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   OLG Hamburg, 28.10.1992 - 2 Wx 10/91   

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https://dejure.org/1992,6782
OLG Hamburg, 28.10.1992 - 2 Wx 10/91 (https://dejure.org/1992,6782)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.10.1992 - 2 Wx 10/91 (https://dejure.org/1992,6782)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Oktober 1992 - 2 Wx 10/91 (https://dejure.org/1992,6782)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelung des Abstellens von Kinderwagen im Hausflur und Hausordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hausflur; Abstellen von Kinderwagen; Wohnungseigentümer; Hausordnung

Papierfundstellen

  • ZMR 1993, 126
  • OLGZ 1993, 310
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 20.03.2006 - 20 W 430/04

    Wohnungseigentum: Ermessensspielraum der Wohnungseigentümer bei Änderung der

    Zu Recht hat das Landgericht in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Wohnungseigentümer bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ebenso wie bei der Regelung seines Gebrauchs ein aus ihrer Verwaltungsautonomie entspringendes Ermessen haben, was die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Regelung angeht; dieses Ermessen ist einer gerichtlichen Nachprüfung weitgehend entzogen (vgl. BayObLG NZM 1999, 504 unter Hinweis auf BGH NJW 1998, 3713; OLG Hamburg OLGZ 1993, 310; KG OLGZ 1992, 182; vgl. auch Senat NJW-RR 2004, 14).
  • LG München I, 11.05.2017 - 36 S 11050/16

    Gerichtliche Ersetzung des Eigentümerbeschlusses zur Gebrauchsregelung für

    Zu Recht haben die Beklagten in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Wohnungseigentümer bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ebenso wie bei der Regelung seines Gebrauchs ein aus ihrer Verwaltungsautonomie entspringendes Ermessen haben, was die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Regelung angeht; dieses Ermessen ist einer gerichtlichen Nachprüfung weitgehend entzogen (vgl. BayObLG NZM 1999, 504 unter Hinweis auf BGH NJW 1998, 3713; OLG Hamburg OLGZ 1993, 310; KG OLGZ 1992, 182; vgl. auch Senat NJW-RR 2004, 14).
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