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   OLG Karlsruhe, 18.11.1977 - 10 W 65/77   

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OLG Karlsruhe, 18.11.1977 - 10 W 65/77 (https://dejure.org/1977,10192)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.11.1977 - 10 W 65/77 (https://dejure.org/1977,10192)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. November 1977 - 10 W 65/77 (https://dejure.org/1977,10192)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • OLGZ 1978, 206
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 07.01.2011 - 13 U 31/10

    Schadenersatz: Kostenerstattungsanspruch des Grundstücksbesitzers im Fall

    Die ihm dabei durch die Beauftragung eines Abschleppdienstes entstehenden Kosten darf er gemäß §§ 823 Abs. 2, 249 BGB im Wege des Schadensersatzes geltend machen (vgl. BGH, V ZR 144/08, Urteil vom 5.6.2009, NJW 2009, 2530; vgl. auch OLG Karlsruhe, OLGZ 1978, 206).
  • OVG Saarland, 06.05.1993 - 1 R 106/90

    Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung

    Zwar wäre der Kläger beziehungsweise die Z -Versicherungsgesellschaft als Mieter des Stellplatzes Nr. 4 und damit Besitzer eines Grundstücksteils gemäß § 859 Abs. 1 und 3 BGB berechtigt gewesen, sich sofort nach Entziehung des Besitzes durch Entsetzung des Täters mittels Abschleppens des rechtswidrig abgestellten Fahrzeugs wieder des Besitzes zu bemächtigen (vgl. u.a. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 51. Auflage, § 859 Rn 4; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 18.11.1977, OLGZ 1978, 206; LG Frankfurt, Urteil vom 22.6.1983, NJW 1984, 183; AG Mühlheim, Urteil vom 6.6.1986, NJW-RR 1986, 1355; AG Braunschweig, Urteil vom 6.11.1985, NJW-RR 1986, 1414; AG Frankfurt, Urteil vom 6.10.1989, NJW 1990, 917; einschränkend - "nach Ablauf einer angemessenen Wartefrist" -: AG Frankfurt, Urteil vom 7.4.1988, NJW-RR 1989, 83).
  • LG München I, 06.04.2011 - 15 S 14002/09

    Verbotene Eigenmacht: Ersatz der Kosten für das Abschleppen eines unbefugt auf

    dd) Die ihm durch die Beauftragung des Abschleppdienstes entstehenden Kosten darf der Grundstücksbesitzer gemäß §§ 823 Abs. 2, 249 BGB im Wege der Schadensersatzes geltend machen (vgl. die Entscheidung des Kammergerichts vom 7.1.2011, 13 U 31/10, Tz. 25, zitiert nach juris; BGH NJW 2009, 2530; vgl. auch OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 206).
  • LG Frankfurt/Main, 22.06.1983 - 1 S 59/83

    Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung

    Es ist daher gleichermaßen in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß eine Entsetzung des Besitzstörers 'noch am gleichen Tag' oder 'noch am gleichen Abend', aber auch 'noch am folgenden Tag' als in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Besitzstörung und damit als sofort i. S. des § 859 III BGB angesehen werden muß (vgl. RG, GA 51, 191: noch an demselben Nachmittag des Tages; OLG Karlsruhe, OLGZ 1978, 206 (207): noch am gleichen Abend; der Mieter handelt noch 'sofort', wenn er sich einen Tag nach der gewaltsamen Entziehung der Wohnung wieder bemächtigt, vgl. RG, SeuffBl 68, 145; Haase, in: MünchKomm, § 859 Rdnr. 24; Staudinger-Bund, § 859 Rdnr. 17).
  • OLG Stuttgart, 24.11.1989 - 1 Ss 484/89

    Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung

    Diese schuldhafte Verletzung des rechtmäßigen Besitzes, stellt eine unerlaubte Handlung nach § 823 Abs. 1 BGB dar (vgl. OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 206; LG Heidelberg DAR 1979, 167; Dörner DAR 1980, 102 ff.).
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