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   OLG Köln, 22.02.1989 - 6 W 10/89   

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https://dejure.org/1989,19141
OLG Köln, 22.02.1989 - 6 W 10/89 (https://dejure.org/1989,19141)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.02.1989 - 6 W 10/89 (https://dejure.org/1989,19141)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Februar 1989 - 6 W 10/89 (https://dejure.org/1989,19141)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • OLGZ 1989, 475
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 25.01.2017 - 2 W 74/16

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckung von Ordnungshaft gegen ein Organ der

    Denn zum Schutz der Rechtskraft können nur Geschehnisse und Entwicklungen berücksichtigt werden, die eine unbillige Härte begründen, welche nach der Rechtskraft eines Ordnungsmittelbeschlusses eingetreten sind (vgl. OLG Köln, Beschlüsse 19. Juli 2010 - 2 W 20/10; und vom 22. Februar 1989 - 6 W 10/89, OLGZ 1989, 475).

    Das Oberlandesgericht Köln (OLGZ 1989, 475) hat es in einer älteren Entscheidung für möglich erklärt, dass die Vollstreckung von Ersatzordnungshaft gegen ein Organ des Vollstreckungsschuldners aufgrund der Entwicklung nach Rechtskraft des Ordnungsmittelbeschlusses eine unbillige Härte darstellen könne, wenn der Beugezweck des Ordnungsmittels nicht mehr erreicht werden kann und das Organ nicht (mehr) in der Lage ist, eine Zahlung des Vollstreckungsschuldners zu veranlassen.

  • LG Leipzig, 27.02.2015 - 5 O 1161/14

    Vollziehung der Ersatzordnungshaft gegen den Geschäftsführer als unbillige Härte

    Die Vollziehung der Ersatzordnungshaft gegen den Geschäftsführer stellt nicht schon deshalb eine unbillige Härte im Sinne von Art. 8 Abs. 2 EGStGB dar, weil die Schuldnerin, die GmbH, zahlungsunfähig und über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde (entgegen Oberlandesgericht Köln, OLGZ 89, 475).

    In der Literatur wird eine für den Betroffenen unbillige Härte zwar in dem Fall angenommen, in dem es um die Ersatzhaft gegen einen Geschäftsführer einer nach Festsetzung zahlungsunfähig gewordenen GmbH geht (Zöller, ZPO, Kommentar, 30. Aufl. 2014, § 890 Rnr. 21 unter Verweis auf Oberlandesgericht Köln, OLGZ 89, 475).

    In dem Beschluss vom 22.02.1989 (Az.: 6 W 10/89) stellt das Oberlandesgericht darauf ab, dass der Beugezweck, dem das gegen die GmbH verhängte Ordnungsgeld dienen solle, nicht mehr erreicht werden könne, wenn eine Gesellschaft nach Abweisung des Konkursantrages mangels Masse aufgelöst ist und zur Löschung im Handelsregister ansteht.

  • OLG Bamberg, 29.11.2004 - 1 W 57/04

    Umfang einer Prozessvollmacht; Voraussetzungen für eine Haftverschonung i.S.d.

    Zwar kann die Vollstreckung einer Ersatzordnungshaft dann eine unbillige Härte im Sinne des Art. 8 Abs. 2 EGStGB darstellen, wenn der Beugezweck des Ordnungsmittels nicht mehr erreicht werden kann (OLG Köln OLGZ 1989, 475).
  • OLG Köln, 15.07.2010 - 19 W 20/10

    Vollstreckungsschutz gegenüber der Vollstreckung einer Ersatzordnungshaft

    Zum Schutz der Rechtskraft eines Titels können aber nur Geschehnisse und Entwicklungen, die nach der Rechtskraft des Ordnungsmittelbeschlusses eingetreten sind, eine unbillige Härte begründen (vgl. OLG Köln OLGZ 1989, 475, 476).
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