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   OLG Karlsruhe, 09.02.1983 - 4 W 97/82   

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https://dejure.org/1983,14278
OLG Karlsruhe, 09.02.1983 - 4 W 97/82 (https://dejure.org/1983,14278)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.02.1983 - 4 W 97/82 (https://dejure.org/1983,14278)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Februar 1983 - 4 W 97/82 (https://dejure.org/1983,14278)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung zur Veräußerung von Teileigentum; Verweigerung aus wichtigem Grund; Schadensersatzpflicht von Verwalter und Miteigentümern; Rechtsschutzinteresse an der Ungültigkeitserklärung eines Eigentümerbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLGZ 1985, 133
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 16.11.1972 - BReg. 2 Z 68/72

    Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Hausmeister;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.1983 - 4 W 97/82
    Entsprechend dem Normzweck und dem zwingenden Normgehalt der Bestimmung des § 12 WEG bildet das Vorliegen eines wichtigen Grundes die Grenze für eine Versagung der Zustimmung zur Veräußerung von Teileigentum im Einzelfall, d. h. ein wichtiger Grund, die Zustimmung zur Veräußerung zu versagen, ist nur dort anzuerkennen, wo die Veräußerung von Eigentum eine gemeinschaftswidrige Gefahr für die Gemeinschaft der übrigen Miteigentümer bedeutet (BayOLG, NJW 1973, 152, 153).

    Rechtlich wird das Landgericht zu prüfen haben, ob der von dem Ehemann der Käuferin in den Räumen der Antragsteller in beabsichtigte Betrieb einer unfallchirurgischen Arztpraxis, dem der Erwerb des Teileigentums der Antragstellerin dienen sollte, auf Grund der besonderen Umstände rechtlich begründeten und schutzwürdigen Gemeinschaftsinteressen der übrigen Miteigentümer in unzumutbarer Weise entgegenlief (BayOLG, NJW 1973, 152, 153; KG, RPfl. 1978, 382/383).

  • BGH, 18.04.1974 - KZR 6/73

    Begründung eines Schadensersatzanspruchs gegen ein dem Abschlusszwang

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.1983 - 4 W 97/82
    Soweit sich die Antragsgegnerin I in diesem Zusammenhang auf einen Rechtsirrtum beruft, ist auf die - strenge - ständige höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu zu verweisen (statt aller BGH, NJW 1974, 1903, 1904, 1905; WM 1970, 1513, 1514).
  • BGH, 05.06.1972 - VII ZR 35/70

    Verwalterstreitigkeiten i.S. d. § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.1983 - 4 W 97/82
    Daß diese Ersatzpflicht etwa aus positiver Vertragsverletzung oder Unmöglichkeit der Leistung nach § 325 BGB nicht im WEG geregelt ist, schadet angesichts der Anwendbarkeit der allgemeinen Regeln des BGB nicht (BGH, NJW 1972, 1318, 1319, 1320 [BGH 05.06.1972 - VII ZR 35/70] ; BayOLG, NJW 1970, 1551; OLG Frankfurt, NJW 1965, 2205, 2206).
  • BGH, 26.04.1978 - VIII ZR 236/76

    Baukostenzuschuß des Untermieters an den Untervermieter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.1983 - 4 W 97/82
    Hieran waren die vorinstanzlichen Tatrichter ungeachtet des Wortlauts von § 6 der Teilungserklärung vom 8.10.1962, in welchem ausdrücklich nur von "Wohnungseigentum" und nicht - zumindest auch - von Teileigentum die Rede ist (AS. 81), gebunden (BGH. NJW 1978, 1483).
  • BGH, 01.10.1970 - VII ZR 171/68

    AA des HV, besonders günstige Vertragsbedingungen, wichtiger Grund,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.1983 - 4 W 97/82
    Soweit sich die Antragsgegnerin I in diesem Zusammenhang auf einen Rechtsirrtum beruft, ist auf die - strenge - ständige höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu zu verweisen (statt aller BGH, NJW 1974, 1903, 1904, 1905; WM 1970, 1513, 1514).
  • BGH, 21.12.1995 - V ZB 4/94

    Rechtsstellung des Verwalters bei Versagung der beantragten Zustimmung zur

    Das Kammergericht möchte die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1 zurückweisen, sieht sich daran aber durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 9. Februar 1983 und 18. September 1984 (OLGZ 1985, 133 und 140) gehindert.

    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Karlsruhe für die Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von Wohnungseigentum (§ 12 WEG) entschieden, daß der Verwalter, auch wenn ihm - was es offenläßt - nicht verwehrt sein sollte, vor seiner Entschließung eine Entscheidung der Wohnungseigentümergemeinschaft herbeizuführen, letztlich in eigener Verantwortung über die beantragte Zustimmung entscheiden müsse (Beschl. v. 9. Februar 1983, OLGZ 1985, 133).

  • KG, 26.11.1993 - 24 W 4675/93

    Kein Schadensersatz für verzögerte Verwalterzustimmung

    Wegen Abweichung von OLG Karlsruhe (OLGZ 1985, 133, 140) wird die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.*).

    An einer solchen Entscheidung ist der Senat jedoch durch die auf weitere Beschwerde ergangenen Beschlüsse des Oberlandesgerichts Karlsruhe (4. Zivilsenat Freiburg) in OLGZ 1985, 133 und 140 gehindert, so daß die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen ist (§ 28 Abs. 2 FGG).

    Deshalb ist auch nicht etwa die zu der versagten Zustimmung nach § 12 Abs. 2 Satz 1 WEG entwickelte Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 133, 140) anwendbar, die einen Verwalter auf Schadensersatz haften läßt, wenn er "bei realistischer Einschätzung der Sachlage mit der Möglichkeit einer abweichenden Beurteilung durch ein Gericht rechnen mußte".

  • OLG Hamburg, 01.08.2003 - 2 Wx 144/00

    Zur Frage der Entstehung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Verwalter bzw.

    Ohne Rechtsverstoß hat das Beschwerdegericht im Ausgangspunkt angenommen, dass ein Anspruch des Antragstellers gegen die Antragsgegner auf Schadensersatz wegen fehlender bzw. nicht rechtzeitiger Zustimmung zu der Veräußerung durch den Kaufvertrag vom 18. Februar 1995 aus dem unter den Wohnungseigentümern bestehenden gesetzlichen Schuldverhältnis gegeben sein kann, wenn die Zustimmung rechtswidrig versagt (positive Forderungsverletzung) oder schuldhaft verzögert (Verzug) worden ist (vgl. OLG Karlruhe OLGZ 85, 133, 137).
  • BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95

    Umfang eines Anspruchs auf Beseitigung einer Beeinträchtigung durch

    Wohl ergeben sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer (§ 10 Abs. 1 WEG ) Schutz- und Treuepflichten der Wohnungseigentümer untereinander; sie können auch den Anspruch eines Wohnungseigentümers begründen, daß eine bestehende Regelung oder ein bestehender Zustand abgeändert werde, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen.Regelung oder an dem bestehenden (rechtmäßigen) Zustand als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (vgl. BGHZ 95, 137 ; BayObLG WE 1992, 83 f.; 1992, 140; BayObLG WuM 1994, 637 f. m.w.Nachw.;OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 133/137; KG WuM 1991, 366; Weitnauer/Lüke Rn. 52, Henkes/Niedenführ/Schulze Rn. 12, jeweils zu § 10).
  • BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90

    Wirksamkeit der Bestellung zum Verwalter durch Eigentümerversammlung

    Durch den Eigentumsübergang während des Verfahrens verlor die Antragstellerin ihr Antragsrecht nicht; § 265 ZPO ist hier entsprechend anzuwenden (vgl. BayObLGZ 1986, 348/349 m.w.Nachw.; OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 133/139).
  • OLG Hamburg, 04.03.2002 - 2 Wx 147/99

    Nebenpflichten von Wohnungseigentümern nach § 22 und § 10 WEG , §§ 741 ff, 242

    Darüber hinaus treffen die Mitglieder der Miteigentümergemeinschaft durch ihr Gemeinschaftsverhältnis begründete Schutz- und Treupflichten untereinander ( § 242 BGB; OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 133, 137; Niedenführ/Schulze WEG 5. Aufl. § 10 Rn 12), für die sie bei schuldhafter Verletzung gem. §§ 276, 278 BGB einzustehen haben (a.a.O.).
  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 5/98

    Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses nach

    Damit ist das Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers während des Verfahrens entfallen (vgl. BayObLG WuM 1994, 573; OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 133/139 f.; Bärmann/Merle WEG 7.Aufl. § 43 Rn.103).
  • KG, 22.10.1998 - 22 U 4407/97

    Zustimmungspflicht des Verwalters bei Wohnungsveräußerungen ; Begründung einer

    Als solcher ist er verpflichtet, die nach Maßgabe des § 12 Abs. 2 WEG geschuldete - originär dem Geschäftskreis der Eigentümer zuzurechnende - Zustimmung im eigenen Namen zu erteilen (OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 133, 135 f.; Schmidt in Bärmann/Seuß, WEG, 4. Aufl., Teil B. Rdnr. 13 f.; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums. 2. Aufl., Rdnr. 54).
  • BayObLG, 10.05.1988 - BReg. 2 Z 101/87

    Bestehen einer Duldungspflicht zum Betreten von Sondereigentum; Möglichkeit der

    Wenn der einzelne Wohnungseigentümer schuldhaft diese Verpflichtung nicht erfüllt, so macht er sich den übrigen Wohnungseigentümern gegenüber schadensersatzpflichtig (allg. Meinung, z.B. OLG Stuttgart WEM 1980, 75/77; OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 133/138; Palandt/Bassenge BGB 47. Aufl. Anm. 2 b, Augustin WEG Rn. 15, Weitnauer WEG 6. Aufl. Rn. 10, Bärmann/Pick WEG 6. Aufl. Rn. 68, jeweils zu § 14 WEG ).
  • AG Dortmund, 31.05.2023 - 514 C 25/21

    Nach Randale gibt es keine Versammlung mehr!

    Hinsichtlich des zu prüfenden Rechtsschutzbedürfnisses ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der veräußernde Wohnungseigentümer an der entsprechenden Beschlussklage noch ein rechtliches Interesse hat (KG ZWE 2000, 274, 275; Bayerisches Oberstes Landesgericht ZMR 1998, 447; OLG Karlsruhe, OLGZ 1985, 133, 139; Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 3. Aufl. 2021, § 44 Rdnr. 22).
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