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   OLG Hamm, 04.08.1987 - 15 W 309/87   

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https://dejure.org/1987,2889
OLG Hamm, 04.08.1987 - 15 W 309/87 (https://dejure.org/1987,2889)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.08.1987 - 15 W 309/87 (https://dejure.org/1987,2889)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. August 1987 - 15 W 309/87 (https://dejure.org/1987,2889)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 883, 1105; ZPO § 323
    Höferecht; Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Anpassung einer Altenteilsrente.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 883; ZPO § 323

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 333
  • Rpfleger 1988, 57
  • OLGZ 1987, 400
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.11.1956 - V ZR 40/56

    Änderung des Erbbauzinse

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.1987 - 15 W 309/87
    Ein solcher Anspruch kann grundsätzlich durch Eintragung einer Vormerkung gesichert werden (vgl. BGHZ 22, 220 ff); dabei liegt es in der Natur der Sache, daß der Verlauf der zu einer späteren Anpassung führenden Entwicklungen zunächst nicht vorhersehbar, und Zeitpunkt sowie Ausmaß einzelner Anpassungen nicht absehbar sind.

    Sollten die Vorinstanzen - wie nach dem Wortlaut ihrer Beschlüsse nicht auszuschließen ist - bereits darin ein Hindernis für die Eintragung einer Vormerkung gesehen haben, so könnte ihnen darin nicht gefolgt werden, denn es ist inzwischen zu Recht anerkannt, daß zu der Sicherung schuldrechtlicher Klauseln über eine Anpassung von Reallasten an künftige, in ihrem Verlauf noch nicht absehbare Entwicklungen Vormerkungen mit der rangwahrenden Wirkung des § 883 BGB eingetragen werden können (BGHZ 22, 220 ff; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, Grundbuchrecht 3. Aufl. Einl. F 49 und § 28 Rdn. 28).

    Daraus folgt, daß ein künftiger Anspruch auf Einräumung einer Reallast, wenn er durch die Eintragung einer Vormerkung gesichert werden soll, bereits einen gewissen Rechtsboden haben, und hinreichend bestimmbar sein muß (BGHZ 22, 220 ff; OLG Oldenburg NJW 1961, 2261 f; Senat NJW 1963, 1502 f; 1967, 2362 f; KG BB 1967, 667 f; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, aaO): Nur dann ist gewährleistet, daß die an etwaigen Veräußerungen oder Belastungen des Grundstücks Beteiligten jedenfalls die Voraussetzungen einer vorrangig eintretenden Änderung der Reallast erkennen, und sich über deren mögliches Ausmaß auch nur Vorstellungen machen können.

  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00

    rechtliche Vorteilhaftigkeit der Schenkung eines Wohnungseigentums;

    Nur unter diesen Voraussetzungen rechtfertigt es sich, einer künftigen Rechtsänderung durch Eintragung einer Vormerkung in das Grundbuch dingliche Wirkungen zu verleihen (BGHZ 22, 220, 224 NJW 1957, 58; 61, 209, 211 = NJW 1973, 1838; Senat OLGZ 1987, 400, 402; FGPrax 1995, 136, 137; Kohler in Bauer/von Oefele, GBO, AT III Rdnr. 10).
  • OLG Oldenburg, 27.05.1991 - 5 W 56/91

    Abänderungsverlangen, Bestimmtheitsgrundsatz

    Ausgehend von diesen Grundsätzen hat die Rechtsprechung Anpassungsklauseln, die es bei auf Geldrenten gerichteten Reallasten jedem Vertragsteil ermöglichen sollten, in entsprechender Anwendung des § 323 ZPO bei Änderung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse oder jeder anderen Änderung der Geschäftsgrundlage eine Abänderung des vereinbarten Betrages zu verlangen, mangels hinreichender Konkretisierung als zu unbestimmt angesehen (BayObLG, DNotZ 1986, Seite 94; OLG Frankfurt, Rechtspfleger 1988, Seite 247; OLG Hamm NJW-RR 1988, Seite 333; weitere Nachweise bei Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 9. Aufl. 1989, Rdnr. 1297).
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