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   OLG Frankfurt, 27.09.1985 - 20 W 426/84   

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https://dejure.org/1985,12814
OLG Frankfurt, 27.09.1985 - 20 W 426/84 (https://dejure.org/1985,12814)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.09.1985 - 20 W 426/84 (https://dejure.org/1985,12814)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. September 1985 - 20 W 426/84 (https://dejure.org/1985,12814)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • OLGZ 1986, 45
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Daran sieht es sich jedoch durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. September 1985 (OLGZ 1986, 45) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (Abdruck des Vorlagebeschl. in WuM 1990, 407).

    Die seiner Meinung nach gegensätzliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLGZ 1986, 45, 46) sieht als zulässig an, daß an die Stelle des Eigentümerbeschlusses die Billigung oder der Widerspruch der einzelnen Wohnungseigentümer gegen die ihnen übersandte - mithin zugegangene - Einzelabrechnung tritt.

  • BGH, 09.02.2004 - II ZR 218/01

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bei gemeinschaftlichen, teilweise

    § 27 WEG begrenzt die Verwalterbefugnis nur hinsichtlich der gesetzlichen Aufgaben des Verwalters; durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer (Bärmann/Pick/Mehlre, WEG 9. Aufl. § 27 Rdn. 192) wie durch Regelungen schon in der Teilungsordnung (OLG Frankfurt, OLGZ 1986, 45 f.; OLG Karlsruhe, MittRhNotK 1980, 111; s. ferner BGHZ 88, 302, 304 f.) können die Befugnisse erweitert werden.
  • KG, 04.07.1990 - 24 W 1434/90

    Jahresabrechnung: Anerkennung durch fehlenden Widerspruch

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  • KG, 20.09.2016 - 1 W 93/16

    Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit von Bestimmungen einer Gemeinschaftsordnung;

    Vereinbarungen, dass das Stimmrecht eines nicht anwesenden und nicht anderweitig vertretenen Wohnungseigentümers vom Verwalter ausgeübt wird, werden als zulässig angesehen (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2003, 645; OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1986, 45 f.; Hügel/Elzer, WEG, § 25 Rn. 35), insbesondere um zu verhindern, dass die (erste) Versammlung wegen Beschlussunfähigkeit (§ 25 Abs. 3 WEG) nicht abgehalten werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2000 - 3 Wx 425/99

    Anforderungen an das Zustandekommen einer Vereinbarung

    Ob die Regelung, daß nicht anwesende oder nicht aufgrund einer Vollmacht vertretene Wohnungseigentümer vom Verwalter vertreten werden, wodurch dem einzelnen Wohnungseigentümer das Recht genommen wird, sich an bestimmten Angelegenheiten, die in einer Wohnungseigentümerversammlung behandelt werden sollen, nicht zu beteiligen, und zwar über die bloße Stimmenthaltung hinaus, einer rechtlichen Kontrolle standhält (bejahend OLG Frankfurt OLGZ 1986, 45; Staudinger/Bub BGB 12. Aufl., Rn. 54 zu § 25 WEG), kann dahinstehen, denn auch wenn man von der Wirksamkeit der Vertretung der abwesenden Wohnungseigentümer, die keine Vollmacht erteilt hatten, durch den Verwalter ausgeht, so erstreckte sich die Vertretungsbefugnis des Verwalters jedenfalls - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - nicht auf Regelungen, die grundsätzlich einer Vereinbarung aller Wohnungseigentümer bedurften, denn eine "Zwangsvertretung" der abwesenden Wohnungseigentümer durch den Verwalter kann allenfalls insoweit im Interesse der Gemeinschaft liegen, als - wie das Oberlandesgericht Frankfurt ausgeführt hat - die Beschlußfähigkeit schon der ersten Wohnungseigentümerversammlung gewährleistet werden soll.
  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 156/87

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses ;

    Eine solche Vereinbarung, die die §§ 21 Abs. 3, 28 Abs. 5 WEG abändert, wird grundsätzlich für zulässig gehalten (BayObLG DWE 1979, 128; OLG Hamm OLGZ 1982, 20/26; OLG Frankfurt OLGZ 1986, 45/46; Palandt Anm. 6, Augustin WEG RdNr. 33, Bärmann/Pick/Merle RdNr. 46, Weitnauer WEG 6. Aufl. RdNr. 4, jeweils zu § 28; a.A. LG Berlin ZMR 1984, 424).
  • KG, 24.04.1991 - 24 W 6358/90

    Vereinbarung einer Genehmigungsfiktion im Fall der Nichteinlegung eines

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  • LG München I, 14.06.1993 - 6 T 2408/93

    Ladungsmängel bei der Einberufung einer Wohnungseigentumversammlung; Stimmrecht

    2.) Soweit Ladungsmängel bei der Einberufung der Wohnungseigentumversammlung vom 26.3.1993 angesprochen worden sind, gelten diese als geheilt, weil zur Wohnungseigentümerversammlung vom 26.6.1993 sowohl alle Wohnungseigentümer bzw. von diesen Bevollmächtigte als auch der Antragsteller als Nießbraucher bzw. der von ihm Bevollmächtigte erschienen sind und darüber einig waren, über die Bestellung eines Verwalters abzustimmen (vgl. BayobLG NJW-RR 90, 784; OLG Frankfurt OLGZ 86, 45).
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