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   KG, 08.12.1992 - 1 W 1997/91   

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https://dejure.org/1992,2406
KG, 08.12.1992 - 1 W 1997/91 (https://dejure.org/1992,2406)
KG, Entscheidung vom 08.12.1992 - 1 W 1997/91 (https://dejure.org/1992,2406)
KG, Entscheidung vom 08. Dezember 1992 - 1 W 1997/91 (https://dejure.org/1992,2406)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vermögen; Vermögenserwerb; Erbe; Ausschlagung; Ausreise; DDR

Papierfundstellen

  • DNotZ 1993, 410
  • FamRZ 1993, 486
  • WM 1993, 569
  • Rpfleger 1993, 198
  • OLGZ 1993, 278
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

    Die Auffassung des Kammergerichts (Beschluss vom 8. Dezember 1992 - 1 W 1997/91 - DtZ 1993, 87 ), wonach Veräußerer und Erwerber sich über die Übertragung eines Vermögenswertes einig sein müssen und woran es fehle, wenn sich der Vermögenszuwachs auf Seiten des Staates nur aus den gesetzlichen Folgen der Erbausschlagung ergebe, vermag demgegenüber nicht zu überzeugen.
  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    Erbrecht">235 § 1 EGBGB (vgl. BayObLGZ 1994, 40/53 f.; KG OLGZ 1993, 278/281, 405/406; Staudinger/Rauscher Art. 235 § 1 EGBGB Rn. 175; Lorenz DStR 1994, 584/585; Bestelmeyer Rpfleger 1993, 381/384 f.).
  • OLG Naumburg, 11.04.2006 - 10 Wx 1/06

    Darlegungslast des Erben für die Kenntnis vom Erbfall

    Auch die Ausschlagung einer Erbschaft beurteilt sich nach dem jeweiligen Erbstatut (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1995, 1349; KG, OLGZ 1993, 278, 281; Staudinger/Rauscher, BGB, 13. Bearbeitung, Art. 235 § 1 EGBGB, Rn. 175).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 32.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

    Die Auffassung des Kammergerichts (Beschluss vom 8. Dezember 1992 - 1 W 1997/91 - DtZ 1993, 87 ), wonach Veräußerer und Erwerber sich über die Übertragung eines Vermögenswertes einig sein müssen und woran es fehle, wenn sich der Vermögenszuwachs auf Seiten des Staates nur aus den gesetzlichen Folgen der Erbausschlagung ergebe, vermag demgegenüber nicht zu überzeugen.
  • OLG Brandenburg, 11.02.1997 - 10 Wx 7/96

    Erbschaft in der DDR; Anzuwendendes Recht; Auslegung einer Erbenerklärung als

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  • OLG Brandenburg, 29.03.2001 - 10 Wx 3/00

    Erbschaft; Ausschlagen der Erbschaft; Volljährigkeit; Erbausschlagung; Frist;

    Auch die Ausschlagung einer Erbschaft und die Anfechtung der Ausschlagung beurteilen sich nach dem jeweiligen Erbstatut (KG, OLGZ 1993, 278, 281; KG, OLGZ 1993, 405, 406; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1349; Staudinger/Rauscher, BGB, 13. Bearbeitung, Art. 235 § 1 EGBGB, Rz. 175; vgl. auch Senat, FamRZ 1997, 1023, 1024; FamRZ 1998, 1619, 1620).
  • KG, 01.07.1999 - 1 W 6784/97

    Antrag auf Erteilung eines dem eingezogenen Erbschein inhaltsgleichen Erbscheins;

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  • KG, 09.02.1996 - 17 U 6473/95

    Nachlaßspaltung - Grundstücke unter staatlicher Verwaltung - Erbausschlagung

    Die Anwendung dieser Vorschriften ist schon deshalb nicht durch die Regelungen des VermG ausgeschlossen, weil im Verhältnis der Parteien des Rechtsstreits im Zusammenhang mit dem Erbfall und den erfolgten Erbausschlagungen kein Teilungsunrecht festzustellen ist, das der vermögensrechtlichen Bewältigung bedürfte (vgl. für den Fall der Anfechtung einer Erbausschlagung, die der Erbe auf Druck staatlicher Stellen zu dem Zweck erklärt hat, die Genehmigung zur Ausreise aus der ehemaligen DDR zu erhalten: KG, 1. Zivilsenat, FamRZ 1993, 486 = ErbPrax 1994, 94).
  • BayObLG, 10.02.1994 - 1Z BR 7/94

    Formgerechte und fristgerechte Anfechtung einer Erbschaftsausschlagung

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  • KG, 09.03.1993 - 1 AR 7/93

    Zuständigkeit; Gericht; Staatliches Notariat; DDR

    Für die Frage, welches der jetzt streitenden Gerichte im Sinne der mit dem Beitritt in Kraft gesetzten Zuständigkeitsvorschriften zuerst mit der Sache befaßt war, ist die Beschlußfassung des Staatlichen Notariats Lübben so anzusehen, als hätte das nach dem Einigungsvertrag an dessen Stelle getretene KreisG Lübben bereits diese Entscheidung getroffen (vgl. auch Senat, DtZ 1993, 87,88 für die Frage des gegen die Entscheidung des früheren Staatlichen Notariats nunmehr gegebenen Rechtsbehelfs).
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