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   KG, 13.07.1971 - 1 W 1305/71   

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KG, 13.07.1971 - 1 W 1305/71 (https://dejure.org/1971,7588)
KG, Entscheidung vom 13.07.1971 - 1 W 1305/71 (https://dejure.org/1971,7588)
KG, Entscheidung vom 13. Juli 1971 - 1 W 1305/71 (https://dejure.org/1971,7588)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1971, 1006
  • OLGZ 1971, 480
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Saarbrücken, 02.04.2008 - 1 U 450/07

    Beweislastverteilung bei Prozessvoraussetzung - Anspruch auf Herausgabe eines

    Der Senat geht mit dem Bundesgerichtshof (BGHZ 59, 369; BGH NJW 75, 2101) und der bekanntgewordenen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Köln WM 1990, 1068; KG OLGZ 1971, 480) davon aus, dass die in §§ 243 ff. Aktiengesetz enthaltenen Regelungen auf den eingetragenen Verein - anders als bei der GmbH - keine entsprechende Anwendung finden.

    Das legitime Interesse des Vereins an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, das auch für jedes Vereinsmitglied erkennbar ist und aufgrund der Treuepflicht von ihm berücksichtigt werden muss, lässt es deshalb als sachgerecht erscheinen, dass die rechtliche Wirksamkeit von Vereinsmaßnahmen innerhalb angemessener, jedenfalls aber beschränkter Zeit einer Klärung zugeführt wird (BGH NJW 1973, 235; KG OLGZ 1971, 480).

  • OLG Zweibrücken, 19.12.2001 - 3 W 272/01

    Vereinsrecht: Beschwerde gegen Zurückweisung der Anregung auf Einleitung eines

    Das ergibt sich aus der Fassung des § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB, wonach die genaue Bezeichnung "zur Gültigkeit des Beschlusses" erforderlich ist (vgl. hierzu BGHZ 99, 119, 125; OLG Hamburg OLGE 45, 106; KG aaO und OLGZ 1971, 480, 481; OLG Schleswig NJW 1960, 1862; OLG Köln OLGZ 1983, 269, 270; 1984, 401, 404; OLG Frankfurt am Main aaO S. 221 f.; Soergel/Hadding, BGB 13. Aufl. § 32 Rdnr. 15).

    Die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Einschränkungen der Nichtigkeitsfolge greifen im gegebenen Fall nicht ein: Eines Widerspruchs der Beteiligten zu 1) bedurfte es nicht (vgl. BGHZ 59, 369, 373; OLG Frankfurt am Main aaO; s. auch KG OLGZ 1971, 480, 483; Soergel/Hadding aaO § 32 Rdnr. 18 m.w.N.).

    Das Gleiche gilt für die weitere Einschränkung, dass ein Einberufungsmangel unerheblich ist, wenn einwandfrei feststeht, dass der Beschluss bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso ausgefallen wäre (vgl. BGHZ aaO S. 375; BayObLGZ 1988, 170, 178 f.; OLG Köln OLGZ 1983, 269, 270 f.; 1984, 401, 403; KG OLGZ 1971, 480, 485).

  • OLG Schleswig, 29.06.2022 - 12 U 137/21

    Kleingartenanlage: Bestandsschutz; Kündigung wegen nicht genehmigter Umbauten;

    Die rechtliche Wirksamkeit von Vereinsmaßnahmen muss innerhalb angemessener, jedenfalls aber beschränkter Zeit einer Klärung zugeführt werden (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1972 - II ZR 63/71, NJW 1973, 235; KG Berlin, Beschluss vom 13. Juli 1971 - 1 W 1305/71, OLGZ 1971, 480).

    Selbst wenn der Schriftsatz des Beklagten vom 20.06.2022 als Angriff gegen die Bestellung des Herrn A. zu verstehen sein sollte, könnte er heute nicht mehr erfolgreich dagegen vorgehen, denn die rechtliche Wirksamkeit von Vereinsmaßnahmen muss innerhalb angemessener, jedenfalls aber beschränkter Zeit einer Klärung zugeführt werden (vgl. BGH NJW 1973, 235; KG OLGZ 1971, 480).

  • OLG Brandenburg, 11.09.2012 - 11 U 80/09

    Vereinsrecht: Einberufung einer Mitgliederversammlung und Aufnahme von

    150 Im Ansatzpunkt zutreffend weisen die Streithelferinnen darauf hin, dass in der obergerichtlichen Judikatur mehrfach ausgesprochen wurde, im Vereinsregister als Vorstand eingetragene Personen seien - unabhängig von ihrer wirksamen Bestellung und ohne Rücksicht auf die Beendigung ihres Amtes - befugt, eine Mitgliederversammlung einzuberufen (vgl. BayObLG, Beschl. v. 17.01.1985 - BReg 2 Z 74/84, BayObLGZ 1985, 24; KG, Beschl. v. 13.07.1971 - 1 W 1305/71, WM 1972, 758; ferner dazu OLG Brandenburg, Urt. v. 27.03.2007 - 6 W 35/07 (OLG-Rp 2007, 876 = RNotZ 2007, 343).
  • OLG Hamm, 10.06.1996 - 8 U 150/95

    Aberkennung einer Verbandsmitgliedschaft eines Taubenzüchters; Erhebung des

    Der Senat geht mit dem Bundesgerichtshof ( BGHZ 59, 369 = NJW 73, 235; NJW 75, 2101) und der bekanntgewordenen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Köln WM 90, 1068, 1069; KG OLGZ 1971, 480, 483) davon aus, daß die in §§ 243 ff. Aktiengesetz enthaltenen Regelungen auf den eingetragenen Verein - anders als bei der GmbH - keine entsprechende Anwendung finden.

    Das legitime Interesse des Vereins an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, das auch für jedes Vereinsmitglied erkennbar ist und aufgrund der Treuepflicht von ihm berücksichtigt werden muß, läßt es deshalb als sachgerecht erscheinen, daß die rechtliche Wirksamkeit von Vereinsmaßnahmen innerhalb angemessener, jedenfalls aber beschränkter Zeit einer Klärung zugeführt wird ( BGH NJW 73, 235; KG OLGZ 1971, 480, 483).

  • BayObLG, 17.01.1985 - BReg. 2 Z 74/84

    Vorstand; Mitgliederversammlung; Einberufung; Eintragung

    "... Für das Recht des eingetragenen Vereins wie für das Recht anderer körperschaftlich organisierter Verbände des Privatrechts ist der Grundsatz allgemein anerkannt, daß Personen, die als Vorstand im Vereinsregister eingetragen sind, in jedem Fall als zur Einberufung der Mitgliederversammlung befugt gelten (BayObLGZ 1972, 329/330; KG OLGZ 1971, 480/481; 1978 272/274..).
  • AG Hamm, 03.04.2019 - VR 2130

    Verein, mehrgliedriger Vorstand, Vorstandssitzung, Einladung, Beschlussfähigkeit,

    Das Vereinsrecht sieht anders als das Aktienrecht (vgl. §§ 243 ff. AktG) eine solche Klage nicht vor - vgl. dazu (Kammergericht (1. ZS.), Beschluß vom 13.7.1971 - 1 W 1305/71/ OLGZ 1971, 480, beck-online).

    Schon die hier nicht ausschließbare Möglichkeit ursächlicher Verknüpfung schafft der Anfechtung Raum (vgl. RGZ 90, 206 [208]; 110, 194 [196 f.]) - vgl. dazu (Kammergericht (1. ZS.), Beschluß vom 13.7.1971 - 1 W 1305/71/ OLGZ 1971, 480, beck-online).

  • BayObLG, 15.12.1988 - BReg. 3 Z 150/88

    Löschung der Vorstandsmitglieder von Amts wegen aus dem Vereinsregister nach

    Ist nach Ablauf der Amtszeit ein Vorstand nicht mehr bestellt worden, besteht aber die Eintragung eines Vorstands fort, so gebieten es Gründe des Verkehrsschutzes (vgl. § 68 BGB ), daß - entsprechend der aktienrechtlichen Regelung in § 121 Abs. 2 Satz 2 AktG - der Eingetragene das Recht hat, eine Mitgliederversammlung z.B. zu dem Zweck einzuberufen, daß eine Neuwahl des Vorstands vorgenommen wird (KG OLGZ 1971, 480/481; …
  • LG Düsseldorf, 16.10.1986 - 25 T 833/86

    Möglichkeit der Verwirkung der Mitgliedschaft in einem Verein; Nichtigkeit einer

    Da es sich bei dem Beteiligten zu 1) um ein Vereinsmitglied handelt, steht ihm als solchem die Befugnis zu, den Antrag gemäß § 29 BGB zu stellen (BayObLG BayObLGZ 1985, 26 m.w.N.; KG OLGZ 1971, 480).
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