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   OLG Hamm, 04.05.1993 - 9 U 204/92   

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OLG Hamm, 04.05.1993 - 9 U 204/92 (https://dejure.org/1993,3335)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.05.1993 - 9 U 204/92 (https://dejure.org/1993,3335)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Mai 1993 - 9 U 204/92 (https://dejure.org/1993,3335)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • OLGZ 1994, 301
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • OLG Brandenburg, 17.03.2009 - 2 U 29/08

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde: Unebenheit von 3 cm in einem Fußweg

    Inhalt der Verkehrssicherungspflicht kann nur sein, was im Interesse des Verkehrs nach objektivem Maßstab billigerweise verlangt werden kann und zumutbar ist (so auch OLG Schleswig, VersR 1989, 627; OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303).
  • OLG Saarbrücken, 09.09.2008 - 4 U 114/08

    Verkehrssicherungspflichten eines Parkplatzbetreibers

    Gegebenenfalls sind im Rahmen des Zumutbaren andere gefahrlose Alternativen zu wählen ( OLG Hamm OLGZ 1994, 301, 304 ).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2007 - 2 U 9/07

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde: Sturz eines Fußgängers auf einem Gehweg

    Inhalt der Verkehrssicherungspflicht kann nur sein, was im Interesse des Verkehrs nach objektivem Maßstab billigerweise verlangt werden kann und zumutbar ist (so OLG Schleswig, VersR 1989, 627; OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303).

    Denn im Rahmen der Pflichtverletzung ist ein objektiver Maßstab anzusetzen; abzustellen ist zudem auf einen die normale Sorgfalt beachtenden, mithin durchschnittlichen Fußgänger (vgl. OLG Schleswig, VersR 1989, 627; OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303; LG Kleve, a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 03.06.2008 - 2 U 18/05

    Verkehrssicherungspflicht: Umfang der Sicherungspflicht des Straßenbaulastträgers

    Inhalt der Verkehrssicherungspflicht kann dabei nur sein, was im Interesse des Verkehrs nach objektivem Maßstab billigerweise verlangt werden kann und zumutbar ist (so OLG Schleswig, VersR 1989, 627; OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303).
  • OLG Dresden, 16.11.1998 - 6 U 538/98

    Haftungsverteilung bei Schäden an einem PKW beim Durchfahren einer Bodenwelle;

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  • OLG Dresden, 20.12.2000 - 6 U 1889/00

    Warnpflicht; Bordsteinhöhe; öffentlicher Parkplatz

    Inhalt der Verkehrssicherungspflicht kann nur sein, was im Interesse des Verkehrs nach objektivem Maßstab billigerweise verlangt werden kann und zumutbar ist (OLG Schleswig, VersR 1989, 627; OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303).

    Eine völlige Gefahrlosigkeit ist mit zumutbaren Mitteln aber nicht zu erreichen (OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303).

  • OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 2 U 12/06

    Amtshaftung: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Straßenbaubehörde

    Inhalt der Verkehrssicherungspflicht kann dabei nur sein, was im Interesse des Verkehrs nach objektivem Maßstab billigerweise verlangt werden kann und zumutbar ist (so OLG Schleswig, VersR 1989, 627; OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303).
  • OLG Dresden, 09.10.1996 - 6 U 1328/96

    Verkehrssicherungspflicht von Gemeinden in den neuen Bundesländern

    Inhalt der Verkehrssicherungspflicht kann aber nur sein, was im Interesse des Verkehrs nach objektivem Maßstab billigerweise verlangt werden kann und zumutbar ist (OLG Schleswig, VersR 1989, 627 ; OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303).

    Eine völlige Gefahrlosigkeit ist mit zumutbaren Mitteln aber nicht zu erreichen (OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303; VersR 1978, 64).

  • OLG Brandenburg, 15.01.2008 - 2 U 1/07

    Haftung des Veranstalters und des Straßenbaulastträgers wegen Verletzung der

    Inhalt der Verkehrssicherungspflicht kann nur sein, was im Interesse des Verkehrs nach objektivem Maßstab billigerweise verlangt werden kann und zumutbar ist (so OLG Schleswig, VersR 1989, 627; OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303).
  • OLG Dresden, 27.03.1996 - 6 U 449/95

    Verkehrssicherungspflicht bei Schadhaftigkeit des Straßenbelages - Frostaufbrüche

    Inhalt der Verkehrssicherungspflicht kann aber nur sein, was im Interesse des Verkehrs nach objektiven Maßstab billigerweise verlangt werden kann und zumutbar ist (OLG Schleswig VersR 1989, 627 ; OLG Hamm OLGZ 1994, 301, 303).

    Eine völlige Gefahrlosigkeit ist mit zumutbaren Mitteln aber nicht zu erreichen (OLG Hamm OLGZ 1994, 301, 303; VersR 1978, 64).

  • OLG München, 04.05.2012 - 1 U 992/12

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Sturz eines Fußgängers auf einem unebenen

  • LG Wiesbaden, 27.01.2011 - 9 O 164/10

    Verkehrssicherungspflichtiger Straßenbaulastträger ist zur Ausräumung aller, aber

  • OLG Brandenburg, 15.06.2010 - 2 U 34/08

    Amtshaftung auf Grund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung: Schadenersatz-

  • OLG Dresden, 28.01.2000 - 6 U 3282/99

    Haftung des Straßenbaulastträgers bei Sturz eines Radfahrers

  • OLG München, 21.06.2010 - 1 U 2653/10

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde: Beschädigung eines Schneepfluges durch

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - 2 U 10/05

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Gemeinde, wenn eine

  • OLG Koblenz, 19.07.2004 - 12 U 820/03

    Verkehrssicherungspflicht - Beschädigung eines tiefer gelegten Autos

  • LG Dresden, 26.07.2002 - 16 O 5531/01

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts fahrenden PKW mit einem

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