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   KG, 11.09.1970 - 1 W 11262/70   

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KG, 11.09.1970 - 1 W 11262/70 (https://dejure.org/1970,1159)
KG, Entscheidung vom 11.09.1970 - 1 W 11262/70 (https://dejure.org/1970,1159)
KG, Entscheidung vom 11. September 1970 - 1 W 11262/70 (https://dejure.org/1970,1159)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 53
  • OLGZ 1971, 196
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Hamm, 16.04.2002 - 15 W 38/02

    Zur Wirksamkeit einer Entscheidung des Familiengerichts, durch die im Wege einer

    Denn es wäre mit der Sicherheit des Rechtsverkehrs und dem notwendigen Vertrauensschutz unvereinbar, daß der Bestand der durch die Verfügung eingetretenen Rechtsänderung auf Ungewisse Zeit in der Schwebe bleibt (KG NJW 1971, 53; OLGZ 1984, 152, 155; BayObLG Rpfleger 1974, 216; Jansen, a.a.O., § 18, Rdnr. 32; Keidel/Schmidt, a.a.O., § 18, Rdnr. 36).
  • KG, 14.10.1987 - 1 W 4493/87

    Zulässigkeit der vormundschaftsgerichtlichen Entlassung des Jugendamtes als

    Allerdings fehlte dem Beteiligten zu 1) die Beschwerdeberechtigung in bezug auf die als Erstbeschwerde vorgelegte Erinnerung gegen die Entscheidung des Rechtspflegers, wenn die in derselben Entscheidung des Rechtspflegers enthaltene Entlassungsverfügung gemäß § 16 FGG wirksam geworden wäre, da das Amt des Beteiligten zu 1) als gesetzlicher Vormund dann mit dem Wirksamwerden der Entlassungsverfügung geendet hätte (vgl. Senat NJW 1971, 53).

    Die einmal wirksam erfolgte Bestellung des neuen Vormundes kann nicht rückwirkend beseitigt werden (vgl. Senat NJW 1971, 53; OLG Hamm ZblJugR 1967, 200), so daß eine Aufhebung des Bestellungsaktes nicht angezeigt ist (vgl. auch § 32 FGG); vielmehr wären nach der von dem Senat ausgesprochenen Beseitigung der gegen den Beteiligten zu 1) gerichteten Entlassungsverfügung zwei Vormünder solange nebeneinander im Amt, bis der neue Vormund mit Wirkung für die Zukunft entlassen wird, wozu es nicht besonderer Entlassungsvoraussetzungen bedarf (vgl. Senat und OLG Hamm, jeweils aaO).

  • OLG Frankfurt, 17.11.2004 - 20 W 387/04

    Nachlasspflegerentlassung: Entlassungsgrund der Gefährdung von Erbeninteressen

    Die Frage, ob ein Entlassungsgrund nach § 1886 BGB in Verbindung mit §§ 1962, 1915 BGB gegeben ist, unterliegt, wenn auch unter Berücksichtigung der oben dargelegten, vom Landgericht jedoch hinreichend beachteten Grundsätze, allein tatrichterlicher, das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich bindender Würdigung (BayObLGZ 1983, 59; Kammergericht OLGZ 1971, 196).
  • OLG Brandenburg, 27.06.1994 - 9 Wx 2/93

    Bestellung einer Pflegschaft für ein Grundstück nach Erbfall; Richtige

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  • BayObLG, 26.05.1987 - BReg. 3 Z 51/87
    Zwar tritt mit der Rechtskraft des landgerichtlichen Beschlusses (§ 26 FGG ) die Wirkung ein, dass die Entlassung des Beteiligten zu 1) rückwirkend wegfällt, dieser also nicht erneut als Pfleger bestellt werden muß (vgl. BayObLGZ 1964, 267; KG NJW 1971, 53; Jansen § 60 RdNr.9 und § 18 RdNr.31).

    Daher ist wegen des fortbestehenden Pflegeramtes der Nachfolgepfleger, ohne dass bei ihm die Voraussetzungen des § 1886 BGB vorliegen, zu entlassen, sobald die Entscheidung des Beschwerdegerichts wirksam geworden ist (vgl. KG NJW 1971, 53/54; Soergel/Damrau § 1886 RdNrn.8, 9, 13).

  • OLG Köln, 09.11.1995 - 16 Wx 4/95

    Probleme des Übergangs beim Betreuerwechsel; Erlöschen aller mit der Amtsführung

    Für diesen Bereich entspricht es h.M. ( vgl KG NJW 71, S. 53 ) , daß eine Entlassung des ursprünglichenVormundes nach Aufhebung in der Beschwerde rückwirkend wegfällt.
  • OLG Schleswig, 23.01.2002 - 2 W 210/01

    Heimleiter als Betreuer eines Heimbewohners

    Soweit das Bayerische Oberste Landesgericht (aaO.) die Auffassung vertreten hat, die landgerichtliche (teilweise) Entlassung eines Betreuers (durch Aufhebung/Einschränkung der amtsgerichtlichen Bestellung) sei gemäß §§ 69 g Abs. 5 Satz 1, 69 a Abs. 3 Satz 1 FGG mit der Bekanntmachung wirksam geworden (ihre evtl. Aufhebung in der nächsten Instanz wirke aber wie sonst bei Entscheidungen, die mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar seien, zurück; vgl. hierzu Kammergericht NJW 1971, 53), vermag sich der Senat dieser Auffassung nicht anzuschließen.
  • OLG Oldenburg, 25.02.1998 - 5 W 263/97

    Beendigung einer Nachlasspflegschaft bei Erledigung nur eines wesentlichen Teils

    Der Zulässigkeit der Beschwerde steht - entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts - auch nicht eine fehlende Beschwer gemäß § 20 FGG entgegen, denn der Pfleger wird durch seine Entlassung aus seinem Amt - anders als bei der Aufhebung der Pflegschaft insgesamt (RGZ 151, 57; MK- Leipold BGB 3. Aufl. § 1960 Rdn. 73) - in seiner verfahrensrechtlichen Stellung, die er durch die Bestellung ( §§ 1960, 1915, 1789 BGB ) erhält, im Sinne des § 20 FGG beeinträchtigt (so auch KG OLGZ 1971, 196; MK- Schwab BGB 3. Aufl. § 1915 Rdn. 18).
  • OLG Köln, 09.11.1994 - 16 Wx 4/95

    Bestellung und Abberufung eines Betreuers

    Für diesen Bereich entspricht es h.M. (vgl. KG NJW 71, S. 53), daß eine Entlassung des ursprünglichen Vormundes nach Aufhebung in der Beschwerde rückwirkend wegfällt.
  • KG, 20.03.1989 - 24 W 5478/86

    Kündbarkeit eines auf fünf Jahre angelegten Verwaltervertrags im Fall der

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der vom 1. Zivilsenat des Kammergerichts (NJW 1971, 53) vertretenen Auffassung beizutreten ist, daß im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit einer Aufhebung rechtsgestaltender gerichtlicher Verfügungen oder Entscheidungen, die der sofortigen Beschwerde unterliegen, stets rückwirkende Kraft zukomme.
  • BayObLG, 15.10.1999 - 3Z BR 224/99

    Entlassung des Betreuers

  • BayObLG, 22.12.1987 - BReg. 3 Z 176/87
  • OLG Hamm, 10.03.1980 - 15 W 27/80
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