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   KG, 20.09.1993 - 24 W 188/93   

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https://dejure.org/1993,6201
KG, 20.09.1993 - 24 W 188/93 (https://dejure.org/1993,6201)
KG, Entscheidung vom 20.09.1993 - 24 W 188/93 (https://dejure.org/1993,6201)
KG, Entscheidung vom 20. September 1993 - 24 W 188/93 (https://dejure.org/1993,6201)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsansprüche des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage nach dessen Abberufung; Vertrauensschutz bzgl. der Rechtsfigur des werdenden Wohnungseigentümers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 83 (Ls.)
  • OLGZ 1994, 266
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 06.10.1986 - BReg. 2 Z 88/85

    Bindung des Erwerbers von Wohnungseigentum an den Verwaltervertrag

    Auszug aus KG, 20.09.1993 - 24 W 188/93
    Der Senat tritt der Auffassung bei, daß sich der Eintritt neuer Wohnungseigentümer in die Außenhaftung für bestehende verwaltungsbezogene Dauerschuldverhältnisse aus der gebotenen entsprechenden Anwendung des § 10 Abs. 4 WEG ergibt (vgl. BayObLGZ 1986, 368 = NJW-RR 1987, 80; Weitnauer a.a.O., § 10 Rdnr. 20).
  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00

    Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers, Bevollmächtigung des

    Dieser beschränkte Auslegungsmaßstab ist hier heranzuziehen, weil die schuldrechtlichen Verpflichtungen aus dem aufgrund des Eigentümerbeschlusses geschlossenen Verwaltervertrag in entsprechender Anwendung des § 10 Abs. 4 WEG auch den Sonderrechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers binden (BayObLGZ 1986, 368 = NJW-RR 1987, 80; KG OLGZ 1994, 266, 268).
  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00

    rechtliche Vorteilhaftigkeit der Schenkung eines Wohnungseigentums;

    Der Eintritt des Wohnungseigentumserwerbers in den Verwaltervertrag vollzieht sich aufgrund einer entsprechenden Anwendung des § 10 Abs. 4 WEG (BayObLGZ 1986, 368, 370; Rpfleger 1998, 70, 71; KG WuM 1993, 755, 756).
  • BayObLG, 18.09.1997 - 2Z BR 85/97

    Bestellung eines Ergänzungspflegers bei unentgeltlicher Überlassung von

    Offen bleiben kann, ob auch die mit dem Eintritt in die Gemeinschaft verbundene gesamtschuldnerische Haftung des Beteiligten zu 2 für die zukünftigen Verpflichtungen der Wohnungseigentümer aus dem Verwaltervertrag (vgl. BGHZ 78, 57 /66; BayObLGZ 1986, 368 ff.; KG WuM 1993, 755) einen rechtlichen Nachteil im Sinne von § 107 BGB darstellt; der Senat hat diese Frage in dem Vorlagebeschluß (aaO S. 248) ebenso wie das Oberlandesgericht Celle (NJW 1976, 2214) bejaht.
  • OLG Düsseldorf, 17.12.1999 - 22 U 109/99

    WEG : Fassadensanierungsarbeiten an der Wohnungseigentumsanlage

    Dennoch haften sie gemäß § 10 Abs. 3 und 4 WEG analog für die daraus resultierenden Verbindlichkeiten (Rapp in Staudinger, BGB , 12. Aufl., Einl. zum WEG , Rdn. 53, 54 und § 16 Rdn. 11 WEG ; KG, OLGZ 1994, 266, 269).
  • AG Berlin-Neukölln, 28.03.2003 - 70 II 1/03

    Kostenfestsetzungsverfahren zur Erlangung eines vollstreckbaren Zahlungstitels;

    In Verfahren um die Beibringung rückständigen Wohngeldes besteht regelmäßig Anlass, die außergerichtlichen Kosten dem Wohnungseigentümer aufzuerlegen, der fällige Zahlungsansprüche nicht begleicht, ohne den Ansprüchen durchgreifende Einwendungen entgegenzusetzen (KG, WuM 1992, 451; BayObLG, WE 1993, 144; LG Berlin, Beschl. v. 2. Mai 2001 - 85 T 305/00. WEG; weiter gehend KG, NJW 1994, 138; KG WuM 1993, 755=ZMR 1994, 579: für alle Zahlungsansprüche).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 109/99

    Wird die Fassadenfläche inklusive der Fenster berechnet?

    Dennoch haften sie gemäß § 10 Abs. 3 und 4 WEG analog für die daraus resultierenden Verbindlichkeiten (Rapp in Staudinger, Kommentar zum BGB, 12. Aufl. Einl. zum WEG, RNr. 53, 54 und § 16 RNr. 11 WEG; KG OLGZ 94, 266 (269)).
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