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OLG Hamburg, 21.12.1987 - 2 W 49/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- OLGZ 1988, 385
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 03.11.2005 - 15 W 337/05
Rechtsstellung des Grundstückseigentümers bei Veräußerung des Erbbaurechts
Richtig ist zwar, dass durch den Zweck der Zustimmungspflicht auch die von dem Grundstückseigentümer beabsichtigte Erzielung des ihm nach dem Erbbaurechtsvertrag zustehenden Erbbauzinses geschützt wird (BGHZ 100, 107; OLG Hamburg, OLGZ 1988, 385; Senat NJWE-MietR 1996, 58).