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   KG, 06.06.1990 - 24 W 1227/90   

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KG, 06.06.1990 - 24 W 1227/90 (https://dejure.org/1990,2825)
KG, Entscheidung vom 06.06.1990 - 24 W 1227/90 (https://dejure.org/1990,2825)
KG, Entscheidung vom 06. Juni 1990 - 24 W 1227/90 (https://dejure.org/1990,2825)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des Zustandekommens bzw. Nichtzustandekommens von Mehrheitsbeschlüssen auf einer Eigentümerversammlung; Verzicht auf eine formgerechte Einladung im Fall einer Universalversammlung; Geltung der Monatsfrist des § 23 Abs. 4 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluss; Anfechtungsfrist; Stimmrechtsbeschränkung; Blankettvollmacht; Stimmenzählung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4; WEG § 25 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 213
  • MDR 1990, 925
  • OLGZ 1990, 421
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Es bedarf deshalb keiner Entscheidung darüber, ob die Beschlußfeststellung für den Inhalt der Abstimmung vorbehaltlich gerichtlicher Nachprüfung maßgeblich ist (so OLG Hamm, OLGZ 1979, 296, 297; 1990, 180, 183; KG, OLGZ 1990, 421, 423; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 23 WEG Rdn. 36 m.w.N.; Staudinger/Wenzel, BGB, 12. Aufl., § 43 WEG Rdn. 36; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 23 Rdn. 13; MünchKomm-BGB/Röll, 3. Aufl., § 23 WEG Rdn. 16; Niedenführ/Schulze, aaO, § 23 Rdn. 7; Wenzel, ZWE 2000, 382, 386; a.A. BayObLG, MDR 1984, 495; WE 1998, 511; Staudinger/Bub, aaO, § 23 WEG Rdn. 151; Wangemann, Die Eigentümerversammlung nach WEG, Rdn. A 68).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Ebensowenig kann die Auffassung überzeugen, die eine Feststellung des Beschlußergebnisses durch den Verwalter zwar nicht für erforderlich hält, einer gleichwohl getroffenen Feststellung aber (lediglich) inhaltsfixierende Wirkung beilegt und sie daher für vorläufig verbindlich erachtet (so im Grundsatz KG, OLGZ 1990, 421, 423; NJW-RR 1991, 213, 214; WE 1992, 283; MünchKomm-BGB/Röll, 3. Aufl., § 23 WEG Rdn. 16; Staudinger/Wenzel, aaO, § 43 WEG Rdn. 36; Weitnauer/Lüke, aaO, § 23 Rdn. 13; Niedenführ/Schulze, aaO, § 23 Rdn. 7; Suilmann, Beschlußmängelverfahren, S. 10 f; Becker/Gregor, ZWE 2001, 245, 250).
  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95

    Eigentümerversammlung, bei der nur ein Wohnungseigentümer anwesend ist

    Auch der Antrag festzustellen, ein Eigentümerbeschluß mit einem bestimmten Inhalt sei entgegen der Versammlungsniederschrift zustandegekommen oder nicht zustandegekommen, wird von der Vorschrift des § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG erfaßt (vgl. BayObLG WEM 1979, 135; WE 1989, 183; NJW-RR 1990, 210 f.; OLG Celle NJW 1958, 307, 308; OLG Hamm OLGZ 1979, 296, 298; KG NJW-RR 1991, 213 ; Weitnauer/Hauger § 43 Rn. 28).

    Ob auch der Antrag, das Nichtzustandekommen oder die Nichtigkeit von Eigentümerbeschlüssen festzustellen, der Monatsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG unterliegt (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1990, 210, 211 m.w.N.; KG NJW-RR 1991, 213 f.), kann auf sich beruhen, da die Frist hier eingehalten ist.

  • KG, 13.01.1992 - 24 W 2671/91

    Generelles Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluss; Berücksichtigung der

    Der Senat hat (vgl. OLGZ 1990, 421) hinsichtlich der sogenannten vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschlüsse (soweit nicht gemäß § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG wegen Gesetzwidrigkeit ohnehin Nichtigkeit eintritt) die Unterscheidung getroffen, ob der Eigentümerbeschluß eine allgemeine Regelung zukünftiger Fälle oder aber nur einen abgeschlossenen Einzelfall betrifft, etwa eine gesetzwidrige Abweichung vom gesetzlichen Verteilungsschlüssel des § 16 Abs. 2 WEG in einer Jahresabrechnung.
  • OLG Köln, 16.02.2001 - 16 Wx 4/01

    Unrichtige Beschlussfeststellung durch den Versammlungsleiter im WEG -Verfahren

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BayObLG (vgl. zuletzt NZM 99, 712 sowie NZM 98, 867, 917 und 1010 jeweils mwN) und der ihm folgenden h.M., der sich der Senat anschließt, kommt der Feststellung des Versammlungsleiters, dass ein Beschlussantrag abgelehnt oder angenommen sei, grundsätzlich keine ausschlaggebende oder konstitutive, sondern nur deklaratorische Bedeutung zu, was umso mehr gilt, wenn die Feststellung in Widerspruch zu dem gleichfalls festgestellten Abstimmungsergebnis steht (vgl. KG OLGZ 89, 423; 90, 421 und 93, 52, 55).
  • KG, 30.03.1992 - 24 W 6339/91
    Somit kommt es hier nicht darauf an, ob grundsätzlich Gemeinschaftsbeschlüsse mit Zukunftswirkung, die nicht ins Grundbuch eingetragen werden können, in entsprechender Anwendung des § 10 II WEG zumindest dann ihre Wirksamkeit verlieren, wenn ein Eigentümerwechsel eintritt (Senat, NJW-RR 1991, 213 = OLGZ 1990, 421 = WuM 1990, 363 = WE 1990, 207).
  • BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99

    Zum Beschluss des Versammlungsleiter, die Stimmen eines Eigentümers wegen

    Da der Antrag innerhalb eines Monats nach der Versammlung vom 26.7.1997 bei Gericht eingegangen ist, kann dahingestellt bleiben, ob die Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG auch für einen Feststellungsantrag diesen Inhalts gilt (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 210 f. m.w.N.; OLG Hamm OLGZ 1990, 180/185; KG NJW-RR 1991, 213 f. und 1992, 720 f.).
  • AG Wiesbaden, 03.12.2007 - 92 C 4116/07

    Wohnungseigentum: Notwendige Streitgenossenschaft der beklagten

    26 Der Antrag auf Feststellung, dass entgegen dem Inhalt der Versammlungsniederschrift richtiger weise ein inhaltlich anderer Beschluss gefasst wurde, muss innerhalb der Klagefrist des § 46 Abs. 1 S. 2 WEG n. F. erhoben werden (s. Hügel/Elzer a. a. O. § 13 Rdnr. 177 so bereits zur Rechtslage vor Inkrafttreten der WEG-Reform H M "Praktische Fragen des Wohnungseigentums" 4. Aufl. München 2004 Rdnr. 803 vgl. KG NJW-RR 1991, 213).
  • BayObLG, 18.05.1998 - 2Z BR 51/98

    Beurteilung von Beschluss und Nichtbeschluss bei Abstimmungen von

    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß für die Frage, ob ein Beschluß oder ein Nichtbeschluß vorliegt, der Feststellung des Verwalters in der Versammlung oder in der Versammlungsniederschrift allein keine konstitutive Bedeutung zukommt (BayObLG 1984, 213/216; KG OLGZ 90, 421/423).
  • KG, 24.06.1996 - 24 W 3110/95

    Wirkung eines vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschlusses

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 127, 99 = NJW 19g4, 3230) entschieden, daß ein die Teilungserklärung abändernder Mehrheitsbeschluß, der nicht rechtzeitig angefochten worden ist, auch gegen den Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers (vgl. § 10 Abs. 2 WEG ) wirkt und seine Wirksamkeit nicht etwa mit dem Eintritt eines Sondernachfolgers verliert (vgl. hierzu Senat, Beschluß vom 6. Juni 1990 - 24 W 1227/90 -, NJW-RR 1991, 213 = WE 1990, 207 = WuM 1990, 363 = GE 1991, 53).
  • BayObLG, 10.06.1998 - 2Z BR 67/98

    Ermittlung des Vorliegens eines Eigentümerbeschlusses oder Eines

  • KG, 18.03.1992 - 24 W 6007/91

    Abgrenzung zwischen Mehrheitsbeschluß und Probeabstimmung zur Erforschung des

  • AG Bensheim, 22.05.2015 - 6 C 107/15

    WEG - Ausschlussfrist für Protokollberichtigungsklage

  • AG Essen, 02.04.2022 - 196 C 124/21

    § 6 COVMG lässt das Verwalteramt nach Niederlegung nicht wieder aufleben

  • AG Essen, 04.02.2022 - 196 C 142/21

    Verwalter darf nach Ablauf seiner Bestellzeit keine Eigentümerversammlung

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