 47/01

    Zur Abwicklung widerrufender Realkreditverträge

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2006 - 8 U 410/05
    Zutreffend hat der Erstrichter angenommen, dass der Zeuge als Vermittler des Fondsgeschäfts nur insoweit als Erfüllungsgehilfe der Bank tätig war, als sein Verhalten den Bereich der Anbahnung des Kreditvertrages betraf (vgl. dazu BGH NJW 2004, 1376/1377; WM 2002, 2501; NJW 2000, 3558/3559).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2006 - 8 U 410/05
    Dabei kann offen bleiben, ob es sich vorliegend überhaupt um ein verbundenes Geschäft im Sinne von § 9 Abs. 1 VerbrKrG handelt, was zumindest zweifelhaft erscheint, da eine Überlassung von Kreditunterlagen der Bank an die Klägerin (vgl. hierzu BGH NJW 2004, 2731; NJW-RR 2005, 986/987) gemäß der nicht zu beanstandenden Beweiswürdigung des Landgerichts jedenfalls nicht bewiesen ist und die genauen Umstände der "Zusammenarbeit" - zulasten der beweispflichtigen Klägerin - letztlich ungeklärt geblieben sind.
  • OLG Stuttgart, 24.11.2003 - 6 U 35/03

    Finanzierung des Beitritts zu einem Immobilienfonds: Widerrufsbelehrung im

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 191/06

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung; Unwirksamkeit eines gleichzeitig

    Diese Entscheidung ist jedoch nicht nur beim Berufungsgericht, sondern auch in der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung ganz überwiegend auf Ablehnung gestoßen (OLG Stuttgart OLGReport 2004, 202, 204 f. und WM 2005, 972, 978; OLG Celle, Urteil vom 9. August 2006 - 3 U 112/06, Urteilsumdruck S. 10 f.; OLG Brandenburg, Urteil vom 14. Juni 2006 - 4 U 225/05, Urteilsumdruck S. 19 f.; OLG Naumburg, Urteil vom 10. August 2006 - 2 U 33/06, Urteilsumdruck S. 4; OLG Dresden, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 12 U 1069/06, Urteilsumdruck S. 17 f.; OLG Frankfurt, Urteil vom 10. Januar 2007 - 15 U 113/06, Urteilsumdruck S. 10 f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Januar 2007 - 9 U 112/06, Urteilsumdruck S. 6 f.; a.A. OLG Saarbrücken OLGReport 2006, 1081, 1082).
  • OLG Koblenz, 06.07.2007 - 8 U 132/06
    Mangels ordnungsgemäßer Belehrung nach § 2 Abs. 1 HaustürWG a.F. hat somit die einwöchige Widerrufsfrist des § 1 Abs. 1 HaustürWG a.F. nicht zu laufen begonnen (wie hier: OLG Koblenz vom 18. Januar 2007 - 5 U 827/06; OLG Saarbrücken vom 6. Juli 2006 - 8 U 410/05 - 116, OLGR 06, 1081; OLG Nürnberg vom 16. August 2006 - 12 U 2235/05 ).
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