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   OLG Köln, 28.11.1996 - 20 W 43/96   

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https://dejure.org/1996,6542
OLG Köln, 28.11.1996 - 20 W 43/96 (https://dejure.org/1996,6542)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.11.1996 - 20 W 43/96 (https://dejure.org/1996,6542)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. November 1996 - 20 W 43/96 (https://dejure.org/1996,6542)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO §§ 91a, 511, 567
    Zurückverweisung bei Beschlußentscheidung der Vorinstanz statt gebotenem Erlaß eines Urteils

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 955
  • OLG-Report Köln 1997, 100
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 U 4/00

    Zur Zuständigkeit der allgemeinen Zivilgerichte, wenn ein Ehegatte nach Trennung

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  • OLG Frankfurt, 24.01.2005 - 20 W 527/04

    Ablehnung der Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung eines dänischen

    Eine eigene Sachentscheidung des Senats durch ein Urteil - wenn man ein solches überhaupt grundsätzlich für zulässig erachtet (dagegen etwa OLG Köln NJW-RR 1997, 955; vgl. auch Geimer/Schütze, a.a.O., Art. 43 EuGVVO/Art. 36 ff EuGVÜ Rz. 9) - würde überdies zu einer Zuständigkeitsverschiebung in zweiter Instanz führen (vgl. zu letzterem auch OLG Celle NJW-RR 2003, 647).
  • OLG Zweibrücken, 13.02.2004 - 4 W 4/04

    Rechtsmittel bei fehlerhafter Verwerfung des Einspruchs gegen ein

    Auf die sofortige Beschwerde ist der angefochtene Beschluss daher aufzuheben und das Verfahren zur erneuten, formal korrekten Entscheidung an das Erstgericht zurückzuverweisen (vgl. so auch OLG Köln NJW-RR 97, 955/956).
  • OLG Köln, 10.02.2000 - 1 W 114/99

    Anwendung des Meistbegünstigungsgrundsatzes bei fehlerhafter Bezeichnung eines

    Sie kann auch den Rechtsbehelf einlegen, der gegen die verlautbarte Entscheidung statthaft ist (h.M., vgl. BGHZ 98, 362, 364 f.; OLG Köln NJW-RR 97, 955, 956; Stein-Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl. § 338 Rdnr. 2 u. Einl. III vor § 511 Rdnr. 37 ff.; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher Vorb.
  • OVG Bremen, 10.02.2021 - 2 B 442/20
    Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob das Rechtsmittel des Antragstellers nach dem rechtsmittelrechtlichen Grundsatz der Meistbegünstigung als Antrag auf Zulassung der Berufung nach den §§ 124 Abs. 2, 124a Abs. 4 VwGO zu behandeln wäre (vgl. dazu OVG Bremen, Beschl. v. 07.11.2016 - 2 S 219/16; Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO , 39. EL 2020, Vorb. § 124 Rn. 51) oder ob die Sache unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses zur Entscheidung über die Klage durch Urteil im Beschlusswege an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen wäre (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 28.11.1996 - 20 W 43/96, juris Rn. 6).
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