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   OLG Stuttgart, 31.10.1989 - 8 W 37/89   

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OLG Stuttgart, 31.10.1989 - 8 W 37/89 (https://dejure.org/1989,3159)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.10.1989 - 8 W 37/89 (https://dejure.org/1989,3159)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Oktober 1989 - 8 W 37/89 (https://dejure.org/1989,3159)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Frage des Anspruchs des Wohnungseigentümers gegen den Verwalter auf Ausgliederung der Ausgaben in der Jahresabrechnung; Wohngeldzahlungspflicht des Eigentümers bei Begründung der Wohngeldzahlungspflicht durch seinen Rechtsvorgänger; Zur Anfechtbarkeit des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLGZ 1990, 175
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 10.06.1987 - 3 W 53/87

    Beschluss über gerichtliche Vertretung durch Verwalter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.10.1989 - 8 W 37/89
    Daß sie sich nicht auf Fallgestaltungen erstrecken kann, die außerhalb dieses Bereichs liegen und Einstimmigkeit erfordern, bedarf keiner ausdrücklichen Erwähnung, bleibt vielmehr der Prüfung im Einzelfall überlassen (so auch OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 1366 zur Vollmachtserteilung).
  • BGH, 25.09.1980 - VII ZR 276/79

    Vertretungsmacht des Verwalters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.10.1989 - 8 W 37/89
    Die Frage ist in BGHZ 78, 166, 169 offengelassen, während der Bundesgerichtshof in ZMR 1986, 245 von der wirksamen Begründung einer Prozeßstandschaft durch Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeht, ohne auf dessen Verbindlichkeit infolge Nichtanfechtung abzuheben.
  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.10.1989 - 8 W 37/89
    Die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 104, 197) sei im vorliegenden Falle nicht einschlägig.
  • BayObLG, 31.01.1985 - BReg. 2 Z 98/84

    Wohnungseigentümer; Wohnraummiete; Verwaltungsangelegenheit; Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.10.1989 - 8 W 37/89
    Die Antragsteller verkennen bei dieser Argumentation, daß auch ein Mehrheitsbeschluß ungeachtet seiner Verbindlichkeit durch einen neuen Mehrheitsbeschluß abgeändert werden kann (BayObLGZ 1985, 57, Weitnauer, 7. Aufl., RN 10 zu § 23 WEG).
  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 2 Z 72/85

    Beschluss über die Jahresabrechnung während eines Verfahrens um

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.10.1989 - 8 W 37/89
    Ist sie aber angefochten, so ist sie bis zu einer etwaigen Aufhebung im gerichtlichen Verfahren gleichwohl wirksam (BayObLGZ 1986, 128), und deshalb bedarf die streitige Frage in diesem neuen Verfahren einer erneuten Prüfung.
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine

    Nach herrschender Auffassung (vgl. Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 55; Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 377; BayObLG NZM 1999, 133; OLG Stuttgart OLGZ 1990, 175; vgl. auch Wilhelmy NZM 2004, 921), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. WuM 2003, 647 m. w. N.), besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die Jahresabrechnung an § 27 der zweiten Berechnungsverordnung auszurichten; dies bedarf ggf. einer entsprechenden Vereinbarung.
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der

    Nach herrschender Auffassung (vgl. Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 55; Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 377; BayObLG NZM 1999, 133; OLG Stuttgart OLGZ 1990, 175; vgl. auch Wilhelmy NZM 2004, 921), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. WuM 2003, 647 m. w. N.), besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die Jahresabrechnung an § 27 der zweiten Berechnungsverordnung auszurichten; dies bedarf ggf. einer entsprechenden Vereinbarung.
  • OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02

    Rechtsschutzinteresse des Alteigentümers

    Die Entscheidung des OLG Stuttgart v. 31.10.1989, 8 W 37/89 (OLGZ 1990, 175, 178), nach der das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Wirtschaftsplanes wegfalle, wenn über die streitige Frage im Rahmen der Jahresabrechnung beschlossen wird, steht dieser rechtlichen Würdigung nicht entgegen, da diese Entscheidung einen anderen Sachverhalt betrifft.
  • OLG Frankfurt, 03.03.2003 - 20 W 261/01

    Wohnungseigentum: Jahresabrechnung am Maßstab der II. BVO; Geschäftswert der

    Eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung wird von der Rechtsprechung und einem Teil der Literatur abgelehnt (BayObLG NZM 1999, 133; dass. NZM 2000, 507, 508; OLG Stuttgart OLGZ 1990, 175 ; Palandt/Bassenge: WEG, 62. Aufl., § 28, Rdnr. 9; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 28 Rdnr. 55; Staudinger/Bub: WEG, 12.Aufl., § 28, Rdnr. 377; anderer Auffassung: Bärmann/Pick/Merle: WEG, 8. Aufl., § 28, Rdnr. 81).
  • BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

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  • OLG Zweibrücken, 01.03.2000 - 3 W 270/99
    Dies besteht - abgesehen vor hier nicht vorliegenden Ausnahmen - nach Ablauf des entsprechenden Wirtschaftsjahres (KG ZMR 1986, 190; OLG Hamm OLGZ 1971, 96, 100; OLG Stuttgart OLGZ 1990, 175, 178; Bub aaO § 28 Rdnr. 493; Bärmann/Pick/Merle aaO § 28 Rdnr. 50) sowie selbst nach der Genehmigung der Jahresabrechnung für den entsprechenden Zeitraum fort (BayObLG …
  • BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 49/98

    Aufnahme von Versicherungsprämien in die Jahresabrechnung

    Die Antragsteller haben auch keinen Anspruch auf eine den Vorschriften des § 27 der II. Berechnungsverordnung genügende Jahresabrechnung (vgl. OLG Stuttgart OLGZ 1990, 175/176; Weitnauer/Hauger § 28 Rn. 25; a. A. Bärmann/Merle WEG 7. Aufl. § 28 Rn. 81).
  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 22.02.2002 - 23 UR II 19/01

    Streit um die Kostentragung für Mahnung und Vertretung im Gerichtsverfahren für

    Ein Ermächtigungsbeschluss, wie er vorliegend erfolgt ist, entspricht nach einhelliger Ansicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, so dass hierfür ein einfacher Mehrheitsbeschluss gemäß § 21 Abs. 3 WEG ausreichend ist (vgl. BGH NJW 81, S. 1841; OLG Stuttgart OLGZ 90, S. 175 ; BayObLG in BayObLGE 86, S. 128 und 88, S. 287; Bärmann/Pick/Merle WEG § 27 Rdnr. 137; Weitnauer/Hauger WEG § 27 Rdnr. 21; Palandt/Bassenge BGB § 27 WEG Rdnr. 16).
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