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   OLG Braunschweig, 13.07.2000 - 2 U 52/00   

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https://dejure.org/2000,20927
OLG Braunschweig, 13.07.2000 - 2 U 52/00 (https://dejure.org/2000,20927)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13.07.2000 - 2 U 52/00 (https://dejure.org/2000,20927)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - 2 U 52/00 (https://dejure.org/2000,20927)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • info-it-recht.de

    Strenge Sorgfaltspflichten nach Abgabe strafbewehrter Unterlassungsverpflichtungserklärung; Gehilfenverschulden zurechenbar; Mehrfachverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 279 § 339
    Erfangen einer Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsverpflichtung

Verfahrensgang

  • LG Braunschweig - 21 O 1652/99
  • OLG Braunschweig, 13.07.2000 - 2 U 52/00

Papierfundstellen

  • OLG-Report Braunschweig 2001, 134
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Amberg, 07.09.2017 - 24 O 1012/16

    Erfolglose Klage auf Kaufpreisrückzahlung für einen vom Abgassskandal betroffenen

    Entgegen der Auffassung des Klägers kann insoweit auch nicht das Urteil des OLG Braunschweig vom 13.07.2000, 2 U 52/00, abrufbar in beck-online, herangezogen werden.
  • OLG Naumburg, 24.03.2006 - 10 U 56/05

    Beeinträchtigung von Mitbewerbern durch die massenhafte Versendung von Werbemails

    Die vorgenannte Norm gilt nämlich nur für den wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch des § 8 Abs. 1 UWG (vgl. BGH OLG Braunschweig OLGR Braunschweig 2001, 134 - 140 zitiert nach juris).

    (1) An denjenigen, der sich wettbewerbsrechtlich strafbewehrt zur Unterlassung verpflichtet hat, sind strenge Sorgfaltsanforderungen zu stellen (vgl. OLG Braunschweig OLGR Braunschweig 2001, 134 - 140 zitiert nach juris).

  • LG Dresden, 23.01.2009 - 10 O 2246/08

    Fehlendes Verschulden eines Onlinehändleres nach anwaltlicher Überprüfung

    Maßgeblich für eine Zurechnung von Fremdverschulden wäre vorliegend nicht § 13 Abs. 4 UWG, weil Vertragsstrafeverpflichtungen in Rede stehen, die vorgenannte Norm aber nur für den wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch gilt (OLG Braunschweig Urt. v. 13.07.2000 - 2 U 52/00, OLGReport Braunschweig 2001, 134 [136] unter Hinweis auf Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 20 Rz. 15; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Aufl., § 13 UWG Rz. 60).
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