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OLG Stuttgart, 12.04.1979 - 8 W 153/79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- OLGZ 1979, 328
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05
Betreuung: Notwendigkeit der Unterbringung eines an einer Psychose erkrankten …
Das Beschwerdegericht darf weder von Amts wegen noch auf Antrag über eine andere Angelegenheit entscheiden als über diejenige, die Gegenstand der angefochtenen Verfügung ist (vgl. OLG Stuttgart, OLGZ 1979, 328; BayObLGZ 1997, 213 ff;… Jansen, FGG, 2. Aufl. § 23, Rdn. 4;… Keidel/Kuntze, FGG, 15. Aufl., § 23 Rn. 7 m. w. Nachw.). - LG Düsseldorf, 21.07.2006 - 25 T 219/05 Eine im Beschwerderechtszug unzulässige Änderung des Verfahrensgegenstandes liegt jedoch vor, wenn eine andere Angelegenheit zum Gegenstand des Beschwerdeverfahrens gemacht wird, nämlich eine gerichtliche Handlung von anderer rechtlicher Bedeutung oder eine zwar gleichartige, aber sich auf einen anderen sachlichen Gegenstand beziehende Handlung (BayObLGZ 1973, 133; OLG Stuttgart, OLGZ 1979, 328).