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   OLG Hamm, 09.01.1997 - 6 U 205/95   

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https://dejure.org/1997,4760
OLG Hamm, 09.01.1997 - 6 U 205/95 (https://dejure.org/1997,4760)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.01.1997 - 6 U 205/95 (https://dejure.org/1997,4760)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Januar 1997 - 6 U 205/95 (https://dejure.org/1997,4760)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs einer i.R.e. Verkehrsunfalls durch ein von links kommendes Fahrzeug verletzten Fußgängerin auf Zahlung eines Schmerzensgeldes; Anforderungen an die Substantiierung einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7; BGB § 823; BGB § 847; PflVG § 3 Nr. 1
    Wirkung einer nach Prüfung erteilten Eintrittszusage durch Sachbearbeiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1538
  • OLG-Report Hamm 1997, 245
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.1997 - 6 U 205/95
    Gibt in Schadensfällen der auf Ersatz in Anspruch Genommene gegenüber dem Geschädigten eine irgendwie geartete Zusage ab, so kann diese je nach den Umständen des Einzelfalles eine ganz unterschiedliche Bedeutung haben, die vom - wohl selten vorliegenden - abstrakten Schuldanerkenntnis über ein kausales (bestätigendes oder deklaratorisches) Schuldanerkenntnis bis zu einem Anerkenntnis ohne Vertragscharakter, welches nur zur Beweiserleichterung geeignet ist, gehen kann (vgl. im einzelnen BGHZ 66, 250; 69, 328; RGRK-Steffen § 781 Rn. 1 ff.; Staudinger-Marburger § 781 Rn. 1 ff.; MK-Hüffer § 781 Rn. 3 ff.; Gehrlein JA 95, 598 ff).
  • BGH, 10.10.1977 - VIII ZR 76/76

    Rechtsnatur der Drittschuldnererklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.1997 - 6 U 205/95
    Gibt in Schadensfällen der auf Ersatz in Anspruch Genommene gegenüber dem Geschädigten eine irgendwie geartete Zusage ab, so kann diese je nach den Umständen des Einzelfalles eine ganz unterschiedliche Bedeutung haben, die vom - wohl selten vorliegenden - abstrakten Schuldanerkenntnis über ein kausales (bestätigendes oder deklaratorisches) Schuldanerkenntnis bis zu einem Anerkenntnis ohne Vertragscharakter, welches nur zur Beweiserleichterung geeignet ist, gehen kann (vgl. im einzelnen BGHZ 66, 250; 69, 328; RGRK-Steffen § 781 Rn. 1 ff.; Staudinger-Marburger § 781 Rn. 1 ff.; MK-Hüffer § 781 Rn. 3 ff.; Gehrlein JA 95, 598 ff).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08

    Gesetzliche Haftpflichtversicherung: Abrechnungsschreiben des Versicherers mit

    Im Gegensatz hierzu bestand vorliegend ein Streit oder jedenfalls eine subjektive Ungewissheit über die Frage der Schadensregulierung durch die Beklagte und lag nicht nur eine tatsächliche Auskunft über eine Auszahlungssumme vor, wie die Beklagte meint (vgl. zur Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses im Zusammenhang mit Erklärungen von Versicherungen in Haftungsangelegenheiten auch OLG Karlsruhe, ZfSch 1999, 350 ff.; KG in KGReport Berlin 1999, 44; OLG Hamm OLGReport Hamm 1997, 245; auch OLG Köln RuS 2006, 376 ff.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2015 - 8 O 3938/14

    Schadensersatz, Reparaturkosten, Verkehrsunfall, Unfall, Haftpflichtversicherer,

    Darin liegt ein beide Rechtsverhältnisse umfassendes, den Versicherer wie den Versicherungsnehmer verpflichtendes deklaratorisches (kausales) Anerkenntnis gegenüber dem Geschädigten (OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12, juris m.w.N.; OLG Hamm VersR 1998, 1538; OLGR Frankfurt 2009, 362).
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