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   KG, 24.06.1988 - 5 U 1455/88   

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KG, 24.06.1988 - 5 U 1455/88 (https://dejure.org/1988,14720)
KG, Entscheidung vom 24.06.1988 - 5 U 1455/88 (https://dejure.org/1988,14720)
KG, Entscheidung vom 24. Juni 1988 - 5 U 1455/88 (https://dejure.org/1988,14720)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • OLGZ 1989, 330
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Schleswig, 06.08.2002 - 6 U 6/02

    Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses und der Beschwer einerseits nach Abgabe

    Der durch die strafbewehrte Unterlassungserklärung herbeigeführte Wegfall der Wiederholungsgefahr bedeutet daher keine Erfüllung des Klageanspruchs; von einem Wegfall jeder Beschwer kann also keine Rede sein (KG Urteil. v. 24.06.1988 OLGZ 1989, 330 ff. = WRP 1988, 773, 774 in "Aus der Praxis - für die Praxis, Zur Kostentragungspflicht nach Drittunterwerfung").

    Sie müssen trotz der Unterlassungserklärung die Möglichkeit haben, eine endgültige Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die Einstweilige Verfügung von Anfang an gerechtfertigt war oder nicht (KG, Urteil vom 24.06.1988, OLGZ 1989, 330 ff. = WRP 1988, 773, 775 in "Aus der Praxis - für die Praxis, Zur Kostentragungspflicht nach Drittunterwerfung"; OLG Düsseldorf, WRP 1982, 318; OLG Hamburg, WRP 1983, 425, 426), wie dies von der Rechtsprechung bei Erledigung zwischen den Instanzen auch dem im ersten Rechtszug unterlegenen Kläger zugebilligt wird (BGH, Urteil vom 29.04.1992 - XII ZR 221/90 -, NJW-RR 1992, 1033; SchlHOLG , Urteil vom 13.06.1997 - 4 U 164/96 -, MDR 1997, 1160; Zöller/Vollkommer, ZPO , 23. Aufl., § 91 a Rdn. 38; Zöller/Gummer, aaO., Vor § 511 Rdn. 23 m.w.N.).

  • OLG Schleswig, 16.07.2002 - 6 U 6/02

    Zulässigkeit einer letztlich nur wegen der Kostenentscheidung eingelegten

    Der durch die strafbewehrte Unterlassungserklärung herbeigeführte Wegfall der Wiederholungsgefahr bedeutet daher keine Erfüllung des Klageanspruchs; von einem Wegfall jeder Beschwer kann also keine Rede sein (KG Urteil. v. 24.06.1988 OLGZ 1989, 330 ff = WRP 1988, 773, 774 in "Aus der Praxis - für die Praxis, Zur Kostentragungspflicht nach Drittunterwerfung").

    Sie müssen trotz der Unterlassungserklärung die Möglichkeit haben, eine endgültige Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die Einstweilige Verfügung von Anfang an gerechtfertigt war oder nicht (KG Urteil. v. 24.06.1988 OLGZ 1989, 330 ff = WRP 1988, 773, 775 in "Aus der Praxis - für die Praxis, Zur Kostentragungspflicht nach Drittunterwerfung"; OLG Düsseldorf WRP 1982, 318; OLG Hamburg WRP 1983, 425, 426), wie dies von der Rechtsprechung bei Erledigung zwischen den Instanzen auch dem im ersten Rechtszug unterlegenen Kläger zugebilligt wird (Bundesgerichtshof Urteil vom 29.04.1992 - XII ZR 221/90, NJW-RR 1992, 1033; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil vom 13.06.1997 - 4 U 164/96, MDR 1997, 1160; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Auflage, § 91a Randnummer 38; Zöller/Gummer a.a.O. Vor § 511 Randnummer 23 m.w.N.).

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