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   OLG Frankfurt, 10.03.1980 - 20 W 84/80   

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https://dejure.org/1980,14253
OLG Frankfurt, 10.03.1980 - 20 W 84/80 (https://dejure.org/1980,14253)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.03.1980 - 20 W 84/80 (https://dejure.org/1980,14253)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. März 1980 - 20 W 84/80 (https://dejure.org/1980,14253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    FGG § 13; FGG § 20 a; FGG § 27; FGG § 141; LöschG § 1; LöschG § 21; LöschG § 2; HGB § 31 Abs. 2; KostO § 2; KostO § 32; KostO § 3; KostO § 88

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag; Beschwerde; Rechtsanwalt; Vollmacht; Kosten; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Ermessen; Nachweis; Frist; Löschung; Abweisung; Widerspruch; Löschung; Vollmachtloser Vertreter; Gerichtsgebühr

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 538
  • DB 1980, 1744
  • OLGZ 1980, 278
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00

    Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers, Bevollmächtigung des

    Dies betrifft nicht nur diejenigen Fälle, in denen die Gerichtskosten nach den Vorschriften der KostO von Amts wegen zu erheben sind (KG OLGZ 1977, 291, 293; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 278, 282), sondern auch diejenigen Fällen, in denen - wie hier gem. § 47 S. 1 und 2 WEG - über die Kostenbelastung konstitutiv durch das Gericht zu entscheiden ist (Keidel/Zimmermann, FG, 14. Aufl., § 13, Rdnr. 15; Japsen, FGG, 2. Aufl., § 13, Rdnr. 40; für den Zivilprozeß: BGHZ 121, 397, 400 = NJW 1993, 1865).
  • OLG Frankfurt, 11.09.2003 - 20 W 18/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschwerdebefugnis des vollmachtlosen Vertreters;

    Es entspricht allgemeinen Grundsätzen im Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, dass eine Zurückweisung eines Antrages wegen des Mangels der Vollmacht erst zulässig ist, wenn dem Bevollmächtigten zu ihrer Beibringung eine angemessene Frist erfolglos gesetzt worden ist (vgl. etwa Keidel/Kuntze/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 13 Rz. 15; Janzen, FGG, 2. Aufl., § 13 Rz. 39; Bassenge/Herbst/Roth, FGG/Rechtspflegergesetz, 9. Aufl., § 13 FGG, Rz. 9; Bumiller/Winkler, FGG, 7. Aufl., § 13 Rz. 13; vgl. weiter Senat OLGZ 1980, 278, 281, Beschluss vom 04.07.2003, 20 W 11/02).

    Der ohnehin für § 13a Abs. 1 FGG aufgestellte Grundsatz, dass der vollmachtlose Vertreter die Verfahrenskosten grundsätzlich persönlich zu tragen hat (vgl. Keidel/Kuntze/Zimmermann, a.a.O., § 13 Rz. 5; vgl. auch Senat OLGZ 1980, 278, 280), gilt jedenfalls nicht ausnahmslos (vgl. auch Kammergericht WuM 1996, 377); hierauf hat das Landgericht seine Kostenentscheidung auch gar nicht ausschließlich gestützt.

  • OLG Köln, 02.05.2001 - 2 W 56/01

    Beschwerdebefugnis eines am Insolvenzverfahren nicht beteiligten Dritten

    1 Z 107/76">BayObLGZ 1976, 256 [257]; OLG Düsseldorf, MittRhNotK 1978, 46; OLG Frankfurt, OLGZ 1980, 278 [280]; OLG Oldenburg, JR 1965, 427).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2003 - 20 W 11/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer bei

    Es entspricht allgemeinen Grundsätzen im Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, dass eine Zurückweisung eines Antrages wegen des Mangels der Vollmacht erst zulässig ist, wenn dem Bevollmächtigten zu ihrer Beibringung eine angemessene Frist erfolglos gesetzt worden ist (vgl. etwa Keidel/Kuntze/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 13 Rz. 15; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 13 Rz. 39; Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RpflG, 9. Aufl., § 13 FGG Rz. 9; Bumiller/Winkler, FGG, 7. Aufl., § 13 Rz. 13; vgl. weiter Senat OLGZ 1980, 278, 281, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 12.05.1989 - BReg. 1a Z 11/88

    Auslegung des Wortes "Kinder" in einer letztwilligen Verfügung

    Die Rechtsmittel sind somit von einem vollmachtlosen Vertreter eingelegt und müssen deshalb als unzulässig verworfen werden (BayObLGZ 1968, 304/308; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 278/283; Keidel/Reichert FGG 12. Aufl. Rn. 15, Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 40, jeweils zu § 13), wobei diese Entscheidung der Form nach auf den Namen des angeblich vertretenen Beteiligten ergeht (OLG Frankfurt aaO S. 282 f.; Jansen aaO).

    Soweit die weiteren Beschwerden der Beteiligten zu 4, 5 b, 5 c und 5 d als unzulässig verworfen wurden, sind die insoweit angefallenen Gerichtskosten gemäß § 2 Nr. 1 KostO dem Beteiligten zu 1 aufzuerlegen, weil er die Einlegung der Rechtsmittel als vollmachtloser Vertreter veranlaßt hat (BayObLGZ 1968, 304/311; KG OLGZ 1971, 291/293 ff.; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 278/282).

  • OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Anwendung der ZPO-Vorschriften im

    Die Rechtsprechung zur Unanwendbarkeit des § 20a FGG im Falle einer Belastung Unbeteiligter mit Verfahrenskosten (BayObLGZ 1976, 256, 257; 1962, 380, 386; OLG Frankfurt, OLGZ 1980, 278, 280) kommt hier nicht zum Tragen.
  • OLG Hamm, 12.11.1987 - 15 W 57/85

    Vermerk der Legitimation eines Kindes mit ausländischem Elternteil durch

    Obwohl der angeblich Vertretene in derartigen Fällen gerade nicht wirksam vertreten wird, ist nach allgemeiner Ansicht "sein« Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen, wobei allerdings dem vollmachtlosen Vertreter die etwa entstandenen Kosten aufzuerlegen sind (vgl. zum Beispiel OLG Frankfurt OLGZ 1980, 278; Jansen, FGG 2. Aufl. § 13 Rdn.
  • BayObLG, 12.06.1986 - BReg. 3 Z 29/86

    Kapitalerhöhung; Anmeldung; Geschäftsführer; Stellvertretung

    Der Antrag eines vollmachtlosen Vertreters ist als unzulässig abzuweisen, ein von ihm eingelegtes Rechtsmittel ist als unzulässig zu verwerfen (OLG Frankfurt, OLGZ 1980, 278).
  • OLG München, 08.03.2010 - 34 Wx 126/09

    Grundbuchverfahren: Vertretung durch einen Familienangehörigen; Unvollständigkeit

    Anders ist dies, wenn die Kosten durch das Auftreten eines vollmachtlosen Vertreters veranlasst wurden; dann können sie diesem aufzuerlegen sein (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 1980, 278).
  • OLG Köln, 21.08.1996 - 16 Wx 197/96
    Die Kosten des wegen des Fehlens der Vollmacht erfolglosen Rechtsmittels sind dem Antragsteller als vollmachtlosen Vertreter aufzuerlegen (vgl. KG, OLGZ 1971, Seite 291, 293; OLG Frankfurt, OLGZ 1980 Seite 278, 281).
  • BGH, 07.06.1983 - VI ZR 178/81

    Zahlung der Verfahrensgebühr aufgrund einer Beauftragung zur Einlegung der

  • LG Heilbronn, 26.06.2009 - 8 O 282/08
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