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   OLG Düsseldorf, 28.06.1990 - 10 U 8/90   

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OLG Düsseldorf, 28.06.1990 - 10 U 8/90 (https://dejure.org/1990,6155)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.06.1990 - 10 U 8/90 (https://dejure.org/1990,6155)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juni 1990 - 10 U 8/90 (https://dejure.org/1990,6155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • OLGZ 1991, 489
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 15.01.1985 - 241/83

    Rösler / Rottwinkel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.1990 - 10 U 8/90
    Andererseits hat der EuGH in einer jüngeren Entscheidung aus dem Jahre 1985 - Rechtssache 241/83 - (vgl. NJW 1985, 905 f.) ausgeführt, daß alle Rechtsstreitigkeiten, welche die Verpflichtungen des Vermieters und des Mieters aus dem Mietvertrag beträfen, so etwa auch die Einziehung des Mietzinses, in die in Art. 16 Nr. 1 EuGVÜ vorgesehene ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Staates fallen, in dem die unbewegliche Sache gelegen sei.
  • EuGH, 14.12.1977 - 73/77

    Sanders / Van der Putte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.1990 - 10 U 8/90
    Das LG hat allerdings die Anwendbarkeit des Art. 16 Nr. 1 EuGVÜ unter Bezugnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 14.12.1977 - Rechtssache 73/77 - (NJW 1978, 1107) verneint.
  • EuGH, 24.06.1981 - 150/80

    Elefanten Schuh GmbH / Jacqmain

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.1990 - 10 U 8/90
    Insofern hat auch der EuGH in der Rechtssache 150/80 - Elefantenschuh/ Jacqmain - ausgeführt, daß das innerstaatliche Verfahrensrecht darüber entscheide, bis zu welchem Zeitpunkt die Einrede der Unzuständigkeit wirksam geltend gemacht werden könne; die Rüge dürfe also nicht erst nach Abgabe derjenigen Stellungnahme erhoben werden, die nach dem innerstaatlichen Prozeßrecht als das erste Verteidigungsvorbringen vor dem angerufenen Gericht anzusehen sei.
  • OLG Celle, 26.03.2008 - 3 U 238/07

    Begründung der internationalen Zuständigkeit durch rügelose Einlassung zur Sache;

    bb) Das erste Verteidigungsvorbringen liegt nach deutschem Recht in dem Zeitpunkt vor, in dem sich der Beklagte schriftsätzlich zur Sache einlässt, ohne die Zuständigkeit zu rügen (vgl. ebenso Zöller/Gottwald, a. a. O., Rn. 7 m. w. N.. OLG Düsseldorf, OLGZ 1991, 489 ff.. OLG Hamm RIG 1999, 540. OLG Frankfurt IPRax 2000, 525).
  • OLG Dresden, 02.06.1999 - 8 U 550/99

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; Gerichtsstand; Leasingvertrag; Zuständigkeit;

    Für in Deutschland erhobene Klagen ist daraus verbreitet und mit guten Gründen geschlossen worden, dass im Anwendungsbereich des Art. 18 LugÜ/EuGVÜ - anders als bei § 39 ZPO - bereits eine materiell-rechtliche Klageerwiderung im schriftlichen Vorverfahren dem Beklagten die spätere erstmalige Erhebung der Rüge fehlender Zuständigkeit verwehre (OLG Düsseldorf OLGZ 1991, 489, 491 f; wohl auch OLG Koblenz RIW 1991, 63 unter 1; Probst, JR 1997, 376, 377 m.w.N.).
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