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   KG, 15.06.1988 - 24 W 2084/88   

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KG, 15.06.1988 - 24 W 2084/88 (https://dejure.org/1988,10725)
KG, Entscheidung vom 15.06.1988 - 24 W 2084/88 (https://dejure.org/1988,10725)
KG, Entscheidung vom 15. Juni 1988 - 24 W 2084/88 (https://dejure.org/1988,10725)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • OLGZ 1988, 434
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 20.11.2020 - V ZR 64/20

    Berechnung von Stimmverhältnissen im WEG bei Vorhandensein von mehreren Wohnungen

    Ebenso entfällt ein bestehendes Stimmrecht nicht, wenn der Miteigentümer einer Wohnung Alleineigentum an einer anderen Wohnung in der Anlage hinzuerwirbt (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 589, 590; OLG Dresden, OLGR 2006, 249, 250; OLG Frankfurt/Main, OLGR 1997, 28 f.; KG, OLGZ 1988, 434, 436; OLG Schleswig, Beschluss vom 8. März 1988 - 2 W 44/86, juris Rn. 15 f.; LG Hamburg, ZMR 2008, 827 f.; AG Offenbach, ZMR 2013, 238 f.; Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 25 Rn. 69; Bärmann/Pick/Emmerich, WEG, 20. Aufl., § 25 Rn. 10; BeckOGK/Hermann, WEG [1.11.2020], § 25 aF Rn. 114; BeckOK WEG/Bartholome [1.8.2020], § 25 aF Rn. 75; Erman/Grziwotz, BGB, 16. Aufl., § 25 WEG Rn. 3; Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 25 Rn. 35; Schultzky in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 25 Rn. 28; ders. in NK-BGB, 4. Aufl., § 25 WEG Rn. 6; juris-PK-BGB/Reichel-Scherer, 9. Aufl. [1.7.2020], § 25 WEG Rn. 50; MüKoBGB/Engelhardt, 8. Aufl., § 25 WEG Rn. 8; Vandenhouten in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 25 Rn. 14; Palandt/Wicke, BGB, 79. Aufl., § 25 WEG Rn. 6 a.E.; Riecke/Schmid/Riecke, WEG, 5. Aufl., § 25 Rn. 55; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 25 Rn. 16; Soergel/Weber, BGB, 13. Aufl., § 25 WEG Rn. 31; Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 25 Rn. 8 S. 725; Staudinger/Häublein, BGB [2018], § 25 WEG Rn. 31; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl. § 25 Rn. 8 a.E.).
  • AG Offenbach, 27.04.2012 - 330 C 202/11

    Anfechtung WEG-Beschluss: Anzahl der Stimmen bei mehreren Eigentumsanteilen in

    Denn sind mehrere Personen gemeinsam Miteigentümer einer einzigen Wohnung, so steht ihnen nach § 25 Abs. 1 S. 1 WEG nicht pro Person eine Stimme zu, sondern für das gemeinschaftliche Wohnungseigentum nur ein einziges Stimmrecht, das sie gemäß § 25 Abs. 2 S. 2 WEG nur einheitlich ausüben können (vgl. KG WuM 1988, 324, juris-Rn. 6).

    Ein darüber hinausgehender Regelungsgehalt ist der Norm nicht zu entnehmen, welche aufgrund ihres Ausnahmecharakters gegenüber dem allgemeinen Gemeinschaftsrecht im BGB - § 745 Abs. 1 S. 2 BGB sieht eine Stimmgewichtung nach der Größe der Anteile vor - einschränkend auszulegen ist (KG WuM 1988, 324).

  • OLG Dresden, 29.07.2005 - 3 W 719/05

    Abstimmung in der Eigentümerversammlung durch Rechtsgemeinschaften als

    Von diesem Grundsatz, der in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. KG Berlin ZMR 2000, 191 f.; OLG Düsseldorf WuM 2004, 230 f.; KG Berlin WuM 1988, 324 f.; OLG Frankfurt ZMR 1997, 156 ; BayObLG ZMR 2002, 527 ), hat das Landgericht jedoch für diejenigen Fälle eine Ausnahme gemacht, in denen ein Wohnungseigentümer, der mehrere Wohnungseigentumsrechte auf sich vereinigt, eine Majorität durch Mehrfachberechtigung erhält, in dem er eine nur geringe Mitberechtigung einräumt und dabei das Wohnungseigentum wirtschaftlich nicht ausgliedert, sondern intern zu 90 % wirtschaftlich an dieser neuen Rechtsgemeinschaft beteiligt bleibt.

    Zwar hat das Kammergericht diese Frage für Grenzfälle, in denen ein Wohnungseigentümer bezüglich einer weiteren Wohnung zu mehr als der Hälfte beteiligt ist und deshalb dort - nach internem Gemeinschaftsrecht - regelmäßig seinen Willen durchsetzen kann, ausdrücklich offen gelassen (WuM 1988, 324 f.).

  • LG Braunschweig, 06.12.2016 - 6 S 171/16

    Wohnungseigentum: Stimmrechtsausschluss einer juristischen Person bei gegen das

    Die Begründung und der Sinn und Zweck sind darin zu suchen, dass auch dem Wohnungseigentümer, der mehrere Einheiten oder besonders hochwertige Einheiten besitzt, nicht von vornherein ein Übergewicht, etwa gar eine absolute Majorität gegenüber den anderen Wohnungseigentümern verschafft werden soll (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 15. Juni 1988 - 24 W 2084/88 -, Rdnr. 5, juris).
  • KG, 15.09.1999 - 24 W 9353/97

    Vermehrung von Stimmrechten bei nachträglicher Unterteilung eines

    (Senatsbeschluß v 15. Juni 1988 - 24 W 2084/88, in OLGZ 1988, 434 = WE 19881 166.).
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