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   OLG Hamm, 25.09.1989 - 15 W 314/88   

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OLG Hamm, 25.09.1989 - 15 W 314/88 (https://dejure.org/1989,8788)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.09.1989 - 15 W 314/88 (https://dejure.org/1989,8788)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. September 1989 - 15 W 314/88 (https://dejure.org/1989,8788)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 5 Abs. 3, 10 Abs. 1 S. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1 u. 3
    Zweckwidrige Nutzung eines Teileigentums als Spielsalon

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1990, 17
  • OLGZ 1990, 34
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 07.07.1988 - BReg. 2 Z 7/88

    Nutzungsbeschränkung für Teileigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.1989 - 15 W 314/88
    Zu berücksichtigen sind bei dieser Auslegung alle einschlägigen Bestimmungen des Teilungsvertrages (BayObLGZ 1988, 238 = DNotZ 1989, 426 ), also die Beschreibung der Teileigentumsrechte in § 1 sowie die Bestimmungen des § 5 über die Art der Nutzung.
  • BayObLG, 19.09.1989 - BReg. 1a Z 16/89

    Eröffnung eines Erbvertrags

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.1989 - 15 W 314/88
    Erbrecht/Nachlaßverfahrensrecht - Zum Umfang der Eröffnung erbvertraglicher Verfügungen (BayObLG, Beschluß vom 19.9.1989 - BReg 1 a Z 16/89 - mitgeteiltvon Richter am BayObLG Johann Demharter, München) Heft Nr. 12 âEUR¢ MittRhNotK âEUR¢ Dezember 1989.
  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 155/82

    Beschwer bei Zuerkennung eines Schmerzensgeld-Kapitalbetrages anstelle einer

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.1989 - 15 W 314/88
    Nach Wortlaut und Sinn der gesetzlichen Regelung ist die Eröffnung die Regel, die Geheimhaltung bei Sonderungsfähigkeit die Ausnahme (Bökelmann, JR 1984, 501; Staudinger/Kanzleiter, § 2273 BGB , Rd.-Nr. 5).
  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.1989 - 15 W 314/88
    Soweit die Bestimmungen-wie hier - als Gegenstand oder Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen oder zulässigerweise in Bezug genommen sind, unterliegen sie wie alle Grundbucheintragungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147 f. = DNotZ 1963, 235 = NJW 1962, 1344; BGHZ 59, 205, 208 = DNotZ 1973, 20; ebenso die h. M. und der Senat in st. Rspr.).
  • OLG Zweibrücken, 09.01.1987 - 3 W 198/86

    Nutzung eines "Ladens" als Spielsalon

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.1989 - 15 W 314/88
    Abzustellen ist dabei allein auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (h. M., vgl. z. B. OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 464, 465 m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 06.10.1987 - 3 W 99/87

    Nutzung eines "Ladens" als Spielsalon

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.1989 - 15 W 314/88
    Diese Feststellung hat eine hinreichende Grundlage in der Lebenserfahrung wie auch bereits das OLG Zweibrücken (NJW-RR 1988, 141) angenommen hat und was mit den Erfahrungen des Senats übereinstimmt.
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.1989 - 15 W 314/88
    Soweit die Bestimmungen-wie hier - als Gegenstand oder Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen oder zulässigerweise in Bezug genommen sind, unterliegen sie wie alle Grundbucheintragungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147 f. = DNotZ 1963, 235 = NJW 1962, 1344; BGHZ 59, 205, 208 = DNotZ 1973, 20; ebenso die h. M. und der Senat in st. Rspr.).
  • BGH, 11.04.1984 - IVa ZB 16/83

    Umfang der Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.1989 - 15 W 314/88
    Sie besagt, daß nicht etwa gewisse Verfügungen des erstverstorbenen Ehegatten unter Umständen von der Eröffnung und Verkündung ausgenommen werden sollen, sondern nur solche des überlebenden Ehegatten, soweit sie sich nach der Fassung des Testaments oder Erbvertrags von denen des anderen Teils absondern lassen ( BGHZ 91, 105, 108; RGZ 150, 315, 318; BayObLG Rpfleger 1982, 424 f.; Palandt/Edenhofer, § 2273 BGB , Anm. 1).
  • OLG Hamm, 04.10.1977 - 15 W 67/77
    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.1989 - 15 W 314/88
    Vielmehr ist der vermietende Teileigentümer nach §§ 15 Abs. 3; 14 Nr. 2 WEG verpflichtet, dafür zu sorgen, daß der Mieter - dieser ist eine Person, der er "sonst" die Benutzung der im Sondereigentum oder Miteigentum stehenden Grundstücksoder Gebäudeteile überlassen hat - die Pflichten nach Ziff. 1 des § 14 WEG einhält, d. h. einen zweckwidrigen Gebrauch unterläßt (OLG Hamm OLGZ 1978, 10 = Rpfleger 1978, 60; Augustin, § 14 WEG , Rd.-Nr. 8).
  • BGH, 21.12.1977 - IV ZB 32/77

    Eröffnung eines gegenseitigen Erbvertrags

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.1989 - 15 W 314/88
    BGB §§ 2300; 2273 Abs. 1 a) Für die Eröffnung von Erbverträgen gelten die Vorschriften über die Eröffnung gemeinschaftlicher Testamente entsprechend ( §§ 2300, 2273 BGB ; BGHZ 70,173,175 f.).
  • RG, 05.03.1936 - IV B 4/36

    Sind bei der Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrags die

  • OLG Köln, 14.07.1982 - 2 Wx 19/82
  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Alles weitere kann dem Vollstreckungsverfahren überlassen werden (vgl. OLG Hamm, OLGZ 1990, 34, 41; …
  • OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 20 W 119/06

    Wohnungseigentum: Nutzung von Gemeinschaftseigentum; Grillen im Garten; Nutzung

    Insofern ist anerkannt, dass Einzelregelungen in der Gemeinschaftsordnung Nutzungsbezeichnungen in der Teilungserklärung vorgehen können (vgl. die Nachweise bei Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 13 WEG Rz. 11; OLG Hamm OLGZ 1990, 34; BayObLG ZMR 1998, 184); letzteren kommt dann nicht die Bedeutung einer Nutzungsbeschränkung zu (vgl. OLG Hamm OLGZ 1990, 34).
  • AG Offenbach, 06.02.2014 - 325 C 24/13

    WEG - bauliche Veränderung bei Einbau einer Klimaanlage

    In Betracht kommt insbesondere die Möglichkeit, den Mieter durch das Angebot einer Abstandszahlung oder durch die Vermittlung eines anderen, geeigneten Ladenlokals für den Betrieb des Wettbüros zur freiwilligen Aufgabe des hier in Rede stehenden Wettbüros oder auch zum Betrieb eines zulässigen Gewerbes in den Räumlichkeiten zu veranlassen (vgl. OLG Hamm, OLGZ 1990, 34).

    Ob eine Teilungserklärung eine Zweckbestimmung und Nutzungsbeschränkung enthält, muss im Wege der Auslegung geklärt werden (OLG Hamm, OLGZ 1990, 34).

    Dieses negative Urteil über die Wettbüros sowie den Teil der Besucher, die von der Spielsucht befallen sind, führt - selbst wenn diese Einschätzungen in weiten Teilen der Bevölkerung möglicherweise zu Unrecht vorgenommen wird - jedenfalls zu einer Abwertung des Wohnumfeldes (OLG Hamm, OLGZ 1990, 34).

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2003 - 3 Wx 249/02

    Wohnungsteileigentum: Zur Auslegung der Begriffe "Bürogruppe" bzw. "gewerbliche

    Das ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. nur BayObLG WuM 88, 407; Hamm OLGZ 90, 34; BayObLG ZMR 98, 184).
  • OLG Karlsruhe, 24.03.1993 - 4 W 117/92

    Notwendigkeit der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zu der Nutzungsänderung

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  • OLG Hamm, 26.09.1991 - 15 W 127/91

    Nachbar Ausländer

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  • BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93

    Umfang einer Verwaltervollmacht

    Das Landgericht durfte sich bei seinen Feststellungen auf die eigene Lebenserfahrung berufen (vgl. BayObLG WuM 1985, 237/238; 1993, 558/559; BayObLGZ 1990, 15/17; OLG Hamm Rpfleger 1990, 17/18).
  • LG Karlsruhe, 20.09.2010 - 11 S 200/09

    Der Betrieb einer Spielothek ist keine sittenwidrige Nutzung

    Zwar ist in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, dass der Betrieb einer Spielothek in weiten Kreisen der Öffentlichkeit negativ beurteilt und das Wohnumfeld dadurch abgewertet wird (etwa OLG Hamm, Beschl. v. 25.9.1989, Az. 15 W 314/88, veröffentlicht in der juris-Datenbank).
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