Rechtsprechung
OLG Köln, 03.06.1991 - 2 Wx 16/91 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Berufung auf eine im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht vorgeschriebene fehlende Rechtsmittelbelehrung; Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im FGG-Verfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 12; FGG § 22; FGG § 134; ZPO § 176
Zustellung von Entscheidungen im streitigen FGG -Verfahren; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist gegen die Androhung eines Zwangsgeldes - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 12.03.1991 - 11 T 2/91
- OLG Köln, 03.06.1991 - 2 Wx 16/91
Papierfundstellen
- OLGZ 1991, 403
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.10.1973 - NotZ 4/73
Zustellung an den Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten im FGG -Verfahren
Auszug aus OLG Köln, 03.06.1991 - 2 Wx 16/91
Zustellungen haben gem. § 176 ZPO nur dann an den Verfahrensbevollmächtigten zu erfolgen, wenn dieser insgesamt für das Verfahren bevollmächtigt ist, dagegen nicht, wenn er nur Vollmacht für eine einzelne Prozeßhandlung hat (vgl. BGH NJW 1974, 240).Wie auch der Bundesgerichtshof entschieden hat (BGHZ 61, 308)/setzt die in § 176 ZPO festgelegte Pflicht, Zustellungen ausschließlich an den Verfahrensbevollmächtigten zu richten, die Kenntnis von dieser Bestellung bei dem Gericht voraus.
- BGH, 30.01.1980 - IV ZB 164/79
Entscheidung über einen erstmalig im Verfahren der weiteren Beschwerde gestellten …
Auszug aus OLG Köln, 03.06.1991 - 2 Wx 16/91
Der Umstand allein, daß dem Beschluß keine Rechtsmittelbelehrung beigefügt war, rechtfertigt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht (vgl. BGH FamRZ 1980, 347 und 1991, 425; 8ayObLG MDR 1984, 1035. Eine Rechtsmittelbelehrung ist im Verfahren der feiwilligen Gerichtsbarkeit nicht vorgeschrieben, und das Fehlen einer solchen Regelung widerspricht auch nicht verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Es war dem Gesetzgeber unbenommen, in anderen Verfahrensarten die Rechtsmittelbelehrung einzuführen, davon aber im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit abzusehen. Es ist Sache eines juristisch nicht vorgebildeten Beteiligten, dem eine ihm ungünstige gerichtliche Entscheidung zugestellt wird, sich alsbald nach Form und Frist eines beabsichtigten Rechtsmittels zu erkundigen (BGH VersR 1985, 767). - BGH, 14.11.1990 - XII ZB 141/90
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristbeginn bei Mittellosigkeit - …
Auszug aus OLG Köln, 03.06.1991 - 2 Wx 16/91
Der Umstand allein, daß dem Beschluß keine Rechtsmittelbelehrung beigefügt war, rechtfertigt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht (vgl. BGH FamRZ 1980, 347 und 1991, 425; 8ayObLG MDR 1984, 1035. Eine Rechtsmittelbelehrung ist im Verfahren der feiwilligen Gerichtsbarkeit nicht vorgeschrieben, und das Fehlen einer solchen Regelung widerspricht auch nicht verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Es war dem Gesetzgeber unbenommen, in anderen Verfahrensarten die Rechtsmittelbelehrung einzuführen, davon aber im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit abzusehen. Es ist Sache eines juristisch nicht vorgebildeten Beteiligten, dem eine ihm ungünstige gerichtliche Entscheidung zugestellt wird, sich alsbald nach Form und Frist eines beabsichtigten Rechtsmittels zu erkundigen (BGH VersR 1985, 767). - BGH, 22.05.1985 - IVb ZB 24/85
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus OLG Köln, 03.06.1991 - 2 Wx 16/91
Der Umstand allein, daß dem Beschluß keine Rechtsmittelbelehrung beigefügt war, rechtfertigt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht (vgl. BGH FamRZ 1980, 347 und 1991, 425; 8ayObLG MDR 1984, 1035. Eine Rechtsmittelbelehrung ist im Verfahren der feiwilligen Gerichtsbarkeit nicht vorgeschrieben, und das Fehlen einer solchen Regelung widerspricht auch nicht verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Es war dem Gesetzgeber unbenommen, in anderen Verfahrensarten die Rechtsmittelbelehrung einzuführen, davon aber im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit abzusehen. Es ist Sache eines juristisch nicht vorgebildeten Beteiligten, dem eine ihm ungünstige gerichtliche Entscheidung zugestellt wird, sich alsbald nach Form und Frist eines beabsichtigten Rechtsmittels zu erkundigen (BGH VersR 1985, 767). - BayObLG, 12.07.1984 - BReg. 1 Z 38/84
Auszug aus OLG Köln, 03.06.1991 - 2 Wx 16/91
Der Umstand allein, daß dem Beschluß keine Rechtsmittelbelehrung beigefügt war, rechtfertigt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht (vgl. BGH FamRZ 1980, 347 und 1991, 425; 8ayObLG MDR 1984, 1035. Eine Rechtsmittelbelehrung ist im Verfahren der feiwilligen Gerichtsbarkeit nicht vorgeschrieben, und das Fehlen einer solchen Regelung widerspricht auch nicht verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Es war dem Gesetzgeber unbenommen, in anderen Verfahrensarten die Rechtsmittelbelehrung einzuführen, davon aber im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit abzusehen. Es ist Sache eines juristisch nicht vorgebildeten Beteiligten, dem eine ihm ungünstige gerichtliche Entscheidung zugestellt wird, sich alsbald nach Form und Frist eines beabsichtigten Rechtsmittels zu erkundigen (BGH VersR 1985, 767).
- BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01
Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG
Damit wird eine Rechtsprechung der Oberlandesgerichte fortgesetzt, die schon zuvor in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und insbesondere in Wohnungseigentumssachen unter Hinweis auf eine Erkundigungspflicht der Beteiligten das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung nicht als Wiedereinsetzungsgrund anerkannt hat (vgl. OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1979, 16, 18; OLG Köln, OLGZ 1991, 403, 406). - BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 236/99
Rechtsmittelbelehrung eines Beschlusses, der Entlassung eines Betreuers gegen …
- BayObLG, 04.01.1994 - 1Z BR 37/93
Statthaftes Rechtsmittel gegen gerichtliche Verfügungen über die Bestimmung einer …
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Unterlassene Rechtsmittelbelehrung kein Wiedereinsetzungsgrund bei verspäteter …
1 Z 38/84|LG Hamburg; 12.12.1983; 9 T 150/83">MDR 1984, 1035; OLG Köln OLGZ 1991, 403; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 13.Aufl. Rn.23 und Bassenge FGG 7.Aufl. Rn. 19, je zu § 22).