Rechtsprechung
OLG Hamm, 08.08.1966 - 15 W 247/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Papierfundstellen
- NJW 1967, 58
- MDR 1967, 42
- OLGZ 1967, 189
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 05.02.1998 - III ZR 103/97
Durchsetzung einer in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarten …
Demgegenüber wird in der Rechtsprechung zum Teil auch die Auffassung vertreten, daß dann, wenn der Schuldner im Rahmen eines Prozeßvergleichs eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgebe, der Gläubiger eine Verletzung dieser Unterlassungsverpflichtung in aller Regel nicht im Wege der §§ 890 f ZPO verfolgen könne (OLG Hamm, GRUR 1985, 82; OLG Hamm, OLGZ 1967, 189). - KG, 11.11.1986 - 5 W 5283/86
Androhung eines Ordnungsmittels auf Grund gerichtlichen Vergleichs; Voraussetzung …
Schon deshalb scheidet die Möglichkeit aus, nach dem Willen der Parteien habe hierin etwa ein Ersatz für die Verhängung von Ordnungsmitteln nach § 890 ZPO liegen sollen (vgl. dazu OLG Hamm OLGZ 1967, 189 und 191).