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   KG, 21.12.1988 - 24 W 5369/88   

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https://dejure.org/1988,2367
KG, 21.12.1988 - 24 W 5369/88 (https://dejure.org/1988,2367)
KG, Entscheidung vom 21.12.1988 - 24 W 5369/88 (https://dejure.org/1988,2367)
KG, Entscheidung vom 21. Dezember 1988 - 24 W 5369/88 (https://dejure.org/1988,2367)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Mehrheitsbeschluss; Gemeinschaftseigentumsreparatur; Instandsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21; WEG § 22

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschluß; Reparatur; Wohnungseigentum; Aufwendig; Vernünftig; Mehrheit

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 463
  • ZMR 1989, 229
  • OLGZ 1989, 171
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Hamm, 19.04.1995 - 15 W 26/95

    Ungültigkeit der Beschlüsse der Eigentümerversammlung; Zustimmung aller

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  • BayObLG, 27.07.1989 - BReg. 2 Z 68/89

    Beseitigung von Baumängeln durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft; Gültigkeit

    Die "Sanierung" der Giebel beinhaltete auch dann, wenn dabei eine bisher nicht vorhandene Wärmedämmung angebracht werden sollte, keine baulichen Maßnahmen im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG , sondern Instandsetzungsmaßnahmen im Sinn von § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG , über die gem. § 21 Abs. 3 WEG als Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung durch Stimmenmehrheit zu beschließen war (vgl. BayObLGZ 1988, 271/273 f.; KG OLGZ 1989, 171/173).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2000 - 3 Wx 81/00

    Entscheidung der Eigentümergemeinschaft über die Sanierung einer durchfeuchteten

    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung ( vgl. Senatsbeschluss vom 3.5.1999 3 Wx 76/99; OLG Köln ZMR 1998, 49 ; KG OLGZ 1989, 171, 172; Bärmann/Pick/Merle WEG 7. Aufl., Rn. 34 zu § 21).
  • BayObLG, 06.02.1990 - BReg. 2 Z 104/89

    Kosten des Verfahrens nach Erledigung der Hauptsache; Ermessensentscheidung des

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  • KG, 24.05.1993 - 24 W 3698/92

    Fassadenanstrich als bauliche Veränderung; Anforderungen an eine vom Verwalter

    Jedenfalls im Rahmen einer der Werterhaltung dienenden, den Begriff der baulichen Veränderung nicht erfüllenden modernisierenden Instandhaltung (s. Senatsbeschlüsse vom 22. März 1993 - 24 W 3518/92 - und vom 21. Dezember 1988 - 24 W 3569/88 - in NJW-RR 1989, 463; Bassenge in Palandt, 52. Aufl., § 22 WEG Rdnrn. 7 und 8 mit zahlreichen weiteren Hinweisen) kann es geboten sein, einen Fassadenputz mit Farbe zu versehen, statt ihn unter erheblich höherem Kostenaufwand vollständig zu erneuern.
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1999 - 3 Wx 76/99

    Abgrenzung zwischen baulicher Veränderung und Instandhaltungs- bzw.

    Auch bei einer über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustandes hinausgehenden baulichen Veränderung kann es sich daher um eine Instandsetzungsmaßnahme handeln, wenn sie die technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt (vgl. OLG Köln ZMR 1998, 49 ; KG OLGZ 1989, 171, 172; Bärmann/Pick/Merle WEG , 7. Aufl. Rn. 134 zu § 21).
  • KG, 22.12.1993 - 24 W 914/93

    Wiederherstellung einer Walmdachkonstruktion als ordnungsmäßige Instandsetzung

    Denn die ordnungsmäßige Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums, die gemäß § 22 Abs. 1 WEG in Verbindung mit § 21 Abs. 3 und Abs. 5 Nr. 2 WEG mit Stimmenmehrheit beschlossen werden kann, beinhaltet nicht immer nur die Beseitigung eingetretener Mängel des gemeinschaftlichen Eigentums, sondern auch Maßnahmen, die anläßlich einer ohnehin erforderlichen Reparatur aufgrund neuer Erfahrungen der technischen Entwicklung oder bei Anwendung erprobter und bewährter Techniken im Rahmen einer vernünftigen Kosten-Nutzen-Analyse geboten sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21. Dezember 1988 - 24 W 5369/88, OLGZ 1989, 171 = NJW-RR 1989, 463 = WE 1989, 136 und vom 10. Mai 1991 - 24 W 154/91 -, NJW-RR 1991, 1299 = WE 1991, 324; OLG Hamm, OLGZ 1982, 260; WEZ 1987, 101; OLG Frankfurt, OLGZ 1984, 129; …
  • OLG Braunschweig, 27.11.1990 - 3 W 67/90

    Schließung eines vorhandenen Durchgangs zwischen zwei Grundstücken als bauliche

    Zur Instandsetzung und -haltung gehört neben der Erhaltung des bestehenden und der Wiederherstellung eines vorhanden gewesenen Zustandes sowie u.U. verbessernden, modernisierenden Maßnahmen, die wirtschaftlich vernünftig sind (vgl. KG NJW-RR 1989, 463), die erstmalige, nicht ausdrücklich durch Teilungserklärung oder durch faktische Zweckbestimmung vorgegebene Herstellung eines einwandfreien Zustandes, die von Neuerungen/Veränderungen zu unterscheiden ist.
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2000 - 3 W 81/00

    Wohnungseigentum

    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung ( vgl. Senatsbeschluss vom 3.5.1999 3 Wx 76/99; OLG Köln ZMR 1998, 49; KG OLGZ 1989, 171, 172; Bärmann/Pick/Merle WEG 7. Aufl. Rn. 34 zu § 21 ).
  • OLG Braunschweig, 22.12.1993 - 3 W 49/93

    Begehren der Zustimmung zu der Eindeckung des Daches eines Nebengebäudes unter

    Zur Instandsetzung oder Instandhaltung gehört die Erhaltung des bestehenden und die Wiederherstellung eines vorhanden gewesenen Zustandes, dabei u.U. aber auch mit verbessernden, modernisierenden Maßnahmen, die wirtschaftlich vernünftig sind (vgl. KG NJW-RR 1989, 463 und Senatsbeschluß vom 27.11.1990, 3 W 67/90).
  • KG, 27.06.1994 - 24 W 7640/93

    WEG : ordnungsmäßiger Instandsetzung einer Heizungsanlage

  • OLG Köln, 16.03.1994 - 17 W 7/94

    Einwand der Unmöglichkeit im Zwangsmittelverfahren

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