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   OLG Frankfurt, 15.07.1986 - 20 W 362/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5496
OLG Frankfurt, 15.07.1986 - 20 W 362/85 (https://dejure.org/1986,5496)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.07.1986 - 20 W 362/85 (https://dejure.org/1986,5496)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juli 1986 - 20 W 362/85 (https://dejure.org/1986,5496)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung von Mehrheitsbeschlüssen der Wohnungseigentümer und der Verwaltung durch einstimmigen Beschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLGZ 1987, 26
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 17.03.1983 - 20 W 847/82

    Garage; Sondernutzungsrecht; Miteigentümer; Miteigentum; Stellplatz; Fahrzeug;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.1986 - 20 W 362/85
    Es trifft zu, daß der Senat in seinem Beschluß vom 27.1.1984 (20 W 394/33 = DWE 84, 62; vgl. auch OLGZ 83, 180) einen Mehrheitsbeschluß zur Änderung des Kostenschlüssels dann für zulässig gehalten hat, wenn die Gemeinschaftsordnung lediglich einen Hinweis auf § 16 II WEG enthielt.
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.1986 - 20 W 362/85
    An dieser Auffassung hält der Senat nicht fest, nachdem das BayOBLG seine frühere Auffassung (vgl. MDR 72, 691; DWE 79, 59) in einem Vorlagebeschluß an den BGH (BayOBLG Z 84, 257) in Anlehnung an § 10 I 2 WEG aufgegeben und auch der BGH (NJW 85, 2832 = OB 85, 2141 = DWE 85, 120) die frühere Auffassung des erkennenden Senats ausdrücklich nicht gebilligt hat.
  • BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.1986 - 20 W 362/85
    An dieser Auffassung hält der Senat nicht fest, nachdem das BayOBLG seine frühere Auffassung (vgl. MDR 72, 691; DWE 79, 59) in einem Vorlagebeschluß an den BGH (BayOBLG Z 84, 257) in Anlehnung an § 10 I 2 WEG aufgegeben und auch der BGH (NJW 85, 2832 = OB 85, 2141 = DWE 85, 120) die frühere Auffassung des erkennenden Senats ausdrücklich nicht gebilligt hat.
  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den

    Aus dem von den Antragstellern in Bezug genommenen Beschluss des Senats in OLGZ 1987, 26 ergibt sich insoweit nichts anderes.
  • OLG Frankfurt, 15.11.1993 - 20 W 208/92

    Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft bezüglich der mangelfreien

    Die Wohnungseigentümer sind daher entgegen der Annahme des Landgerichts gehindert, mehrheitlich eine andere "praktikable Regelung" zu treffen, zumal dann, wenn dies in Abweichung vom Verteilerschlüssel der Teilungserklärung geschieht, der nur einstimmig abgeändert werden kann (Senatsbeschlüsse 20 W 362/85 vom 15.7.1986, 20 W 175/88 vom 28.6.1988; Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG, 2. Aufl.; § 16 Rn. 3, 4; Palandt/Bassenge, BGB, 52. Aufl., § 16 WEG Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2003 - 20 W 132/01

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Miteigentümers auf Änderung eines

    Dies gilt - was das Landgericht im angefochtenen Beschluss noch offengelassen hatte - nach der insoweit geänderten Rechtsprechung des Senats (vgl. OLGZ 1987, 26; NZM 2001, 140) auch für den Fall, dass - wie hier - die Teilungserklärung (unter anderem) lediglich auf die gesetzliche Regelung des § 16 Abs. 2 WEG Bezug nimmt.
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