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   KG, 18.11.1991 - 24 W 3791/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5528
KG, 18.11.1991 - 24 W 3791/91 (https://dejure.org/1991,5528)
KG, Entscheidung vom 18.11.1991 - 24 W 3791/91 (https://dejure.org/1991,5528)
KG, Entscheidung vom 18. November 1991 - 24 W 3791/91 (https://dejure.org/1991,5528)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit der Eigentümergemeinschaft für Erlaß einer Hausordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentum; Gemeinschaftsordnung; Hausordnung; Beschluß; Lärm; Ruhezeiten; Wohnungseigentümer; Gericht; Gerichtliches Ermessen

Papierfundstellen

  • ZMR 1992, 68
  • OLGZ 1992, 182
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Braunschweig, 24.07.1986 - 3 W 55/86

    Beschluss der Mitgliederversammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die

    Auszug aus KG, 18.11.1991 - 24 W 3791/91
    Entgegen der Auffassung des OLG Braunschweig (NJW-RR 1987, 845 = WuM 1986, 353) ist bei einer Ruhezeitenregelung nicht eine gerichtliche Nachprüfung »aufgrund einer Interessenabwägung unter Einbeziehung öffentlich - rechtlicher Ruhezeiten vorzunehmen«.

    Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 FGG ist nicht geboten, weil der Senat auch nach den Grundsätzen der Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig (NJW-RR 1987, 845), die seiner Auffassung nach rechtlich nicht zu billigen sind, nicht zu einer abweichenden Entscheidung im vorliegenden Fall käme.

  • OLG Frankfurt, 20.03.2006 - 20 W 430/04

    Wohnungseigentum: Ermessensspielraum der Wohnungseigentümer bei Änderung der

    Zu Recht hat das Landgericht in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Wohnungseigentümer bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ebenso wie bei der Regelung seines Gebrauchs ein aus ihrer Verwaltungsautonomie entspringendes Ermessen haben, was die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Regelung angeht; dieses Ermessen ist einer gerichtlichen Nachprüfung weitgehend entzogen (vgl. BayObLG NZM 1999, 504 unter Hinweis auf BGH NJW 1998, 3713; OLG Hamburg OLGZ 1993, 310; KG OLGZ 1992, 182; vgl. auch Senat NJW-RR 2004, 14).

    Weniger streng sind die Voraussetzungen für ein gerichtliches Eingreifen dann, wenn es nicht um die Abänderung oder Ersetzung bestehender Regelungen, sondern um deren Ergänzung durch zusätzliche Gebrauchs- oder Verwaltungsregelungen geht (vgl. BayObLG NZM 1999, 504 unter Hinweis auf OLG Hamm OLGZ 1969, 279 und KG KG OLGZ 1992, 182).

  • BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 105/98

    Gerichtliche Durchsetzung eines Rauchverbots, dass in einer Eigentümerversammlung

    (2) Die Wohnungseigentümer haben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ebenso wie bei der Regelung seines Gebrauchs ein aus ihrer Verwaltungsautonomie entspringendes Ermessen, was die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Regelung angeht; dieses Ermessen ist einer gerichtlichen Nachprüfung weitgehend entzogen (vgl. BGH WPM 1998, 2336/2338; BayObLGZ 1975, 197/206; OLG Hamm ZMR 1989, 269; KG OLGZ 1992, 182/185; OLG Hamburg OLGZ 1992, 310/312).
  • LG München I, 11.05.2017 - 36 S 11050/16

    Gerichtliche Ersetzung des Eigentümerbeschlusses zur Gebrauchsregelung für

    Zu Recht haben die Beklagten in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Wohnungseigentümer bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ebenso wie bei der Regelung seines Gebrauchs ein aus ihrer Verwaltungsautonomie entspringendes Ermessen haben, was die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Regelung angeht; dieses Ermessen ist einer gerichtlichen Nachprüfung weitgehend entzogen (vgl. BayObLG NZM 1999, 504 unter Hinweis auf BGH NJW 1998, 3713; OLG Hamburg OLGZ 1993, 310; KG OLGZ 1992, 182; vgl. auch Senat NJW-RR 2004, 14).
  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 141/01

    Widerspruch zwischen Gemeinschaftsordnung und Hausordnung in städtischer

    Öffentlich-rechtliche Beschränkungen, die der freien Umwandlung von Wohn- in Gewerberaum und umgekehrt entgegenstehen, spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle (vgl. auch KG WE 1992, 110.).
  • BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 119/00

    Zeitliche Beschränkung des Betriebs eines Biergartens auf einer

    Die öffentlich-rechtliche Erlaubnis des Gaststättenbetriebs im Freien bis 24.00 Uhr gewährt dem Antragsteller entgegen seiner Meinung gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern nicht das Recht, den Garten bis 24.00 Uhr gastronomisch zu nutzen (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 1980, 417; KG WE 1992, 110; Bärmann/Pick WEG 8. Aufl. § 13 Rn. 158, 159).
  • OLG München, 28.02.2002 - 2Z BR 141/01

    Zulässigkeit der Beschränkung des Musizierens in der WEG-Hausordnung

    Öffentlich-rechtliche Beschränkungen, die der freien Umwandlung von Wohn- in Gewerberaum und umgekehrt entgegenstehen, spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle (vgl. auch KG WE 1992, 110).
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