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   KG, 11.08.1992 - 1 W 38/91   

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https://dejure.org/1992,3341
KG, 11.08.1992 - 1 W 38/91 (https://dejure.org/1992,3341)
KG, Entscheidung vom 11.08.1992 - 1 W 38/91 (https://dejure.org/1992,3341)
KG, Entscheidung vom 11. August 1992 - 1 W 38/91 (https://dejure.org/1992,3341)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    DDR-Grundstücke; Nichtverwertbarkeit des Nachlassvermögens; Anfechtung ausgeschlagener Erbschaften; Ostgrundstücke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 119, § 1954

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung; Anfechtbarkeit; Erbe; Ausschlagung; Immobilien; DDR

Papierfundstellen

  • DNotZ 1993, 407
  • FamRZ 1992, 1477
  • Rpfleger 1993, 114
  • OLGZ 1993, 1
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 14.01.1992 - 1 W 666/91

    Erbausschlagung mit Blick auf in der ehemaligen DDR belegenen Immobiliennachlass;

    Auszug aus KG, 11.08.1992 - 1 W 38/91
    Das Kammergericht hat in der vorliegenden Entscheidung seine Rechtsprechung (DtZ 1992, 187 = DRsp I (170) 79 a) ergänzt und fortgeführt.
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2016 - 3 Wx 12/16

    Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft wegen Irrtums über die Zugehörigkeit

    Zu den Eigenschaften der Erbschaft gehört dagegen die Zusammensetzung des Nachlasses, so dass ein Irrtum über die Zugehörigkeit bestimmter Rechte zum Nachlass zur Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung berechtigen kann, wenn es sich dabei um eine wesentliche Eigenschaft handelt (vgl. KG OLGZ 1993, 1; Leipold, a.a.O., Rn. 11).
  • KG, 16.03.2004 - 1 W 120/01

    Anfechtung der Erbausschlagung: Anfechtungsgrund des Irrtums über eine

    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Zugehörigkeit von Rechten und Verbindlichkeiten zum Nachlass eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB darstellen und ein Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses insbesondere dann gemäß § 1954 Abs. 1 und 2 Satz 1 BGB zur Anfechtung einer Annahme- oder Ausschlagungserklärung berechtigen kann, wenn er zur Annahme einer tatsächlich nicht bestehenden Überschuldung des Nachlasses führt (vgl. BGHZ 106, 359/363; Senat OLGZ 1993, 1/4; …
  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    (3) Damit gehen die Vorinstanzen zutreffend davon aus, dass auch eine Sachgesamtheit wie der Nachlass unter den Begriff der "Sache" im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB fällt (RGZ 149, 235/238; 158, 50 ff.; KG OLGZ 1993, 1/4; Staudinger/Otte 1954 Rn. 7) und die Überschuldung des Nachlasses eine verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB sein kann, so dass der Irrtum hierüber zur Anfechtung einer Annahme- oder Ausschlagungserklärung nach dieser Vorschrift berechtigen kann (BGH NJW 19891 2885; BayObLGZ 1980, 23/27; 1983, 9/11; FamRZ 1997, 1174/1175; NJW-RR 1999, 590/591).
  • OLG Stuttgart, 29.01.2009 - 19 U 150/08

    Ausschlagung einer Erbschaft sowie Anfechtung einer Erbschaftsannahme wegen

    Weiter wird hierzu gerechnet die Höhe des Erbanteils (OLG Hamm NJW 1966, 1080), die Größe des Nachlasses (KG OLGZ 1993, 1 [Unkenntnis von in früherer DDR gelegenem Immobilienvermögen]), Irrtum über Zugehörigkeit von Rechten oder Verbindlichkeiten zum Nachlass, wenn dieser Irrtum zur Vorstellung einer tatsächlich nicht bestehenden Überschuldung führt (KG NJW-RR 2004, 941).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2020 - 3 Wx 167/19

    Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Eigenschaftsirrtums; Annahme der

    Zu den Eigenschaften der Erbschaft gehört dagegen die Zusammensetzung des Nachlasses, so dass ein Irrtum über die Zugehörigkeit bestimmter Rechte zum Nachlass zur Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung berechtigen kann, wenn es sich dabei um eine wesentliche Eigenschaft handelt (vgl. KG OLGZ 1993, 1; Leipold, a.a.O., Rn. 11).
  • BayObLG, 20.12.1993 - 1Z BR 33/93

    Anfechtung einer Erbschaftsausschlagung wegen Irrtums bei Grundstücken in der

    Es hat in Betracht gezogen, dass ein zur Anfechtung berechtigender Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinn von § 119 Abs. 2 BGB vorliegen kann, wenn dem Ausschlagenden bei Abgabe seiner Ausschlagungserklärung nicht bekannt war, dass Immobiliarvermögen in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zum Nachlass gehörte (KG FamRZ 1992, 1477/1478 m.w.Nachw.; LG Zweibrücken Rpfleger 1992, 107/108; Bestelmeyer Rpfleger 1993, 381/384).

    In diesem Fall hätte die sechswöchige Ausschlagungsfrist des § 1954 Abs. 2 Satz 1 BGB mit der Erlangung der Kenntnis der Tatsachen zu laufen begonnen, aus denen sich ergab, dass die Zugehörigkeit des Grundstücks zum Nachlass eine verkehrswesentliche Eigenschaft darstellte, und zwar im Zeitpunkt der Ausschlagungserklärung (KG FamRZ 1992, 1477/1478).

  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 49/94

    Erbrechtliche Verhältnisse an Grundstücken in der früheren DDR

    1 Z 56/91">1992, 64, 67; DtZ 1994, 154, 155; OLG Frankfurt, OLGZ 1992, 35, 38; KG OLGZ 1992, 279, 280 f.; 1993, 1, 2; OLG Zweibrücken, RPfl 1993, 113 f.; vgl. auch BVerfG.
  • OLG Düsseldorf, 18.11.1998 - 11 U 49/98

    Anfechtbarkeit der Annahme einer Erbschaft

    Meinungsverschiedenheiten bestehen im wesentlichen nur darüber, ob der Irrtum über die Überschuldung als solche, der sich auch aus einer fehlerhaften Bewertung der Nachlaßgegenstände ergeben kann, genügt (so AG Düsseldorf Rpfleger 1990, 72, 73; RGRK-Johannsen, 12. Aufl., § 1954 BGB Rdnr. 4), oder ob er sich auf die Zusammensetzung des Nachlasses erstrecken muß (so z.B. BayObLGZ 1980, 23, 27; KG OLGZ 1993, 1, 4; Staudinger/Otte, 13. Aufl., § 1954 BGB Rdnr. 7 f.; Leipold in Münchener Kommentar, 3. Aufl., § 1954 BGB Rdnr. 7 f.).
  • BayObLG, 09.11.1993 - 1Z BR 91/92

    Nachlassspaltung bei im Gebiet der ehemaligen DDR belegenem Grundstück und

    Dies entspricht heute einhelliger Meinung in Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1991, 103/105, OLG Frankfurt, aaO.; KG, OLGZ 1992, 279/280 f. und 1993, 1/2; OLG Zweibrücken, Rpfleger 1993, 113 f.; alle m.w. Nachw.; vgl. auch BVerfG, DtZ 1993, 209 ) und Schrifttum (vgl. Palandt/Heldrich, BGB , 52. Aufl., Art. 25 EGBGB , Rdn. 23 und Art. 236 §§ 1 - 3 EGBGB , Rdn. 4 sowie Palandt/Edenhofer, Art. 235 § 1 EGBGB , Rdn. 7 und § 2353 , Rdn. 8; Bestelmeyer, Rpfleger 1992, 229 f. m.w. Nachw. in Fn. 6; Dörner, IPRax 1991, 392/395).
  • KG, 21.11.1995 - 1 W 1609/95

    Nachlaßspaltung - Testamentsanfechtung - Testamentsvollstreckung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • KG, 18.07.1995 - 1 W 7491/93

    Testamentsauslegung bei interlokaler Nachlaßspaltung

  • OLG Nürnberg, 28.04.1994 - 8 U 2952/93

    Mangelhaftigkeit eines Neuwagens

  • BayObLG, 16.02.1994 - 1Z BR 120/93

    Voraussetzungen einer kollisionsrechtlichen Nachlaßspaltung; Vorliegen einer

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