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   OLG Düsseldorf, 13.10.1992 - 22 W 52/92   

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OLG Düsseldorf, 13.10.1992 - 22 W 52/92 (https://dejure.org/1992,3157)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.10.1992 - 22 W 52/92 (https://dejure.org/1992,3157)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Oktober 1992 - 22 W 52/92 (https://dejure.org/1992,3157)
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    Wer hat die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens zu tragen? (IBR 1993, 43)

Papierfundstellen

  • BauR 1993, 370
  • OLGZ 1993, 342
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Düsseldorf, 10.01.2006 - 22 W 36/05

    Anordnung einer Frist zur Klageerhebung gemäß § 494a ZPO

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass im Rahmen des § 494a ZPO Abs. 2 eine Teilkostenentscheidung nicht ergehen kann (BGH, BauR 2004, 1485 mit zahlreichen Nachweisen zum Streitstand; so schon der Senat: OLG Düsseldorf, BauR 1993, 370; siehe auch: OLG Düsseldorf, BauR 2001, 1950; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage, Rdnr. 133).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2002 - 5 W 26/02

    Verfahrensrecht - Kostengrundentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

    Solange der Antragsgegner die - in geringem Umfang festgestellten - Mängel nicht beseitigt und der Antragsteller - nur insoweit - Hauptsacheklage erhebt, kann dies nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (BauR 1993, 370) nicht schon im selbständigen Beweisverfahren im Rahmen des § 494 a Abs. 2 ZPO zugunsten des Antragsgegners berücksichtigt werden.
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2004 - 5 W 26/02
    Solange der Antragsgegner die - in geringem Umfang festgestellten - Mängel nicht beseitigt und der Antragsteller - nur insoweit - Hauptsacheklage erhebt, kann dies nach einer Entscheidung des Oberlandesger ichts Düsseldorf (BauR 1993, 370) nicht schon im selbständigen Beweisverfahren im Rahmen des § 494 a Abs. 2 ZP O zugunsten des Antragsgegners berücksichtigt werden.
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2000 - 12 W 36/00

    Entscheidung über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens bei teilweiser

    Das mag anders zu beurteilen sein, wenn nur wegen eines "winzigen Teilbetrages" des Streitgegenstandes der selbständigen Beweissicherung ein Hauptverfahren anhängig gemacht worden ist und darin ein Mißbrauch des Rechts gesehen werden kann (vgl. dazu OLG Düsseldorf, OLGZ 93, 342; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 358, Baumbach-Lauterbach-Hartmann, a.a.O.).
  • OLG Schleswig, 12.04.2001 - 16 W 35/01

    Selbständiges Beweisverfahren - eingeschränkte Klageerhebung - Kostenentscheidung

    Es bestehe zudem die Gefahr widersprüchlicher Kostenentscheidungen, weil die Klage je nach der Bewertung des Ergebnisses des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren noch erweitert werden könnte (OLG Düsseldorf, 22. ZS, BauR 1993, 370, 371; NJW-RR 1998, 358, 359; OLG München, 15. ZS, OLGR 1994, 212, 213; im Ergebnis ebenso Cuypers, NJW 1994, 1985, 1990, auch LG Potsdam BauR 1998, 883, 884; für den Fall, daß der Gegenstand des Beweisverfahrens dem Grunde nach, wenn auch in eingeschränktem Umfange, insgesamt im Klageverfahren anhängig gemacht wird, auch Herget, MDR 1991, 314).
  • OLG Celle, 28.09.2000 - 22 W 80/00

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens; Hauptsache; Teilklage

    Über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens ist aber insgesamt vom Gericht der Hauptsache zu entscheiden, auch wenn nur teilweise Klage erhoben wird (OLG München, OLGR 1994 S. 212, OLG Düsseldorf, Baurecht 1993, S. 370, OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, S. 358, anderer Ansicht OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, S. 210, OLG Koblenz NJW-RR 1998, S. 68 Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 494 a, Rdnr. 11 und Zöller-Herget, ZPO, 21. Aufl. § 494 a Rdnr. 4 a m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.1997 - 22 W 45/97

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren bei teilweiser Klageerhebung

    Wird dagegen Klage - und sei es auch nur wegen eines Teiles des Streitgegenstandes, den die Beweiserhebung betraf - erhoben, ist für eine Entscheidung über die Kosten des Beweisverfahrens im Rahmen des Verfahrens nach § 494 a ZPO kein Raum (vgl. Senatsbeschluß vom 13.10.1992 - 22 W 52/92 - BauR 1993, 370 = OLGZ 1993, 342 = OLG Report 1993, 95 (LS); OLG Koblenz, BauR 1993, 250, 251; OLG München OLG Report 1994, 212).
  • OLG München, 11.06.1996 - 13 W 1586/96

    Kostenquotelung bei nicht durchgeführtem Hauptsacheverfahren

    Dabei kann hier dahingestellt bleiben, ob eine Teil-Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach § 494 a Abs. 2 i. V. m. § 92 Abs. 1 ZPO überhaupt möglich gewesen wäre, wenn die Antragsteller nach Fristsetzung (§ 494 a Abs. 1 ZPO ) entsprechend dem Ergebnis des eingeholten Sachverständigengutachtens nur bezüglich eines Teils des Streitgegenstands des selbständigen Beweisverfahrens Klage erhoben hätten (bejahend OLG München - 19. Zivilsenat -, OLG Rep München 1992, 94; ebenso Herget, MDR 1991, 34 ; Zöller/HeRget aaO., Rdn. 4 zu § 494 a; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, aaO., Rdn. 11 zu § 494 a) oder ob in einem solchen Fall die Kostenentscheidung bezüglich des selbständigen Beweisverfahrens voll dem Hauptsacheverfahren hätte überlassen werden müssen (so OLG Düsseldorf, BauR 1993, 370 ; vgl. auch OLG Koblenz, JurBüro 1993, 552 , wo auf § 96 ZPO hingewiesen wird; ebenso Bischof, JurBüro 1992, 779, 781).
  • OLG Hamm, 06.01.2000 - 19 W 149/99

    Folgen der Klageeerhebung nur wegen eines Teils des im selbständigen

    Ferner wird auf die Gefahr widersprüchlicher Kostenentscheidungen hingewiesen, weil der Anteil des Streitwertes des Hauptsacheverfahrens am (höheren) Gegenstandswert des Beweisverfahrens im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht stets endgültig feststehe (OLG Düsseldorf, 22. Senat, BauR 1993, 370 und NJW-RR 1998, 358 = MDR 1997, 979 = BauR 1998, 367; OLG München, 15. Senat, OLGR 1994, 212; im Ergebnis ebenso Werner/ Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rn. 133).
  • LG Kleve, 20.03.1997 - 6 T 34/96

    Definition des "anhängigen Rechtsstreits"; Sinn und Zweck des selbstständigen

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