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   OLG Zweibrücken, 08.09.1986 - 3 W 130/86   

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https://dejure.org/1986,7601
OLG Zweibrücken, 08.09.1986 - 3 W 130/86 (https://dejure.org/1986,7601)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.09.1986 - 3 W 130/86 (https://dejure.org/1986,7601)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. September 1986 - 3 W 130/86 (https://dejure.org/1986,7601)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschungstatbestände einer Löschungsbewilligung wegen dauernder Unmöglichkeit der Ausübung eines Wohnungsrechts; Subjektiv wirkende dauernde Ausübungshindernisse als hinreichender Erlöschenstatbestand; Erfordernis der Kausalität zwischen einer Veränderung des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eingetragenes Wohnungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLGZ 1987, 27
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.02.1984 - V ZR 177/82

    Behauptungs- und Beweislast bei Streit über ein Leitungsrecht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.09.1986 - 3 W 130/86
    In der - vom Schrifttum in Bezug genommenen - Rechtsprechung ist nicht allgemein von einem erlöschen wegen dauernder Unmöglichkeit der Rechtsausübung die Rede, vielmehr von einer Unmöglichkeit infolge Veränderung des Grundstücks (vgl. z.B. BGH NJW 1984, 2157, 2158; BayObLGZ 1971, 1, 5).
  • BGH, 10.10.1952 - V ZR 159/51

    Begriff des Streitgegenstandes; Voraussetzungen der Rechtshängigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.09.1986 - 3 W 130/86
    Gerade für das Wohnrecht i.S. des § 1093 BGB entspricht es seit langem ganz überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum, daß dieses Recht auch dann erlischt, wenn seine Ausübung dauernd unmöglich wird, nämlich im Falle der Zerstörung des Gebäudes (vgl. z.B. BGHZ 7, 268, 272 = LM BGB § 1093 Nr. 1; BGH Rpfleger 1972, 129; Rothe in RGRK-BGB, 12. Aufl., § 1093 Rdnr. 9; Staudinger/Ring, BGB, 12. Aufl., § 1093 Rdnr. 18; Joost in MünchKomm., § 1093 Rdnr. 17; Soergel/Baur, BGB, 11. Aufl., § 1093 Rdnr. 16; a.A.: Palandt/Bassenge, BGB, 45. Aufl., § 1093 Anm. 9: bloßes Ruhen des Rechts, sofern nicht der Wiederausbau des Gebäudes dauernd unmöglich ist).
  • BayObLG, 05.05.1977 - BReg. 1 Z 14/77
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.09.1986 - 3 W 130/86
    Dabei ist davon auszugehen, daß die Rechtsbeschwerde, wie schon die Erstbeschwerde, namens der Pflegebefohlenen eingelegt worden ist (vgl. dazu BayObLGZ 1977, 121, 125).
  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06

    Rechtsfolgen der Verhinderung des Wohnungsberechtigten an der Ausübung des

    Ein in der Person des Berechtigten liegendes Ausübungshindernis führt somit nicht generell zum Erlöschen des Wohnungsrechts (OLG Zweibrücken OLGZ 1987, 27; OLG Oldenburg NJW-RR 1994, 467, 468; OLG Köln NJW-RR 1995, 1358; OLG Celle MDR 1998, 1344; OLG Düsseldorf Rpfleger 2001, 542, 543), selbst wenn das Hindernis auf Dauer besteht.
  • OLG Köln, 06.02.1995 - 2 W 21/95

    Grenzen der Beschränkung der Nutzung eines Wohnrechts - Wohnrecht, Nutzung,

    Ein bloß subjektives in der Person des Berechtigten liegendes Ausübungshindernis führt nicht zum Erlöschen des Wohnungsrechts (OLG Zweibrücken OLGZ 1987, 27; Palandt/Bassenge, 54. Aufl. (1995), § 1093 Rn. 19; Staudinger/Ring, 13. Aufl. (1994), § 1093 Rn. 18; einschränkend Soergel/Stürner, 12. Auf.
  • OLG Schleswig, 02.01.2007 - 3 U 116/06

    Kein Erlöschen des Wohnungsrechts bei subjektivem Ausübungshindernis

    Demgegenüber führt aber ein subjektives Ausübungshindernis, das lediglich in der Person des Berechtigten liegt - wie der häufig vorkommende Fall der Unterbringung des Berechtigten in einem Alten- oder Pflegeheim - nach allgemeiner Meinung, der auch der Senat folgt, nicht zum Erlöschen des Wohnungsrechts (OLG Oldenburg NJW-RR 1994, 467, 468; OLG Köln NJW-RR 1995, 1358; OLG Zweibrücken OLGZ 1987, 27, 28 f.; BayObLG NJW-RR 1999, 1691; OLG Düsseldorf MDR 2001, 1287; MüKo zum BGB/Joost, a. a. O., § 1093 Rn. 24; Staudinger/Mayer, a. a. O., § 1093 Rn. 58; Soergel/Stürner, a. a. O., § 1093 Rn. 16; Erman/Grziwotz, BGB, 11. Aufl. 2004, § 1093 Rn. 16 und Palandt/Bassenge, BGB, 66. Aufl. 2007, § 1093 Rn. 19).
  • OLG Celle, 13.07.1998 - 4 W 129/98

    Voraussetzungen einer Ausgleichszahlung zugunsten des Inhabers eines

    Wie die Rechtsprechung (OLG Zweibrücken, OLGZ 1987, 27; OLG Köln, ZMR 1995, 256) allerdings mehrfach entschieden hat, führt ein subjektives Ausübungshindernis - wie der Umzug in ein Altenheim - grundsätzlich noch nicht zum Erlöschen des Rechts, zumal nicht sicher vorherzusehen ist, ob sich der gesundheitliche Zustand des Berechtigten bessert.
  • LG Koblenz, 23.09.2004 - 10 O 109/04

    Umwandlung eines Wohnungsrechts in Geldzahlungsanspruch

    Das Wohnungsrecht erlischt deshalb jedoch nicht (vgl. OLG Zweibrücken, OLGZ 1987, 27; OLG Oldenburg, NJW-RR 1994, 1041, 1042; OLG Düsseldorf, MDR 2001, 1287; Schneider, MDR 1999, 87).
  • OLG Frankfurt, 22.05.1992 - 25 U 141/91

    Bewilligung der Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Wohnrechts, bei

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