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   OLG Düsseldorf, 12.07.1984 - 10 U 79/84   

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https://dejure.org/1984,1813
OLG Düsseldorf, 12.07.1984 - 10 U 79/84 (https://dejure.org/1984,1813)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.07.1984 - 10 U 79/84 (https://dejure.org/1984,1813)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juli 1984 - 10 U 79/84 (https://dejure.org/1984,1813)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 60
  • OLGZ 1985, 76
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.07.1970 - VII ZR 176/68

    Aufrechnung des Auftraggebers mit Vorschußanspruch zur Mängelbeseitigung gegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.1984 - 10 U 79/84
    Eine derartige Verbindung wird in laufenden Geschäftsverbindungen von Vertragspartnern gesehen (BGH 54, 244,250 ..).

    Nach der Rechtspr., die noch keine gefestigten Kriterien erarbeitet hat, wird eine laufende Geschäftsbeziehung nicht schon durch die mehrmalige Erteilung auch gleichartiger Aufträge (BGHZ 54, 244,250), sondern erst dann begründet, wenn ein Vertrag als Fortsetzung früherer Vertragsabschlüsse anzusehen ist .., wobei das RG die Gleichartigkeit der Vertragsbedingungen insbesondere der Zahlung und des Vertragsgegenstandes hervorgehoben hat (RGZ 68, 32,34).

  • BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54

    ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.1984 - 10 U 79/84
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob laufende Geschäftsbeziehungen vertragsähnlicher Natur (so RG JW 1910, 243; BGHZ 21, 102,107) oder Ausdruck eines gesetzl. Schutzpflichtverhältnisses aus sozialem Kontakt .
  • BGH, 22.10.1957 - VIII ZR 67/56

    Voraussetzungen eines Vorbehaltsurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.1984 - 10 U 79/84
    »...Der Begriff des »rechtlichen Zusammenhangs« i. S. des § 302 Abs. 1 ZPO ist weit auszulegen und auch dann erfüllt, wenn Anspruch und Gegenanspruch verschiedenen Rechtsverhältnissen entspringen, diese aber nach der Verkehrsanschauung wirtschaftlich als Ganzes, als innerlich zusammenhängendes Lebensverhältnis erscheinen, so daß es Treu und Glauben widerspräche, wollte eine Partei ihren Anspruch ohne Berücksichtigung des Gegenanspruchs der anderen durchsetzen (BGHZ 25, 360,363 f.).
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZB 4/07

    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens der persönlich geladenen

    Derartige Auslagen gehen vielmehr zu Lasten der nach dem Schlussurteil kostenpflichtigen Partei (§ 91 ZPO; vgl. OLG Karlsruhe Die Justiz 1977, 97, 98; OLG Zweibrücken MDR 1996, 533; OLG Düsseldorf MDR 1985, 60; OLG Celle NdsRPfl 1982, 45; OLG Frankfurt MDR 1984, 322; OLG Brandenburg aaO; LAG Frankfurt MDR 1982, 612; Musielak/Stadler, aaO, Rn. 15; Zöller/Greger aaO, § 380 Rn. 10; Baumbach/Lauterbach/Hart-mann, aaO, § 380 Rn. 18).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2005 - 22 U 99/04

    Kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber einer Restwerklohnforderung wegen Mängeln

    Eine derartige laufende Geschäftsbeziehung wird nicht bereits durch die mehrmalige Erteilung auch gleichartiger Aufträge, sondern erst dann begründet, wenn ein Vertrag als Fortsetzung früherer Vertragsabschlüsse anzusehen ist (BGHZ 54, 244, 250; vergl. auch OLG Düsseldorf, OLGZ 85, 76, 78 = MDR 1985, 60 zu § 302 ZPO).
  • OLG Naumburg, 30.09.1996 - 1 U 76/96

    Erfordernis der Konnexität bei Zurückbehaltungsrecht

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  • OLG Naumburg, 08.03.2004 - 4 W 6/04

    Zur Vorführung i.S.d. § 380 ZPO und zur Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde

    Einer Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten des Zeugen bedarf es nicht, da diese als Auslagen gemäß § 11 ZuSEG zu Lasten der nach dem Urteil kostenpflichtigen Partei gehen (OLG Zweibrücken, MDR 1996, 533; OLG Düsseldorf, MDR 1985, 60; OLG Frankfurt, MDR 1984, 322; Zöller, ZPO-Kommentar, 24. Auflage, § 380 ZPO, Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 17 W 7/10

    Pflicht des zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen zum Erscheinen in der

    In erster Linie handelt es sich jedoch um ein Instrument, um das zivilprozessuale Verfahren im Interesse der Parteien zu ermöglichen, so dass die Kosten letztlich Kosten des Zivilrechtsstreits werden (OLG Düsseldorf, MDR 85, 60; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1979, 467).
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