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   OLG München, 15.10.1992 - 25 W 2480/92   

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https://dejure.org/1992,5624
OLG München, 15.10.1992 - 25 W 2480/92 (https://dejure.org/1992,5624)
OLG München, Entscheidung vom 15.10.1992 - 25 W 2480/92 (https://dejure.org/1992,5624)
OLG München, Entscheidung vom 15. Oktober 1992 - 25 W 2480/92 (https://dejure.org/1992,5624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 80 Abs. 1 § 88 Abs. 1 § 89 Abs. 1
    Führung des Nachweises der Prozeßvollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München II - 3 O 6764/90
  • OLG München, 15.10.1992 - 25 W 2480/92

Papierfundstellen

  • OLGZ 1993, 223
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.05.1986 - IX ZR 152/85

    Mangel der Vollmacht im Berufungsverfahren; Begriff des Verhandelns

    Auszug aus OLG München, 15.10.1992 - 25 W 2480/92
    Letztlich muß die Vertretungsmacht auf die Partei selbst zurückgeführt werden können (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1252, 1253; Leipold, a.a.O., Rdnr. 6, 16, 23f., 27 zu § 80 ZPO , 1 zu § 88 ZPO ; von Mettenheim, a.a.O., Rdnr. 5, 8 zu § 80 ZPO , 2 zu § 88 ZPO ; Thomas-Putzo, 17. Aufl., Anm. 1 b zu § 88 ZPO ).

    Die Vorschrift (§ 80 Abs. 1 ZPO ) regelt die Form des Nachweises nicht nur der dem eigentlichen Prozeßvertreter (das ist der, der im Prozeß auftritt) von der Partei oder von einem Vertreter der Partei erteilten Vollmacht (hier von ... auf die Rechtsanwälte ...; sie verlangt auch, daß die Vertretungsmacht des den eigentlichen Prozeßvertreter bevollmächtigenden Vertreters ... durch eine Vollmachtsurkunde nachgewiesen wird (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1252, 1253 für eine Generalvollmacht des Auftraggebers).

    Die Kosten der erfolglosen Beschwerde werden in entsprechender Anwendung des § 89 Abs. 1. ZPO dem ... auferlegt, der auch im Beschwerdeverfahren das Auftreten der vollmachtlosen Vertreter (Rechtsanwälte ...) für den Beklagten veranlaßt hat, ohne selbst seine Vertretungsmacht für den Beklagten nachweisen zu können (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1252, 1253, Leipold, a.a.O., Rdnr. 14; Zöller/Vollkommer, a.a.O., Rdnr. 11,je zu § 88 ZPO ).

  • RG, 19.02.1904 - III 346/03

    1. Ist der Vorstand eines aktiver Parteifähigkeit ermangelnden Personenvereins

    Auszug aus OLG München, 15.10.1992 - 25 W 2480/92
    Handelt es sich um die Vertretungsmacht eines Prokuristen eines Generalbevollmächtigten u. dgl., so bedarf es nicht einer Urkunde über eine - nicht vorhandene - gesonderte Vollmacht, wohl aber des urkundlichen Nachweises des entsprechenden Vertretungstatbestands (vgl. RGZ 57, 90, 92 f; Leipold, a.a.O., Rdnr. 23; von Mettenheim, a.a.O., Rdnr. 8, Zöller/Vollkommer, 17. Aufl., Rdnr. 9 je zu § 80 ZPO ).

    Auch im Fall RGZ 57, 90, ergab sich die Vertretungsmacht unmittelbar aus den vorgelegten Urkunden (Vereinssatzung, Vorstandsbeschluß).

  • BGH, 08.05.1990 - VI ZR 321/89

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei gewillkürter Prozeßvertretung

    Auszug aus OLG München, 15.10.1992 - 25 W 2480/92
    Jedenfalls ist die Wirksamkeit der Bevollmächtigung hier zu unterstellen, weil gerade sie im Beschwerdeverfahren zu prüfen ist (BGH NJW 1990, 3088 ; anders aber BGHZ 111, 219 ).
  • BGH, 26.04.1990 - VII ZR 218/89

    Maßgebliches Recht für die Vertretungsmacht eines ständigen Vertreters einer

    Auszug aus OLG München, 15.10.1992 - 25 W 2480/92
    Jedenfalls ist die Wirksamkeit der Bevollmächtigung hier zu unterstellen, weil gerade sie im Beschwerdeverfahren zu prüfen ist (BGH NJW 1990, 3088 ; anders aber BGHZ 111, 219 ).
  • BGH, 27.03.2002 - III ZB 43/00

    Nachweis der Bevollmächtigung bei Vollstreckbarerklärung eines ausländischen

    Der Unterbevollmächtigte hat den Vollmachtsnachweis also in der Weise zu führen, daß seine Vertretungsmacht bis auf die Partei zurückgeführt werden kann; er muß nicht nur die Untervollmacht nachweisen, sondern auch die Vertretungsmacht der Person, von der er die Untervollmacht ableitet (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 1986 - IX ZR 152/85 - NJW-RR 1986, 1252, 1253; Musielak/Weth, ZPO 2. Aufl. 2000 § 80 Rn. 13; Zöller/Vollkommer, ZPO 23. Aufl. 2002 § 80 Rn. 7; OLG München OLGZ 1993, 223, 224).
  • OLG Hamburg, 10.06.2021 - 5 U 83/18

    Markenrechtliche Ansprüche aus einer Unionswortmarke Parteifähigkeit einer

    Auch die Vertretungsmacht des den eigentlichen Prozessvertreter bevollmächtigenden Vertreters muss durch eine Vollmachtsurkunde nachgewiesen werden (OLG München OLGZ 1993, 223, 224; OLG Hamburg BeckRS 9998, 853).

    Handelt es sich jedoch um die Vertretungsmacht eines Prokuristen, eines Generalbevollmächtigten oder dergleichen, so bedarf es keiner Urkunde über eine - nicht vorhandene - gesonderte Vollmacht, wohl aber des urkundlichen Nachweises des entsprechenden Vertretungstatbestands (OLG München OLGZ 1993, 223, 224; Zöller/Althammer, ZPO , 33. Aufl., § 80 Rn. 9).

    Auch ein Zeugenbeweis über die Vollmachterteilung ist ausgeschlossen (Weth in Musielak/Voit, ZPO , 17. Aufl., § 80 Rn. 14; OLG München OLGZ 1993, 223, 224).

  • BGH, 05.06.1997 - III ZR 190/96

    Nachweis der Bevollmächtigung eines Prozeßbevollmächtigten

    Das Schreiben enthält - abgesehen von der fehlenden Unterschrift - auch nicht selbst die Erteilung der Vollmacht als Willenserklärung (§ 167 Abs. 1 BGB; vgl. Stein/Jonas/Bork ZPO 21. Aufl § 80 Rn. 26; MünchKomm-ZPO/v. Mettenheim § 80 Rn. 10 ff i.V.m. § 88 Rn. 8; Zöller/Vollkommer ZPO 20. Aufl. § 80 Rn. 7, 8; OLG München OLGZ 1993, 223).
  • BGH, 27.03.2002 - III ZB 43/00
    Der Unterbevollmächtigte hat den Vollmachtsnachweis also in der Weise zu führen, daß seine Vertretungsmacht bis auf die Partei zurückgeführt werden kann; er muß nicht nur die Untervollmacht nachweisen, sondern auch die Vertretungsmacht der Person, von der er die Untervollmacht ableitet (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 1986 - IX ZR 152/85 - NJW-RR 1986, 1252, 1253; Musielak/Weth, ZPO 2. Aufl. 2000 § 80 Rn. 13; Zöller/Vollkommer, ZPO 23. Aufl. 2002 § 80 Rn. 7; OLG München OLGZ 1993, 223, 224).
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