Rechtsprechung
   OLG München, 17.09.1986 - 21 U 6128/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3078
OLG München, 17.09.1986 - 21 U 6128/85 (https://dejure.org/1986,3078)
OLG München, Entscheidung vom 17.09.1986 - 21 U 6128/85 (https://dejure.org/1986,3078)
OLG München, Entscheidung vom 17. September 1986 - 21 U 6128/85 (https://dejure.org/1986,3078)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,3078) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLGZ 1987, 216
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 24/75

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptungen in einem Zeitungsartikel

    Auszug aus OLG München, 17.09.1986 - 21 U 6128/85
    Die Vorschriften der ZPO über die örtliche Zuständigkeit regeln mittelbar auch die Grenzziehung zwischen der Zuständigkeit deutscher Gerichte und der der ausländischen Gerichte (BGH NJW 1977, 1590; NJW 1980, 1224/1225 jeweils m.w.N.).

    Verletzungen des Persönlichkeitsrechts mittels Presseerzeugnissen sind dort begangen, wo das Presseerzeugnis erscheint oder verbreitet wird (BGH NJW 1977, 1590).

    Das Interview mit dem Beklagten hat zwar unstreitig an seinem Wohnort Paris stattgefunden, der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Kläger ist aber erst mit der Ausstrahlung seiner Äußerungen im Rahmen der Sendung "..." vollendet worden (BGH NJW 1977, 1590).

  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus OLG München, 17.09.1986 - 21 U 6128/85
    Die Auslegung eines Textes muß sich an den der Aussage immanenten Inhalt halten; eine Weite Auslegung ist mit Art. 5 GG unvereinbar, weil durch sie die freie Rede übermäßig eingeschränkt werden könnte (BVerfG NJW 1977 799; Brandner JZ 1983, 691).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG München, 17.09.1986 - 21 U 6128/85
    Das muß auch dann gelten wenn sich diese Elemente - wie häufig - mit Elementen einer Tatsachenmitteilung oder -behauptung verbinden oder vermischen, jedenfalls dann, wenn sich beide nicht trennen lassen und der tatsächliche Gehalt gegenüber der Bewertung in den Hintergrund tritt (BVerfG NJW 1983, 1415 /1416 - Die NPD von Europa).
  • LG München I, 31.08.1988 - 9 O 21072/84
    Auszug aus OLG München, 17.09.1986 - 21 U 6128/85
    Im übrigen ist über die Behauptung des Beklagten, das ...-Mitglied ... sei als Generalbevollmächtigter der Firma ... in .../Spanien aktiv im Waffenhandel engagiert, in dem beim Landgericht München I anhängigen Rechtsstreit der Kläger gegen den ... u.a., Az.: 9 O 21072/84 -, dessen Gegenstand ebenfalls das am 13.11.1984 ausgestrahlte Interview mit dem Beklagten ist, Beweis erhoben worden.
  • BGH, 25.09.1980 - III ZR 74/78

    Ordentlicher Rechtsweg

    Auszug aus OLG München, 17.09.1986 - 21 U 6128/85
    Dementsprechend wird der Kläger zu 1) als juristische Person im Rahmen seiner satzungsmäßigen Funktionen als religiöse Vereinigung in seiner Ehre als Teil seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts geschützt, wenn und soweit sein sozialer Geltungsanspruch in seinem Aufgabenbereich betroffen wird (BGH NJW 1981, 675/676).
  • OLG München, 02.08.1985 - 21 U 3318/85
    Auszug aus OLG München, 17.09.1986 - 21 U 6128/85
    Der Senat hat in vergleichbaren Fällen wiederholt den deutschen Unterorganisationen einer international verbreiteten religiösen Gruppierung die Sachbefugnis zugebilligt, gegen kritische Äußerungen über die Gesamtvereinigung vorzugehen (Urteil vom 2.8.1985, Az.: 21 U 3318/85 = ZUM 85, 632/633; Urteil vom 9.11.1981, Az.: 21 U 4431/80).
  • BGH, 23.10.1979 - KZR 21/78

    (Re-)Import von BMW-Personenkraftwagen aus Belgien - Tätigkeit als Ankäufer auf

    Auszug aus OLG München, 17.09.1986 - 21 U 6128/85
    Die Vorschriften der ZPO über die örtliche Zuständigkeit regeln mittelbar auch die Grenzziehung zwischen der Zuständigkeit deutscher Gerichte und der der ausländischen Gerichte (BGH NJW 1977, 1590; NJW 1980, 1224/1225 jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 30.11.1976 - 21/76

    Handelskwekerij Bier / Mines de Potasse d'Alsace

    Auszug aus OLG München, 17.09.1986 - 21 U 6128/85
    Wenn Ansprüche aus unerlaubter Handlung den Gegenstand des Verfahrens bilden - der Begriff der unerlaubten Handlung bestimmt sich nach dem Recht des Urteilsstaats (Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 44 Aufl. Schlußanhang V C 1 Art. 5 Anm. 3; Schlosser NJW 1977, 458) -, so räumt Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ dem Kläger die Wahlmöglichkeit ein, seine Klage entweder an dem Ort, an dem sich der Schadenserfolg verwirklicht hat, oder am Ort des ursächlichen Geschehens zu erheben (EuGH NJW 1977, 493).
  • KG, 23.02.1979 - 3 UF 440/79

    Anforderungen an die Erteilung der elterlichen Sorge; Voraussetzungen für den

    Auszug aus OLG München, 17.09.1986 - 21 U 6128/85
    Für die internationale Zuständigkeit ist das Übereinkommen der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen maßgebend, da der Beklagte seinen Wohnsitz in Paris und damit in einem der Vertragsstaaten hat (Art. 3 EuGVÜ, vgl. Schlosser, NJW 1980, 1226; Thomas-Putzo, ZPO , 13. Aufl. II 4 vor § 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht