Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 20.12.1982 - 3 W 208/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,13464
OLG Zweibrücken, 20.12.1982 - 3 W 208/82 (https://dejure.org/1982,13464)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.12.1982 - 3 W 208/82 (https://dejure.org/1982,13464)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Dezember 1982 - 3 W 208/82 (https://dejure.org/1982,13464)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,13464) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • OLGZ 1983, 160
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 02.01.1975 - 7 U 70/74

    Vorlage eines Bestandverzeichnisses durch die Parteien i.R.d. Geltendmachung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.1982 - 3 W 208/82
    War der Scheidungswille des Erblassers nicht in dieser Form nach außen deutlich geworden, dann blieb er erbrechtlich ohne Bedeutung (BayObLG FamRZ 1975, 514, 515).
  • OLG Celle, 26.02.1980 - 4 Wx 4/80

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zur Eintragung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.1982 - 3 W 208/82
    Daraus folgt wiederum, daß nur die als Prozeßhandlung wirksame Zustimmung das Ehegattenerbrecht ausschließt, wobei unerheblich ist, ob die Zustimmung eine reine Prozeßhandlung ist, oder gemischten Charakter hat (so auch die nahezu allgemeine Meinung im Schrifttum und in der Rechtsprechung s. OLG Stuttgart NJW 1979, 662; LG Düsseldorf Rpfleger 1980, 187; Erman/Schlüter, BGB 7. Aufl. § 1933 Rdn. 4; Soergel/Stein, BGB 11. Aufl. § 1933 Rdn. 6; Palandt/Keidel, BGB 41. Aufl. § 1933 Anm. 2; Wolf in MünchKomm, § 1566 Rdn. 23 ff).
  • BGH, 06.06.1990 - IV ZR 88/89

    Ausschluß des Ehegattenerbrechts

    Auch die Zustimmung ist Prozeßhandlung und setzt demgemäß Rechtshängigkeit voraus (OLG Zweibrücken, OLGZ 1983, 160; BayObLG, FamRZ 1983, 96).
  • OLG Zweibrücken, 25.11.1994 - 3 W 165/94

    Folgen der Zustimmung des Erblassers zur Scheidung im

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Koblenz, 27.11.2006 - 12 U 136/06

    Ehegattenerbrecht: Ausschluss des Ehegattenerbrechts bei vom Erblasser

    In der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist die gesetzliche Regelung allerdings bisher nicht in Frage gestellt worden (verneinend etwa PfzOLG Zweibrücken OLGZ 1983, 160, 162; s.a. Staudinger/Werner, BGB § 1933 Rn. 3).
  • BVerfG, 15.02.1995 - 1 BvR 71/93

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses des Ehegattenerbrechts bei Tod eines

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts verletze ihn in seinem Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG auch deshalb, weil das Gericht von der Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts (OLG Zweibrücken, OLGZ 1983, S. 160) abgewichen sei und daher die weitere Beschwerde gemäß § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof hätte vorlegen müssen.

    Das Oberlandesgericht ist in der angegriffenen Entscheidung nicht von der vom Beschwerdeführer angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (OLGZ 1983, S. 160) abgewichen.

  • OLG Saarbrücken, 18.07.1991 - 5 W 16/91

    Wirksamkeit einer vertragsmäßigen Zuwendung an den Ehegatten des Erblassers im

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Frankfurt, 06.04.1989 - 12 U 143/88

    Ausschluss eines Ehegattenerbrechts wegen Vorliegens der Voraussetzungen für

    Die Zustimmung kann vielmehr Ä wie hier geschehen Ä durch einen Schriftsatz des bevollmächtigten Rechtsanwalts erklärt werden (vgl. BayObLG, FamRZ 1983, 96, m. w. N.; aA. OLG Zweibrücken, OLGZ 1983, 160).
  • BayObLG, 18.12.1995 - 1Z BR 111/95

    Bindungswirkung eines Erbvertrages bei Vorhersehbarkeit der Scheidung; Auslegung

    aa) Die Zustimmung des Antragsgegners als Voraussetzung einer einverständlichen Scheidung (vgl. § 1566 Abs. 1 BGB, § 630 Abs. 2 ZPO) ist eine materiell-rechtliche Willenserklärung (OLG Zweibrücken OLGZ 1983, 160, 161; OLG Saarbrücken FamRZ 1992, 109, 110; Zöller/Philippi ZPO 19. Aufl. Rn. 8, Thomas/Putzo ZPO 19. Aufl. Rn. 10, jeweils zu § 630; Johannsen/Henrich/Jaeger Eherecht 2. Aufl. § 1566 BGB Rn. 13; Schwab Handbuch des Scheidungsrechts 2. Aufl. Teil II Rn. 72) und zugleich Prozeßhandlung (BGHZ 111, 329, 331; OLG Saarbrücken aaO.; Palandt/Edenhofer BGB 54. Aufl. § 1933 Rn. 4; Zöller/Philippi, Thomas/Putzo, Johannsen/Henrich/Jaeger und Schwab, jeweils aaO.).
  • OLG Stuttgart, 03.12.1992 - 8 W 185/92

    Möglichkeit der Scheidung einer Ehe nach Tod eines Eheteils

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht