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   OLG Stuttgart, 30.07.1993 - 8 W 65/93   

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https://dejure.org/1993,4995
OLG Stuttgart, 30.07.1993 - 8 W 65/93 (https://dejure.org/1993,4995)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.07.1993 - 8 W 65/93 (https://dejure.org/1993,4995)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Juli 1993 - 8 W 65/93 (https://dejure.org/1993,4995)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Auslegung eines Kaufvertrages; Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung einer Urkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1535
  • OLGZ 1994, 101
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 10.02.1999 - 8 SchH 1/98
    Er räumt ein, daß die alte Satzung vom 4.11.1990 in der Fassung vom 16.1.1994 zwar auch eine Schiedsgerichtsklausel enthielt, nach der aber lediglich die VDH-Schiedsgerichtsordnung in Bezug genommen war, ohne diese zugleich zum Bestandteil der Satzung zu erheben, was jedoch notwendig gewesen wäre (vgl. zu dieser Notwendigkeit allgemein Senat, NJW-RR 1993, 1535, 1536).

    Daß der Antragsgegner sich und seine Mitglieder in § 1 Abs. 4 seiner Satzung auch der Satzung des JGHV und seinen Ordnungen unterworfen hat, reicht zur Begründung der Zuständigkeit eines etwaigen in diesen Bestimmungen eingerichteten Schiedsgerichts nicht aus (so schon in einem ähnlich gelagerten Fall Senat, NJW-RR 1993, 1535, 1536).

  • OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 197/00

    Generalunternehmervertrag und Vollstreckungsunterwerfungsklausel in AGB

    Die Klausel in einem formularmäßigen vom Auftragnehmer gestellten Generalunternehmervertrag, wonach sich der Auftraggeber wegen der ratenweise zu zahlenden Vergütung der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft und der Notar jederzeit vollstreckbare Ausfertigungen dieser Urkunde ohne besonderen Fälligkeitsnachweis erteilen kann, verstößt gegen §§ 9 und 11 Nr. 15 AGBG, da der Verzicht auf den Nachweis der Fälligkeit von der Regelung der §§ 726, 765 ZPO und von dem Grundgedanken des § 641 BGB zum Nachteil des Auftraggebers abweicht und diesen unangemessen benachteiligt (OLG Düsseldorf BauR 1996, 143; OLG Stuttgart OLGZ 1994, 101; OLG Nürnberg NJW-RR 1990, 1467; Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., 1999, Rdnr. 24).
  • OLG Köln, 13.02.1998 - 3 U 86/97

    Allgemeine Geschäftsbedingungen, notarielles Vertragsmuster,

    Nach alledem bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob der unter § 2 Nr. 3 Satz 2 des notariellen Vertrages geregelte Verzicht des Käufers auf den Fälligkeitsnachweis zu seinen Lasten eine gemäß § 11 Nr. 15 AGBG unzulässige Beweislastumkehr bedeutet (so OLG Nürnberg NJW-RR 90, 1467; OLG Düsseldorf Baurecht 96, 143; OLG Stuttgart NJW-RR 93, 1535; - a.M.: OLG Hamm DNotZ 93, 244 f; LG München II NJW-RR 90, 1465; OLG München NJW-RR 92, 125).
  • OLG Hamburg, 29.01.2004 - 11 W 93/03

    Wirksamkeit einer Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag einer GmbH

    Dieser Auffassung haben sich Rechtsprechung (OLG Hamm NJW-RR 1993, 1535; anderer Ansicht OLG München NZG 1999, 780) und Schrifttum (vgl. MünchKomm-ZPO/Münch § 1066 Rdn. 5; Baumbach/Lauterbach/Albers § 1066 ZPO Rdn. 4) für das Vereinsrecht angeschlossen, sie wird auch für Satzungsklauseln anderer juristischer Personen vertreten (Musielak/Voit § 1066 ZPO, Rdn. 8; Schwab/Walter Kap. 32 Rdn. 16; vgl. Stein/Jonas/Schlosser § 1066 Rdn. 5).
  • OLG Köln, 15.05.1998 - 20 U 173/97

    Unterwerfungserklärung mit Ermächtigung zur Erteilung einer vollstreckbaren

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  • OLG München, 04.07.2000 - 28 U 2485/98

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung bei Generalübernehmervertrag)

    Auf die Unterwerfungsklausel finden die Bestimmungen des AGB-Gesetzes Anwendung (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 148 = BauR 1996, 143 ; OLG Nürnberg, NJW-RR 1990, 1467 ; OLG Stuttgart, NJW-RR 1993, 1535).
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