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   KG, 12.10.1973 - 1 W 1332/71   

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https://dejure.org/1973,5405
KG, 12.10.1973 - 1 W 1332/71 (https://dejure.org/1973,5405)
KG, Entscheidung vom 12.10.1973 - 1 W 1332/71 (https://dejure.org/1973,5405)
KG, Entscheidung vom 12. Oktober 1973 - 1 W 1332/71 (https://dejure.org/1973,5405)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 140
  • OLGZ 1974, 385
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86

    Bahá'í

    Sein Ziel ist, der Privatautonomie vergleichbar, den Charakter des Vereins als eines vornehmlich von der Willensbestimmung und -betätigung seiner Mitglieder getragenen Personenverbandes zu wahren (KG, OLGZ 1974, S. 385 [387]; RGRK-Steffen, 12. Aufl., Rdnrn. 31 f. vor § 21, § 25 Rdnr. 1; Staudinger-Coing, 12. Aufl., Vorbem. zu §§ 21-54, Rdnr. 38; AK-Ott, § 25 Rdnrn. 15 f.; vgl. auch Flume, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts I/2, 1983, S. 189 f.).

    In der Rechtsprechung wird hervorgehoben, daß diese Autonomie auch in der Weise ausgeübt werden kann, daß das Selbstverwaltungsrecht des Vereins satzungsmäßig beschränkt wird; auch eine solche Beschränkung stellt die Ausübung von Autonomie dar; es bedeutete daher eine Beschneidung von Autonomie, wenn solche Regelungen für unzulässig erklärt würden (vgl. KG, OLGZ 1974, S. 385 [387]; Dütz, 2. FS für Herschel, 1982, S. 55 [73 ff.]; a.A. Flume, a.a.0., S. 194 ff.).

    Die Grenze ist erst dort erreicht, wo Selbstbestimmung und Selbstverwaltung des Vereins nicht nur in bestimmten Hinsichten, wie sie sich aus der religionsrechtlich vorausgesetzten hierarchischen Einordnung ergeben, sondern darüber hinaus in weitem Umfang ausgeschlossen werden; der Verein würde dann nicht mehr vornehmlich vom Willen der Mitglieder getragen, sondern zur bloßen Verwaltungsstelle oder einem bloßen Sondervermögen eines anderen (vgl. KG, OLGZ 1974, S. 385 [390]; BayObLGZ 1979, S. 303 [308 ff.]).

  • OLG Saarbrücken, 15.11.2006 - 1 U 636/05

    Unwirksamkeit einer Satzungsbestimmung zum Stimmrecht von

    Es entspricht darüber hinaus höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass satzungsmäßige Beschränkungen der Vereinsautonomie mit dem Wesen des Vereins unvereinbar und deshalb unzulässig sein können, wenn sie rechtlich einen so weitgehenden Fremdeinfluss gestatten, dass der Verein nicht mehr vornehmlich als von der Willensbildung und -betätigung der Mitglieder getragen wird, sondern als unselbständige Verwaltungsstelle einer anderen organisatorischen Einheit erscheint (vgl. BayObLGZ 1975, 435; 1979, 303; KG OLGZ 1974, 385; OLG Frankfurt/Main, OLGZ 1979, 5; NJW 1983, 2576).
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2012 - 14 Wx 21/11

    Vereinsrecht: Voraussetzungen für Eintragung des regionalen Zweigvereins eines

    Dabei ist die Satzung auch darauf zu überprüfen, ob materiellrechtliche Nichtigkeits- oder Unwirksamkeitsgründe vorliegen, die der Eintragung entgegenstehen (vgl. etwa OLG Köln, NJW 1992, 1048; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 119 und OLG Celle, NJW-RR 1995, 1173, aber auch schon KG, OLGZ 1974, 385, 386).
  • KG, 18.11.2003 - 1 W 444/02

    Eintragung der Zweigniederlassung einer im EG-Ausland gegründeten

    Dabei gilt allgemein der Grundsatz, dass ein hinsichtlich der Person des Rechtsmittelführers unklares Rechtsmittel im Zweifel als für denjenigen eingelegt anzusehen ist, der auch beschwerdebefugt ist, sofern nur dadurch die begehrte Entscheidung in der Sache erreicht wird (vgl. BayObLGZ 1979, 303/305; Senat OLGZ 1974, 385, und ZOV 1998, 362).
  • OLG Zweibrücken, 27.06.2013 - 3 W 19/13

    Vereinsrecht: Auslegung einer Satzungsregelung über Änderungen der Satzung

    Die Zulässigkeit solcher Satzungsbestimmungen, wird in Rechtsprechung und Literatur als dem Vereinsrecht wesensfremd sehr restriktiv gehandhabt (vgl. etwa BayObLGZ 75, 435; KG Berlin, MDR 1975, 140 Stöber/Otto, Handbuch zum Vereinsrecht, 10. Aufl. 2012, Rdnr. 911 mit ausführlichen weiteren Nachweisen; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 12. Aufl. 2010, Rdnr. 627, m.w.Nw.).
  • OLG Köln, 20.09.1991 - 2 Wx 64/90

    Kirche; Verein; Fremdeinfluß; Autonomie; Beeinträchtigung

    Solche satzungsmäßigen Bestimmungen kirchlicher Vereine seien von der Rechtspr. bereits früher gebilligt worden (BayObLG aaO.; KG, OLGZ 1974, 385 ff.; LG Aachen, DVBl 1976, 914 f.).
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