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   KG, 07.10.1976 - 12 U 2349/75   

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https://dejure.org/1976,6782
KG, 07.10.1976 - 12 U 2349/75 (https://dejure.org/1976,6782)
KG, Entscheidung vom 07.10.1976 - 12 U 2349/75 (https://dejure.org/1976,6782)
KG, Entscheidung vom 07. Oktober 1976 - 12 U 2349/75 (https://dejure.org/1976,6782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Verfahrensunterbrechung bei Tod des durch einen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beklagten; Verkauferlös als rechtliches Interesse; Begründung von Treuhandeigentum an einer Eigentumswohnung in Spanien nach spanischem Recht auf Grund lex rei sitae; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit einer Verfahrensunterbrechung bei Tod des durch einen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beklagten; Verkauferlös als rechtliches Interesse; Begründung von Treuhandeigentum an einer Eigentumswohnung in Spanien nach spanischem Recht auf Grund lex rei sitae; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1977, 749
  • OLGZ 1977, 457
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.12.1956 - IV ZR 238/56

    Veräußerung des vermachten Gegenstandes

    Auszug aus KG, 07.10.1976 - 12 U 2349/75
    Für eine ergänzende Testamentauslegung ist daher kein Raum (vgl. BGHZ 22, 357, 362).
  • BGH, 21.12.1955 - IV ZR 118/55

    Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche (IPR)

    Auszug aus KG, 07.10.1976 - 12 U 2349/75
    Richtig ist allerdings, daß nach dem sich aus den Artikeln 24 Abs. 1, 25 Satz 1 EGBGB ergebenden, allgemein anerkannten Grundsatz des deutschen Kollisionsrechts jeder nach den Gesetzen des Staates beerbt wird, dem er bei seinem Tode angehört (BGHZ 19, 215 = NJW 1956, 508; BGH, NJW 1959, 1317, 1318; Palandt-Heldrich, BGB , 35. Aufl., Art. 24 EGBGB Anm. 2; Raspe, Internationales Privatrecht, 5. Aufl., S. 412).
  • BGH, 15.04.1959 - V ZR 5/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 07.10.1976 - 12 U 2349/75
    Richtig ist allerdings, daß nach dem sich aus den Artikeln 24 Abs. 1, 25 Satz 1 EGBGB ergebenden, allgemein anerkannten Grundsatz des deutschen Kollisionsrechts jeder nach den Gesetzen des Staates beerbt wird, dem er bei seinem Tode angehört (BGHZ 19, 215 = NJW 1956, 508; BGH, NJW 1959, 1317, 1318; Palandt-Heldrich, BGB , 35. Aufl., Art. 24 EGBGB Anm. 2; Raspe, Internationales Privatrecht, 5. Aufl., S. 412).
  • BGH, 04.12.1968 - IV ZR 550/68

    Belastung des Vermögens durch letztwillige Verfügung

    Auszug aus KG, 07.10.1976 - 12 U 2349/75
    Das trifft im allgemeinen zu bei der Beschwerung mit einem Vermächtnis (OLG Rostock, Seuff. A. 1923, 239; BGH, FamRZ 1964, 501, 502; 69, 207; Dittmann-Reimann-Bengel, a.a.O., § 2271 Anm. 32; Kregel in BGB -RGRK, a.a.O., § 2271 Anm. 13; Palandt-Keidel, a.a.O., § 2271 Anm. 3 b; Soergel-Siebert-Manfred Wolf, a.a.O., § 2271 Anm. 16).
  • RG, 13.06.1918 - IV 386/17

    Anspruch des Vorausermächtnisnehmers gegen die Miterben des Vorausermächtnisses

    Auszug aus KG, 07.10.1976 - 12 U 2349/75
    Eine solche Klage ist auch vor der Teilung des Nachlasses nach § 2059 Abs. 2 BGB zulässig (vgl. RGZ 93, 196; Johannsen in WM 1972, 870; Kregel in BGB -RGRK, 12. Aufl., § 2059 Anm. 12; Palandt-Keidel, BGB , 35. Aufl., § 2046 Anm. 4, 2058 Anm. 3 b, § 2059 Anm. 4 und § 2150 Anm. 3; Soergel-Siebert-Manfred Wolf, BGB , 10. Aufl., § 2059 Anm. 10).
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2007 - 8 U 515/06

    Erbrecht: Anspruch des Miterben auf Vollzug eines Vorausvermächtnisses vor

    Soweit der Beklagten nach allem seitens des Erblassers ein wirksames Vorausvermächtnis zugewandt worden ist, hat sie hierdurch einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erbengemeinschaft auf Übertragung des Alleineigentums an den beiden Eigentumswohnungen erworben, den sie grundsätzlich schon vor Erbauseinandersetzung aus dem Nachlass befriedigen darf (vgl. OLG Frankfurt OLGR 1999, 113; KG OLGZ 77, 457; RGZ 93, 196).
  • OLG Frankfurt, 05.02.1999 - 25 U 156/98

    Vorausvermächtnisanspruch des Miterben vor Erbauseinandersetzung gegenüber

    Dieses Recht steht auch einem Vermächtnisnehmer zu, der selbst Miterbe ist, wie es beim Vorausvermächtnis gerade der Fall ist (vgl.: RG aaO; KG OLGZ 77, 457 ff (461)).
  • BayObLG, 11.03.1994 - 1Z BR 109/93

    Erbscheinerteilung bei griechischem Erblasser

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  • OLG Hamm, 07.11.1994 - 15 W 288/94

    Änderungsvorbehalt des überlebenden Ehegatten hinsichtlich der

    Diese Auffassung gründet sich darauf, daß die Ehegatten, da sie frei darüber befinden können, ob und inwieweit die Verfügungen wechselbezüglich sein sollen, auch als befugt anzusehen sind, die Widerruflichkeit wechselbezüglicher Verfügungen über den im Gesetz vorgesehenen Rahmen hinaus zu erweitern (BGHZ 2, 35 = NJW 1951, 959; KG OLGZ 1977, 457, 462; MK/BGB-Musielak, 2. Auflage, § 2271 Rn 31; Palandt-Edenhofer, BGB , 53. Aufl. § 2271 Rn 19).
  • BayObLG, 28.08.1980 - BReg. 1 Z 71/80

    Auslegung eines Testaments

    Diese Zuwendung über Ihren Erbteil hinaus bedeutet, daß der Wert des Hausgrundstücks mitsamt der Einrichtung, der der Erblasser ersichtlich keinen besonderen Wert zugemessen hat, von der Teilungsmasse abgezogen und deren Rest erst danach den Erbteilen entsprechend zu verteilen ist (KG OLGZ 1977, 457, 461; Palandt/Keidel, § 2150 BGB , Anm. 3a).
  • OLG Koblenz, 11.03.2021 - 12 U 1634/20

    Berücksichtigung von Schriftsätzen in Anwaltsprozessen Verantwortung von

    Sein schuldrechtlicher Anspruch gegen die Erbengemeinschaft ist Nachlassverbindlichkeit (BGH NJW 98, 682) und gemäß dem auch zwischen Miterben geltenden § 2046 BGB (OLG Celle der FamRZ 03, 1224) schon vor der Erbauseinandersetzung zu befriedigen (KG OLGZ 77, 457; OLG Saarbrücken NJW-RR 07, 1659).
  • BayObLG, 27.05.1991 - BReg. 1 Z 24/91

    Umfang der Abänderungsbefugnis eines Ehegatten beim gemeinschaftlichen Testament

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