Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.12.2007 - 17 U 85/07   

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OLG Karlsruhe, 10.12.2007 - 17 U 85/07 (https://dejure.org/2007,3315)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.12.2007 - 17 U 85/07 (https://dejure.org/2007,3315)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Dezember 2007 - 17 U 85/07 (https://dejure.org/2007,3315)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nichterhebung von Verfahrenskosten: Leichter Verfahrensverstoß als unrichtige Sachbehandlung; Unerheblichkeit eines eingeholten Sachverständigengutachtens nach einer Revisionsentscheidung des BGH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Erhebung von Kosten nach § 8 Gerichtskostengesetz (GKG)

  • Judicialis

    GKG § 8 Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; GKG § 21 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 8 Abs. 1 Satz 1 a.F.; GKG § 21 Abs. 1 Satz 1
    Nichterhebung von Gerichtskosten bei unrichtiger Sachbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Schrottimmobilien: Badenia erkennt Ansprüche einer Anlegerin an

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Deutsche Bausparkasse Badenia AG erkennt Schadenersatz wegen "Schrott-Immobilie" an

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 807
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 17.03.2005 - 8 W 71/05

    Kosten des Bausachverständigen: Einholung eines gerichtlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2007 - 17 U 85/07
    § 8 GKG a.F. führt deshalb nicht zu einer Überprüfung einer richterlichen Sachentscheidung und des dabei eingeschlagenen Verfahrens ((Anschluss an OLG Stuttgart OLGR 2005, 732 = NZBau 2005, 640; OLG München NJW-RR 2003, 1294).

    Demnach liegt eine unrichtige Sachbehandlung in diesem Sinne nur dann vor, wenn das Gericht gegen eindeutige gesetzliche Vorschriften verstoßen hat und dieser Verstoß offen zutage tritt oder wenn ein offensichtliches Versehen vorliegt, etwa bei eindeutiger Verkennung des materiellen Rechts (OLG München NJW-RR 2003, 1294; OLG Stuttgart OLGR 2005, 732 = NZBau 2005, 640).

    § 8 GKG a.F. führt deshalb nicht zu einer Überprüfung einer richterlichen Sachentscheidung und des dabei eingeschlagenen Verfahrens (OLG Stuttgart OLGR 2005, 732, bei juris Rn. 7; OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 45).

  • OLG München, 10.03.2003 - 11 W 891/03

    Beschwerde gegen einen Gerichtskostenansatz; Hälftige Anrechnung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2007 - 17 U 85/07
    § 8 GKG a.F. führt deshalb nicht zu einer Überprüfung einer richterlichen Sachentscheidung und des dabei eingeschlagenen Verfahrens ((Anschluss an OLG Stuttgart OLGR 2005, 732 = NZBau 2005, 640; OLG München NJW-RR 2003, 1294).

    Um zu verhindern, dass es zu einer Kette nicht endender Nichterhebungsverfahren kommt, verlangt die Rechtsprechung vielmehr einen schweren Verfahrensverstoß (BGH NJW-RR 2005, 1230; NJW-RR 2003, 1294).

    Demnach liegt eine unrichtige Sachbehandlung in diesem Sinne nur dann vor, wenn das Gericht gegen eindeutige gesetzliche Vorschriften verstoßen hat und dieser Verstoß offen zutage tritt oder wenn ein offensichtliches Versehen vorliegt, etwa bei eindeutiger Verkennung des materiellen Rechts (OLG München NJW-RR 2003, 1294; OLG Stuttgart OLGR 2005, 732 = NZBau 2005, 640).

  • OLG Düsseldorf, 21.06.1994 - 10 W 81/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2007 - 17 U 85/07
    § 8 GKG a.F. führt deshalb nicht zu einer Überprüfung einer richterlichen Sachentscheidung und des dabei eingeschlagenen Verfahrens (OLG Stuttgart OLGR 2005, 732, bei juris Rn. 7; OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 45).
  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2007 - 17 U 85/07
    Auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - wird Bezug genommen.
  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 217/04

    Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung; Unklarheiten bei der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2007 - 17 U 85/07
    Um zu verhindern, dass es zu einer Kette nicht endender Nichterhebungsverfahren kommt, verlangt die Rechtsprechung vielmehr einen schweren Verfahrensverstoß (BGH NJW-RR 2005, 1230; NJW-RR 2003, 1294).
  • AG Bad Segeberg, 24.11.2014 - 17 C 22/13

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss: Vorrangige Entscheidung über die

    Die Bestimmung des § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG setzt daher voraus, dass ein schwerer Verfahrensverstoß vorliegt (BGH, Beschl. v. 10.03.2003 - IV ZR 306/00,NJW-RR 2003, 1294, juris Rn. 4 m.w.Nachw.; BGH, Beschl. v. 04.05.2005 - XII ZR 217/04, NJW-RR 2005, 1230, juris Rn. 4; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.12.2007 - 17 U 85/07, NJW-RR 2008, 807, juris Rn. 6; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl. 2013, § 21 Rn. 10 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 18.04.2016 - L 15 SF 99/16

    Erfolglose Erinnerung gegen die Gerichtskostenfeststellung

    Das Erfordernis der Schwere und Offensichtlichkeit des Verstoßes ergibt sich daraus, dass es nicht Sinn und Zweck einer Entscheidung gemäß § 21 GKG ist, die Entscheidung in der Hauptsache einer materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Nachprüfung zu unterziehen (vgl. Oberlandesgericht - OLG - Karlsruhe, Beschluss vom 10.12.2007, Az.: 17 U 85/07; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.11.2014, Az.: L 3 AS 528/14 B), wie dies grundsätzlich im Kostenansatzverfahren nicht möglich ist (vgl. oben Ziff. 1.).
  • LSG Bayern, 11.04.2016 - L 15 SF 78/15

    Arbeitnehmer, Beschwerde, Rentenversicherung, Arbeitgeber, Erinnerung,

    Das Erfordernis der Offensichtlichkeit des Verstoßes ergibt sich daraus, dass es nicht Sinn und Zweck einer Entscheidung gemäß § 21 GKG ist, die Entscheidung in der Hauptsache einer materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Nachprüfung zu unterziehen (vgl. Oberlandesgericht - OLG - Karlsruhe, Beschluss vom 10.12.2007, Az.: 17 U 85/07; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.11.2014, Az.: L 3 AS 528/14 B), wie dies grundsätzlich im Kostenansatzverfahren nicht möglich ist (vgl. oben Ziff. 1.).
  • VGH Hessen, 21.09.2016 - 6 F 948/16

    Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Dies gilt auch dann, wenn die Erinnerung auf § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG gestützt wird (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 18. April 2016 - L 15 SF 99/16 -, juris Rn. 15; Hess. VGH, Beschluss vom 13. September 2012 - 4 F 1443/12 -, NJW 2012, 3738; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - 17 U 85/07 -, juris Rn. 6).
  • OLG Naumburg, 29.04.2008 - 1 U 19/07

    Prüfungspflichten des hinzugezogenen Arztes bzgl. der erbetenen ärztlichen

    Dagegen ist es nicht Zweck des Kostenniederschlagungsverfahrens, die richterlich Sachentscheidung und das dabei eingeschlagenen Verfahren zu überprüfen (vgl. OLGR Karlsruhe 2008, 242 f.; OLG Stuttgart, NZBau 2005, 640; OLG München, NJW-RR 2003, 1294).
  • LSG Bayern, 03.12.2018 - L 12 SF 155/17

    Krankenversicherung, Beschwerde, Berufung, Erinnerung, Krankenpflege,

    Das Erfordernis der Schwere und Offensichtlichkeit des Verstoßes ergibt sich daraus, dass es nicht Sinn und Zweck einer Entscheidung gemäß § 21 GKG ist, die Entscheidung in der Hauptsache einer materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Nachprüfung zu unterziehen (vgl. Oberlandesgericht - OLG - Karlsruhe, Beschluss vom 10.12.2007, Az.: 17 U 85/07; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.11.2014, Az.: L 3 AS 528/14 B), wie dies grundsätzlich im Kostenansatzverfahren nicht möglich ist.
  • OLG Hamm, 23.02.2010 - 3 Ws 301/09

    Umfang des Kostenansatzes in Strafsachen; Ansatz der Kosten für die Beförderung

    Eine unrichtige Sachbehandlung im vorgenannten Sinne ist dann gegeben, wenn das Gericht gegen eindeutige gesetzliche Vorschriften verstoßen hat und dieser Verstoß offen zu Tage tritt sowie dann, wenn ein offensichtliches Versehen vorliegt etwa in Form einer eindeutigen Verkennung des materiellen Rechts; ein leichter Verfahrensverstoß hingegen genügt für die Annahme einer unrichtigen Sachbehandlung nicht (BFH, Beschl. v. 19.10.2009 - X E 11/09; BeckRS 2008 25013721; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, S. 807; LG Leipzig, Beschl. v. 04.08.2009 - 5 Qs 48/09).
  • OLG Rostock, 16.06.2010 - 1 U 13/10

    Zur Unwirksamkeit eines Prozessvergleichs aus materiell-rechtlichen Gründen;

    Weder liegt ein erkennbares Versehen, etwa eine eindeutige Verkennung des materiellen Rechts, vor noch hat das Landgericht gegen eine klare gesetzliche Regelung verstoßen, etwa einen schweren Verfahrensfehler begangen, der offen zutage tritt (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1230, juris Tz. 4; BGH, NJW-RR 2003, 1294, juris Tz. 4; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 807, juris Tz. 6; BFH, BFH/NV 2010, 225, juris Tz. 5; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., GKG § 21 Rn. 8 ff., Rn. 40 Stichwort "Zurückverweisung", jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2009 - 17 W 45/08

    Nichterhebung von Kosten bei unrichtiger Sachbehandlung: Festhalten am

    Ein leichter Verfahrensverstoß genügt für die Annahme einer unrichtigen Sachbehandlung nicht (Senat OLGR 2008, 242 f.).
  • KG, 13.05.2009 - 1 Ws 37/09

    Kosten der Nebenklage: Kosten des anwaltlichen Beistandes für den minderjährigen

    Um einer Ausuferung von entsprechenden Anträgen mit langwierigen Prüfungen von (vermeintlichen) Rechtsverstößen vorzubeugen, verlangt die Rechtsprechung - über den Wortlaut der Vorschrift hinaus - für ihre Anwendung das Vorliegen eines offensichtlich schweren Fehlers (vgl. BGH MDR 2005, 956; OLG Stuttgart MDR 2008, 1043; OLG Karlsruhe NJW-RR 2008, 807; OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 1151).
  • LG Berlin, 20.02.2013 - 538 Qs 20/13

    Kostenerhebung für Geschwindigkeitssachverständigen

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.11.2007 - I-24 U 92/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5466
OLG Düsseldorf, 23.11.2007 - I-24 U 92/07 (https://dejure.org/2007,5466)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.11.2007 - I-24 U 92/07 (https://dejure.org/2007,5466)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. November 2007 - I-24 U 92/07 (https://dejure.org/2007,5466)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Verzugs mit der Rückgabe von Mieträumen; Erforderlichkeit einer Fristsetzung zur Nacherfüllung bei ernsthafter und endgültiger Verweigerung der vorzunehmenden Reinigungsarbeiten und Instandsetzungsarbeiten seitens eines Mieters; Ausschluss eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts des Mieters nach Mietende; Rückgabe; Räumung; behauptete Mängel; selbständiges Beweisverfahren; Rückgabeanspruch; Vorenthaltung der Mietsache

  • Judicialis

    BGB § 535; ; BGB § 570; ; BGB § 578

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 535; BGB § 570; BGB § 578
    Kein Zurückbehaltungsrecht gegen Rückgabeanspruch des Vermieters trotz anhängigem Beweissicherungsverfahren wegen Mietmängeln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Zurückbehaltungsanspruch gegen Rückgabeanspruch des Vermieters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beweissicherungsverfahren gibt kein Zurückbehaltungsrecht gegen den Rückgabeanspruch des Vermieters! (IMR 2008, 50)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2008, 489 (Ls.)
  • ZMR 2008, 363
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Neuss, 18.03.1994 - 36 C 593/93

    Mietminderung bei Feuchtigkeitsschäden in der ganzen Wohnung mit Stockflecken und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.2007 - 24 U 92/07
    Ob der in der Rechtsprechung der Rechtsmittelgerichte nicht übernommenen Auffassung des Amtsgerichts Neuss (WuM 1994, 382) zu folgen ist, ein Vorenthalten der Mietsache sei im Falle eines vom Vermieter ausdrücklich erklärten Einverständnisses mit einem Beweissicherungsverfahren zur Feststellung von Mietmängeln nicht gegeben, kann dahinstehen.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 175/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6374
OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 175/06 (https://dejure.org/2007,6374)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.04.2007 - 7 U 175/06 (https://dejure.org/2007,6374)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. April 2007 - 7 U 175/06 (https://dejure.org/2007,6374)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Zur Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch einschlägig tätige Fachverbände und zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Abschlussschreibens im einstweiligen Verfügungsverfahren.

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erstattung der durch eine wettbewerbliche Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten; Ablehnung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung; Bedeutung der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    UKlaG § 4; ; UKlaG § ... 5; ; UWG § 12 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 249; ; BGB § 280; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 2; ; BGB § 286; ; BGB § 286 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 288 Abs. 4; ; BGB § 670; ; BGB § 677; ; BGB § 683 S. 1; ; ZPO § 313 a Abs. 1; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; RVG § 2; ; RVG § 13

  • rechtsportal.de

    Zur Erstattung vorgerichtlicher anwaltlicher Abmahnkosten zwecks Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung über Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Erstattungsfähigkeit von anwaltlichen Abmahnkosten bei Verbraucherschutzverband

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit von anwaltlichen Abmahnkosten bei Verbraucherschutzverband

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2008, 418
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 175/06
    Die Regelung, die die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die Erstattung von Abmahnkosten nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag nachvollziehen soll (Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O.; MünchKomm./Ottofülling, a.a.O., § 12 UWG, § 134 f.), eröffnet die Erstattung von Rechtsanwaltkosten, wenn und soweit sie für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung erforderlich sind (BGH GRUR 2004, 789; 1984, 691, 692; 1970, 189, 190).

    Sie dürfen allerdings dann einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn auf eine - erste - Abmahnung der andere Teil nicht oder nur unzureichend reagiert; in solchen Fällen ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe eine adäquate und im Rahmen der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Folge (BGH GRUR 1970, 189, 190; MünchKomm./Ottofülling, a.a.O., § 12 UWG, Rn. 164).

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03

    Selbstauftrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 175/06
    Die Regelung, die die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die Erstattung von Abmahnkosten nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag nachvollziehen soll (Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O.; MünchKomm./Ottofülling, a.a.O., § 12 UWG, § 134 f.), eröffnet die Erstattung von Rechtsanwaltkosten, wenn und soweit sie für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung erforderlich sind (BGH GRUR 2004, 789; 1984, 691, 692; 1970, 189, 190).

    Daran fehlt es regelmäßig in einfach gelagerten Fällen (BGH GRUR 2004, 789, 790; NJW 1995, 446, 447).

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 188/05

    Erstattung von Anwaltskosten für ein Abschlussschreiben wegen unerbetener

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 175/06
    Dabei kann dahinstehen, ob die Herbeiführung einer Abschlusserklärung, d. h. eines Prozessvertrags, durch den die Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz zur endgültigen Entscheidung erhoben wird (Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 926, Rn. 4; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 12 UWG, Rn. 1.78, 3.70), in analoger Anwendung dieser Regelungen (Hefermehl/Köhler/ Bornkamm, a.a.O., § 12 UWG, Rn. 3.73; vgl. auch: BGH, Urteil vom 12.12.2006, Az.: VI ZR 188/05) oder allein nach den Regelungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag (Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 43, Rn. 30) zu behandeln ist.

    Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.12.2006, Az.: VI ZR 188/05, die einschlägig ist, da sie sich im Rahmen der Prüfung des § 249 BGB zu der Erforderlichkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts verhält.

  • BGH, 12.04.1984 - I ZR 45/82

    Anwaltsabmahnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 175/06
    Die Regelung, die die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die Erstattung von Abmahnkosten nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag nachvollziehen soll (Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O.; MünchKomm./Ottofülling, a.a.O., § 12 UWG, § 134 f.), eröffnet die Erstattung von Rechtsanwaltkosten, wenn und soweit sie für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung erforderlich sind (BGH GRUR 2004, 789; 1984, 691, 692; 1970, 189, 190).

    Die einschlägig tätigen Fachverbände sind gehalten, sich zur Erfüllung der Verbandszwecke selbst mit den notwendigen Mitteln zu versehen und typische und durchschnittlich schwer zu verfolgende Wettbewerbsverstöße selbst abzumahnen (BGH GRUR 1984, 691; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 12 UWG, Rn. 1.97; MünchKomm./Ottofülling, a.a.O., § 12, Rn. 162).

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 175/06
    Daran fehlt es regelmäßig in einfach gelagerten Fällen (BGH GRUR 2004, 789, 790; NJW 1995, 446, 447).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 175/06
    Der danach zu ersetzende Schaden erfasst ebenfalls nur die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und setzt voraus, dass die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig gewesen sind (BGH NJW 2006, 1065; 2004, 444, 446; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 249, Rn. 38 f.), was hier - wie ausgeführt - nicht erkannt werden kann.
  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 175/06
    Der danach zu ersetzende Schaden erfasst ebenfalls nur die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und setzt voraus, dass die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig gewesen sind (BGH NJW 2006, 1065; 2004, 444, 446; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 249, Rn. 38 f.), was hier - wie ausgeführt - nicht erkannt werden kann.
  • OLG Köln, 22.10.1999 - 6 U 88/99

    Unterlassungsverpflichtung, Auslegungsgrundsätze, Fortsetzungszusammenhang,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 175/06
    Für das Abschlussschreiben gilt ebenfalls, dass in einfach gelagerten Fällen, in denen seine Versendung ein reines Routinegeschäft ist und keine schwierigen Rechtsfragen aufwirft, der Anspruchsteller die Abfassung und Versendung selbst vorzunehmen hat und eine Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht für erforderlich halten darf (BGH a.a.O.; OLG Köln WRP 2000, 226, 230; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 12 UWG, Rn. 3.73; Teplitzky, a.a.O., Kap. 43, Rn. 32).
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Allerdings hat der Senat in der Entscheidung "Fotowettbewerb" eine zweite (anwaltliche) Abmahnung als notwendige Folge einer ohne Reaktion gebliebenen ersten Abmahnung eines Wettbewerbsverbandes angesehen und dem dort klagenden Verband einen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten unter dem Gesichtspunkt einer Geschäftsführung ohne Auftrag zugebilligt (BGHZ 52, 393, 400; so auch OLG Köln, Urt. v. 30.3.2007 - 6 U 207/06, juris Tz. 11; OLG Brandenburg WM 2008, 418; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.11.2008 - 29 U 3592/08; OLG München, Urt. v. 16.12.2008 - 20 U 36/08; a.A. OLG Hamm, Urt. v. 17.1.2008 - 4 U 159/07, juris Tz. 24; vgl. ferner MünchKomm.UWG/Ottofülling, § 12 Rdn. 164; Hess in Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 12 Rdn. 39).
  • OLG Stuttgart, 07.08.2015 - 2 U 107/14

    AGB-Kontrollklage: Folgenbeseitigungsanspruch und Auskunftsanspruch des

    Ebenso wie für eine auf eine erfolglose erste Abmahnung folgende zweite, nachfassende (vgl. BGHZ 149, 371, 375 = GRUR 2002, 357 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - I ZR 47/09, GRUR 2010, 354, Rz. 8 f. - Kräutertee; OLG Hamburg, WRP 2009, 1569; a.A. zuvor OLG Brandenburg, WM 2008, 418) können Rechtsanwaltskosten dann nicht als notwendig angesehen werden, wenn der Auftrag an einen Rechtanwalt erteilt wurde, nachdem die entscheidenden Rechtsfragen bereits gegenüber einem Dritten geklärt wurden (OLG Stuttgart, Urteil vom 11. September 2014 - 2 U 178/13, GRUR-RR 2015, 164, bei juris Rz. 36 f.; vgl. zur Obliegenheit, ein Abschlussschreiben selbst zu verfassen OLG Köln, WRP 2000, 226, 230, u.H. auf BGH, GRUR 1984, 691, 692 - Anwaltsabmahnung).
  • OLG Hamburg, 11.03.2009 - 5 U 35/08

    Wettbewerbsverstoß: Erstattungsfähigkeit der Kosten einer anwaltlichen Abmahnung

    Zwar hat lediglich das OLG Düsseldorf im Urteil vom 16.12.2008 (I-20 U 36/08 [Anl K 6]) einen Anspruch auf Erstattung der Kosten einer anwaltlichen Abmahnung neben einem Anspruch auf Kostenerstattung für eine eigene Abmahnung des dort klagenden Verbandes zugesprochen; in den durch die Urteile der Oberlandesgerichte München vom 13.11.2008 (29 U 3592/08 [Anl K 4]) und Brandenburg vom 4.4.2007 (7 U 175/06 [Anl K 5]) entschiedenen Fällen war - soweit ersichtlich - eine Kostenpauschale für die eigene Abmahnung gar nicht bzw. nicht rechtzeitig geltend gemacht worden.

    Das hierfür angeführte Argument, dass in solchen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe eine adäquate und im Rahmen der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Folge sei (vgl. Brandenburgisches OLG vom 4.4.2007 - 7 U 175/06, UA S.5 [Anl K 5]), lässt sich nach Überzeugung des Senates nicht mit den oben dargestellten Grundsätzen vereinbaren.

  • OLG Hamburg, 23.05.2019 - 3 U 88/17

    Wettbewerbsverstoß: Gleichzeitiger Betrieb von Geldspielgeräten und

    Der Grundsatz, dass einem Verband die Anwaltskosten für die Abmahnung idR nicht zu erstatten sind, gilt auch für das Abschlussschreiben entsprechend (Anschluss an OLG Brandenburg, Urt. v. 04.04.2007, 7 U 175/06, WM 2008, 418, juris Rn. 24).

    Soweit ihr durch die Delegation dieser Aufgabe an einen Rechtsanwalt Kosten entstanden sind, sind diese nicht i. S. v. § 12 Abs. 1 S. 2 UWG erforderlich und deshalb auch nicht von der Beklagten zu erstatten (BGH, GRUR 2017, 926, Rn. 21 f. - Anwaltsabmahnung II; BGH, GRUR 2019, 203, Rn. 55).Der Grundsatz, dass einem Verband die Anwaltskosten für die Abmahnung i. d. R. nicht zu erstatten sind, gilt auch für das Abschlussschreiben entsprechend (Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm, UWG, 37. Auflage, 2019, § 12 Rn. 1.131 und Rn. 3.73b; Teplitzky/Bacher, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Auflage, 2019, Kap. 43, Rn. 32 m. w. N.; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 04.04.2007, Az. 7 U 175/06, Rn. 24, zitiert nach juris; a. A. Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 8. Auflage, 2017, Kap. 58, Rn. 53).

  • OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 178/13

    Abmahnung nach Grundsatzentscheidung - Unterlassungsklage einer

    Ebenso wie für eine auf eine erfolglose erste Abmahnung folgende zweite, nachfassende (vgl. BGHZ 149, 371, 375 = GRUR 2002, 357 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; Bornkamm, a.a.O., Rn. 97a, u.H. auf BGH, GRUR 2010, 354, Rz. 8 f. - Kräutertee; OLG Hamburg, WRP 2009, 1569; a.A. zuvor OLG Brandenburg, WM 2008, 418) können Rechtsanwaltskosten dann nicht als notwendig angesehen werden, wenn der Auftrag an einen Rechtanwalt erteilt wurde, nachdem die entscheidenden Rechtsfragen bereits gegenüber einem Dritten geklärt wurden (vgl. zur Obliegenheit, ein Abschlussschreiben selbst zu verfassen OLG Köln, WRP 2000, 226, 230 u.H. auf BGH, GRUR 1984, 691, 692 - Anwaltsabmahnung).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 21.05.2007 - 15 WF 136/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12566
OLG Schleswig, 21.05.2007 - 15 WF 136/07 (https://dejure.org/2007,12566)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.05.2007 - 15 WF 136/07 (https://dejure.org/2007,12566)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. Mai 2007 - 15 WF 136/07 (https://dejure.org/2007,12566)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Klauselerteilung für Titel im vereinfachten Unterhaltsverfahren; Möglichkeit der Erteilung einer Klausel auch für zukünftig fällig werdenden Unterhalt; Zuständigkeit eines Rechtspflegers für die Erteilung einer Klausel

  • Judicialis

    RPflG § 11; ; ZPO § 652; ; ZPO § 724; ; ZPO § 726; ; ZPO § 727

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Klauselerteilung für Titel im vereinfachten Unterhaltsverfahren wegen zukünftiger Unterhaltsansprüche

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 07.04.2011 - 5 WF 61/11
    Zur Begründung macht er zunächst unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Schleswig vom 21.5.2007 - 15 WF 136/07 - geltend, dass es keiner qualifizierten Vollstreckungsklausel bedürfe.

    Da sich aber die Rechtspflegerin in diesem Fall für zuständig erklärt hat und das wahrgenommene Geschäft nach § 8 Abs. 5 RPflG jedenfalls wirksam ist, muss sich zugunsten des Antragstellers nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz auch der Rechtsbehelf danach richten (vgl. OLG Schleswig, OLGReport 2008, 242; KG, Rpfleger 1998, 65; Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, 12. Aufl. § 8 RPflG Rn. 5).

    Die Aufnahme der Bedingung in die Beschlussformel hat zur Folge, dass die Erteilung der Vollstreckungsklausel für einen stattgebenden Beschluss den Nachweis des antragstellenden Landes voraussetzt, dass die Bedingung eingetreten ist, dass es also die Festsetzung erreichende Unterhaltsvorschussleistungen laufend gezahlt hat (§ 726 ZPO, vgl. BGH, FamRZ 1992, 797/799 zu § 90 Abs. 2 BSHG; OLG Schleswig, MDR 2010, 752 unter ausdrücklicher Aufgabe der früheren Entscheidung OLGReport 2008, 242; OLG Stuttgart, a.a.O.).

  • OLG Schleswig, 15.02.2010 - 15 UF 160/09

    Erteilung der Vollstreckungsklausel im vereinfachten Verfahren zur Errichtung

    Keine Klauselerteilung bei Titel im vereinfachten Unterhaltsverfahren für zukünftig fällig werdenden Unterhalt (Änderung der Senatsrechtsprechung gegenüber SchlHA 2008, 125 f = OLGR Schleswig 2008, 242 f).

    Soweit der Senat im Jahr 2007 in anderer Besetzung eine andere Auffassung vertreten hat (Beschluss vom 21.05.2007 -15 WF 136/07, SchlHA 2008, Seite 125), hält er in seiner jetzigen Besetzung hieran nicht mehr fest.

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