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   OLG Köln, 20.12.1993 - 2 Wx 26/93   

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https://dejure.org/1993,2544
OLG Köln, 20.12.1993 - 2 Wx 26/93 (https://dejure.org/1993,2544)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.1993 - 2 Wx 26/93 (https://dejure.org/1993,2544)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 1993 - 2 Wx 26/93 (https://dejure.org/1993,2544)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erbscheinsverfahren; Echtes FGG-Verfahren; Beschwerdeinstanz; Hilfsantrag ; Interlokale Nachlaßspaltung; Erbstatut; Auslegungsgrundsätze; Lastenausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 591
  • Rpfleger 1994, 358
  • OLGZ 1994, 334
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • OLG Hamm, 28.02.2005 - 15 W 117/04

    Erbfolge nach einem Erblasser muslimischen Glaubens mit ägyptischer

    Allerdings entspricht es wohl einhelliger Auffassung, dass angesichts der Bindung des Nachlassgerichts an den Erbscheinsantrag im Erbscheinsverfahren ein Hilfsantrag in der Beschwerdeinstanz nicht mehr wirksam angebracht werden kann (OLG Köln OLGZ 1994, 334ff; BayObLG aaO sowie FamRZ 1999, 61ff; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 188ff).
  • OLG Hamm, 07.07.2015 - 15 W 329/14

    Zulässigkeit des sog. Nachschiebens von Gründen für die Anfechtung der

    Allerdings entsprach es unter Geltung des FGG einhelliger Auffassung, dass das Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren einer strengen Bindung an den Erbscheinsantrag unterliegt und ein Hilfsantrag oder eine Antragsänderung in der Beschwerdeinstanz daher nicht mehr wirksam angebracht werden kann (BayObLG 1998, 798; FamRZ 1999, 61; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 188; OLG Köln OLGZ 1994, 334; ebenso zum neuen Recht - aber in einer Hilfserwägung - OLG Dresden ZErb 2011, 249).
  • KG, 18.07.1995 - 1 W 7491/93

    Testamentsauslegung bei interlokaler Nachlaßspaltung

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  • OLG Hamm, 09.11.2011 - 15 W 635/10

    Zulässigkeit eines erstmals im Beschwerdeverfahren gestellten Hilfsantrags auf

    Allerdings entsprach es unter Geltung des FGG einhelliger Auffassung, dass das Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren einer strengen Bindung an den Erbscheinsantrag unterliegt und ein Hilfsantrag oder eine Antragsänderung in der Beschwerdeinstanz daher nicht mehr wirksam angebracht werden kann (BayObLG 1998, 798; FamRZ 1999, 61; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 188; OLG Köln OLGZ 1994, 334 ; ebenso zum neuen Recht - aber in einer Hilfserwägung - OLG Dresden ZErb 2011, 249).
  • BayObLG, 24.06.1998 - 1Z BR 46/98

    Nachlasssache, Erbscheinsverfahren, Erbeinsetzung, Vermächtnis, Bruchteil;

    Dies war richtig, denn in der Beschwerdeinstanz konnte ein Antrag, der wie hier den Beschwerdegegenstand änderte, nicht mehr wirksam zur Entscheidung gestellt werden (OLG Köln FamRZ 1994, 591; Keidel/ Kuntze § 25 Rn. 3).
  • BayObLG, 15.01.2003 - 1Z BR 55/01

    Erbeinsetzung bezüglich in sowjetisch besetzter Zone zugeteilter

    Dabei richtet sich die Auslegung zur Klärung der Frage, ob die Verfügung auch für den abgespaltenen Nachlassteil gilt, nach dem für diesen maßgeblichen Erbstatut (BayObLGZ 1995, 79/89; FamRZ 1996, 765/766; OLG Köln OLGZ 1994, 334/336 f.), hier also nach dem ZGB-DDR.
  • OLG Köln, 16.12.1999 - 2 Wx 35/99

    Rücknahme des Erbscheinsantrages

    Nur in echten FGG-Streitsachen ist es möglich, auch in der Beschwerdeinstanz den Sachantrag zu ändern, zu erweitern oder auch einen neuen Antrag zu stellen, nicht aber in Erbscheinsverfahren (Senat, OLGZ 1994, 334 [335]; BayObLG, FamRZ 1990, 649; BayObLG, NJW-RR 1994, 1032; OLG Frankfurt, OLGR 1997, 82; KG, OLGZ 1990, 407 [410]; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 25 Rdnr. 3 m.w.N.; Jansen, a.a.O., § 27 Rdnr. 38).
  • KG, 21.11.1995 - 1 W 1609/95

    Nachlaßspaltung - Testamentsanfechtung - Testamentsvollstreckung

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  • BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94

    Erteilung eines Erbscheins beschränkt auf dem Erbrecht der ehem. DDR

    Dabei richtet sich die Auslegung in bezug auf den abgespaltenen Nachlaßteil nach dem dafür geltenden Erbstatut (OLG Köln FamRZ 1994, 591).
  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

    In Amtsverfahren wird sie weitgehend abgelehnt, insbesondere dann, wenn mit Änderung der Anträge eine Änderung des Verfahrensgegenstandes verbunden ist (vgl. BayObLGZ 1994, 73/76; OLG Köln OLGZ 1994, 334; OLG Hamm OLGZ 1968, 332/333; Keidel/Kuntze § 23 Rn. 3).
  • OLG Dresden, 31.01.2011 - 17 W 84/11

    Erbrecht; Zwangsvollstreckungsrecht

  • OLG Hamm, 23.01.1995 - 15 W 328/94

    Voraussetzungen für die Erteilung eines auf unbeweglichen Vermögen in der

  • OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 20 W 493/00

    Auslegung letztwilliger Verfügungen von DDR-Bürgern

  • OLG Hamm, 27.01.1995 - 15 W 350/94

    Auslegung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments

  • BayObLG, 08.03.1995 - 1Z BR 175/94

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbin; Frage der Wirksamkeit der

  • BayObLG, 29.04.1999 - 1Z BR 88/98

    Auswirkungen der unterbliebenen Anhörung möglicher gesetzlicher Erben im

  • BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94 15

    Statthaftes Rechtsmittel gegen Erteilung eines Erbscheins; Bedingte Anwartschaft

  • OLG Hamm, 12.12.2013 - 10 W 180/12

    Erteilungsbegehren eines unbeschränkten Testamentvollstreckerzeugnisses bezogen

  • OLG Frankfurt, 13.01.1997 - 20 W 557/94

    Entscheidung des Beschwerdegericht grundsätzlich nur über denselben Gegenstand

  • OLG Zweibrücken, 27.02.1997 - 3 W 213/96

    Voraussetzungen für eine Nachlassspaltung ; Anwendbare Vorschriften bei den zum

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