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   OLG Hamm, 08.11.1993 - 15 W 267/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3635
OLG Hamm, 08.11.1993 - 15 W 267/91 (https://dejure.org/1993,3635)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.11.1993 - 15 W 267/91 (https://dejure.org/1993,3635)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. November 1993 - 15 W 267/91 (https://dejure.org/1993,3635)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkung der Ehescheidung auf Schlusserbeneinsetzung im Erbvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ehegatten; Gegenseitige Einsetzung zu Alleinerben; Schlußerben; Scheidung; Erbvertrag; Hypothetischer Wille des Erblassers

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 994
  • Rpfleger 1994, 297
  • OLGZ 1994, 326
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 22.10.1991 - 15 W 261/91
    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.1993 - 15 W 267/91
    Bereits in der Gegenseitigkeit der Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament wird ein Indiz gegen den Aufrechterhaltungswillen auch für den Fall der Ehescheidung gesehen (vgl. Senat OLGZ 1992, 272, 276; Palandt- Edenhofer, BGB , 52. Aufl., § 2268 Rdn. 2).

    § 2298 Abs. 3 BGB kann daher in den Fällen der Unwirksamkeit einer zweiseitigen erbvertraglichen Regelung infolge Auflösung der Ehe nur zur Anwendung kommen, wenn ausgeschlossen werden kann, daß die Erwartung des Fortbestandes der Ehe neben anderen Beweggründen sich zumindest wesentlich mitbestimmend auf die Entschließung des Erblassers ausgewirkt hat (vgl. Senat OLGZ 1992, 272, 277 zu § 2268 BGB ).

    Für diesen Fall hatte das OLG Stuttgart (ebenso BayObLGZ 1993, 240 ff.) die Aufrechterhaltung der erbvertraglichen Verfügung trotz erfolgter Ehescheidung bejaht (vgl. dazu Senat OLGZ 1992, 272, 276).

  • BayObLG, 08.06.1993 - 1Z BR 95/92

    Nachweis eines testamentarischen Erbrechts bei fehlender testamentarischer

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.1993 - 15 W 267/91
    Für diesen Fall hatte das OLG Stuttgart (ebenso BayObLGZ 1993, 240 ff.) die Aufrechterhaltung der erbvertraglichen Verfügung trotz erfolgter Ehescheidung bejaht (vgl. dazu Senat OLGZ 1992, 272, 276).
  • OLG Stuttgart, 01.09.1975 - 8 W 121/75

    Auswirkung eines (Ehegatten-) Erbvertrages bei Scheidung der Vertragspartner;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.1993 - 15 W 267/91
    Insoweit ist die Sachlage eine andere als in dem von der Beteiligten zu 1) zur Stützung ihrer Rechtsauffassung beigezogenen Entscheidung des OLG Stuttgart (OLGZ 1976, 17 ff.).
  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 187/03

    Aufhebung wechselbezüglicher Verfügungen durch Verfügung von Todes wegen

    Gemeinschaftliche Testamente bleiben gültig, soweit dies dem Aufrechterhaltungswillen der Erblasser entspricht (BayObLG NJW 1996, 133; FamRZ 1994, 193; OLG Stuttgart FamRZ 1977, 274; vgl. auch OLG Hamm OLGZ 1994, 326; FamRZ 1992, 478).
  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Da die Verfassungsmäßigkeit des Testierausschlusses in der Literatur im wesentlichen erst seit 1991 in Zweifel gezogen wird (vgl. Rossak, Kann ein schreibunfähiger Stummer ein Testament errichten? MittBayNot 1991, S. 193 ff.; Ertl, Gestaltung von Testamenten und anderen Rechtsgeschäften für den Todesfall von sprech- oder schreibbehinderten Personen, MittBayNot 1991, S. 196 ff.; Schmidt, in: Erman, BGB, 9. Aufl., 1993, § 2229 Rn. 8; Baumann, Urteilsanmerkung, FamRZ 1994, S. 994), wird unter den genannten Voraussetzungen eine von den bisherigen gesetzlichen Formvorschriften abweichende Beurteilung eines Testaments als wirksam für die vor dem Jahre 1991 liegenden Erbfälle regelmäßig aus Vertrauensschutzgründen ausscheiden.
  • OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 20 W 520/11

    Fortgeltung gemeinschaftlichen Testaments mit wechselbezüglichen Verfügungen nach

    Dabei müssen, wenn ein von der Vermutung des § 2268 Abs. 1 BGB abweichender hypothetischer Erblasserwillen im Einzelfall bejaht werden soll, besondere Umstände dafür sprechen (vgl. u.a. BayObLG, Beschluss vom 18.03.1995, Az. 1Z BR 175/94; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.03.1998, Az. 3 W 6/98, zitiert jeweils nach juris), gerade weil gegenseitige und insbesondere wechselbezügliche Erbeinsetzungen in einem Ehegattentestament typischerweise in Bezug auf eine bestehende Ehe vorgenommen werden und im Allgemeinen als Indiz gegen einen Aufrechterhaltungswillen sprechen (vgl. u.a. Kammergericht, Beschluss vom 05.02.1968, Az. 1 W 62 u. 63/68 in FamRZ 1968, 217 f.; BayObLG, Beschluss vom 08.06.1993, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O; OLG Zweibrücken, a.a.O., und OLG Hamm, Beschluss vom 08.11.1993, Az. 15 W 267/91, zitiert nach juris, jeweils zum Erbvertrag).
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