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   OLG Stuttgart, 04.12.1985 - 8 W 481/84   

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https://dejure.org/1985,2796
OLG Stuttgart, 04.12.1985 - 8 W 481/84 (https://dejure.org/1985,2796)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.12.1985 - 8 W 481/84 (https://dejure.org/1985,2796)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Dezember 1985 - 8 W 481/84 (https://dejure.org/1985,2796)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Feststellung eines im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrecht ; Rechtsweg bei den Gegenstand, Inhalt oder Umfang des Sondereigentums betreffenden Streitigkeiten; Gutgläubiger Erwerb eines Sondernutzungsrechts an einem Grundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 318
  • OLGZ 1986, 35
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.12.1985 - 8 W 481/84
    Es ist aber "nach §§ 15 Abs. 3, 5 Abs. 4, 10 Abs. 2 WEG durch die Eintragung im Grundbuch zum Inhalt des Sondereigentums geworden und hat damit - ohne ein selbständiges dingliches Recht zu sein - dingliche Wirkung erlangt" (BGHZ 73, 145).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.1975 - 4 W 144/74
    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.12.1985 - 8 W 481/84
    Nach allgemeiner Meinung ist im Zivilprozeßweg zu entscheiden über Streitigkeiten, die den Gegenstand, den Inhalt oder Umfang des Sondereigentums betreffen (vgl. u.a. BayObLGZ 1970, 264, LG Düsseldorf, Rpfleger 1972, 450, OLG Karlsruhe, OLGZ 1976, 11), sie können im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nur als Vortragen geprüft werden.
  • RG, 10.12.1930 - V 412/29

    Zur Anwendung des § 892 BGB.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.12.1985 - 8 W 481/84
    Der Ausschluß der Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs, die Ausnahme von der Regel des § 892 BGB, muß auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen der Veräußerer oder Besteller eines Rechts mit dem Erwerber zumindest wirtschaftlich identisch ist (vgl. zu der einschränkenden Handhabung u.a. RGZ 131, 64).
  • OLG Hamm, 21.10.2008 - 15 Wx 140/08

    Gutgläubiger Erwerb eines Sondernutzungsrechts

    Die Frage, ob der Schutz des guten Glaubens sich beim rechtsgeschäftlichen Erwerb eines Wohnungseigentums auch auf Bestand und Umfang eines Sondernutzungsrechts erstreckt, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, in der Literatur aber umstritten (BayObLG DNotZ 1990, 381 = WuM 1989, 538; OLG Frankfurt FGPrax 1997, 214; OLG Stuttgart OLGZ 1986, 35 = NJW-RR 1986, 318; Bärmann/Wenzel, WEG, § 10 Rn 115, 127 f.; Bauer/von Oefele/Budde, a.a.O., § 71 Rn 45, jeweils m.w.N. zur Literatur).
  • BGH, 21.12.1989 - V ZB 22/89

    Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über den Geltungsbereich eines

    Es sieht sich daran jedoch durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 4. Dezember l985 - 8 W 484 - OLGZ 1986, 35 gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Stuttgart in einem auf weitere Beschwerde ergangenen Beschluß (OLGZ 1986, 35) das Prozeßgericht als zuständig erachtet.

  • KG, 20.12.1989 - 24 W 3084/89

    Bedeutung der Einräumung eines Sondernutzungsrechts an im gemeinschaftlichen

    Allerdings sind die Vorinstanzen ohne Rechtsirrtum davon ausgegangen, daß die FGG-Gerichte zur Entscheidung über den im vorliegenden Verfahren geltend gemachten Anspruch zuständig sind, wobei hier die in der Rechtsprechung, und im Schrifttum umstrittene Frage (vgl. OLG Stuttgart, OLGZ 1986, 35; Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 15 Rdn. 33) offen bleiben kann, ob eine Sache, in der die Beteiligten ausschließlich über das Bestehen oder den.
  • LG München I, 14.02.2011 - 1 S 15864/10

    Wohnungseigentum: Gutgläubiger Erwerb eines Sondernutzungsrechts

    6 a) Das auf eine unwirksame Vereinbarung zurückgehende, gleichwohl aber im Grundbuch eingetragene Sondernutzungsrecht wird von dem Gutglaubensschutz des § 892 BGB erfasst und kann deshalb grundsätzlich von dem Erwerber des Miteigentumsanteils, dem das vermeintliche Sondernutzungsrecht zugewiesen wurde, gutgläubig erworben werden (OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 318; BayObLG DNotZ 1990, 381, 382 f.; Bärmann/Klein, WEG, 11. Aufl., § 13 Rz. 127 f.; a.A. Weitnauer, DNotZ 1990, 385, 389 f.; offen gelassen von OLG München, Beschluss vom 31.07.2007, Az. 34 Wx 59/07, Rz. 18, zit. nach juris; Spielbauer/Then, WEG, § 13 Rz. 38 a.E.).
  • OLG Stuttgart, 13.03.2001 - 8 W 70/00

    Nutzung nicht genehmigter Dachwohnungen

    Es liegt kein - in die Zuständigkeit der Streitgerichte fallender - Streit über den Bestand eines Sondernutzungsrechts (zB Senat OLGZ 1986, 35, 36) oder - allgemeiner - über das sachenrechtliche Grundverhältnis (unten 5) vor.
  • LG Frankfurt/Main, 15.10.2019 - 13 S 72/19

    Streit um Sondernutzungsrecht ist keine WEG-Sache!

    Nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Ansicht (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 04-12-1985 - 8 W 481/84 = NJW-RR 1986, 318; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.2. 1998 - 5 W 370-97-121 = NJW-RR 1998, 1165) handelt sich auch bei solchen Streitigkeiten nicht um WEG-Streitigkeiten.
  • OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 102/01

    Übergang der Nutzung einer Garage auf den Rechtsnachfolger des

    Ob das Begehren festzustellen, dass die Beteiligten zu 3) und 4) verpflichtet sind, den Rechtsnachfolgern der Beteiligten zu 1) und 2) die Nutzung "der linken Garage" zu gewähren, eine Wohnungseigentumssache im Sinne des § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG betrifft (vgl. BGHZ 109, 396; OLG Stuttgart OLGZ 1986, 35; KG NJW-RR 1990, 333; Staudinger/Kreuzer, BGB 12. Aufl., § 15 WEG Rdnr. 105; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl. § 43 Rdnr. 17, 18), bedarf keiner Entscheidung.
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.06.2009 - 14 S 1895/09

    Gutgläubiger Erwerb von eingetragenen Sondernutzungsrechten

    Die überwiegende Ansicht nimmt eine solche Möglichkeit an (OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 318; BayObLG DNotZ 1990, 381; OLG Hamm DNotZ 2009, 383; Wenzel, in: Bärmann § 10 Rn. 128; Kreuzer, in: Staudinger, BGB, [Neubearbeitung 2005], WEG, § 10 Rn. 67; Schultzky, in: NK-BGB, 2.A., WEG § 13 Rn. 26; Hügel, in: Hügel/Scheel, RechtsHdb WE, 2.A., Teil 6 Rn. 53; Schmidt, ZWE 2009, 172); teils wird sie auch bezweifelt (Palandt/Bassenge, WEG § 10, Rn. 11) oder ausdrücklich verneint (LG Köln MDR 2002, 1186; Lüke, in: Weitnauer, WEG, 9.A. § 15 Rn. 35; Grziwotz, in: Ermann, BGB, 12.A., WEG § 15 Rn. 8; Elzer, in: Riecke/Schmidt, FAKomm WEG, 2.A., § 10 Rn. 316; Weitnauer, DNotZ 1990, 385, [390 f.]).
  • BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 112/93

    Bestimmung des Gegenstands eines Sondernutzungsrechts

    Offenbleiben kann, ob ein Sondernutzungsrecht überhaupt gutgläubig erworben werden kann (vgl. BayObLG DNotZ 1990, 381 f. mit Anmerkung von Weitnauer; OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 318; OLG Hamm NJW-RR 1993, 1295 ; Demharter DNotZ 1991, 28 ff.).
  • BayObLG, 30.06.1989 - BReg. 2 Z 47/89

    Nachträgliche Begründung von Sondernutzungsrechten

    Der Schutz des guten Glaubens beim Erwerb eines Wohnungseigentums erstreckt sich daher auch auf Bestand und Umfang eines Sondernutzungsrechts (OLG Stuttgart OLGZ 1986, 35 ; vgl. Ertl, FS Seuss, 151, 160 f., aber auch Weitnauer, 7. Aufl., § 15 WEG , Rd.Nr. 34).
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.07.2009 - 14 S 1895/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Feststellungsklage gegen einen Verband als

  • BayObLG, 08.07.1993 - 2Z BR 51/93

    Rechtmäßigkeit von Umbau und Ausbaumaßnahmen im Rahmen des

  • OLG Köln, 22.02.1989 - 13 U 232/88

    Überbau i.S.d. § 912 BGB beim Vorhandensein einer Garage auf dem Grundstück einer

  • OLG Frankfurt, 18.04.1997 - 20 W 105/96

    Redlicher Erwerb nach Änderung der Teilungserklärung

  • BayObLG, 06.03.1991 - BReg. 2 Z 12/91

    Unterteilung eines Sondernutzungsrechts ohne Mitwirkung der anderen Miteigentümer

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