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   OLG Frankfurt, 10.09.1979 - 20 W 381/79   

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https://dejure.org/1979,11177
OLG Frankfurt, 10.09.1979 - 20 W 381/79 (https://dejure.org/1979,11177)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.09.1979 - 20 W 381/79 (https://dejure.org/1979,11177)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. September 1979 - 20 W 381/79 (https://dejure.org/1979,11177)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Gerichts zum Hinwirken auf eine sachgerechte Antragstellung; Folgen der Unzulässigkeit eines ausdrücklich gestellten Antrags; Verstoß gegen die Aufklärungspflicht durch das Gericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLGZ 1980, 76
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 15.01.1974 - BReg. 2 Z 71/73

    Rechtskraft; Interventionswirkung; Vorentscheidung; Vorverfahren; Wiederaufnahme;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.1979 - 20 W 381/79
    Es ist weitgehend unbestritten, daß Sachentscheidungen in echten Streitsachen, wie den Wohnungseigentumssachen, mit mit der Folge in materielle Rechtskraft erwachsen, daß die entschiedene Frage nicht einer neuerlichen richterlichen Nachprüfung unter denselben Beteiligten unterbreitet werden darf (vgl. Bärmann, a.a.O., § 45 Rdnr. 68; Keidel-Kuntze-Winkler, FGG, 11. Aufl., § 31 Rdnr. 18; BayObLG RPfleger 74, 229).
  • OLG Frankfurt, 02.11.2005 - 20 W 378/03

    Wohnungseigentum: Auslegung der Teilungserklärung zur Zweckbestimmung eines

    Dabei hat es grundsätzlich den Willen des Antragstellers zu erforschen und ohne Bindung an den Wortlaut des gestellten Antrags die nach pflichtgemäßem Ermessen gebotene Entscheidung zu treffen (vgl. im Einzelnen Senat OLGR 2005, 510 unter Hinweis auf Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., Vor §§ 43 ff Rz. 42; Senat OLGZ 1980, 76; …
  • BGH, 24.11.1988 - V ZB 11/88

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Ansprüchen aus dem Gemeinschaftsverhältnis gegen

    Nach § 44 Abs. 1 WEG, der nach allgemeiner Ansicht auch im Beschwerdeverfahren gilt (BayObLG ZMR 85, 29; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 76; Bärmann/Pick/Merle, WEG 6. Aufl. § 44 Rdn. 27) soll der Richter allerdings mit den Beteiligten regelmäßig mündlich verhandeln, um auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.
  • OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 20 W 234/03

    Wohnungseigentum: mangelhafte Ausfugung einer Klinkerfassade im Sockelbereich

    Dabei hat das Gericht grundsätzlich den Willen des Antragstellers zu erforschen und ohne Bindung an den Wortlaut des gestellten Antrags die nach pflichtgemäßem Ermessen gebotene Entscheidung zu treffen (vgl. Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., Vor §§ 43 ff Rz. 42; Senat OLGZ 1980, 76; BayObLGZ 1975, 161).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2003 - 20 W 132/01

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Miteigentümers auf Änderung eines

    Dies bedeutet, dass über den Verfahrensgegenstand zwischen denselben Beteiligten und deren Rechtsnachfolgern (§ 10 Abs. 3 WEG) keine weitere Entscheidung mehr getroffen werden kann (vgl. Senat OLGZ 1980, 76; BayObLG WuM 1994, 637, 638).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2004 - 20 W 219/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Bestimmtheit und Auslegungsfähigkeit von Anträgen;

    Dabei hat es grundsätzlich den Willen des Antragstellers zu erforschen und ohne Bindung an den Wortlaut des gestellten Antrags die nach pflichtgemäßem Ermessen gebotene Entscheidung zu treffen (vgl. Niedenführ/Schulze, a.a.O., Vor §§ 43 ff Rz. 42; Senat OLGZ 1980, 76; BayObLGZ 1975, 161).
  • OLG Zweibrücken, 10.06.1987 - 3 W 53/87

    Beschluss über gerichtliche Vertretung durch Verwalter

    Der angefochtene Beschluß enthält keinen Hinweis darüber, weshalb die Kammer entgegen § 44 Abs. 1 WEG von einer mündlichen Verhandlung abgesehen hat (vgl. hierzu OLG Frankfurt OLGZ 1980, 76; Senatsbeschluß vom 24. Februar 1987 - 3 W 19/87 = 4 T 93/86 LG Koblenz - m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 15.11.1996 - 20 W 610/94
    Für das Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist allgemein anerkannt, daß das Gericht entsprechend dem Grundgedanken des § 139 ZPO dem Antragsteller Gelegenheit geben muß, Mängel des Antrags zu beseitigen und sachgerechte Anträge zu stellen (Senat in 20 W 401/77 vom 9.7.1977 = OLGZ 1977, 425 und in 20 W 381/79 vom 10.9.1979 = OLGZ 1980, 76; Keidel/Amelung a.a.O., § 12, Rn. 11, 26 und 163, jeweils mit Nachweisen aus der Rspr.; vgl. auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO, 54. Aufl., § 139, Rn. 5).
  • BayObLG, 04.08.1994 - 2Z BR 34/94

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

    Dies bedeutet, daß über den Verfahrensgegenstand zwischen denselben Beteiligten und deren Rechtsnachfolgern (§ 10 Abs. 3 WEG ) keine weitere Entscheidung mehr getroffen werden kann (vgl. BayObLGZ 1980, 29, 36; BayObLG WuM 1989, 350; 1994, 160; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 76; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 43 Rn. 16; Keidel/Zimmermann FGG 13. Aufl. § 31 Rn. 18).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.1987 - 4 W 41/86

    Verbot der selbständigen Vermietung eines Appartements; Einseitig aufgestellte

    Das Gericht hatte im Gegenteil den materiell Beteiligten sogar Gelegenheit zu geben, sich am Verfahren auch aktiv zu beteiligen (OLG Frankfurt, OLGZ 1980, 76; 1982, 16/18; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 5.Aufl. 1983, vor § 43 RNr. 14).
  • OLG Zweibrücken, 06.07.1987 - 3 W 66/87

    Wohnungseigentum

    Diese Verfahrensbeteiligung aller Wohnungseigentümer sicherzustellen ist allerdings nicht nur Aufgabe des jeweiligen Antragstellers, sondern auch und vornehmlich Sache des Gerichts (OLG Frankfurt OLGZ 1980, 76 f; 1982, 16, 18; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., Rdnr. 67).
  • BayObLG, 25.11.1993 - 2Z BR 81/93

    Materielle Rechtskraft von Entscheidungen im Wohnungseigentumsverfahren

  • OLG Frankfurt, 17.06.1997 - 20 W 357/96

    Änderung der Sondereigentumsnutzung

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